Wohnen
Familienversichert meist bis 25; danach studentisch oder freiwillig versichert
Eltern
Jahreswert aus dem Steuerbescheid des vorletzten Jahres (für 2026/27: 2024) – bei Arbeitnehmern Brutto minus Werbungskosten
Bei gemeinsamem Steuerbescheid die ganze Steuer hier eintragen, bei Elternteil 2 dann 0
z. B. Schulkinder – erhöhen den Freibetrag der Eltern
Das Elterneinkommen wird auf alle geförderten Kinder aufgeteilt
Durchschnitt im Bewilligungszeitraum
Frei bis 15.000 €, ab 30 Jahren bis 45.000 €
Bestimmt den Vermögensfreibetrag
160 € Kinderbetreuungszuschlag je Kind
BAföG pro Monat
davon 345 € Zuschuss
690 €
690 €Ihr Bedarf beträgt 992 €. Nach Anrechnung von 302,29 € erhalten Sie 690 € im Monat – 345 € als Zuschuss und 345 € als zinsloses Darlehen.
Ihr Bedarf von 992 €
Gut zu wissen
Rechtzeitig beantragen
BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird (§ 15 BAföG) – deshalb spätestens im ersten Studienmonat beantragen.
Das Darlehen ist gedeckelt
Die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Zurückgezahlt wird ab fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer in Raten von mindestens 130 €; nach 77 Raten, also höchstens 10.010 €, wird der Rest erlassen (§ 18 BAföG).
Elternunabhängiges BAföG
Ab 30 Jahren bei Studienbeginn oder nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht (§ 11 Abs. 3 BAföG). Tragen Sie dann bei den Eltern 0 € ein.
Mit Ihren übrigen Angaben entfällt der Anspruch ab einem anrechenbaren Elterneinkommen von 4.524 € im Monat (54.288 € im Jahr) – gemeint ist das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialpauschale.
Das Einkommen der Eltern stammt aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 24 BAföG).
BAföG-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026