Wohnen

Familienversichert meist bis 25; danach studentisch oder freiwillig versichert

Eltern

€

Jahreswert aus dem Steuerbescheid des vorletzten Jahres (für 2026/27: 2024) – bei Arbeitnehmern Brutto minus Werbungskosten

€

Bei gemeinsamem Steuerbescheid die ganze Steuer hier eintragen, bei Elternteil 2 dann 0

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z. B. Schulkinder – erhöhen den Freibetrag der Eltern

Das Elterneinkommen wird auf alle geförderten Kinder aufgeteilt

Nebenjob, Vermögen, Alter, KinderNebenjob 0 € · Vermögen 0 € · 21 Jahre
€

Durchschnitt im Bewilligungszeitraum

€

Frei bis 15.000 €, ab 30 Jahren bis 45.000 €

Jahre

Bestimmt den Vermögensfreibetrag

160 € Kinderbetreuungszuschlag je Kind

BAföG pro Monat

davon 345 € Zuschuss

690 €

690 €

Ihr Bedarf beträgt 992 €. Nach Anrechnung von 302,29 € erhalten Sie 690 € im Monat – 345 € als Zuschuss und 345 € als zinsloses Darlehen.

Ihr Bedarf von 992 €

  • BAföG690,00 €70 %
  • Einkommen der Eltern302,29 €30 %
GrundbedarfHochschule, Akademie, Höhere Fachschule (§ 13 BAföG)
475 €
WohnpauschaleEigene Wohnung
+ 380 €
Kranken- und Pflegeversicherung
+ 137 €
Bedarf
992 €
Einkommen der ElternEinkommen 3.144,58 € im Monat, Freibetrag 2.540 €, vom Rest 50 % (+ 5 % je Geschwister ohne Förderung) frei
− 302,29 €
BAföGauf volle Euro gerundet
690 €
davon Zuschuss
345 €
davon zinsloses DarlehenRückzahlung höchstens 10.010 €
345 €

Gut zu wissen

  • Rechtzeitig beantragen

    BAföG gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird (§ 15 BAföG) – deshalb spätestens im ersten Studienmonat beantragen.

  • Das Darlehen ist gedeckelt

    Die Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Zurückgezahlt wird ab fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer in Raten von mindestens 130 €; nach 77 Raten, also höchstens 10.010 €, wird der Rest erlassen (§ 18 BAföG).

  • Elternunabhängiges BAföG

    Ab 30 Jahren bei Studienbeginn oder nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht (§ 11 Abs. 3 BAföG). Tragen Sie dann bei den Eltern 0 € ein.

Bis zu welchem Elterneinkommen gibt es BAföG?

Mit Ihren übrigen Angaben entfällt der Anspruch ab einem anrechenbaren Elterneinkommen von 4.524 € im Monat (54.288 € im Jahr) – gemeint ist das Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialpauschale.

Das Einkommen der Eltern stammt aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 24 BAföG).

BAföG-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026