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€

Bayern und Baden-Württemberg 8 %, alle anderen Länder 9 %

Kinder mit Kinderfreibetrag – sie senken die Kirchensteuer immer

Kirchensteuer im Monat

437,94 € im Jahr

36,49 €

36,49 €

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohnsteuer – bei Ihnen 36,49 € im Monat, 437,94 € im Jahr. Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer nach Freibeträgen für Kinder: 405,50 €.

Bemessungsgrundlage (Lohnsteuer)Lohnsteuer im Monat, gemindert um die Freibeträge für Kinder (§ 51a Abs. 2a EStG)
405,50 €
KirchensteuersatzLandes-Kirchensteuergesetz
9 %
Kirchensteuer im Monat
36,49 €
Zum Vergleich mit 8 %
32,44 €

Gut zu wissen

  • Als Sonderausgabe absetzbar

    Gezahlte Kirchensteuer mindert in der Steuererklärung Ihr zu versteuerndes Einkommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die tatsächliche Belastung ist daher niedriger.

  • Kappung bei hohen Einkommen

    Mehrere Länder begrenzen die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens, teils nur auf Antrag. Die Regeln stehen im Kirchensteuergesetz Ihres Landes; der Rechner berücksichtigt die Kappung nicht.

  • Bei einem Austritt

    Nach einem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer – hier 437,94 € im Jahr. Ab welchem Monat, regelt das Kirchensteuergesetz Ihres Landes.

Kirchensteuer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026