Berechnen vom
Bayern und Baden-Württemberg 8 %, alle anderen Länder 9 %
Kinder mit Kinderfreibetrag – sie senken die Kirchensteuer immer
Kirchensteuer im Monat
437,94 € im Jahr
36,49 €
36,49 €In Nordrhein-Westfalen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Lohnsteuer – bei Ihnen 36,49 € im Monat, 437,94 € im Jahr. Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer nach Freibeträgen für Kinder: 405,50 €.
Gut zu wissen
Als Sonderausgabe absetzbar
Gezahlte Kirchensteuer mindert in der Steuererklärung Ihr zu versteuerndes Einkommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die tatsächliche Belastung ist daher niedriger.
Kappung bei hohen Einkommen
Mehrere Länder begrenzen die Kirchensteuer bei hohen Einkommen auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens, teils nur auf Antrag. Die Regeln stehen im Kirchensteuergesetz Ihres Landes; der Rechner berücksichtigt die Kappung nicht.
Bei einem Austritt
Nach einem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer – hier 437,94 € im Jahr. Ab welchem Monat, regelt das Kirchensteuergesetz Ihres Landes.
Kirchensteuer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026