Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen
Ohne Abfindung verdiene ich € brutto im Jahr, Steuerklasse , wohnhaft in , Kirchensteuer, Kinder.
Veranlagung in der Steuererklärung
Für die Fünftelregelung zählt die Veranlagung, nicht die Lohnsteuerklasse. Die Steuerklasse belegt sie nur vor. Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG).
Leer lassen = Pauschbetrag von 1.230 €.
Krankenversicherung
Voreingestellt ist der Durchschnitt 2026 (2,9 %).
Das Jahresbrutto wird aus Monatsbrutto × 12 geschätzt – bei Sonderzahlungen bitte anpassen.
Auch hier tippen oder ziehen: Aus Ihrem Wunsch-Netto wird die nötige Abfindung brutto.
Von 30.000 € Abfindung bleiben Ihnen 20.330 € – mit Fünftelregelung voraussichtlich 1.248 € mehr als ohne.
Anwendbarkeit ungeprüft
Ob Ihre Einkünfte im Auszahlungsjahr „zusammengeballt“ sind (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG), ist nicht geprüft. Unter „Genau prüfen“ können Sie das prüfen lassen.
Möglicher Vorteil durch die Fünftelregelung+1.248 €
Ohne Fünftelregelung blieben 19.082 € – mit ihr 4,2 % mehr netto.
Das Arbeitslosengeld beginnt ohne Wartezeit.
Tage, um die die Stelle vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers endete. 0 = Frist eingehalten.
Annahme: mindestens 24 Monate versichert, Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12. Die Abfindung selbst wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet; sie kann es nur ruhen lassen (§ 158 SGB III). Im Arbeitslosengeld-Rechner mit diesen Werten weiterrechnen
Netto je Abfindungshöhe, mit und ohne Fünftelregelung. Ziehen Sie den Punkt, um die Abfindung zu ändern.
Das können Sie tun
Den Vorteil bekommen Sie über die Steuererklärung
Seit 2025 behält Ihr Arbeitgeber zunächst die volle Steuer auf die Abfindung ein – ohne Fünftelregelung. Die günstigere Besteuerung erhalten Sie erst über Ihre Einkommensteuererklärung.
Greift die Fünftelregelung bei Ihnen?
Mit Austrittsmonat, Lohn danach und Ihren Einkünften im Vorjahr prüft der Rechner die Zusammenballung – unter „Genau prüfen“.
Ihr zu versteuerndes Einkommen
Fünftelregelung Schritt für Schritt
Die Steuer wird so berechnet, als flösse nur ein Fünftel der Abfindung zu. Die Mehrsteuer darauf wird mal fünf genommen. So rutscht die Abfindung nicht voll in den Spitzensteuersatz.
Besteuerungsvergleich
Von brutto zu netto
Schätzung – Annahmen
Grundlage: § 34 EStG (Fünftelregelung), Einkommensteuertarif § 32a EStG 2026, Programmablaufplan des BMF. Die Abfindung selbst ist sozialversicherungsfrei.
Abfindungsrechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026