Ich bin

Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen

Ohne Abfindung verdiene ich € brutto im Jahr, Steuerklasse , wohnhaft in , Kirchensteuer, Kinder.

Genau prüfen (Zusammenballung)Nicht geprüft – Schätzung
Steuererklärung und VersicherungEinzelveranlagung · Werbungskosten-Pauschbetrag · gesetzlich 2,9 %

Veranlagung in der Steuererklärung

Für die Fünftelregelung zählt die Veranlagung, nicht die Lohnsteuerklasse. Die Steuerklasse belegt sie nur vor. Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG).

€

Leer lassen = Pauschbetrag von 1.230 €.

Krankenversicherung

%

Voreingestellt ist der Durchschnitt 2026 (2,9 %).

Das Jahresbrutto wird aus Monatsbrutto × 12 geschätzt – bei Sonderzahlungen bitte anpassen.

Auch hier tippen oder ziehen: Aus Ihrem Wunsch-Netto wird die nötige Abfindung brutto.

Von 30.000 € Abfindung bleiben Ihnen 20.330 € – mit Fünftelregelung voraussichtlich 1.248 € mehr als ohne.

Anwendbarkeit ungeprüft

Ob Ihre Einkünfte im Auszahlungsjahr „zusammengeballt“ sind (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG), ist nicht geprüft. Unter „Genau prüfen“ können Sie das prüfen lassen.

Abfindung brutto
30.000 €
Einkommensteuer
− 9.670 €
Abfindung netto
20.330 €

Möglicher Vorteil durch die Fünftelregelung+1.248 €

Ohne Fünftelregelung blieben 19.082 € – mit ihr 4,2 % mehr netto.

Was passiert mit dem Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld beginnt ohne Wartezeit.

Tage

Tage, um die die Stelle vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers endete. 0 = Frist eingehalten.

Ruhen wegen Abfindung (45 % der Abfindung angerechnet)Bei eingehaltener Kündigungsfrist ruht der Anspruch nicht (§ 158 Abs. 1 SGB III). Das Ruhen verschiebt nur den Beginn, die Dauer bleibt.
keins
Arbeitslosengeld im Monat (geschätzt)
1.637,85 €

Annahme: mindestens 24 Monate versichert, Monatsbrutto = Jahresbrutto ÷ 12. Die Abfindung selbst wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet; sie kann es nur ruhen lassen (§ 158 SGB III). Im Arbeitslosengeld-Rechner mit diesen Werten weiterrechnen

Was bleibt von der Abfindung?

Netto je Abfindungshöhe, mit und ohne Fünftelregelung. Ziehen Sie den Punkt, um die Abfindung zu ändern.

20.000 €40.000 €0 €15.000 €30.000 €45.000 €60.000 €
ohne FünftelregelungIhr NettoÜbrige Angaben unverändert

Das können Sie tun

  • Den Vorteil bekommen Sie über die Steuererklärung

    Seit 2025 behält Ihr Arbeitgeber zunächst die volle Steuer auf die Abfindung ein – ohne Fünftelregelung. Die günstigere Besteuerung erhalten Sie erst über Ihre Einkommensteuererklärung.

  • Greift die Fünftelregelung bei Ihnen?

    Mit Austrittsmonat, Lohn danach und Ihren Einkünften im Vorjahr prüft der Rechner die Zusammenballung – unter „Genau prüfen“.

So wurde gerechnet

Ihr zu versteuerndes Einkommen

Jahresbrutto ohne Abfindung
50.000 €
WerbungskostenPauschbetrag
− 1.230 €
Vorsorgeaufwand (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
− 10.050 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag
− 36 €
Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung
38.684 €

Fünftelregelung Schritt für Schritt

Die Steuer wird so berechnet, als flösse nur ein Fünftel der Abfindung zu. Die Mehrsteuer darauf wird mal fünf genommen. So rutscht die Abfindung nicht voll in den Spitzensteuersatz.

1. Steuer auf Ihr Einkommen ohne Abfindung
6.796 €
2. Steuer auf Einkommen + ein Fünftel der Abfindung38.684 € + 6.000 €
8.730 €
3. Differenz aus 2. und 1.
1.934 €
4. Differenz × 5 = Einkommensteuer auf die Abfindung
9.670 €

Besteuerungsvergleich

Netto bei regulärer Besteuerung
19.082 €
Netto mit Fünftelregelungmaßgeblich
20.330 €

Von brutto zu netto

Abfindung brutto
30.000 €
Einkommensteuer
− 9.670 €
Abzüge gesamt
9.670 €
Abfindung netto
20.330 €

Schätzung – Annahmen

  • Gesetzliche Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (änderbar)
  • Keine weiteren Einkünfte neben dem Arbeitslohn
  • Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben
  • Keine Lohnersatzleistungen, daher kein Progressionsvorbehalt
  • Kindergeldanspruch für zwölf Monate

Grundlage: § 34 EStG (Fünftelregelung), Einkommensteuertarif § 32a EStG 2026, Programmablaufplan des BMF. Die Abfindung selbst ist sozialversicherungsfrei.

Abfindungsrechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026