Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Abfindungsrechner 2026 Fünftelregelung & Netto.

Netto-Abfindung mit Fünftelregelung (§34 EStG) berechnen – Steuerklasse 1–6, Kirchensteuer, Brutto-Netto-Vergleich

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform
0 EUR200.000 EUR
0 EUR500.000 EUR
Pauschbetrag (1.230 €) 10.000 €
0 6

Jahresbrutto wird aus Monatsbrutto × 12 geschätzt — bitte bei Sonderzahlungen anpassen.

Seit 2025 gilt:

Die Fünftelregelung entfällt beim Lohnsteuerabzug. Ihr Arbeitgeber behält zunächst die volle Steuer auf die Abfindung ein. Die günstigere Besteuerung nach der Fünftelregelung erhalten Sie über Ihre Einkommensteuererklärung.

Netto-Abfindung (Fünftelregelung)

20.295,00 €

von 30.000,00 € brutto

Ersparnis durch Fünftelregelung

+1.244,00 €

4,15 % mehr netto

Besteuerungsvergleich

Reguläre Besteuerung

Steuer auf Abfindung

-10.949,00 €

Netto-Abfindung

19.051,00 €

Fünftelregelung (§34 EStG)Günstiger

Steuer auf Abfindung

-9.705,00 €

Netto-Abfindung

20.295,00 €

Abzüge auf Abfindung (Fünftelregelung)

Einkommensteuer (Fünftelregelung)-9.705,00 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €
Kirchensteuer-0,00 €
Gesamtabzüge-9.705,00 €
Brutto-Abfindung30.000,00 €
Einkommensteuer-9.705,00 €
Solidaritätszuschlag-0,00 €
= Netto-Abfindung20.295,00 €

Berechnungsgrundlage: Zu versteuerndes Einkommen (ohne Abfindung): 38.984,00 €

Die Fünftelregelung berechnet: Steuer auf (zvE + 1/5 Abfindung) - Steuer auf zvE = 1.941,00 €, dann × 5 = 9.705,00 €

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung nach §34 EStG ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Da unser progressives Steuersystem bei höheren Einkommen auch höhere Steuersätze anwendet, würde eine einmalige hohe Abfindung besonders stark besteuert.

Die Fünftelregelung mildert diese Progression: Die Steuer wird so berechnet, als wäre die Abfindung gleichmäßig über 5 Jahre verteilt ausgezahlt worden. Dadurch rutscht ein geringerer Teil der Abfindung in höhere Steuerzonen.

Vorteile der Fünftelregelung

Steuerersparnis
Bis zu mehrere tausend Euro weniger Steuern durch Progressionsmilderung
Sozialversicherungsfrei
Keine Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung
Automatische Prüfung
Das Finanzamt wendet die Fünftelregelung automatisch an, wenn sie günstiger ist
Rückwirkend möglich
Auch für vergangene Jahre über die Steuererklärung beantragbar

So berechnet sich die Fünftelregelung

Beispiel: Abfindung 30.000€ bei 45.000€ Jahreseinkommen

Beispiel: Abfindung 30.000€ bei 45.000€ Jahreseinkommen
PositionBetrag
Reguläres Jahreseinkommen45.000 €
Abfindung30.000 €
1/5 der Abfindung6.000 €
Steuer auf 45.000€5.657 €
Steuer auf 51.000€ (+ 1/5)7.514 €
Differenz × 59.285 €
Steuer auf Abfindung (Fünftelregelung)9.285 €

Zum Vergleich: Ohne Fünftelregelung würde die Abfindung mit Ihrem regulären Grenzsteuersatz von ca. 40% besteuert werden – das wären ca. 10.531€ Steuern. Mit der Fünftelregelung sparen Sie in diesem Beispiel über 1.200€.

Wer im Kündigungsjahr noch ausstehende Mehrstunden vergütet bekommt, sollte beachten, dass diese als regulärer Arbeitslohn in das Jahreseinkommen einfließen und damit die Progression bei der Abfindungsberechnung erhöhen. Mit dem Überstunden auszahlen Rechner lässt sich die Nettoauszahlung der Mehrstunden separat ermitteln.

Faktoren, die Ihre Steuerersparnis beeinflussen

  1. Höhe der Abfindung: Je höher die Abfindung, desto größer der Progressionseffekt und damit die Ersparnis
  2. Reguläres Jahreseinkommen: Bei niedrigem Grundeinkommen ist der Effekt oft geringer
  3. Steuerklasse: Verheiratete mit Steuerklasse 3 profitieren anders als Singles in Steuerklasse 1
  4. Kinderfreibeträge: Reduzieren die Steuerlast zusätzlich und beeinflussen den Soli
  5. Kirchensteuer: 8-9% der Lohnsteuer, erhöht die Gesamtbelastung

Abfindungsrechner nach Steuerklasse 1, 3 und 4

Die gewählte Steuerklasse bestimmt den Eingangssteuersatz, mit dem Ihr reguläres Einkommen und die Abfindung veranlagt werden. Unser Abfindungsrechner berücksichtigt Ihre Steuerklasse bei der Berechnung – wählen Sie einfach Ihre tatsächliche Steuerklasse für ein realistisches Ergebnis.

Unterschiede der Steuerklassen bei der Abfindung

Steuerklasse 1
Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Es gilt der einfache Grundfreibetrag (2026: 12.084 €) ohne Ehegattensplitting.
Steuerklasse 3
Für Verheiratete, deren Partner Steuerklasse 5 hat oder kein eigenes Einkommen bezieht. Der Splitting-Vorteil der Zusammenveranlagung wirkt sich seit Wegfall der Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug (ab 2025) erst über die Einkommensteuererklärung aus.
Steuerklasse 4
Für Ehepaare mit etwa gleich hohem Einkommen. Beim Lohnsteuerabzug ähnlich wie Steuerklasse 1 behandelt – der Splitting-Vorteil aus der Zusammenveranlagung zeigt sich ebenfalls erst in der Steuererklärung.

Wichtige Änderung ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Anwendung der Fünftelregelung beim monatlichen Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Das bedeutet:

Was sich ändert

Volle Lohnsteuer
Ihr Arbeitgeber behält zunächst die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ein
Steuererklärung nötig
Die Steuervergünstigung erhalten Sie erst über Ihre Einkommensteuererklärung
Zeitliche Verzögerung
Planen Sie die Erstattung zeitlich ein (ca. 6-12 Monate nach Abgabe)
Liquiditätsplanung
Sie müssen die höhere Steuer zunächst vorfinanzieren

Häufig gestellte Fragen zur Abfindung

Alles Wichtige zur Fünftelregelung und Abfindungsbesteuerung

Die Fünftelregelung (§34 EStG) ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Die Steuer wird so berechnet, als wäre die Abfindung über 5 Jahre verteilt ausgezahlt worden. Dadurch wird die Progression gemildert und die Steuerlast reduziert.

Ab 2026 entfällt die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber behält zunächst die volle Steuer auf die Abfindung ein. Die Steuervergünstigung nach der Fünftelregelung erhalten Sie erst über Ihre Einkommensteuererklärung als Erstattung.

Die Netto-Abfindung ergibt sich aus der Brutto-Abfindung abzüglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen nicht an. Unser Abfindungsrechner 2026 berechnet automatisch beide Szenarien: reguläre Besteuerung und Besteuerung mit Fünftelregelung, damit Sie die Steuerersparnis sofort sehen.

Die Steuerklasse beeinflusst den Eingangssteuersatz, der für die Fünftelregelung-Berechnung herangezogen wird. In Steuerklasse 1 gilt der Grundfreibetrag (2026: 12.084 EUR) ohne Splitting. Verheiratete in Steuerklasse 3 profitieren vom Ehegattensplitting, was die Steuerlast auf die Abfindung oft erheblich senkt. Wählen Sie im Abfindungsrechner Ihre tatsächliche Steuerklasse für ein genaues Ergebnis.

Nein, eine echte Abfindung ist sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. Abzüge gibt es nur bei der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Als Faustformel gilt: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 EUR Monatsgehalt wären das 20.000 EUR. Die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache.

Die Fünftelregelung wird nur angewendet, wenn die Abfindung zu einer "Zusammenballung von Einkünften" führt – also das Gesamteinkommen im Abfindungsjahr höher ist als ohne Kündigung. Bei geringen Abfindungen oder wenn Sie das ganze Jahr nicht gearbeitet haben, kann sie entfallen.

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