Treppen richtig berechnen: DIN 18065 und Schrittmaßformel
Warum 2×Steigung + Auftritt = 63 cm funktioniert
Die Schrittmaßformel 2s + a = 63 cm ist das zentrale Werkzeug beim Treppendesign. Der Wert 63 cm entspricht der durchschnittlichen Schrittlänge eines Menschen auf ebenem Grund. Beim Treppensteigen verkürzt sich der waagrechte Schritt durch das Anheben des Fußes – daher gilt: zwei Steigungen plus eine Auftrittstiefe müssen zusammen dem Normalschritt entsprechen. Bei einer Steigung von 17,5 cm ergibt sich ein Auftritt von 28 cm, und das Schrittmaß beträgt exakt 63 cm – die komfortabelste Konfiguration für Wohngebäude.
DIN 18065 in der Praxis: Die Norm fordert für Wohnhäuser Steigungen zwischen 14 und 20 cm. Zu flach (unter 14 cm) wirkt die Treppe unnatürlich und verbraucht zu viel Grundfläche. Zu steil (über 20 cm) ist anstrengend und unfallträchtig, besonders für ältere Menschen. Die Steigung 17–18 cm ist ein guter Kompromiss zwischen Platzbedarf und Komfort. Kellertreppen dürfen mit bis zu 21 cm Steigung ausgeführt werden.
Antrittstufe und Abgangsstufe: Die Stufenzahl entspricht immer der Anzahl der Steigungen, nicht der Auftritte. Die oberste Stufe endet auf dem Oberdeck (Podest) – diese Ebene wird mitgezählt. Daher gilt: Stufenzahl = Anzahl der Steigungen, und die Lauflänge der Treppe im Grundriss berechnet sich als (Stufenzahl − 1) × Auftrittstiefe.
Barrierefreiheit nach DIN 18040: Barrierefreie Treppen nach DIN 18040-2 verlangen eine Steigung von maximal 18 cm und einen Auftritt von mindestens 26 cm. Zusätzlich sind kontrastreiche Stufenvorderkanten, beidseitige Handläufe und ein Mindest-Podest von 120 cm × 120 cm vorgeschrieben.