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Treppen-Rechner Stufenzahl & Treppenmaße.

Geschosshöhe eingeben – sofort Stufenzahl, Steigung und Auftritt nach DIN 18065 und Schrittmaßformel

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Treppen-Rechner

Stufenzahl, Steigung und Auftritt nach DIN 18065 und Schrittmaßformel berechnen.

Schrittmaßformel nach DIN 18065: 2 × Steigung + Auftritt = 63 cm. Ziel-Steigung: 17,5 cm.

Stufenanzahl

16 Stufen

Schrittmaß: 63,00 cm DIN 18065 OK

Steigung (s)17,50 cm 14–20 ✓
Auftritt (a)28,00 cm 23–37 ✓
Schrittmaß (2s+a)63,00 cm

Treppen richtig berechnen: DIN 18065 und Schrittmaßformel

Warum 2×Steigung + Auftritt = 63 cm funktioniert

Die Schrittmaßformel 2s + a = 63 cm ist das zentrale Werkzeug beim Treppendesign. Der Wert 63 cm entspricht der durchschnittlichen Schrittlänge eines Menschen auf ebenem Grund. Beim Treppensteigen verkürzt sich der waagrechte Schritt durch das Anheben des Fußes – daher gilt: zwei Steigungen plus eine Auftrittstiefe müssen zusammen dem Normalschritt entsprechen. Bei einer Steigung von 17,5 cm ergibt sich ein Auftritt von 28 cm, und das Schrittmaß beträgt exakt 63 cm – die komfortabelste Konfiguration für Wohngebäude.

DIN 18065 in der Praxis: Die Norm fordert für Wohnhäuser Steigungen zwischen 14 und 20 cm. Zu flach (unter 14 cm) wirkt die Treppe unnatürlich und verbraucht zu viel Grundfläche. Zu steil (über 20 cm) ist anstrengend und unfallträchtig, besonders für ältere Menschen. Die Steigung 17–18 cm ist ein guter Kompromiss zwischen Platzbedarf und Komfort. Kellertreppen dürfen mit bis zu 21 cm Steigung ausgeführt werden.

Antrittstufe und Abgangsstufe: Die Stufenzahl entspricht immer der Anzahl der Steigungen, nicht der Auftritte. Die oberste Stufe endet auf dem Oberdeck (Podest) – diese Ebene wird mitgezählt. Daher gilt: Stufenzahl = Anzahl der Steigungen, und die Lauflänge der Treppe im Grundriss berechnet sich als (Stufenzahl − 1) × Auftrittstiefe.

Barrierefreiheit nach DIN 18040: Barrierefreie Treppen nach DIN 18040-2 verlangen eine Steigung von maximal 18 cm und einen Auftritt von mindestens 26 cm. Zusätzlich sind kontrastreiche Stufenvorderkanten, beidseitige Handläufe und ein Mindest-Podest von 120 cm × 120 cm vorgeschrieben.

Treppentypen und typische Maße

Treppenmaße nach Anwendung

Wohntreppe (Standard)
Steigung 17–18 cm, Auftritt 27–29 cm; komfortabel für tägl. Nutzung
Kellertreppe
Steigung 18–21 cm, Auftritt 23–27 cm; steiler wegen Platzmangel
Barrierefreie Treppe
Steigung ≤ 18 cm, Auftritt ≥ 26 cm; DIN 18040-2 beidseitige Handläufe
Außentreppe
Steigung 14–17 cm, Auftritt 29–33 cm; flacher wegen Sicherheit bei Nässe
Podesttreppe
Wenden über Podest; platzsparender als gerade Treppe; DIN 18065
Wendeltreppe
Auftritt am Innenradius ≥ 10 cm; nur für Nebennutzung geeignet

Rechenbeispiele

Standardwohnhaus: Geschosshöhe 280 cm

Standardwohnhaus: Geschosshöhe 280 cm
PositionBetrag
Geschosshöhe280 cm
÷ Ziel-Steigung 17,5 cm= 16,0 → 16 Stufen
Steigung (280÷16)17,5 cm
Auftritt (63–2×17,5)28,0 cm

Altbau: Geschosshöhe 310 cm

Altbau: Geschosshöhe 310 cm
PositionBetrag
Geschosshöhe310 cm
÷ Ziel-Steigung 17,5 cm= 17,7 → 18 Stufen
Steigung (310÷18)17,22 cm
Auftritt (63–2×17,22)28,56 cm

Häufige Fragen zum Treppen-Rechner

Alles zu Stufenzahl, Steigung und DIN 18065

Die Schrittmaßformel lautet: 2 × Steigung + Auftritt = 63 cm. Sie basiert auf der durchschnittlichen Schrittlänge eines Menschen und sorgt für ergonomisches Besteigen. Bei einer Steigung von 17,5 cm ergibt sich: Auftritt = 63 – 2 × 17,5 = 28 cm. Die DIN 18065 definiert den zulässigen Bereich: Steigung 14–20 cm, Auftritt 23–37 cm.

Stufenzahl = Geschosshöhe ÷ Ziel-Steigung, gerundet auf eine ganze Zahl. Die optimale Steigung nach DIN 18065 liegt bei 17,5 cm. Bei 280 cm Geschosshöhe: 280 ÷ 17,5 = 16 Stufen. Dann berechnet man die tatsächliche Steigung: 280 ÷ 16 = 17,5 cm. Die Stufenzahl entspricht der Anzahl der Setzstufen – also alle Stufen inklusive der obersten Podestebene.

Die Geschosshöhe ist die Höhe von Oberkante Fertigfußboden (OKFF) eines Geschosses bis zur Oberkante Fertigfußboden des nächsten Geschosses. Im Rohbau rechnet man oft mit Rohbaumaßen und addiert später die Bodenaufbauten. Typische Wohnhausgeschosshöhen: Erdgeschoss 2,50–2,75 m, Obergeschoss 2,40–2,60 m, Altbau bis 3,20 m.

DIN 18065 (Gebäudetreppen) legt für Wohngebäude fest: Steigung 14–20 cm (bevorzugt 17–19 cm), Auftritt 23–37 cm (bevorzugt 26–30 cm), lichte Durchgangshöhe mindestens 200 cm, Treppenbreite mindestens 80 cm (Empfehlung 100 cm). Das Schrittmaß soll zwischen 59 und 65 cm liegen.

Bei typischen Einfamilienhäusern mit 2,50–2,75 m Geschosshöhe ergeben sich 14–16 Stufen. Die häufigste Konfiguration ist 16 Stufen bei 280 cm Geschosshöhe (17,5 cm Steigung, 28 cm Auftritt). Kellertreppen sind oft steiler mit 18–20 cm Steigung. Außentreppen haben häufig nur 17,5–14 cm Steigung (flacher = sicherer bei Regen und Schnee).

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

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