Elterngeld-Rechner

Berechnen Sie Ihr Basiselterngeld, ElterngeldPlus und optimale Aufteilung.

Aktualisiert
Werte geprüft
Grundlage
§§ 2–4c BEEG
Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Elterngeld-Variante

Familie

Monatsgehalt vor der Geburt · antippen oder ziehen

Monatsgehalt vor der Geburt · antippen oder ziehen

Elternteil 1: , Steuerklasse , Kirchensteuer, Monate Elterngeld.
Elternteil 2 (Partner): , Steuerklasse , Kirchensteuer, Monate Elterngeld.
Wohnort: .

Weitere AngabenGeschwister: 0 unter 3, 0 von 3–6 Jahren · Einling

Mehrlinge

Mutterschaftsgeld nach der Geburt (Elternteil 1)

Elterngeld gesamt

für 14 Monate

24.118 €

24.118 €

Zusammen 24.118 € für 14 Monate. Elternteil 1 erhält 1.800 € im Monat (12 Monate), Elternteil 2 erhält 1.259 € im Monat (2 Monate).

Netto vorher → Elterngeld im Monat

RZ-26 · headon.pro

Monatsplaner

Tippen Sie auf einen Monat, um die Bezugsdauer je Elternteil festzulegen. Elternteil 2 ist im Anschluss an Elternteil 1 dargestellt.

Elternteil 1
Elternteil 2
  • Basiselterngeld (1 Lebensmonat)
  • Partnerschaftsbonus (ElterngeldPlus)
  • Partnermonate
  • Zahlen = Lebensmonat des Kindes

Elternzeit für diese Monate planen: Anmeldefristen und Kündigungsschutz

Das können Sie tun

  • Partnermonate: Beide Eltern müssen mind. 2 Monate Elterngeld beziehen für volle 14 Monate.

  • Partnerschaftsbonus: +4 Monatebis 6.118 €

    Beide Eltern parallel in Teilzeit (24–32 Std./Woche)

So wurde gerechnet

Elternteil 1

Elterngeld-Netto vor Geburt
2.897,03 €
Ersatzrate
65 %
Elterngeld im Monat
1.800,00 €
ElterngeldPlus/Monat
900,00 €
Gesamt (12 Mon.)
21.600,00 €

Elternteil 2 (Partner)

Elterngeld-Netto vor Geburt
1.937,20 €
Ersatzrate
65 %
Elterngeld im Monat
1.259,18 €
ElterngeldPlus/Monat
629,59 €
Gesamt (2 Mon.)
2.518,36 €
Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen (geschätzt)
67.893,00 €
Einkommensgrenze
175.000,00 €
Elterngeld gesamt
24.118,36 €

Berechnung basiert auf:

  • Elterngeld-Netto nach dem Pauschalverfahren (§§ 2c–2f BEEG): Brutto − 102,50 € Pauschbetrag − Steuern (Kirchensteuer einheitlich 8 %) − 21 % Sozialabgaben-Pauschale (nicht bei Minijobs)
  • Ersatzrate: 65-67% (bis 100% bei niedrigem Einkommen)
  • Mindestens 300€ (Basis) / 150€ (Plus) monatlich
  • Höchstens 1.800€ (Basis) / 900€ (Plus) monatlich
  • Selbstständige: Gewinn ÷ 12, Steuer nach Steuerklasse IV, ohne Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§§ 2d, 2e BEEG).

Elterngeld 2026

  • Basiselterngeld: 300€ - 1.800€/Monat
  • ElterngeldPlus: 150€ - 900€/Monat
  • Max. 14 Monate (12 + 2 Partnermonate)
  • Einkommensgrenze: 175.000€/Jahr

Elterngeld 2026: Alles was Sie wissen müssen

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens – zwischen 65% und 67% des vorherigen Nettogehalts.

Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor Beginn des Mutterschutzes).

Die zwei Varianten des Elterngeldes

Basiselterngeld
65-67% des Nettos, min. 300€, max. 1.800€. Bezugsdauer: 12-14 Monate.
ElterngeldPlus
Halbe Höhe, doppelte Bezugsdauer. Ideal bei Teilzeitarbeit während Elternzeit.
Partnerschaftsbonus
Bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (2-4 Monate, § 4b BEEG), wenn beide 24-32h/Woche arbeiten.
Geschwisterbonus
+10% bzw. mind. 75€ bei weiteren Kindern unter 3 Jahren im Haushalt.

So berechnet sich Ihr Elterngeld

Faktoren, die Ihr Elterngeld beeinflussen

  1. NettoeinkommenDurchschnitt der 12 Monate vor Geburt/Mutterschutz bildet die Bemessungsgrundlage
  2. SteuerklasseEin Wechsel mind. 7 Monate vor Mutterschutz kann das Elterngeld erhöhen
  3. EinkommenshöheUnter 1.000€ steigt die Ersatzrate bis 100%, über 1.200€ sinkt sie auf 65%
  4. GeschwisterKinder unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 6 Jahren bringen einen Bonus
Beispiel: 3.200€ Nettoeinkommen vor der Geburt
Durchschnittliches Netto (12 Monate)
3.200,00 €
Ersatzrate (Einkommen > 1.200€)
× 65%
Berechnetes Elterngeld
2.080,00 €
Maximum (Deckelung)
1.800,00 €
Monatliches Basiselterngeld
1.800,00 €

Partnermonate: 12 + 2 Monate

Das Elterngeld kann insgesamt für 14 Monate bezogen werden, wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen. Ein Elternteil allein erhält maximal 12 Monate.

Tipps zur Optimierung

Steuerklassenwechsel
Mind. 7 Monate vor Mutterschutzbeginn in Klasse III wechseln für höheres Elterngeld
Elternzeit aufteilen
Beide Eltern mind. 2 Monate für volle 14 Monate Anspruch
ElterngeldPlus nutzen
Bei Teilzeitarbeit oft vorteilhafter als Basiselterngeld
Rechtzeitig beantragen
Elterngeld wird max. 3 Monate rückwirkend gezahlt

Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld

Alles Wichtige zu Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt 65-67% des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300€ und maximal 1.800€ monatlich. Bei niedrigem Einkommen (unter 1.000€) kann die Ersatzrate auf bis zu 100% steigen.

Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?

Basiselterngeld kann 12-14 Monate bezogen werden (14 Monate wenn beide Eltern mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen). ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden, ist aber halb so hoch.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld ist die volle Höhe (65-67% des Nettos) für max. 14 Monate. ElterngeldPlus ist die Hälfte davon, kann aber doppelt so lange bezogen werden. ElterngeldPlus ist ideal, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten.

Gibt es eine Einkommensgrenze für Elterngeld?

Ja, für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Jahreseinkommen - für Paare ebenso wie für Alleinerziehende (§ 1 Abs. 8 BEEG). Bei Überschreitung besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Kann ich die Steuerklasse wechseln um mehr Elterngeld zu bekommen?

Ja, ein Steuerklassenwechsel kann das Elterngeld erhöhen. Er sollte mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz erfolgen, um voll berücksichtigt zu werden. Ein Wechsel in Steuerklasse III erhöht das Nettoeinkommen und damit das Elterngeld.