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Steuern

Was ist Progressionsvorbehalt?

Achtung bei Kurzarbeit, Elterngeld oder Arbeitslosengeld: Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, aber sie erhöhen deinen Steuersatz. Das kann zu unerwarteten Nachzahlungen von mehreren hundert Euro führen.

Der Progressionsvorbehalt ist eine böse Überraschung, die viele erst mit der Steuererklärung erleben. Obwohl Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld steuerfrei sind, erhöhen sie den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Das kann zu Nachzahlungen von mehreren hundert bis tausend Euro führen.

Ein Beispiel: Du verdienst 30.000 Euro jährlich und erhältst 10.000 Euro Elterngeld. Das Elterngeld ist steuerfrei, aber der Steuersatz wird so berechnet, als hättest du 40.000 Euro verdient. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf deine 30.000 Euro angewendet. Ergebnis: Du zahlst auf dein Gehalt etwa 800-1.000 Euro mehr Steuern als ohne Elterngeld.

Praktischer Tipp: Wenn du Lohnersatzleistungen beziehst oder bezogen hast, solltest du Geld für mögliche Steuernachzahlungen zurücklegen. Als Faustregel: Leg etwa 10-15% der erhaltenen Lohnersatzleistung zurück. Bei 10.000 Euro Kurzarbeitergeld wären das 1.000-1.500 Euro Reserve für die Steuererklärung.

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Stichwörter: progressionsvorbehalt, kurzarbeitergeld, arbeitslosengeld, elterngeld, steuerfreie einkünfte, steuersatz