Was ist Progressionsvorbehalt?
Achtung bei Kurzarbeit, Elterngeld oder Arbeitslosengeld: Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, aber sie erhöhen Ihren Steuersatz. Das kann zu spürbaren Nachzahlungen führen.
Der Progressionsvorbehalt ist eine Überraschung, die viele erst mit der Steuererklärung erleben. Obwohl Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld steuerfrei sind, erhöhen sie den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Das kann zu spürbaren Nachzahlungen führen.
Ein Beispiel: Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 30.000 Euro, dazu kommen 10.000 Euro Elterngeld. Das Elterngeld bleibt steuerfrei, aber der Steuersatz wird so berechnet, als hätten Sie 40.000 Euro verdient, und dann auf Ihre 30.000 Euro angewendet. Ergebnis nach dem Einkommensteuertarif 2026: rund 1.190 Euro mehr Steuer als ohne Elterngeld.
Praktischer Tipp: Wenn Sie Lohnersatzleistungen beziehen oder bezogen haben, legen Sie Geld für eine mögliche Nachzahlung zurück. Im Beispiel oben entspricht die Nachzahlung 11,9 % des Elterngelds – bei anderen Einkommen fällt der Anteil anders aus.
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