Was ist Freibetrag?

Freibeträge sind Beträge, die Sie steuerfrei verdienen dürfen. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) bedeutet: Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen zahlen Sie keine Einkommensteuer.

Freibeträge sind Ihr bester Freund bei der Steueroptimierung – sie verringern den Teil Ihres Einkommens, der versteuert wird. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) bedeutet konkret: Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an, erst der Teil darüber wird besteuert.

Die wichtigsten Freibeträge, die Sie kennen sollten: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) wird automatisch berücksichtigt, auch wenn Sie keine Werbungskosten nachweisen. Der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro, § 20 Abs. 9 EStG) macht Kapitalerträge bis zu diesem Betrag steuerfrei – vergessen Sie nicht, einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einzurichten! Für Eltern gibt es den Kinderfreibetrag (6.828 Euro pro Kind, plus 2.928 Euro Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung = 9.756 Euro gesamt); das Finanzamt prüft automatisch, ob er oder das Kindergeld günstiger ist.

Praktischer Tipp: Sie können einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen, wenn Sie regelmäßig hohe Ausgaben haben. Fahren Sie zum Beispiel an 220 Tagen 35 km zur Arbeit, haben Sie Werbungskosten von 2.926 Euro (220 Tage × 35 km × 0,38 Euro). Abzüglich des Pauschbetrags von 1.230 Euro bleiben 1.696 Euro, die Sie als Freibetrag eintragen lassen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % bringt das etwa 49 Euro mehr netto im Monat.

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