Was ist Beitragsbemessungsgrenze?

Ab einem bestimmten Gehalt steigen Ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter. In der Rentenversicherung liegt die Grenze 2026 bei 8.450 Euro brutto im Monat – darüber ist das Gehalt beitragsfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist für Gutverdiener eine gute Nachricht: Ab einem bestimmten Gehalt steigen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr. Verdienen Sie 10.000 Euro brutto im Monat, zahlen Sie Rentenbeiträge nur auf 8.450 Euro. Gegenüber Beiträgen auf das volle Gehalt sind das 144 Euro weniger im Monat.

Die Grenzen für 2026: Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze bundesweit einheitlich bei 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro im Jahr) – Ost und West sind seit 2025 angeglichen. Für Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro. Wichtig: Die Versicherungspflichtgrenze (6.450 Euro monatlich bzw. 77.400 Euro im Jahr) entscheidet darüber, ob Sie in die private Krankenversicherung wechseln können.

Aber Vorsicht: Die Deckelung hat auch Nachteile! Ihre Rentenansprüche sind ebenfalls gedeckelt – Sie erwerben höchstens rund 1,95 Entgeltpunkte pro Jahr. Pro 1.000 Euro Monatsbrutto oberhalb der Grenze entgehen Ihnen je Beitragsjahr rund 10 Euro Monatsrente (nach heutigem Rentenwert). Diese Lücke sollten Sie privat schließen.

Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen der Sozialversicherung

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