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Sozialversicherung

Was ist Beitragsbemessungsgrenze?

Ab einem bestimmten Gehalt zahlst du keine höheren Sozialversicherungsbeiträge mehr. Bei der Rente liegt die Grenze bei 8.450 Euro brutto (2026) – alles darüber ist beitragsfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist für Gutverdiener eine gute Nachricht: Ab einem bestimmten Gehalt steigen die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr. Verdienst du 10.000 Euro brutto monatlich, zahlst du Rentenbeiträge nur auf 8.450 Euro – der Rest ist beitragsfrei. Das spart dir im Vergleich zu einer proportionalen Berechnung etwa 145 Euro monatlich.

Die aktuellen Grenzen für 2026: Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze bundesweit einheitlich bei 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro im Jahr) – Ost und West sind seit 2025 angeglichen. Für Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro. Wichtig: Die Versicherungspflichtgrenze (6.450 Euro monatlich bzw. 77.400 Euro im Jahr) entscheidet darüber, ob du in die private Krankenversicherung wechseln kannst.

Aber Vorsicht: Die Deckelung hat auch Nachteile! Deine Rentenansprüche sind ebenfalls gedeckelt. Egal ob du 8.450 oder 15.000 Euro verdienst – du erwirbst maximal rund 1,95 Entgeltpunkte pro Jahr. Das bedeutet eine Versorgungslücke im Alter, die du privat schließen solltest. Pro 1.000 Euro Monatsbrutto oberhalb der Grenze entgehen dir je Beitragsjahr rund 10 Euro Monatsrente.

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Stichwörter: beitragsbemessungsgrenze, bbg, sozialversicherung, höchstbeitrag, einkommensgrenze