Einkommensteuer Rechner 2026

Einkommensteuer berechnen: Grundfreibetrag 12.348 €, Splittingtarif, Vorauszahlungen & Grenzsteuersatz – für Selbstständige & Freiberufler

Aktualisiert
Werte geprüft
Grundlage
§ 32a EStG, Tarif 2026
Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Gewinn nach Betriebsausgaben, pro Jahr

Ich werde , wohne in , Kirchensteuer, Kinderfreibeträge.

Weitere AngabenWeitere Einkünfte 0 € · Abzüge 0 € · Vorauszahlungen 0 €

Weitere Einkünfte

€
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Abzüge

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€

Ihre Steuer pro Jahr

14.219,00 €

14.219,00 €

Bei 59.964 € zu versteuerndem Einkommen zahlen Sie 14.219 € Steuern im Jahr – im Schnitt 23,7 % Einkommensteuer.

Einkünfte
60.000 €
Einkommensteuer
− 14.219 €
Nach Steuern verbleibt
45.781 €
Vorauszahlung pro QuartalFällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
3.555,00 €
Vorauszahlungen pro Jahr
14.219,00 €

RZ-26 · headon.pro

Ihr Steuertarif

Grundtarif nach § 32a EStG: Grenzsteuersatz (gestrichelt) und Durchschnittssteuersatz über dem zu versteuernden Einkommen.

Tippen, ziehen oder die Kurve verschieben: Der nötige Gewinn wird zurückgerechnet.

20 %40 %0 €30.000 €60.000 €90.000 €120.000 €
GrenzsteuersatzDurchschnittssteuersatz

Das können Sie tun

  • Von 1.000 € mehr Gewinn gehen 387,00 € an Steuern

    Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 38,6 % (plus Soli und Kirchensteuer, falls fällig).

  • Kein Solidaritätszuschlag

    Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze.

  • Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer

    Zum Gewerbesteuer-Rechner

So wurde gerechnet
Summe der Einkünfte
60.000,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte
60.000,00 €
Sonderausgaben (mind. Pauschbetrag), Belastungen, ggf. Kinderfreibeträge
− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
59.964,00 €
Einkommensteuer nach Tarif (§ 32a EStG)
14.219,00 €
Einkommensteuer
14.219,00 €
Ihre Steuer pro Jahr
14.219,00 €
GrenzsteuersatzAuf jeden weiteren Euro
38,6 %
DurchschnittssteuersatzEinkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen
23,7 %
Effektive BelastungAlle Steuern geteilt durch die Summe der Einkünfte
23,7 %
  • Geben Sie Ihren Gewinn nach Betriebsausgaben ein.
  • Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig.
  • Gewerbesteuer wird separat berechnet (bei Gewerbe).
  • Bei gemischten Einkünften alle Arten angeben.
  • Die Vorauszahlungen setzt das Finanzamt auf Basis Ihrer letzten Steuererklärung fest. Bei stark schwankenden Einkünften können Sie eine Anpassung beantragen.

Grundlage: Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, Splittingtarif § 32a Abs. 5 EStG, Abgeltungsteuer § 32d EStG mit Günstigerprüfung, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibeträge § 31 EStG, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer 8 % (BY, BW) bzw. 9 %.

Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler

Anders als Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird, müssen Selbstständige und Freiberufler ihre Einkommensteuer selbst berechnen und Vorauszahlungen leisten.

Unser Rechner hilft Ihnen, Ihre Steuerlast für 2026 zu ermitteln - inklusive Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und der optimalen Aufteilung der vierteljährlichen Vorauszahlungen.

Der Einkommensteuertarif 2026 (§32a EStG)

Grundfreibetrag
Bis 12.348€ - keine Steuer (0%)
Eingangssteuersatz
14-24% für Einkommen von 12.349€ - 17.799€
Progressionszone
24-42% für Einkommen von 17.800€ - 69.878€
Spitzensteuersatz
42% für Einkommen ab 69.879€, 45% ab 277.826€

So berechnet sich Ihre Einkommensteuer

Faktoren, die Ihre Steuerlast beeinflussen

  1. BetriebsausgabenAlle beruflich bedingten Kosten mindern Ihren Gewinn und damit die Steuerlast
  2. SonderausgabenVorsorgeaufwendungen, Spenden und weitere Sonderausgaben sind absetzbar
  3. Kinderfreibeträge9.756€ pro Kind (2026) - das Finanzamt prüft ob Kindergeld günstiger ist
  4. EhegattensplittingBei unterschiedlichen Einkommen der Partner kann der Vorteil mehrere tausend Euro betragen
Beispiel: 60.000€ zu versteuerndes Einkommen (ledig)
Zu versteuerndes Einkommen
60.000,00 €
Einkommensteuer (nach Tarif)
14.233,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer (9%, optional)
1.280,97 €
Gesamte Steuerlast
15.513,97 €

Vierteljährliche Vorauszahlungen

Das Finanzamt setzt auf Basis Ihrer letzten Steuererklärung Vorauszahlungen fest. Diese sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.

Wichtige Hinweise zu Vorauszahlungen

Mindestbetrag
Bei Vorauszahlungen unter 400€ jährlich entfällt die Festsetzung
Anpassung möglich
Bei stark schwankenden Einkünften können Sie eine Anpassung beim Finanzamt beantragen
Nachzahlung vermeiden
Planen Sie Rücklagen für mögliche Nachzahlungen am Jahresende
Gewerbesteuer beachten
Als Gewerbetreibender kommt zusätzlich die Gewerbesteuer hinzu

Häufig gestellte Fragen zur Einkommensteuer

Alles Wichtige für Selbstständige und Freiberufler

Wie wird die Einkommensteuer 2026 berechnet?

Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen nach § 32a EStG berechnet. Der Steuertarif 2026 beginnt bei 14 % (ab 12.349 €) und steigt progressiv bis 45 % (ab 277.826 €). Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. Von den Einkünften werden zuvor Betriebsausgaben, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro (Einzelveranlagung). Für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung gilt das Doppelte: 24.696 Euro. Bis zu diesem Betrag wird kein zu versteuerndes Einkommen besteuert.

Wann sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?

Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe wird vom Finanzamt auf Basis der letzten Steuererklärung festgesetzt. Bei Vorauszahlungen unter 400 € jährlich entfällt die Festsetzung. Sind die tatsächlichen Einkünfte deutlich höher oder niedriger als geschätzt, können Sie eine Anpassung beim Finanzamt beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro. Der Durchschnittssteuersatz zeigt die effektive Steuerbelastung auf das gesamte Einkommen. Bei 60.000 € liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 38 %, der Durchschnittssteuersatz aber nur bei ca. 24 %. Unser Rechner zeigt Ihnen beide Werte.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting 2026?

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, darauf die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Dies ist vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Beispiel: 100.000 € gemeinsames Einkommen → Splitting-Steuer deutlich niedriger als 2 × Einzelsteuer auf 50.000 €. Der Vorteil kann mehrere tausend Euro pro Jahr betragen.

Muss ich als Selbstständiger Solidaritätszuschlag zahlen?

Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) fällt 2026 nur an, wenn die Jahres-Einkommensteuer über 20.350 € (Ledig) bzw. 40.700 € (Verheiratete) liegt. In der Gleitzone bis ca. 37.838 € (Ledig) wird der Soli schrittweise bis zum vollen Satz angehoben.

Was sind die Kinderfreibeträge 2026?

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind (Kinderfreibetrag 6.828 € + Betreuungsfreibetrag 2.928 €). Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld (259 €/Monat je Kind) für Sie günstiger ist und wendet die vorteilhaftere Variante an (Günstigerprüfung).