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Aktuell für 2026•Stand: Mai 2026

Einkommensteuer Rechner 2026 Einkommensteuer berechnen.

Einkommensteuer berechnen: Grundfreibetrag 12.096 €, Splittingtarif, Vorauszahlungen & Grenzsteuersatz – für Selbstständige & Freiberufler

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform
EUR
0 EUR500.000 EUR
Keine 5

Hinweis für Selbstständige:

  • Geben Sie Ihren Gewinn nach Betriebsausgaben ein
  • Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig
  • Gewerbesteuer wird separat berechnet (bei Gewerbe)
  • Bei gemischten Einkünften alle Arten angeben

Jährliche Steuerlast

14.219,00 EUR

Durchschnittssteuersatz: 23.7%

Quartalsweise Vorauszahlungen

Pro Quartal

3.555,00 EUR

Pro Jahr

14.219,00 EUR

Fällig: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember

Steuer-Aufschlüsselung

Zu versteuerndes Einkommen59.964,00 EUR
Einkommensteuer14.219,00 EUR
Solidaritätszuschlag0,00 EUR
Gesamt14.219,00 EUR

Steuersätze

Grenzsteuersatz

38.6%

Auf jeden weiteren Euro

Durchschnittssteuersatz

23.7%

Effektive Belastung

Nach Steuern verbleibt

45.781,00 EUR

= 76.3% vom Gesamtbetrag der Einkünfte

Hinweis für Selbstständige:

Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden vom Finanzamt auf Basis Ihrer letzten Steuererklärung festgesetzt. Bei stark schwankenden Einkünften können Sie eine Anpassung beantragen.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Gesetz
    § 32a EStG - Einkommensteuertarif

    Steuertarif und Berechnungsformel

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

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Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler

Anders als Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird, müssen Selbstständige und Freiberufler ihre Einkommensteuer selbst berechnen und Vorauszahlungen leisten.

Unser Rechner hilft Ihnen, Ihre Steuerlast für 2026 zu ermitteln - inklusive Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und der optimalen Aufteilung der vierteljährlichen Vorauszahlungen.

Der Einkommensteuertarif 2026 (§32a EStG)

Grundfreibetrag
Bis 12.096€ - keine Steuer (0%)
Eingangssteuersatz
14-24% für Einkommen von 12.097€ - 17.443€
Progressionszone
24-42% für Einkommen von 17.444€ - 68.480€
Spitzensteuersatz
42% für Einkommen ab 68.481€, 45% ab 277.827€

So berechnet sich Ihre Einkommensteuer

Beispiel: 60.000€ zu versteuerndes Einkommen (ledig)

Beispiel: 60.000€ zu versteuerndes Einkommen (ledig)
PositionBetrag
Zu versteuerndes Einkommen60.000,00 €
Einkommensteuer (nach Tarif)14.681,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer (9%, optional)1.321,29 €
Gesamte Steuerlast16.002,29 €

Faktoren, die Ihre Steuerlast beeinflussen

  1. 1
    Betriebsausgaben: Alle beruflich bedingten Kosten mindern Ihren Gewinn und damit die Steuerlast
  2. 2
    Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen, Spenden und weitere Sonderausgaben sind absetzbar
  3. 3
    Kinderfreibeträge: 9.756€ pro Kind (2026) - das Finanzamt prüft ob Kindergeld günstiger ist
  4. 4
    Ehegattensplitting: Bei unterschiedlichen Einkommen der Partner kann der Vorteil mehrere tausend Euro betragen

Vierteljährliche Vorauszahlungen

Das Finanzamt setzt auf Basis Ihrer letzten Steuererklärung Vorauszahlungen fest. Diese sind jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.

Wichtige Hinweise zu Vorauszahlungen

Mindestbetrag
Bei Vorauszahlungen unter 400€ jährlich entfällt die Festsetzung
Anpassung möglich
Bei stark schwankenden Einkünften können Sie eine Anpassung beim Finanzamt beantragen
Nachzahlung vermeiden
Planen Sie Rücklagen für mögliche Nachzahlungen am Jahresende
Gewerbesteuer beachten
Als Gewerbetreibender kommt zusätzlich die Gewerbesteuer hinzu

Häufig gestellte Fragen zur Einkommensteuer

Alles Wichtige für Selbstständige und Freiberufler

Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen nach § 32a EStG berechnet. Der Steuertarif 2026 beginnt bei 14 % (ab 12.097 €) und steigt progressiv bis 45 % (ab 277.827 €). Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € fällt keine Steuer an. Von den Einkünften werden zuvor Betriebsausgaben, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen.

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 12.096 Euro (Einzelveranlagung). Für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung gilt das Doppelte: 24.192 Euro. Bis zu diesem Betrag wird kein zu versteuerndes Einkommen besteuert.

Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe wird vom Finanzamt auf Basis der letzten Steuererklärung festgesetzt. Bei Vorauszahlungen unter 400 € jährlich entfällt die Festsetzung. Sind die tatsächlichen Einkünfte deutlich höher oder niedriger als geschätzt, können Sie eine Anpassung beim Finanzamt beantragen.

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den nächsten verdienten Euro. Der Durchschnittssteuersatz zeigt die effektive Steuerbelastung auf das gesamte Einkommen. Bei 60.000 € liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 38 %, der Durchschnittssteuersatz aber nur bei ca. 24 %. Unser Rechner zeigt Ihnen beide Werte.

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, darauf die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Dies ist vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Beispiel: 100.000 € gemeinsames Einkommen → Splitting-Steuer deutlich niedriger als 2 × Einzelsteuer auf 50.000 €. Der Vorteil kann mehrere tausend Euro pro Jahr betragen.

Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) fällt 2026 nur an, wenn die Jahres-Einkommensteuer über 18.130 € (Ledig) bzw. 36.260 € (Verheiratete) liegt. In der Gleitzone bis ca. 33.912 € (Ledig) wird der Soli schrittweise bis zum vollen Satz angehoben.

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind (Kinderfreibetrag 6.672 € + Betreuungsfreibetrag 3.084 €). Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld (250 €/Monat je Kind) für Sie günstiger ist und wendet die vorteilhaftere Variante an (Günstigerprüfung).

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