Steuerklassen-Rechner
Finden Sie die optimale Steuerklassen-Kombination für Sie und Ihren Partner
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- §§ 38b, 39f EStG, PAP 2026
Wir sind
Tippen oder seitlich ziehen
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Wir wohnen in , Partner 1 , Partner 2 Kirchensteuer, Kinder.
Der Scan einer Gehaltsabrechnung befüllt Partner 1 – Partner 2 bitte selbst eintragen.
Empfohlene Steuerklassen
IV / IV mit Faktor
Zusammen 5.389,56 € netto im Monat, am Jahresende ca. 1 € Nachzahlung. IV/IV mit Faktor ist ein guter Kompromiss: mehr Netto im Monat als IV/IV, weniger Nachzahlung als III/V.
Alle Kombinationen – Netto gemeinsam pro MonatPartner 1Partner 2
Tippen Sie eine Kombination an, um sie mit der Empfehlung zu vergleichen.
III / V statt IV / IV mit Faktor+2,78 €
Netto pro Monat im Vergleich zur Empfehlung – dafür am Jahresende ca. 34 € Nachzahlung.
RZ-26 · headon.pro
Das können Sie tun
Ihr Ehegattensplitting-Vorteil220,00 €
So viel weniger Einkommensteuer im Jahr als bei Einzelveranlagung (Steuerklasse I/I).
Mehr Netto im Monat mit III / V2,78 €
Dafür am Jahresende ca. 34 € Nachzahlung. Die Jahressteuer ist bei jeder Kombination gleich.
Die Steuerklasse verteilt nur die Lohnsteuer übers Jahr
Die tatsächliche Jahressteuer wird mit dem Splittingtarif berechnet. Nachzahlung oder Erstattung gleichen die Differenz aus.
Elterngeld und Arbeitslosengeld je Steuerklasse
Lohnersatzleistungen rechnen mit dem Netto, das die Steuerklasse ergibt. Wer bald Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommt, kann mit einem Wechsel mehr herausholen.
Die Leistung bekommt
Mit III statt IV: +0,00 € Elterngeld und +225,18 € Arbeitslosengeld im Monat
Der Partner hat dann Klasse V und im Jahr weniger Netto; über die Steuererklärung gleicht sich die Jahressteuer aus.
| Ihre Klasse / Partner | Basiselterngeld | Arbeitslosengeld |
|---|---|---|
| III / V | 1.800,00 € | 2.129,33 € |
| IV / IV | 1.800,00 € | 1.904,15 € |
| V / III | 1.705,02 € | 1.609,50 € |
- Elterngeld: Es zählt die Steuerklasse, die in den meisten der 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz) galt – also mindestens 7 Monate vorher wechseln (§ 2c Abs. 3 BEEG).
- Arbeitslosengeld: Es zählt die Klasse zu Jahresbeginn; ein späterer Wechsel wirkt nur, wenn die neuen Klassen zum Verhältnis der Gehälter passen oder das Arbeitslosengeld dadurch sinkt (§ 153 Abs. 2, 3 SGB III).
- Kurzarbeitergeld hängt ebenso an der Steuerklasse (§ 106 SGB III). Zum Kurzarbeitergeld-Rechner
So wurde gerechnet
- Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen
- 77.318,00 €
- Tatsächliche Jahressteuer (Splittingtarif)Einkommensteuer ohne Soli – daran wird die Lohnsteuer am Jahresende gemessen
- 13.576,00 €
- Splittingvorteil pro Jahr
- 220,00 €
- Gehaltsunterschied
- 33 %
- Faktor (§ 39f EStG)Jahressteuer geteilt durch die Lohnsteuer bei IV/IV, auf drei Stellen abgeschnitten
- 0,984
- III/V: Besserverdienender in III (weniger Lohnsteuer), Partner in V (mehr Lohnsteuer).
- IV/IV: beide gleich, passend bei ähnlichen Gehältern.
- IV/IV mit Faktor: genaueste Verteilung, minimale Nachzahlung.
Grundlage: Lohnsteuer nach § 39b EStG (PAP 2026), Splittingtarif § 32a Abs. 5 EStG, Faktorverfahren § 39f EStG. Beide Partner über 23 Jahre, gesetzlich versichert.
Die richtige Steuerklasse für Ehepaare
Nach der Heirat werden Sie automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Sie können jedoch jederzeit die Kombination wechseln. Die Wahl der richtigen Steuerklasse beeinflusst Ihr monatliches Netto, nicht aber die tatsächliche Jahressteuer.
Die drei Steuerklassen-Kombinationen
- III/V oder V/III
- Bei dieser Kombination wählt der Besserverdienende Steuerklasse III und zahlt deutlich weniger monatliche Lohnsteuer. Der Partner mit dem geringeren Gehalt wählt Klasse V und zahlt entsprechend mehr. Das Ergebnis: Höheres monatliches Gesamtnetto, aber oft eine Nachzahlung bei der Steuererklärung.
- IV/IV (Standard)
- Beide Partner zahlen wie Alleinstehende Lohnsteuer. Diese Kombination eignet sich bei ähnlichen Gehältern. Sie ist die sicherste Variante, da die monatliche Lohnsteuer oft nah an der tatsächlichen Jahressteuer liegt.
- IV/IV mit Faktor
- Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die Lohnsteuer genauer auf beide Partner verteilt. Der Faktor berücksichtigt das Ehegattensplitting und führt zu minimalen Nachzahlungen oder Erstattungen. Ideal für Paare mit unterschiedlichen Gehältern, die keine große Nachzahlung riskieren möchten.
Der Ehegattensplitting-Vorteil
Unabhängig von der gewählten Steuerklasse profitieren verheiratete Paare vom Ehegattensplitting bei der Steuererklärung. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Je größer der Gehaltsunterschied, desto größer der Vorteil. Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner für eine detaillierte Berechnung.
Wann sollte man die Steuerklasse wechseln?
- Nach der HeiratPrüfen Sie die optimale Kombination
- Bei GehaltsänderungenNeues Gehaltsverhältnis erfordert Anpassung
- Vor ElternzeitIn Klasse III wechseln für höheres Elterngeld
- Bei ArbeitslosigkeitKlasse III für höheres Arbeitslosengeld
Steuerklasse und Lohnersatzleistungen
Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld berechnen sich aus dem Netto-Einkommen. Ein rechtzeitiger Wechsel in Steuerklasse III kann diese Leistungen deutlich erhöhen. Beim Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der 12 Monate des Bemessungszeitraums galt (§ 2c Abs. 3 BEEG) – werdende Mütter sollten daher mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wechseln, nicht erst 7 Monate vor der Geburt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Steuerklassen gibt es für Ehepaare?
Verheiratete Paare können zwischen drei Kombinationen wählen: III/V (oder V/III), IV/IV und IV/IV mit Faktor. Bei III/V zahlt der Partner mit Klasse III weniger monatliche Lohnsteuer, Partner mit V entsprechend mehr. Bei IV/IV zahlen beide gleich viel. Bei IV/IV mit Faktor wird die Steuer genauer verteilt.
Wann lohnt sich Steuerklasse III/V?
Die Kombination III/V lohnt sich bei großen Gehaltsunterschieden (ab ca. 40% Differenz). Der Besserverdienende wählt Klasse III und hat dadurch mehr Netto im Monat. Allerdings kann es am Jahresende zu einer Nachzahlung kommen, wenn die monatlich gezahlte Lohnsteuer zu niedrig war.
Was ist der Unterschied zwischen IV/IV und IV/IV mit Faktor?
Bei IV/IV zahlen beide Partner so viel Lohnsteuer wie Alleinstehende. Bei IV/IV mit Faktor wird ein individueller Faktor berechnet, der die Lohnsteuer genauer auf beide verteilt. Der Faktor berücksichtigt das Ehegattensplitting und minimiert so Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende.
Beeinflusst die Steuerklasse die Jahressteuer?
Nein, die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer, nicht die tatsächliche Jahressteuer. Bei der Steuererklärung wird immer mit dem Splittingtarif abgerechnet - unabhängig von der Steuerklasse. Die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Jahressteuer führt zu Nachzahlung oder Erstattung.
Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 können Ehepaare ihre Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln. Der Antrag muss beim Finanzamt gestellt werden. Bei wichtigen Änderungen (Heirat, Scheidung, Arbeitslosigkeit) ist ein Wechsel besonders sinnvoll. Die neue Steuerklasse gilt ab dem Monat nach der Änderung.
Welche Steuerklasse bei Elterngeld?
Bei geplantem Elterngeld sollte der Partner, der Elterngeld beziehen wird, so früh wie möglich in Steuerklasse III wechseln. Die neue Klasse zählt nur, wenn sie in der Mehrzahl der 12 Monate des Bemessungszeitraums galt (§ 2c Abs. 3 BEEG) – bei werdenden Müttern muss der Wechsel also mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Netto - ein höheres Netto durch Klasse III führt zu höherem Elterngeld.