Kinderfreibetrag-Rechner 2026

Lohnt sich der Kinderfreibetrag für Sie? Die Günstigerprüfung nach § 31 EStG – mit Ihrem Vorteil und der Einkommensgrenze

Stand September 2026Grundlage: §§ 31, 32 Abs. 6 EStGRechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert

€

Jahreswert vor Freibeträgen für Kinder, z. B. aus dem letzten Steuerbescheid

Veranlagung

Kinder mit Kindergeldanspruch im ganzen Jahr

Vorteil durch den Kinderfreibetrag

Kindergeld im Jahr: 6.216 €

308 €

308 €

Für 2 Kinder ist der Freibetrag günstiger: Er senkt die Steuer um 308 € mehr, als das Kindergeld bringt. Das Finanzamt rechnet das Kindergeld an und erstattet die Differenz.

Freibeträge je KindKinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG)
9.756 €
Anzurechnendes Kindergeld je Kind259 € × 12, bei halbem Freibetrag die Hälfte (§ 31 EStG)
3.108 €
Kind 1Freibetrag günstiger – Entlastung 3.344 €
+236 €
Kind 2Freibetrag günstiger – Entlastung 3.180 €
+72 €
Einkommensteuer ohne Freibeträge
21.096 €
Einkommensteuer nach der Prüfungvor Anrechnung des Kindergelds
14.572 €
Vorteil gegenüber dem Kindergeld
308 €

Gut zu wissen

  • Das Finanzamt prüft automatisch

    Mit der Steuererklärung vergleicht das Finanzamt von sich aus Kindergeld und Freibeträge (§ 31 EStG). Das Kindergeld bekommen Sie in jedem Fall; lohnt der Freibetrag, wird es mit der Steuer verrechnet.

  • Soli und Kirchensteuer

    Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge immer abgezogen, auch wenn beim Einkommensteuer-Vergleich das Kindergeld gewinnt (§ 51a EStG).

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Steuerentlastung und Kindergeld je Kind

Bei Ihren Angaben lohnt der Freibetrag ab einem zu versteuernden Einkommen von 86.088 €.

  • Kind 1: Entlastung3.344 €
  • Kind 1: Kindergeld3.108 €
  • Kind 2: Entlastung3.180 €
  • Kind 2: Kindergeld3.108 €

Kinderfreibetrag oder Kindergeld – so funktioniert die Günstigerprüfung

Das Existenzminimum eines Kindes bleibt steuerfrei – entweder durch das Kindergeld (2026: 259 € im Monat, 3.108 € im Jahr) oder durch die Freibeträge für Kinder (§ 31 EStG). Die Freibeträge betragen je Elternteil 3.414 € Kinderfreibetrag und 1.464 € für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, zusammen 4.878 €; bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung verdoppeln sie sich auf 9.756 € je Kind (§ 32 Abs. 6 EStG).

Das Kindergeld wird während des Jahres ausgezahlt. Mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die Freibeträge die Steuer stärker senken würden. Ist das so, zieht es die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld auf die Steuer an – Sie erhalten die Differenz. Weil die Entlastung mit dem Steuersatz steigt, lohnt der Freibetrag erst bei höherem Einkommen. Wie viel Kindergeld Ihnen zusteht, zeigt der Kindergeld-Rechner.

Werte 2026

9.756 € je Kind
Freibeträge bei Zusammenveranlagung (2 × 3.414 € + 2 × 1.464 €)
4.878 € je Kind
Je Elternteil bei Einzelveranlagung – voller Betrag bei Übertragung
3.108 € Kindergeld
259 € × 12 Monate; bei halbem Freibetrag wird die Hälfte angerechnet

Beispielrechnungen 2026

Ehepaar, 120.000 € zu versteuerndes Einkommen, 2 Kinder
Freibeträge je Kind
9.756 €
Kindergeld je Kind im Jahr
3.108 €
Steuerentlastung Kind 1
3.682 €
Steuerentlastung Kind 2
3.516 €
Vorteil gegenüber dem Kindergeld
982 €
Ehepaar, 60.000 € zu versteuerndes Einkommen, 1 Kind
Steuerentlastung durch die Freibeträge
2.668 €
Kindergeld im Jahr
3.108 €
Vorteil durch den Freibetrag (Kindergeld ist günstiger)
0 €
Freibetrag lohnt ab zu versteuerndem Einkommen
86.088 €

Was Sie noch wissen sollten

Freibeträge für Kinder im Alltag

  1. 1Soli und KirchensteuerFür Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge immer abgezogen (§ 51a EStG) – auch wenn das Kindergeld bei der Einkommensteuer gewinnt.
  2. 2Getrennte ElternJeder Elternteil erhält den halben Freibetrag und bekommt die Hälfte des Kindergelds angerechnet. Unter Voraussetzungen kann der Freibetrag auf einen Elternteil übertragen werden (§ 32 Abs. 6 EStG).
  3. 3Kind für KindDer Rechner prüft jedes Kind einzeln. Weil die Entlastung mit sinkendem Einkommen kleiner wird, bringt der Freibetrag beim zweiten Kind etwas weniger als beim ersten.
  4. 4Nicht das ganze JahrFür jeden Monat ohne Anspruch mindern sich die Freibeträge um ein Zwölftel (§ 32 Abs. 6 S. 5 EStG). Der Rechner geht von einem ganzen Jahr aus.

Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag

Höhe, Günstigerprüfung und Einkommensgrenze

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Je Elternteil 3.414 € Kinderfreibetrag plus 1.464 € Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, zusammen 4.878 €. Bei Zusammenveranlagung sind es 9.756 € je Kind (§ 32 Abs. 6 EStG).

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Bei Ehepaaren mit einem Kind ab einem zu versteuernden Einkommen von 86.088 € (2026): Dann senken die Freibeträge die Einkommensteuer um mehr als die 3.108 € Kindergeld im Jahr. Darunter ist das Kindergeld günstiger.

Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Nein. Das Finanzamt vergleicht bei der Einkommensteuerveranlagung von sich aus Kindergeld und Freibeträge und wählt das Günstigere (§ 31 EStG). Sie geben Ihre Kinder in der Steuererklärung an.

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?

Nicht beides voll. Lohnt der Freibetrag, wird das Kindergeld auf die Steuer angerechnet; Sie behalten es, zahlen aber entsprechend mehr Steuer. Im Ergebnis erhalten Sie nur den Unterschied zusätzlich.

Senkt der Kinderfreibetrag die Lohnsteuer?

Nicht die Lohnsteuer selbst, aber Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beim monatlichen Lohnabzug. Die Günstigerprüfung für die Einkommensteuer findet erst mit der Steuererklärung statt.