Kinderfreibetrag-Rechner 2026
Lohnt sich der Kinderfreibetrag für Sie? Die Günstigerprüfung nach § 31 EStG – mit Ihrem Vorteil und der Einkommensgrenze
Stand September 2026Grundlage: §§ 31, 32 Abs. 6 EStGRechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert
Jahreswert vor Freibeträgen für Kinder, z. B. aus dem letzten Steuerbescheid
Veranlagung
Kinder mit Kindergeldanspruch im ganzen Jahr
Vorteil durch den Kinderfreibetrag
Kindergeld im Jahr: 6.216 €
308 €
308 €Für 2 Kinder ist der Freibetrag günstiger: Er senkt die Steuer um 308 € mehr, als das Kindergeld bringt. Das Finanzamt rechnet das Kindergeld an und erstattet die Differenz.
- Freibeträge je KindKinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG)
- 9.756 €
- Anzurechnendes Kindergeld je Kind259 € × 12, bei halbem Freibetrag die Hälfte (§ 31 EStG)
- 3.108 €
- Kind 1Freibetrag günstiger – Entlastung 3.344 €
- +236 €
- Kind 2Freibetrag günstiger – Entlastung 3.180 €
- +72 €
- Einkommensteuer ohne Freibeträge
- 21.096 €
- Einkommensteuer nach der Prüfungvor Anrechnung des Kindergelds
- 14.572 €
- Vorteil gegenüber dem Kindergeld
- 308 €
Gut zu wissen
Das Finanzamt prüft automatisch
Mit der Steuererklärung vergleicht das Finanzamt von sich aus Kindergeld und Freibeträge (§ 31 EStG). Das Kindergeld bekommen Sie in jedem Fall; lohnt der Freibetrag, wird es mit der Steuer verrechnet.
Soli und Kirchensteuer
Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge immer abgezogen, auch wenn beim Einkommensteuer-Vergleich das Kindergeld gewinnt (§ 51a EStG).
RZ-26 · headon.pro
Steuerentlastung und Kindergeld je Kind
Bei Ihren Angaben lohnt der Freibetrag ab einem zu versteuernden Einkommen von 86.088 €.
- Kind 1: Entlastung3.344 €
- Kind 1: Kindergeld3.108 €
- Kind 2: Entlastung3.180 €
- Kind 2: Kindergeld3.108 €
Kinderfreibetrag oder Kindergeld – so funktioniert die Günstigerprüfung
Das Existenzminimum eines Kindes bleibt steuerfrei – entweder durch das Kindergeld (2026: 259 € im Monat, 3.108 € im Jahr) oder durch die Freibeträge für Kinder (§ 31 EStG). Die Freibeträge betragen je Elternteil 3.414 € Kinderfreibetrag und 1.464 € für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, zusammen 4.878 €; bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung verdoppeln sie sich auf 9.756 € je Kind (§ 32 Abs. 6 EStG).
Das Kindergeld wird während des Jahres ausgezahlt. Mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die Freibeträge die Steuer stärker senken würden. Ist das so, zieht es die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld auf die Steuer an – Sie erhalten die Differenz. Weil die Entlastung mit dem Steuersatz steigt, lohnt der Freibetrag erst bei höherem Einkommen. Wie viel Kindergeld Ihnen zusteht, zeigt der Kindergeld-Rechner.
Werte 2026
- 9.756 € je Kind
- Freibeträge bei Zusammenveranlagung (2 × 3.414 € + 2 × 1.464 €)
- 4.878 € je Kind
- Je Elternteil bei Einzelveranlagung – voller Betrag bei Übertragung
- 3.108 € Kindergeld
- 259 € × 12 Monate; bei halbem Freibetrag wird die Hälfte angerechnet
Beispielrechnungen 2026
- Freibeträge je Kind
- 9.756 €
- Kindergeld je Kind im Jahr
- 3.108 €
- Steuerentlastung Kind 1
- 3.682 €
- Steuerentlastung Kind 2
- 3.516 €
- Vorteil gegenüber dem Kindergeld
- 982 €
- Steuerentlastung durch die Freibeträge
- 2.668 €
- Kindergeld im Jahr
- 3.108 €
- Vorteil durch den Freibetrag (Kindergeld ist günstiger)
- 0 €
- Freibetrag lohnt ab zu versteuerndem Einkommen
- 86.088 €
Was Sie noch wissen sollten
Freibeträge für Kinder im Alltag
- 1Soli und KirchensteuerFür Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge immer abgezogen (§ 51a EStG) – auch wenn das Kindergeld bei der Einkommensteuer gewinnt.
- 2Getrennte ElternJeder Elternteil erhält den halben Freibetrag und bekommt die Hälfte des Kindergelds angerechnet. Unter Voraussetzungen kann der Freibetrag auf einen Elternteil übertragen werden (§ 32 Abs. 6 EStG).
- 3Kind für KindDer Rechner prüft jedes Kind einzeln. Weil die Entlastung mit sinkendem Einkommen kleiner wird, bringt der Freibetrag beim zweiten Kind etwas weniger als beim ersten.
- 4Nicht das ganze JahrFür jeden Monat ohne Anspruch mindern sich die Freibeträge um ein Zwölftel (§ 32 Abs. 6 S. 5 EStG). Der Rechner geht von einem ganzen Jahr aus.
Häufige Fragen zum Kinderfreibetrag
Höhe, Günstigerprüfung und Einkommensgrenze
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
Je Elternteil 3.414 € Kinderfreibetrag plus 1.464 € Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, zusammen 4.878 €. Bei Zusammenveranlagung sind es 9.756 € je Kind (§ 32 Abs. 6 EStG).
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Bei Ehepaaren mit einem Kind ab einem zu versteuernden Einkommen von 86.088 € (2026): Dann senken die Freibeträge die Einkommensteuer um mehr als die 3.108 € Kindergeld im Jahr. Darunter ist das Kindergeld günstiger.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein. Das Finanzamt vergleicht bei der Einkommensteuerveranlagung von sich aus Kindergeld und Freibeträge und wählt das Günstigere (§ 31 EStG). Sie geben Ihre Kinder in der Steuererklärung an.
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?
Nicht beides voll. Lohnt der Freibetrag, wird das Kindergeld auf die Steuer angerechnet; Sie behalten es, zahlen aber entsprechend mehr Steuer. Im Ergebnis erhalten Sie nur den Unterschied zusätzlich.
Senkt der Kinderfreibetrag die Lohnsteuer?
Nicht die Lohnsteuer selbst, aber Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beim monatlichen Lohnabzug. Die Günstigerprüfung für die Einkommensteuer findet erst mit der Steuererklärung statt.