Trennung
In einer Trennung geht es selten nur um eine Zahl. Der Kindesunterhalt geht dem Unterhalt für den Partner vor – deshalb rechnet dieser Weg ihn zuerst und gibt ihn weiter.
Lebenslage · 4 Rechner: Kindesunterhalt-Rechner → Trennungsunterhalt-Rechner → Ehegattenunterhalt-Rechner → Kindergeld-Rechner
Ihre Eckdaten
Einmal eingeben – jeder Rechner unten öffnet sich mit diesen Werten. Gespeichert nur in diesem Browser.
bereinigt: nach berufsbedingten Kosten und Schulden
durch Komma getrennt, z. B. 4, 9 – leer, wenn keine Kinder
Zwischenergebnisse
- Kindesunterhalt zusammen
- 586 €
- Kinder
- 1
Zahlbetrag nach Düsseldorfer Tabelle 2026, Kindergeld schon abgezogen
aus Ihrer Angabe
Der Weg in 4 Rechnern
0 von 4 geöffnet
Kindesunterhalt-Rechner
Wie viel Unterhalt bekommen die Kinder?
Kindesunterhalt hat Vorrang – er wird vom Einkommen abgezogen, bevor der Partnerunterhalt zählt.
übernimmt:Netto 3.500 €Kinder 8m
Mit diesen Werten rechnenTrennungsunterhalt-Rechner
Wie viel Trennungsunterhalt ist es?
Bis zur Scheidung gilt der Trennungsunterhalt – der Kindesunterhalt geht vorher ab.
übernimmt:Netto Pflichtiger 3.500 €Netto Berechtigter 1.500 €Kindesunterhalt 586 €
Frist: Das Trennungsjahr dauert mindestens 12 Monate; Trennungsunterhalt gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Mit diesen Werten rechnenEhegattenunterhalt-Rechner
Und nach der Scheidung?
Nachehelicher Unterhalt folgt eigenen Regeln – Anlass, Ehedauer und Kinderbetreuung zählen.
übernimmt:Netto Pflichtiger 3.500 €Netto Berechtigter 1.500 €Kindesunterhalt 586 €
Mit diesen Werten rechnenKindergeld-Rechner
Wie viel Kindergeld gibt es?
Kindergeld bekommt der Elternteil, bei dem das Kind lebt; im Unterhalt ist es schon verrechnet.
übernimmt:Kinder 1
Mit diesen Werten rechnen
So funktioniert die Übergabe
Jeder Rechner öffnet sich mit Ihren Eckdaten im Link (hinter dem #). Dieser Teil der Adresse wird nicht an unseren Server geschickt; gespeichert wird nur in Ihrem Browser. Zwischenergebnisse rechnen mit denselben Funktionen wie die Rechner selbst und dienen der Orientierung – verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen.