Trennungsunterhalt Rechner 2026
Trennungsunterhalt berechnen: Selbstbehalt 1.600 €, Kindesunterhalt-Abzug und Erwerbstätigenbonus berücksichtigt – sofortiges Ergebnis
Stand September 2026Grundlage: § 1361 BGB, Düsseldorfer Tabelle 2026Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt
Unterhaltspflichtiger (zahlt Unterhalt)
Unterhaltsberechtigter (erhält Unterhalt)
Der Pflichtige ist , der Berechtigte ist .
Leben die Kinder beim unterhaltsberechtigten Elternteil, tragen Sie ihr Alter ein, z. B. „4, 9“. Der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 wird dann berechnet und vorab abgezogen – wie im Kindesunterhalt-Rechner.
Kindesunterhalt wird vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen, da er vorrangig ist.
Weitere AngabenWohnvorteile 0 € / 0 € · Erwerbsobliegenheit: nein
Beeinflusst den Selbstbehalt und die Berechnung · Für die Berechnung berufsbedingter Aufwendungen
Erwerbsobliegenheit
Monatlicher Trennungsunterhalt
Halbteilungsgrundsatz (45 % Quote)
1.316,00 €
1.316,00 €Voraussichtlich 1.316,00 € Trennungsunterhalt im Monat – 45 % Quote auf eine bereinigte Differenz von 2.925 €.
Bereinigte Einkommen
- Differenz
- 2.925,00 €
RZ-26 · headon.pro
Berechnungsschritte
- Nettoeinkommen Pflichtiger
- 4.500 €
- - Berufsbedingte Aufwendungen (5%)
- -150 €
- = Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
- 4.350 €
- Bereinigtes Einkommen Berechtigter
- 1.425 €
- Einkommensdifferenz
- 2.925 €
- 45 % der Erwerbseinkommens-DifferenzErwerbstätigenbonus: 1/10 verbleibt beim Pflichtigen (DT 2026)
- 1.316 €
- Trennungsunterhalt nach Quote
- 1.316 €
- Selbstbehalt PflichtigerErwerbstätig
- 1.600 €
- Max. Unterhalt (nach Selbstbehalt)
- 2.750 €
- Endgültiger Trennungsunterhalt
- 1.316 €
Selbstbehalt
- Selbstbehalt des Pflichtigen
- 1.600,00 €
- Max. zahlbarer Unterhalt
- 2.750,00 €
Das können Sie tun
Trennungsunterhalt 2026
Halbteilungsgrundsatz: 45 % auf Erwerbseinkommen (1/10-Bonus), 50 % auf sonstige Einkünfte · Erwerbstätigenbonus: 1/10 des Einkommens verbleibt beim Pflichtigen · Selbstbehalt: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) · Gilt während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung
So wurde gerechnet
Berechnungsgrundlage:
- Halbteilungsgrundsatz: 45 % auf Erwerbseinkommen (1/10-Bonus), 50 % auf sonstige Einkünfte
- Erwerbstätigenbonus: 1/10 verbleibt beim Pflichtigen
- Selbstbehalt 2026: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig)
- Kindesunterhalt ist vorrangig zu berücksichtigen
Trennungsunterhalt: Das müssen Sie wissen
Der Trennungsunterhalt (Paragraph 1361 BGB) sichert während der Trennungszeit den ehelichen Lebensstandard für beide Ehepartner. Er wird ab der räumlichen Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
Die Berechnung erfolgt nach dem Halbteilungsgrundsatz mit 1/10-Erwerbstätigenbonus (seit 01.01.2022 bundeseinheitlich, DT 2026 Anm. B. I): Der Unterhaltsberechtigte erhält 45 % der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstätige behält die restlichen 55 % - darin enthalten der Erwerbstätigenbonus von 1/10.
Voraussetzungen für Trennungsunterhalt
- Räumliche Trennung
- Die Ehepartner müssen getrennt leben - entweder in verschiedenen Wohnungen oder "Trennung innerhalb der Wohnung".
- Einkommensunterschied
- Der Unterhaltsberechtigte muss ein niedrigeres bereinigtes Einkommen haben als der Pflichtige.
- Keine Scheidung
- Trennungsunterhalt gilt nur bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach gelten andere Regeln.
- Bedürftigkeit
- Der Berechtigte kann seinen Bedarf (ehelicher Lebensstandard) nicht aus eigenem Einkommen decken.
Beispielrechnung: Trennungsunterhalt nach Halbteilung mit 1/10-Bonus
Wichtige Faktoren bei der Berechnung
- 1Bereinigtes EinkommenVom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen (5%) und ggf. Kindesunterhalt abgezogen.
- 2WohnvorteilWer in der eigenen Immobilie wohnt, muss sich die ersparte Miete als Einkommen anrechnen lassen.
- 3Kindesunterhalt (vorrangig)Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt und wird vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen.
- 4SelbstbehaltDem Pflichtigen müssen mindestens 1.600 EUR (erwerbstätig) bzw. 1.475 EUR (nicht erwerbstätig) verbleiben.
- Netto Pflichtiger
- 4.500 EUR
- - Berufsbedingte Aufwendungen (5%)
- - 150 EUR
- = Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
- 4.350 EUR
- Bereinigtes Einkommen Berechtigter
- 1.425 EUR
- Einkommensdifferenz
- 2.925 EUR
- x 45% (Quote)
- x 45,00%
- Trennungsunterhalt
- 1.316 EUR
Erwerbsobliegenheit während der Trennung
Während der Trennungszeit besteht grundsätzlich keine sofortige Pflicht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dies ändert sich jedoch mit zunehmender Trennungsdauer.
Wann besteht Erwerbsobliegenheit?
- Erstes Trennungsjahr
- In der Regel keine Erwerbsobliegenheit. Der Berechtigte muss keine Arbeit aufnehmen.
- Danach zunehmend
- Nach dem ersten Jahr steigt die Erwartung, dass der Berechtigte eine angemessene Arbeit sucht.
- Kinderbetreuung
- Bei Betreuung von Kindern unter 3 Jahren besteht keine Erwerbsobliegenheit.
- Fiktives Einkommen
- Bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden.
Häufig gestellte Fragen zum Trennungsunterhalt
Alles Wichtige zur Berechnung und Dauer des Trennungsunterhalts
Was ist Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der während der Trennungszeit – also ab der räumlichen Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung – gezahlt wird. Er basiert auf § 1361 BGB und soll den ehelichen Lebensstandard für beide Partner sichern.
Wie berechnet man den Trennungsunterhalt 2026?
Der Trennungsunterhalt 2026 wird nach dem bundeseinheitlichen Halbteilungsgrundsatz mit 1/10-Erwerbstätigenbonus berechnet (45 %, DT 2026 Anm. B. I): Beide Nettoeinkommen werden um berufsbedingte Aufwendungen (5 %) bereinigt, dann wird die Differenz mit 45 % multipliziert. Beispiel: Bereinigtes Einkommen Pflichtiger 4.000 €, Berechtigter 1.200 € – Differenz 2.800 € × 45 % = 1.260 € Trennungsunterhalt (vor Selbstbehalt-Prüfung).
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Trennungsunterhalt 2026?
Der Selbstbehalt gegenüber dem getrenntlebenden Ehegatten beträgt 2026 für Erwerbstätige 1.600 €, für Nicht-Erwerbstätige 1.475 €. Dem Unterhaltspflichtigen muss mindestens dieser Betrag verbleiben. Liegt das bereinigte Einkommen darunter, entfällt oder reduziert sich der Unterhaltsanspruch.
Wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?
Trennungsunterhalt wird während der gesamten Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Das Trennungsjahr beträgt mindestens 12 Monate, kann aber auch länger dauern. Nach der Scheidung gelten andere Regeln (nachehelicher Unterhalt nach § 1569 BGB).
Muss der Unterhaltsberechtigte arbeiten gehen?
Im ersten Trennungsjahr besteht meist keine Erwerbsobliegenheit. Nach länger dauernder Trennung kann jedoch eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme entstehen, insbesondere wenn keine Kinder zu betreuen sind. Dann kann ein "fiktives Einkommen" angesetzt werden.