Trennungsunterhalt: Das müssen Sie wissen
Der Trennungsunterhalt (Paragraph 1361 BGB) sichert während der Trennungszeit den ehelichen Lebensstandard für beide Ehepartner. Er wird ab der räumlichen Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.
Die Berechnung erfolgt nach dem Halbteilungsgrundsatz mit 1/10-Erwerbstätigenbonus (seit 01.01.2022 bundeseinheitlich, DT 2026 Anm. B. I): Der Unterhaltsberechtigte erhält 45 % der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstätige behält die restlichen 55 % - darin enthalten der Erwerbstätigenbonus von 1/10.
Voraussetzungen für Trennungsunterhalt
- Räumliche Trennung
- Die Ehepartner müssen getrennt leben - entweder in verschiedenen Wohnungen oder "Trennung innerhalb der Wohnung".
- Einkommensunterschied
- Der Unterhaltsberechtigte muss ein niedrigeres bereinigtes Einkommen haben als der Pflichtige.
- Keine Scheidung
- Trennungsunterhalt gilt nur bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach gelten andere Regeln.
- Bedürftigkeit
- Der Berechtigte kann seinen Bedarf (ehelicher Lebensstandard) nicht aus eigenem Einkommen decken.