Trennungsunterhalt Rechner 2026

Trennungsunterhalt berechnen: Selbstbehalt 1.600 €, Kindesunterhalt-Abzug und Erwerbstätigenbonus berücksichtigt – sofortiges Ergebnis

Aktualisiert
Werte geprüft
Grundlage
§ 1361 BGB, Düsseldorfer Tabelle 2026
Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Unterhaltspflichtiger (zahlt Unterhalt)

Unterhaltsberechtigter (erhält Unterhalt)

Der Pflichtige ist , der Berechtigte ist .

Berufsbedingte Aufwendungen

Die 5-%-Pauschale stammt aus den Süddeutschen Leitlinien. In NRW zählen in der Regel nur die tatsächlichen Kosten.

Leben die Kinder beim unterhaltsberechtigten Elternteil, tragen Sie ihr Alter ein, z. B. „4, 9“. Der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 wird dann berechnet und vorab abgezogen – wie im Kindesunterhalt-Rechner.

€

Kindesunterhalt wird vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen, da er vorrangig ist.

Weitere AngabenWohnvorteile 0 € / 0 € · Erwerbsobliegenheit: nein
€
€

Beeinflusst den Selbstbehalt und die Berechnung · Für die Berechnung berufsbedingter Aufwendungen

Erwerbsobliegenheit

Monatlicher Trennungsunterhalt

Halbteilungsgrundsatz (45 % Quote)

1.283,00 €

1.283,00 €

Voraussichtlich 1.283,00 € Trennungsunterhalt im Monat – 45 % Quote auf eine bereinigte Differenz von 2.850 €.

Bereinigte Einkommen

Differenz
2.850,00 €

RZ-26 · headon.pro

Berechnungsschritte

Nettoeinkommen Pflichtiger
4.500 €
- Berufsbedingte Aufwendungen (5%)
-225 €
= Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
4.275 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter
1.425 €
Einkommensdifferenz
2.850 €
45 % der Erwerbseinkommens-DifferenzErwerbstätigenbonus: 1/10 verbleibt beim Pflichtigen (DT 2026)
1.283 €
Trennungsunterhalt nach Quote
1.283 €
Selbstbehalt PflichtigerErwerbstätig
1.600 €
Max. Unterhalt (nach Selbstbehalt)
2.675 €
Endgültiger Trennungsunterhalt
1.283 €

Selbstbehalt

Selbstbehalt des Pflichtigen
1.600,00 €
Max. zahlbarer Unterhalt
2.675,00 €

Das können Sie tun

  • Trennungsunterhalt 2026

    Halbteilungsgrundsatz: 45 % auf Erwerbseinkommen (1/10-Bonus), 50 % auf sonstige Einkünfte · Erwerbstätigenbonus: 1/10 des Einkommens verbleibt beim Pflichtigen · Selbstbehalt: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig) · Gilt während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung

So wurde gerechnet

Berechnungsgrundlage:

  • Halbteilungsgrundsatz: 45 % auf Erwerbseinkommen (1/10-Bonus), 50 % auf sonstige Einkünfte
  • Erwerbstätigenbonus: 1/10 verbleibt beim Pflichtigen
  • Selbstbehalt 2026: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig)
  • Kindesunterhalt ist vorrangig zu berücksichtigen
  • Berufsbedingte Aufwendungen: Die Süddeutschen Leitlinien 2026 (Nr. 10.2.1) setzen pauschal 5 % des Nettoeinkommens an, ohne Mindest- oder Höchstbetrag; höhere Kosten sind einzeln darzulegen. In NRW (OLG Düsseldorf, Hamm, Köln) gibt es die Pauschale nach den Leitlinien 2026 (Nr. 10.2.1) in der Regel nur bei fiktivem Einkommen, sonst zählen die konkret dargelegten Kosten. Ein fiktives Einkommen bereinigt der Rechner deshalb immer mit der Pauschale.

Trennungsunterhalt: Das müssen Sie wissen

Der Trennungsunterhalt (Paragraph 1361 BGB) sichert während der Trennungszeit den ehelichen Lebensstandard für beide Ehepartner. Er wird ab der räumlichen Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt.

Die Berechnung erfolgt nach dem Halbteilungsgrundsatz mit 1/10-Erwerbstätigenbonus (seit 01.01.2022 bundeseinheitlich, DT 2026 Anm. B. I): Der Unterhaltsberechtigte erhält 45 % der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstätige behält die restlichen 55 % - darin enthalten der Erwerbstätigenbonus von 1/10.

Voraussetzungen für Trennungsunterhalt

Räumliche Trennung
Die Ehepartner müssen getrennt leben - entweder in verschiedenen Wohnungen oder "Trennung innerhalb der Wohnung".
Einkommensunterschied
Der Unterhaltsberechtigte muss ein niedrigeres bereinigtes Einkommen haben als der Pflichtige.
Keine Scheidung
Trennungsunterhalt gilt nur bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach gelten andere Regeln.
Bedürftigkeit
Der Berechtigte kann seinen Bedarf (ehelicher Lebensstandard) nicht aus eigenem Einkommen decken.

Beispielrechnung: Trennungsunterhalt nach Halbteilung mit 1/10-Bonus

Wichtige Faktoren bei der Berechnung

  1. Bereinigtes EinkommenVom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal oder die tatsächlichen Kosten) und ggf. Kindesunterhalt abgezogen.
  2. WohnvorteilWer in der eigenen Immobilie wohnt, muss sich die ersparte Miete als Einkommen anrechnen lassen.
  3. Kindesunterhalt (vorrangig)Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt und wird vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen.
  4. SelbstbehaltDem Pflichtigen müssen mindestens 1.600 EUR (erwerbstätig) bzw. 1.475 EUR (nicht erwerbstätig) verbleiben.
Pflichtiger: 4.500 EUR | Berechtigter: 1.500 EUR netto
Netto Pflichtiger
4.500 EUR
- Berufsbedingte Aufwendungen (5%)
- 225 EUR
= Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
4.275 EUR
Bereinigtes Einkommen Berechtigter
1.425 EUR
Einkommensdifferenz
2.850 EUR
x 45% (Quote)
x 45,00%
Trennungsunterhalt
1.283 EUR

Erwerbsobliegenheit während der Trennung

Während der Trennungszeit besteht grundsätzlich keine sofortige Pflicht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dies ändert sich jedoch mit zunehmender Trennungsdauer.

Wann besteht Erwerbsobliegenheit?

Erstes Trennungsjahr
In der Regel keine Erwerbsobliegenheit. Der Berechtigte muss keine Arbeit aufnehmen.
Danach zunehmend
Nach dem ersten Jahr steigt die Erwartung, dass der Berechtigte eine angemessene Arbeit sucht.
Kinderbetreuung
Bei Betreuung von Kindern unter 3 Jahren besteht keine Erwerbsobliegenheit.
Fiktives Einkommen
Bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

Häufig gestellte Fragen zum Trennungsunterhalt

Alles Wichtige zur Berechnung und Dauer des Trennungsunterhalts

Was ist Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der während der Trennungszeit – also ab der räumlichen Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung – gezahlt wird. Er basiert auf § 1361 BGB und soll den ehelichen Lebensstandard für beide Partner sichern.

Wie berechnet man den Trennungsunterhalt 2026?

Der Trennungsunterhalt 2026 wird nach dem bundeseinheitlichen Halbteilungsgrundsatz mit 1/10-Erwerbstätigenbonus berechnet (45 %, DT 2026 Anm. B. I): Beide Nettoeinkommen werden um berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal oder die tatsächlichen Kosten) bereinigt, dann wird die Differenz mit 45 % multipliziert. Beispiel: Bereinigtes Einkommen Pflichtiger 4.000 €, Berechtigter 1.200 € – Differenz 2.800 € × 45 % = 1.260 € Trennungsunterhalt (vor Selbstbehalt-Prüfung).

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Trennungsunterhalt 2026?

Der Selbstbehalt gegenüber dem getrenntlebenden Ehegatten beträgt 2026 für Erwerbstätige 1.600 €, für Nicht-Erwerbstätige 1.475 €. Dem Unterhaltspflichtigen muss mindestens dieser Betrag verbleiben. Liegt das bereinigte Einkommen darunter, entfällt oder reduziert sich der Unterhaltsanspruch.

Wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Trennungsunterhalt wird während der gesamten Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Das Trennungsjahr beträgt mindestens 12 Monate, kann aber auch länger dauern. Nach der Scheidung gelten andere Regeln (nachehelicher Unterhalt nach § 1569 BGB).

Muss der Unterhaltsberechtigte arbeiten gehen?

Im ersten Trennungsjahr besteht meist keine Erwerbsobliegenheit. Nach länger dauernder Trennung kann jedoch eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme entstehen, insbesondere wenn keine Kinder zu betreuen sind. Dann kann ein "fiktives Einkommen" angesetzt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Rechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Verantwortlich: Onur Cirakoglu, Gründer von headon

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen:

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 11. Oktober 2026

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