Trennungsunterhalt: Das muessen Sie wissen
Der Trennungsunterhalt (Paragraph 1361 BGB) sichert waehrend der Trennungszeit den ehelichen Lebensstandard fuer beide Ehepartner. Er wird ab der raeumlichen Trennung bis zur rechtskraeftigen Scheidung gezahlt.
Die Berechnung erfolgt nach dem Halbteilungsgrundsatz mit 1/10-Erwerbstaetigenbonus (seit 01.01.2022 bundeseinheitlich, DT 2026 Anm. B. I): Der Unterhaltsberechtigte erhaelt 45 % der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstaetige behaelt die restlichen 55 % - darin enthalten der Erwerbstaetigenbonus von 1/10.
Voraussetzungen fuer Trennungsunterhalt
- Raeumliche Trennung
- Die Ehepartner muessen getrennt leben - entweder in verschiedenen Wohnungen oder "Trennung innerhalb der Wohnung".
- Einkommensunterschied
- Der Unterhaltsberechtigte muss ein niedrigeres bereinigtes Einkommen haben als der Pflichtige.
- Keine Scheidung
- Trennungsunterhalt gilt nur bis zur rechtskraeftigen Scheidung. Danach gelten andere Regeln.
- Beduerftigkeit
- Der Berechtigte kann seinen Bedarf (ehelicher Lebensstandard) nicht aus eigenem Einkommen decken.