Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Trennungsunterhalt Rechner 2026 kostenlos berechnen.

Trennungsunterhalt berechnen: Selbstbehalt 1.600 €, Kindesunterhalt-Abzug und Erwerbstaetigenbonus beruecksichtigt – sofortiges Ergebnis

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Unterhaltspflichtiger (zahlt Unterhalt)

0 15.000 €

Beeinflusst den Selbstbehalt und die Berechnung

0 2.000 €

Unterhaltsberechtigter (erhält Unterhalt)

0 15.000 €

Für die Berechnung berufsbedingter Aufwendungen

0 2.000 €

Erwerbsobliegenheit

Bei längerer Trennung kann eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme bestehen

Vorrangiger Unterhalt

0 3.000 €

Kindesunterhalt wird vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen, da er vorrangig ist.

Trennungsunterhalt 2026

  • Halbteilungsgrundsatz: 45 % auf Erwerbseinkommen (1/10-Bonus), 50 % auf sonstige Einkünfte
  • Erwerbstätigenbonus: 1/10 des Einkommens verbleibt beim Pflichtigen
  • Selbstbehalt: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig)
  • Gilt während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung

Monatlicher Trennungsunterhalt

1.316 €

Halbteilungsgrundsatz (45 % Quote)

Bereinigte Einkommen

Unterhaltspflichtiger4.350 €
Unterhaltsberechtigter1.425 €

Differenz2.925 €

Berechnungsschritte

Nettoeinkommen Pflichtiger
4.500 €
- Berufsbedingte Aufwendungen (5%)
-150 €
= Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
4.350 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter
1.425 €
Einkommensdifferenz
2.925 €
45 % der Erwerbseinkommens-Differenz

Erwerbstätigenbonus: 1/10 verbleibt beim Pflichtigen (DT 2026)

1.316 €
Trennungsunterhalt nach Quote
1.316 €
Selbstbehalt Pflichtiger

Erwerbstätig

1.600 €
Max. Unterhalt (nach Selbstbehalt)
2.750 €
Endgültiger Trennungsunterhalt
1.316 €

Selbstbehalt

Selbstbehalt des Pflichtigen1.600 €
Max. zahlbarer Unterhalt2.750 €

Berechnungsgrundlage:

  • Halbteilungsgrundsatz: 45 % auf Erwerbseinkommen (1/10-Bonus), 50 % auf sonstige Einkünfte
  • Erwerbstätigenbonus: 1/10 verbleibt beim Pflichtigen
  • Selbstbehalt 2026: 1.600 € (erwerbstätig) / 1.475 € (nicht erwerbstätig)
  • Kindesunterhalt ist vorrangig zu berücksichtigen

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Passende Ratgeber

Trennungsunterhalt: Das muessen Sie wissen

Der Trennungsunterhalt (Paragraph 1361 BGB) sichert waehrend der Trennungszeit den ehelichen Lebensstandard fuer beide Ehepartner. Er wird ab der raeumlichen Trennung bis zur rechtskraeftigen Scheidung gezahlt.

Die Berechnung erfolgt nach dem Halbteilungsgrundsatz mit 1/10-Erwerbstaetigenbonus (seit 01.01.2022 bundeseinheitlich, DT 2026 Anm. B. I): Der Unterhaltsberechtigte erhaelt 45 % der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstaetige behaelt die restlichen 55 % - darin enthalten der Erwerbstaetigenbonus von 1/10.

Voraussetzungen fuer Trennungsunterhalt

Raeumliche Trennung
Die Ehepartner muessen getrennt leben - entweder in verschiedenen Wohnungen oder "Trennung innerhalb der Wohnung".
Einkommensunterschied
Der Unterhaltsberechtigte muss ein niedrigeres bereinigtes Einkommen haben als der Pflichtige.
Keine Scheidung
Trennungsunterhalt gilt nur bis zur rechtskraeftigen Scheidung. Danach gelten andere Regeln.
Beduerftigkeit
Der Berechtigte kann seinen Bedarf (ehelicher Lebensstandard) nicht aus eigenem Einkommen decken.

Beispielrechnung: Trennungsunterhalt nach Halbteilung mit 1/10-Bonus

Pflichtiger: 4.500 EUR | Berechtigter: 1.500 EUR netto

Pflichtiger: 4.500 EUR | Berechtigter: 1.500 EUR netto
PositionBetrag
Netto Pflichtiger4.500 EUR
- Berufsbedingte Aufwendungen (5%)- 150 EUR
= Bereinigtes Einkommen Pflichtiger4.350 EUR
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.425 EUR
Einkommensdifferenz2.925 EUR
x 45% (Quote)x 45,00%
Trennungsunterhalt1.316 EUR

Wichtige Faktoren bei der Berechnung

  1. Bereinigtes Einkommen: Vom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen (5%) und ggf. Kindesunterhalt abgezogen.
  2. Wohnvorteil: Wer in der eigenen Immobilie wohnt, muss sich die ersparte Miete als Einkommen anrechnen lassen.
  3. Kindesunterhalt (vorrangig): Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt und wird vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen.
  4. Selbstbehalt: Dem Pflichtigen muessen mindestens 1.600 EUR (erwerbstaetig) bzw. 1.475 EUR (nicht erwerbstaetig) verbleiben.

Erwerbsobliegenheit waehrend der Trennung

Waehrend der Trennungszeit besteht grundsaetzlich keine sofortige Pflicht, eine Erwerbstaetigkeit aufzunehmen. Dies aendert sich jedoch mit zunehmender Trennungsdauer.

Wann besteht Erwerbsobliegenheit?

Erstes Trennungsjahr
In der Regel keine Erwerbsobliegenheit. Der Berechtigte muss keine Arbeit aufnehmen.
Danach zunehmend
Nach dem ersten Jahr steigt die Erwartung, dass der Berechtigte eine angemessene Arbeit sucht.
Kinderbetreuung
Bei Betreuung von Kindern unter 3 Jahren besteht keine Erwerbsobliegenheit.
Fiktives Einkommen
Bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

Haeufig gestellte Fragen zum Trennungsunterhalt

Alles Wichtige zur Berechnung und Dauer des Trennungsunterhalts

Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der während der Trennungszeit – also ab der räumlichen Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung – gezahlt wird. Er basiert auf § 1361 BGB und soll den ehelichen Lebensstandard für beide Partner sichern.

Der Trennungsunterhalt 2026 wird nach dem bundeseinheitlichen Halbteilungsgrundsatz mit 1/10-Erwerbstätigenbonus berechnet (45 %, DT 2026 Anm. B. I): Beide Nettoeinkommen werden um berufsbedingte Aufwendungen (5 %) bereinigt, dann wird die Differenz mit 45 % multipliziert. Beispiel: Bereinigtes Einkommen Pflichtiger 4.000 €, Berechtigter 1.200 € – Differenz 2.800 € × 45 % = 1.260 € Trennungsunterhalt (vor Selbstbehalt-Prüfung).

Der Selbstbehalt gegenüber dem getrenntlebenden Ehegatten beträgt 2026 für Erwerbstätige 1.600 €, für Nicht-Erwerbstätige 1.475 €. Dem Unterhaltspflichtigen muss mindestens dieser Betrag verbleiben. Liegt das bereinigte Einkommen darunter, entfällt oder reduziert sich der Unterhaltsanspruch.

Trennungsunterhalt wird während der gesamten Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Das Trennungsjahr beträgt mindestens 12 Monate, kann aber auch länger dauern. Nach der Scheidung gelten andere Regeln (nachehelicher Unterhalt nach § 1569 BGB).

Im ersten Trennungsjahr besteht meist keine Erwerbsobliegenheit. Nach länger dauernder Trennung kann jedoch eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme entstehen, insbesondere wenn keine Kinder zu betreuen sind. Dann kann ein "fiktives Einkommen" angesetzt werden.

Für Unternehmen

Rechner für Ihre Website oder App

Integrieren Sie unsere DSGVO-konformen Rechner als Widget oder nutzen Sie unsere API. Perfekt für HR-Portale, Karriereseiten und Finanzanwendungen.

  • 100% DSGVO-konform - keine Cookies, keine Datenspeicherung
  • White-Label - Ihr Branding, Ihre Farben
  • REST API für eigene Anwendungen
  • Entwickelt von HEADON.pro - Ihre Digitalagentur
Mehr über HEADON.pro erfahren →

Unverbindlich anfragen

Erhalten Sie ein individuelles Angebot von HEADON.pro

Ihre Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.
Datenschutz