Ehegattenunterhalt Rechner 2026
Nachehelichen Unterhalt berechnen: Halbteilungsgrundsatz (45%), Selbstbehalt 1.600 €, Befristung nach Ehedauer – alle 6 Unterhaltsarten
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- §§ 1569–1575 BGB, Düsseldorfer Tabelle 2026
Stand
Ausgleich zum ehelichen Lebensstandard
netto im Monat · antippen oder ziehen
netto im Monat · antippen oder ziehen
Der Pflichtige ist , der Berechtigte ist und Jahre alt. Die Ehe dauerte Jahre.
Berufsbedingte Aufwendungen
Die 5-%-Pauschale stammt aus den Süddeutschen Leitlinien. In NRW zählen in der Regel nur die tatsächlichen Kosten.
Weitere AngabenKindesunterhalt 0 € · Wohnvorteile 0 € / 0 €
Wohnvorteile
Steuert Selbstbehalt (1.600/1.475 €), berufsbedingte Aufwendungen und Quote (45%/50%) · Für berufsbedingte Aufwendungen und Quote (45% Erwerbseinkommen / 50% sonstige)
Monatlicher Ehegattenunterhalt
45% Quote
1.069 €
1.069 €Voraussichtlich 1.069 € im Monat als Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) – 45 % Quote.
Ehedauer-Faktor50 %
Längere Ehen (> 20 Jahre) führen in der Regel zu unbefristetem Unterhalt.
- Zeitliche BegrenzungRichtwert: ca. 3 Jahre (1/3 der Ehedauer)
- HerabsetzungHerabsetzung auf angemessenen Eigenbedarf nach Übergangsfrist wahrscheinlich
RZ-26 · headon.pro
Berechnungs-Schritte (Halbteilungsgrundsatz)
- Netto Pflichtiger - Kindesunterhalt
- 4.000 €
- - 5% berufsbedingte Aufwendungen
- 200 €
- Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
- 3.800 €
- Bereinigtes Einkommen Berechtigter
- 1.425 €
- Einkommensdifferenz
- 2.375 €
- 45% der Erwerbseinkommens-Differenz (Halbteilungsgrundsatz)
- 1.069 €
- Unterhalt nach Quote
- 1.069 €
- Max. Unterhalt (nach Selbstbehalt 1.600 €)
- 2.200 €
- Nachehelicher Ehegattenunterhalt
- 1.069 €
Aufstockungsunterhalt
§ 1573 Abs. 2 BGB
Differenz zwischen eigenem und ehelichem Lebensstandard
Das können Sie tun
Halbteilungsgrundsatz (seit 2022)
Der Berechtigte erhält 45% der Differenz der Erwerbseinkommen: Beide Einkommen werden hälftig geteilt, der Erwerbstätige behält zusätzlich 1/10 seines Erwerbseinkommens als Erwerbstätigenbonus. Sonstige Einkünfte (Wohnvorteil, Renten) werden ohne Bonus hälftig (50%) geteilt. Die frühere 3/7-Methode (1/7 Bonus) wurde durch das BGH-Urteil von 2019 bundeseinheitlich zum 1.1.2022 durch diesen 1/10-Bonus ersetzt.
Trennungs- vs. Nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt: Während der Trennung bis zur Scheidung. Kaum Befristung. Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung. Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) – Unterhalt nur bei besonderen Gründen.
So wurde gerechnet
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt geschuldet sein. Der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) bedeutet, dass jeder Ex-Partner grundsätzlich für sich selbst sorgen muss. Unterhalt gibt es nur bei besonderen Gründen.
Berufsbedingte Aufwendungen: Die Süddeutschen Leitlinien 2026 (Nr. 10.2.1) setzen pauschal 5 % des Nettoeinkommens an, ohne Mindest- oder Höchstbetrag; höhere Kosten sind einzeln darzulegen. In NRW (OLG Düsseldorf, Hamm, Köln) gibt es die Pauschale nach den Leitlinien 2026 (Nr. 10.2.1) in der Regel nur bei fiktivem Einkommen, sonst zählen die konkret dargelegten Kosten.
Nachehelicher Unterhalt: Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB): Jeder Ex-Partner muss grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Unterhalt gibt es nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen.
Der nacheheliche Unterhalt wird nach dem Halbteilungsgrundsatz berechnet: Von beiden bereinigten Einkommen bleiben 10 % als Erwerbstätigenbonus anrechnungsfrei, den Rest teilen sich beide je zur Hälfte — der Berechtigte erhält also 45 % der Einkommensdifferenz. Die frühere 3/7-Methode (1/7-Bonus) wurde durch ein BGH-Urteil von 2019 zum 1.1.2022 bundeseinheitlich abgelöst.
Die 6 Unterhaltsgründe nach Scheidung
- Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
- Bei Betreuung gemeinsamer Kinder. Mindestens bis Kind 3 Jahre alt ist, danach Einzelfallprüfung.
- Altersunterhalt (§ 1571 BGB)
- Wenn zum Scheidungszeitpunkt keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar ist (Rentenalter).
- Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB)
- Bei krankheits- oder behinderungsbedingter Erwerbsminderung zum Scheidungszeitpunkt.
- Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)
- Ausgleich zum ehelichen Lebensstandard, wenn eigenes Einkommen nicht ausreicht.
Beispielrechnung: Aufstockungsunterhalt nach 12 Jahren Ehe
- Netto Pflichtiger
- 4.500 EUR
- - Berufsbedingte Aufwendungen (5%)
- - 225 EUR
- Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
- 4.275 EUR
- Bereinigtes Einkommen Berechtigter (1.800 - 90)
- 1.710 EUR
- Einkommensdifferenz
- 2.565 EUR
- x 45% (Halbteilung, 1/10-Bonus in der Quote)
- x 45%
- Unterhalt
- 1.154 EUR
- Netto Pflichtiger
- 4.500 EUR
- - Kindesunterhalt (vorrangig)
- - 800 EUR
- - Berufsbedingte Aufwendungen (5%)
- - 225 EUR
- Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
- 3.475 EUR
- Bereinigtes Einkommen Berechtigter (1.800 - 90)
- 1.710 EUR
- Einkommensdifferenz
- 1.765 EUR
- Unterhalt (45%)
- 794 EUR
Befristung und Herabsetzung des Unterhalts
Nachehelicher Unterhalt ist in der Regel zeitlich begrenzt (§ 1578b BGB). Die Dauer richtet sich nach der Ehedauer und den ehelichen Lebensverhältnissen.
Faustregeln zur Befristung
- Kurze Ehe (unter 3 Jahre)In der Regel kein oder nur sehr kurz befristeter Unterhalt.
- Mittlere Ehedauer (3–10 Jahre)Befristung auf etwa 1/3 bis 1/2 der Ehedauer üblich.
- Lange Ehe (10–20 Jahre)Längere Befristung, aber Herabsetzung auf Eigenbedarf möglich.
- Sehr lange Ehe (über 20 Jahre)Oft unbefristeter Unterhalt, da eheliche Lebensverhältnisse prägend waren.
Häufig gestellte Fragen zum Ehegattenunterhalt
Alles Wichtige zu Berechnung, Befristung und Unterhaltsgründen
Wie berechnet sich der Ehegattenunterhalt nach dem Halbteilungsgrundsatz?
Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen beider Ex-Partner ermitteln (abzüglich berufsbedingter Aufwendungen – 5 % pauschal nach den Süddeutschen Leitlinien, in NRW in der Regel die tatsächlichen Kosten – und vorrangigem Kindesunterhalt). Schritt 2: 45 % der Differenz der Erwerbseinkommen ergeben den Unterhaltsanspruch — der 1/10-Erwerbstätigenbonus steckt bereits in der Quote (50 % × 9/10 = 45 %). Sonstige Einkünfte wie Wohnvorteil oder Renten werden ohne Bonus hälftig (50 %) geteilt. Beispiel: 4.000 € Netto Pflichtiger, 1.600 € Netto Berechtigte (beide erwerbstätig) → bereinigt mit 5 % 3.800 €/1.520 €, Differenz 2.280 € × 45 % = 1.026 € monatlich.
Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?
Trennungsunterhalt wird während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt (§ 1361 BGB). Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung gezahlt (§§ 1569 ff. BGB). Der wesentliche Unterschied: Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung – Unterhalt gibt es nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen.
Wann habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Unterhalt nach der Scheidung gibt es nur aus bestimmten Gründen: Betreuung gemeinsamer Kinder (§ 1570 BGB), Alter (§ 1571 BGB), Krankheit/Erwerbsminderung (§ 1572 BGB), Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB), Aufstockung auf den ehelichen Lebensstandard (§ 1573 Abs. 2 BGB) oder Ausbildung/Fortbildung (§ 1575 BGB).
Wie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden?
Die Dauer hängt von der Unterhaltsart und Ehedauer ab. Bei langen Ehen (über 20 Jahre) kann der Unterhalt unbefristet sein. Bei kürzeren Ehen ist eine Befristung auf 1/3 bis 1/2 der Ehedauer üblich. Betreuungsunterhalt gilt mindestens bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.
Was ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt 2026?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. Gegenüber geschiedenen Ehegatten beträgt er 2026: 1.600 € bei Erwerbstätigkeit bzw. 1.475 € ohne Erwerbstätigkeit. Der Ehegattenunterhalt ist nachrangig zum Kindesunterhalt – Kindesunterhalt wird daher vorher vom Einkommen abgezogen.
Kann Ehegattenunterhalt verwirkt werden?
Ja, der Unterhaltsanspruch kann nach § 1579 BGB verwirkt werden, z. B. wenn der Berechtigte eine neue Lebensgemeinschaft eingeht (eheähnliche Gemeinschaft), den Pflichtigen schwerwiegend beleidigt oder sich mutwillig bedürftig gemacht hat. Das Gericht entscheidet im Einzelfall.