Zum Hauptinhalt springen

Welchen Rechner wünschen Sie sich?Rechner-Idee?

Rechner Zentrale - Kostenlose Online-Rechner für Gehalt, Steuern und FinanzenRechner Zentrale - Kostenlose Online-Rechner für Gehalt, Steuern und Finanzen
Finanzen, Steuern & Recht
  • Brutto-Netto
  • Arbeitgeberkosten
  • Gehaltsvergleich
  • Urlaubsanspruch
  • +50 weitere
Bildung & Beruf
  • Notendurchschnitt
  • Abi-Schnitt
  • Notenschlüssel
  • NC
  • +5 weitere
Gesundheit & Körper
  • BMI
  • Körperfett
  • Idealgewicht
  • Waist-Hip-Ratio
  • +10 weitere
Alltag & Umrechner
  • Längen-Umrechner
  • Gewichts-Umrechner
  • Flächen-Umrechner
  • Volumen-Umrechner
  • +17 weitere
Auto & Mobilität
  • Spritkosten
  • Verbrauchsrechner
  • E-Auto-Ladekosten
  • Leasing-vs-Kauf
  • +7 weitere
Bauen & Wohnen
  • Wandfarben
  • Tapeten
  • Fliesen
  • Estrich
  • +9 weitere
Mathe & Technik
  • Prozentrechner
  • Dreisatz
  • Bruchrechner
  • Durchschnitt
  • +11 weitere
Datum & Zeit
  • Geburtstermin
  • SSW
  • Eisprung
  • Datumsrechner
  • +8 weitere
Alle 149 Rechner anzeigen →100% kostenlos
ÜbersichtWissenDatensicherheitFür Unternehmen
Rechner Zentrale - Kostenlose Online-Rechner für Gehalt, Steuern und Finanzen
Alle 149 RechnerWissen & Ratgeber
  • Gehalt & HR

    • Brutto-Netto-Rechner
    • Arbeitgeberkosten-Rechner
    • Gehaltsvergleich
    • Urlaubsanspruch-Rechner
    • Überstunden-Rechner
    • Mindestlohn-Checker
    • Personalkosten-Forecast
    • Remote-Work-Rechner
    • Sachbezugs-Optimierer

    Steuern

    • Einkommensteuer-Rechner
    • Gewerbesteuer-Rechner
    • Abfindungsrechner
    • Firmenwagenrechner
    • Pendlerpauschale-Rechner
    • Steuerklassen-Rechner
    • MwSt-Rechner
    • CO2-Preis-Rechner
    • Deutschlandticket vs. Auto

    Sozialleistungen

    • Elterngeld-Rechner
    • Kurzarbeitergeld-Rechner
    • Arbeitslosengeld-Rechner
    • Bürgergeld-Rechner
    • Wohngeld-Rechner
    • Kinderzuschlag-Rechner

    Finanzen

    • Sparrechner
    • Zinsrechner
    • Kreditrechner
    • Inflationsrechner
    • ETF-Sparplan-Rechner
    • Rendite-Rechner

    Gründung & Business

    • Gründungskosten-Vergleich
    • Stundensatz-Rechner
    • E-Rechnungs-Validator

    Rente & Altersvorsorge

    • Rentenrechner
    • Rentenlücken-Rechner
    • Riester-Rechner
    • Rürup-Rechner
    • bAV-Rechner

    Immobilien

    • Tilgungsrechner
    • Baufinanzierungsrechner
    • Kaufnebenkosten-Rechner
    • Mieten vs. Kaufen
    • Mietrendite-Rechner

    Erbschaft & Schenkung

    • Erbschaftsteuer-Rechner
    • Schenkungssteuer-Rechner
    • Pflichtteil-Rechner

    Unterhalt & Familie

    • Kindesunterhalt-Rechner
    • Trennungsunterhalt-Rechner
    • Ehegattenunterhalt-Rechner

    Vermögen

    • Nettovermögen-Rechner
    • FIRE-Rechner
    • Entnahmeplan-Rechner
    • Haushaltsbudget-Rechner
    • Kapitalbedarfs-Rechner
ImpressumDatenschutzDatensicherheit
Für Unternehmen
powered byHEADON.pro - Digitalagentur für Web-Entwicklung und Online-Tools
Rechner Zentrale - Kostenlose Online-Rechner für Gehalt, Steuern und Finanzen

149 kostenlose Online-Rechner. DSGVO-konform, keine Datenspeicherung.

Ein Projekt vonHEADON.pro - Digitalagentur für Web-Entwicklung und Online-Tools

Beliebte Rechner

  • Brutto-Netto-Rechner
  • Einkommensteuer
  • Elterngeld
  • Rentenrechner
  • Baufinanzierung
  • Kindesunterhalt
  • Deutschlandticket vs. Auto
  • Alle 149 Rechner →

Wissen

  • Selbstständig machen
  • Altersvorsorge planen
  • Mieten oder Kaufen
  • Elternzeit planen
  • Erste Steuererklärung
  • Alle Ratgeber →
  • Finanz-Glossar
  • Häufige Fragen (FAQ)

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datensicherheit
  • Haftungsausschluss
  • Methodik
  • Transparenz

Unsere Tools

Kostenlos & DSGVO-konform

  • Rechner-ZentraleDu bist hier
  • Vorlagen-Zentrale→
  • Tools-Zentrale→
  • Produkt-Zentrale→
Kontakt & White-Label →

© 2026 Rechner Zentrale. Alle Angaben ohne Gewähr.

  1. Startseite
  2. Unterhalt & Familie
  3. Ehegattenunterhalt-Rechner
Aktuell für 2026•Stand: Mai 2026

Ehegattenunterhalt Rechner 2026 nachehelicher Unterhalt.

Nachehelichen Unterhalt berechnen: 3/7-Methode, Selbstbehalt 1.600 €, Befristung nach Ehedauer – alle 6 Unterhaltsarten

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Art des Unterhalts

Einkommen

€/Monat
0 €/Monat15.000 €/Monat
€/Monat
0 €/Monat10.000 €/Monat
€/Monat
0 €/Monat3.000 €/Monat

Wohnvorteile

€/Monat
0 €/Monat2.000 €/Monat
€/Monat
0 €/Monat2.000 €/Monat

Ehe und Person

Jahre
0 Jahre50 Jahre
Jahre
18 Jahre80 Jahre

3/7-Methode (Differenzmethode)

Der Unterhalt beträgt 3/7 der Einkommensdifferenz. Der Erwerbstätige behält 1/7 als Erwerbstätigenbonus, die restlichen 6/7 werden zu gleichen Teilen (3/7 pro Person) aufgeteilt.

Trennungs- vs. Nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt: Während der Trennung bis zur Scheidung. Kaum Befristung.

Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung. Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) – Unterhalt nur bei besonderen Gründen.

Monatlicher Ehegattenunterhalt

932 €

Aufstockungsunterhalt

Aufstockungsunterhalt

§ 1573 Abs. 2 BGB

45% Quote

Differenz zwischen eigenem und ehelichem Lebensstandard

Einkommensvergleich

Bereinigtes Einkommen Pflichtiger3.800 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.500 €
Davon anrechenbar (6/7)1.350 €

Einkommensdifferenz2.070 €

Berechnungsschritte

Netto Pflichtiger - Kindesunterhalt4.000 €
- 5% berufsbedingte Aufwendungen200 €
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger3.800 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.500 €
Anrechenbares Einkommen Berechtigter (nach 1/10 Erwerbstätigenbonus)1.350 €
Anrechenbares Einkommen Pflichtiger (nach 1/10 Erwerbstätigenbonus)3.420 €
Einkommensdifferenz2.070 €
45% der Differenz (Halbteilungsgrundsatz)932 €
Max. Unterhalt (nach Selbstbehalt 1.600 €)2.200 €
Nachehelicher Ehegattenunterhalt932 €

Zeitliche Begrenzung

Richtwert: ca. 3 Jahre (1/3 der Ehedauer)

Herabsetzung

Herabsetzung auf angemessenen Eigenbedarf nach Übergangsfrist wahrscheinlich

Ehedauer-Faktor

50%

Längere Ehen (> 20 Jahre) führen in der Regel zu unbefristetem Unterhalt.

Was ist nachehelicher Unterhalt?

Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt geschuldet sein. Der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) bedeutet, dass jeder Ex-Partner grundsätzlich für sich selbst sorgen muss. Unterhalt gibt es nur bei besonderen Gründen.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

Das könnte Sie auch interessieren

Kindesunterhalt Rechner

Jetzt berechnen

Trennungsunterhalt-Rechner

Jetzt berechnen

Brutto-Netto-Rechner

Jetzt berechnen

Arbeitslosengeld-Rechner

ALG I berechnen

Passende Ratgeber

Trennung & Scheidung
Passende Tools
  • PDF zusammenfügen

    Gehaltsbelege sammeln · Tools-Zentrale

Nachehelicher Unterhalt: Grundsatz der Eigenverantwortung

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB): Jeder Ex-Partner muss grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Unterhalt gibt es nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen.

Der nacheheliche Unterhalt wird nach der 3/7-Methode berechnet: Von der Einkommensdifferenz erhält der Geringerverdienende 3/7, der Mehrverdiener behält 4/7 (davon 1/7 als Erwerbstätigenbonus für seine Arbeit).

Die 6 Unterhaltsgründe nach Scheidung

Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
Bei Betreuung gemeinsamer Kinder. Mindestens bis Kind 3 Jahre alt ist, danach Einzelfallprüfung.
Altersunterhalt (§ 1571 BGB)
Wenn zum Scheidungszeitpunkt keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar ist (Rentenalter).
Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB)
Bei krankheits- oder behinderungsbedingter Erwerbsminderung zum Scheidungszeitpunkt.
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)
Ausgleich zum ehelichen Lebensstandard, wenn eigenes Einkommen nicht ausreicht.

Beispielrechnung: Aufstockungsunterhalt nach 12 Jahren Ehe

Ex-Mann verdient 4.500 EUR netto, Ex-Frau 1.800 EUR netto

Ex-Mann verdient 4.500 EUR netto, Ex-Frau 1.800 EUR netto
PositionBetrag
Netto Pflichtiger4.500 EUR
- 5% berufsbedingte Aufwendungen- 225 EUR
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger4.275 EUR
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.800 EUR
Einkommensdifferenz2.475 EUR
x 3/7 (Unterhaltsquote)x 42,86%
Unterhalt1.061 EUR

Mit vorrangigem Kindesunterhalt (800 EUR/Monat)

Mit vorrangigem Kindesunterhalt (800 EUR/Monat)
PositionBetrag
Netto Pflichtiger4.500 EUR
- Kindesunterhalt (vorrangig)- 800 EUR
- 5% berufsbedingte Aufwendungen- 225 EUR
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger3.475 EUR
Bereinigtes Einkommen Berechtigter1.800 EUR
Einkommensdifferenz1.675 EUR
Unterhalt (3/7)718 EUR

Befristung und Herabsetzung des Unterhalts

Nachehelicher Unterhalt ist in der Regel zeitlich begrenzt (§ 1578b BGB). Die Dauer richtet sich nach der Ehedauer und den ehelichen Lebensverhältnissen.

Faustregeln zur Befristung

  1. 1
    Kurze Ehe (unter 3 Jahre): In der Regel kein oder nur sehr kurz befristeter Unterhalt.
  2. 2
    Mittlere Ehedauer (3–10 Jahre): Befristung auf etwa 1/3 bis 1/2 der Ehedauer üblich.
  3. 3
    Lange Ehe (10–20 Jahre): Längere Befristung, aber Herabsetzung auf Eigenbedarf möglich.
  4. 4
    Sehr lange Ehe (über 20 Jahre): Oft unbefristeter Unterhalt, da eheliche Lebensverhältnisse prägend waren.

Häufig gestellte Fragen zum Ehegattenunterhalt

Alles Wichtige zu Berechnung, Befristung und Unterhaltsgründen

Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen beider Ex-Partner ermitteln (abzüglich 5 % berufsbedingte Aufwendungen und vorrangigem Kindesunterhalt). Schritt 2: Einkommensdifferenz berechnen. Schritt 3: 3/7 der Differenz ergibt den Unterhaltsanspruch. Beispiel: 4.000 € Netto Pflichtiger, 1.600 € Netto Berechtigte → Differenz 2.400 € × 3/7 ≈ 1.029 € monatlich.

Trennungsunterhalt wird während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt (§ 1361 BGB). Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung gezahlt (§§ 1569 ff. BGB). Der wesentliche Unterschied: Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung – Unterhalt gibt es nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen.

Unterhalt nach der Scheidung gibt es nur aus bestimmten Gründen: Betreuung gemeinsamer Kinder (§ 1570 BGB), Alter (§ 1571 BGB), Krankheit/Erwerbsminderung (§ 1572 BGB), Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB), Aufstockung auf den ehelichen Lebensstandard (§ 1573 Abs. 2 BGB) oder Ausbildung/Fortbildung (§ 1575 BGB).

Die Dauer hängt von der Unterhaltsart und Ehedauer ab. Bei langen Ehen (über 20 Jahre) kann der Unterhalt unbefristet sein. Bei kürzeren Ehen ist eine Befristung auf 1/3 bis 1/2 der Ehedauer üblich. Betreuungsunterhalt gilt mindestens bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. Gegenüber geschiedenen Ehegatten beträgt er 2026: 1.600 € bei Erwerbstätigkeit bzw. 1.475 € ohne Erwerbstätigkeit. Der Ehegattenunterhalt ist nachrangig zum Kindesunterhalt – Kindesunterhalt wird daher vorher vom Einkommen abgezogen.

Ja, der Unterhaltsanspruch kann nach § 1579 BGB verwirkt werden, z. B. wenn der Berechtigte eine neue Lebensgemeinschaft eingeht (eheähnliche Gemeinschaft), den Pflichtigen schwerwiegend beleidigt oder sich mutwillig bedürftig gemacht hat. Das Gericht entscheidet im Einzelfall.

Für Unternehmen

Rechner für Ihre Website oder App

Integrieren Sie unsere DSGVO-konformen Rechner als Widget oder nutzen Sie unsere API. Perfekt für HR-Portale, Karriereseiten und Finanzanwendungen.

  • ✓100% DSGVO-konform - keine Cookies, keine Datenspeicherung
  • ✓White-Label - Ihr Branding, Ihre Farben
  • ✓REST API für eigene Anwendungen
  • ✓Entwickelt von HEADON.pro - Ihre Digitalagentur
Mehr über HEADON.pro erfahren →

Unverbindlich anfragen

Erhalten Sie ein individuelles Angebot von HEADON.pro

Ihre Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.
Datenschutz