Elternunterhalt-Rechner 2026
Prüfen Sie kostenlos, ob Sie für Ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen – inklusive 100.000-Euro-Grenze, Selbstbehalt und Zahlbetrag
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- § 94 Abs. 1a SGB XII
Bruttolohn abzüglich Werbungskosten (mind. 1.230 €), dazu weitere Einkünfte · antippen oder ziehen
Heim- bzw. Pflegekosten abzüglich Rente und eigenem Vermögen der Eltern.
Kein Elternunterhalt geschuldet
0 €
0 €Ihr Jahreseinkommen (Gesamteinkommen) liegt bei oder unter 100.000 €. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) sind Kinder unterhalb dieser Grenze grundsätzlich nicht zum Elternunterhalt verpflichtet.
Freigrenze nach § 94 Abs. 1a SGB XII
Jahreseinkommen 60.000 € – Grenze 100.000 €.
RZ-26 · headon.pro
Berechnungs-Schritte
- Eigenes Jahreseinkommen (Gesamteinkommen)
- 60.000 €
- Grenze nach § 94 Abs. 1a SGB XII
- 100.000 €
Das können Sie tun
Ihr eigenes Gesamteinkommen liegt bei oder unter der gesetzlichen Grenze von 100.000 €. Sie werden grundsätzlich nicht zum Elternunterhalt herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII, Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Es gilt eine Vermutungsregel: Das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten für ein Überschreiten der Grenze nach Ihren Einkommensverhältnissen.
100.000-Euro-Grenze (§ 94 Abs. 1a SGB XII)
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) müssen Kinder nur zahlen, wenn ihr eigenes jährliches Gesamteinkommen 100.000 € übersteigt. Gemeint ist die Summe der Einkünfte (§ 16 SGB IV) – bei Arbeitnehmern der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten (mindestens 1.230 € Pauschbetrag), dazu etwa Miet- und Kapitaleinkünfte. Das Einkommen des Ehe-/Lebenspartners zählt für diese Grenze nicht mit.
So wurde gerechnet
Was ist Elternunterhalt?
Können pflegebedürftige Eltern ihren Lebensunterhalt (z. B. Pflegeheimkosten) nicht selbst decken und springt das Sozialamt ein, kann es unter Umständen bei den Kindern Rückgriff nehmen (§ 94 SGB XII). Seit 2020 gilt dies erst ab einem Gesamteinkommen des Kindes (Summe der Einkünfte) von über 100.000 € im Jahr.
Elternunterhalt: Die 100.000-Euro-Grenze seit 2020
Werden Eltern pflegebedürftig und reichen ihre eigene Rente sowie ihr Vermögen nicht für Pflegeheim- oder Pflegekosten aus, springt zunächst das Sozialamt ein. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (in Kraft seit 1.1.2020) darf das Sozialamt bei den Kindern jedoch nur noch Rückgriff nehmen, wenn deren eigenes jährliches Gesamteinkommen (Summe der Einkünfte, § 16 SGB IV) 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Diese Grenze gilt individuell pro Kind und unabhängig vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners. Damit sind die allermeisten erwerbstätigen Kinder vom Elternunterhalt befreit.
Die wichtigsten Eckpunkte
- Individuelle Prüfung
- Die 100.000-€-Grenze gilt für jedes Kind einzeln – Geschwistereinkommen werden nicht addiert.
- Nur eigenes Einkommen
- Das Einkommen des Ehe-/Lebenspartners zählt für die Grenzprüfung nicht mit.
- Vermutungsregel
- Das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten für ein Überschreiten der Grenze nach.
- Gesamteinkommen zählt
- Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach § 16 SGB IV – inkl. Kapital- und Mieteinnahmen.
Berechnung oberhalb der 100.000-Euro-Grenze
Was beeinflusst die Höhe des Elternunterhalts?
- Angemessener SelbstbehaltErstmals seit 2020 wieder in der Düsseldorfer Tabelle 2026 verankert: 2.650 € für Alleinstehende (BGH, XII ZB 6/24).
- FamilienselbstbehaltBei Ehe/Lebenspartnerschaft erhöht sich der Selbstbehalt um 2.120 € für den Partner.
- 70%-AnrechnungsfreiheitVon dem Einkommen oberhalb des Selbstbehalts bleiben 70% anrechnungsfrei – nur 30% zählen für den Unterhalt.
- Tatsächlicher PflegebedarfDer Unterhalt wird nie höher berechnet, als tatsächlich zur Deckung der Pflegekosten benötigt wird.
- Jahreseinkommen (Gesamteinkommen)
- 120.000 €
- Monatliches Nettoeinkommen
- 4.500 €
- - Angemessener Selbstbehalt
- - 2.650 €
- Einkommen über Selbstbehalt
- 1.850 €
- x 30% (anrechenbar)
- 555 €
- Begrenzt durch Pflegebedarf
- 555 € (< 900 €)
Schenkungsrückforderung: Ein separates Thema
Unabhängig von der 100.000-Euro-Grenze für den laufenden Elternunterhalt kann das Sozialamt unter Umständen Schenkungen der Eltern zurückfordern (§ 528 BGB), wenn diese innerhalb von 10 Jahren vor Eintritt der Bedürftigkeit erfolgt sind. Dies betrifft auch Kinder, deren Einkommen unter der 100.000-Euro-Grenze liegt.
Häufig gestellte Fragen zum Elternunterhalt
Alles Wichtige zur 100.000-Euro-Grenze und zur Berechnung
Ab welchem Einkommen muss ich Elternunterhalt zahlen?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (in Kraft seit 1.1.2020) müssen Kinder erst zahlen, wenn ihr eigenes jährliches Gesamteinkommen 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das ist die Summe der Einkünfte nach § 16 SGB IV – bei Arbeitnehmern der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten (mindestens 1.230 € Pauschbetrag). Liegt Ihr Einkommen darunter, sind Sie grundsätzlich nicht zum Elternunterhalt verpflichtet – unabhängig vom Vermögen oder Einkommen Ihres Ehepartners.
Zählt das Einkommen meines Ehepartners bei der 100.000-Euro-Grenze mit?
Nein. Die 100.000-Euro-Grenze bezieht sich ausschließlich auf das eigene Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners bleibt bei dieser Prüfung außen vor, fließt aber in die spätere Unterhaltsberechnung über den Familienselbstbehalt ein, falls die Grenze überschritten wird.
Wie wird der Elternunterhalt oberhalb der 100.000-Euro-Grenze berechnet?
Oberhalb der Grenze wird zunächst der angemessene Selbstbehalt abgezogen (2.650 € für Alleinstehende, zzgl. 2.120 € Familienselbstbehalt bei Ehe-/Lebenspartnern, Düsseldorfer Tabelle 2026). Vom übersteigenden Einkommen sind 70 % anrechnungsfrei – nur 30 % werden für den Elternunterhalt herangezogen. Der Betrag wird zusätzlich durch den tatsächlichen ungedeckten Pflegebedarf der Eltern begrenzt.
Was zählt zum Einkommen für die 100.000-Euro-Grenze?
Maßgeblich ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV – also nicht nur das Gehalt, sondern auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Vermietung. Es gilt eine Vermutungsregel: Das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten für ein Überschreiten der Grenze nach den Einkommensverhältnissen.
Müssen Geschwister den Elternunterhalt gemeinsam tragen?
Die 100.000-Euro-Grenze gilt für jedes Kind einzeln – die Einkommen mehrerer Geschwister werden nicht zusammengerechnet. Überschreitet nur ein Kind die Grenze, ist grundsätzlich auch nur dieses Kind zum Unterhalt herangezogen.
Was passiert, wenn meine Eltern mir Geld oder Vermögen geschenkt haben?
Schenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden (§ 528 BGB), wenn die Eltern innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung bedürftig werden. Dies ist unabhängig von der 100.000-Euro-Grenze zu prüfen und sollte im Einzelfall anwaltlich geklärt werden.