Kindesunterhalt Rechner 2026
Kindesunterhalt berechnen nach Düsseldorfer Tabelle 2026: Mindestunterhalt, Kindergeldanrechnung und Selbstbehalt auf einen Blick
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- Düsseldorfer Tabelle 2026, © 2026, Justiz NRW (Oberlandesgericht Düsseldorf)
Bereinigtes Monatsnetto des Unterhaltspflichtigen · antippen oder ziehen
Weitere AngabenNetto ohne Bereinigung
Der Unterhaltspflichtige ist , weitere unterhaltsberechtigte Kinder.
Kinder (1)
Kind 1: Jahre,
Monatlicher Unterhalt gesamt
Einkommensgruppe 6 · 128%
585,50 €
585,50 €Für ein Kind zusammen 585,50 € im Monat – Einkommensgruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle (128 % des Mindestunterhalts).
| Kind | Tabellenbetrag | Kindergeld | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|
| Kind 18 J. · 6-11 Jahre | 715,00 € | − 129,50 €(½) | 585,50 € |
RZ-26 · headon.pro
Ihre Zeile in der Düsseldorfer Tabelle 2026
Einkommensgruppe 6 · Bereinigtes Nettoeinkommen: 3.701 € – 4.100 € · Prozentsatz des Mindestunterhalts: 128 %
0-5 Jahre
623 €
6-11 Jahre
715 €
12-17 Jahre
836 €
ab 18 Jahre
894 €
Markiert: Altersstufen Ihrer Kinder.
Alle Beträge nachlesen: Düsseldorfer Tabelle 2026 mit Ihrer Zeile
Das können Sie tun
Ab etwa 3.750 € Netto: Einkommensgruppe 7+44 €
So viel mehr Unterhalt wäre dann im Monat zu zahlen.
Zur Düsseldorfer Tabelle
Die Tabelle gilt standardmäßig für 2 Unterhaltsberechtigte. Bei mehr Kindern erfolgt eine Herabstufung, bei weniger eine Heraufstufung. Das Kindergeld (259€/2026) wird bei Minderjährigen zur Hälfte angerechnet.
So wurde gerechnet
Einkommensberechnung
- Bereinigtes Einkommen
- 3.500,00 €
- Selbstbehalt
- − 1.450,00 €
- Verfügbar für Unterhalt
- 2.050,00 €
- Monatlicher Unterhalt gesamt
- 585,50 €
Rechtlicher Hinweis:
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie und kein Gesetz. Die tatsächlichen Unterhaltsbeträge können im Einzelfall abweichen. Für verbindliche Berechnungen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht oder das zuständige Jugendamt.
Kindesunterhalt verstehen: Die Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweite Richtlinie für den Kindesunterhalt. Sie wird jährlich vom OLG Düsseldorf aktualisiert und berücksichtigt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie das Alter des Kindes.
Wichtig: Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr Kindern erfolgt eine Herabstufung, bei weniger eine Heraufstufung in der Einkommensgruppe.
Die 15 Einkommensgruppen 2026
- Gruppe 1 (Mindestunterhalt)
- Bis 2.100€ Netto: 486€ (0-5 J.), 558€ (6-11 J.), 653€ (12-17 J.), 698€ (ab 18)
- Gruppe 5
- 3.301-3.700€ Netto: 584€ (0-5 J.), 670€ (6-11 J.), 784€ (12-17 J.), 838€ (ab 18)
- Gruppe 10
- 5.301-5.700€ Netto: 778€ (0-5 J.), 893€ (6-11 J.), 1.045€ (12-17 J.), 1.117€ (ab 18)
- Gruppe 15
- 9.701-11.200€ Netto: 972€ (0-5 J.), 1.116€ (6-11 J.), 1.306€ (12-17 J.), 1.396€ (ab 18)
Beispielrechnung: 3.500€ Netto, 1 Kind (8 Jahre)
Was beeinflusst den Unterhalt?
- NettoeinkommenDas bereinigte Nettoeinkommen bestimmt die Einkommensgruppe. Berufsbedingte Aufwendungen können abgezogen werden.
- Alter des KindesDie 4 Altersstufen (0-5, 6-11, 12-17, ab 18) haben unterschiedliche Bedarfssätze.
- Anzahl der KinderBei mehr als 2 Unterhaltsberechtigten wird in der Tabelle herabgestuft.
- Vorrangiger UnterhaltMinderjährige Kinder haben nach § 1609 Nr. 1 BGB Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt — dieser wird hier nicht vom Einkommen abgezogen.
- Bereinigtes Nettoeinkommen
- 3.500 €
- Einkommensgruppe (Basis)
- 5
- Heraufstufung (nur 1 statt 2 Kinder)
- → Gruppe 6 (128%)
- Tabellenbetrag (6-11 Jahre)
- 715 €
- - Kindergeld (½ von 259€)
- 129,50 €
- Zahlbetrag
- 585,50 €
Selbstbehalt: Der Mindestbedarf des Unterhaltspflichtigen
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. Er soll sicherstellen, dass auch der Zahlende seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
2026 beträgt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern 1.450€ für Erwerbstätige und 1.200€ für Nicht-Erwerbstätige.
Selbstbehalt 2026
- Erwerbstätig ggü. Minderjährigen
- 1.450€ monatlich
- Erwerbstätig ggü. Volljährigen
- 1.750€ monatlich
- Nicht erwerbstätig ggü. Minderjährigen
- 1.200€ monatlich
- Nicht erwerbstätig ggü. Volljährigen
- 1.750€ monatlich
Häufig gestellte Fragen zum Kindesunterhalt
Alles Wichtige zur Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsberechnung
Wie berechne ich Kindesunterhalt 2026 nach der Düsseldorfer Tabelle?
Schritt 1: Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ermitteln. Schritt 2: Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle 2026 ablesen. Schritt 3: Tabellenbetrag für die Altersstufe des Kindes entnehmen. Schritt 4: Kindergeldanrechnung abziehen (minderjährig: halbes Kindergeld = 129,50 €). Das Ergebnis ist der monatliche Zahlbetrag. Unser Rechner erledigt alle Schritte automatisch.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle 2026?
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ist die bundesweite Unterhaltsleitlinie des OLG Düsseldorf, die zum 1. Januar 2026 aktualisiert wurde. Sie staffelt den Kindesunterhalt in 15 Einkommensgruppen (bis 2.100 € bis 11.200 € Netto) und 4 Altersstufen (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahre).
Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?
Der Mindestunterhalt 2026 (Einkommensgruppe 1, bis 2.100 € Netto) beträgt: 486 € für Kinder bis 5 Jahre, 558 € für 6–11 Jahre, 653 € für 12–17 Jahre und 698 € für volljährige Kinder. Nach Abzug des halben Kindergelds (129,50 €) ergibt sich z. B. ein Zahlbetrag von 356,50 € für die jüngste Altersstufe.
Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (129,50 € bei 259 € Kindergeld ab 2026) vom Tabellenbetrag abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet. Der verbleibende Betrag ist der tatsächliche Zahlbetrag.
Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt 2026?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. 2026 gilt gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige. Liegt das Einkommen nach Abzug des Unterhalts darunter, liegt ein Mangelfall vor.
Was ist ein Mangelfall beim Kindesunterhalt?
Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um den vollen Unterhalt für alle Kinder zu zahlen und gleichzeitig den Selbstbehalt (1.450 € für Erwerbstätige) zu wahren. Der Unterhalt wird dann anteilig nach der Mangelverteilung gekürzt.
Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Kindesunterhalt muss gezahlt werden, bis das Kind wirtschaftlich selbstständig ist. Das ist typischerweise mit Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums der Fall. Bei Volljährigen besteht in der Regel eine Erwerbsobliegenheit.