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Stundenlohn-Rechner

Brutto-Stundenlohn aus Monats- oder Jahresgehalt und Wochenstunden berechnen.

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Entspricht 173,20 Stunden/Monat (× 4,33)

Brutto-Stundenlohn

17,32 €

pro Stunde

Monatsgehalt (brutto)3.000,00 €
Jahresgehalt (brutto)36.000,00 €
Arbeitsstunden pro Monat173,20 h

Hinweis: Der Faktor 4,33 entspricht dem Monatsdurchschnitt (52 Wochen ÷ 12 Monate). Das Ergebnis ist ein Brutto-Stundenlohn — der Nettobetrag hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und weiteren Faktoren ab.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium der Finanzen

    Offizielle Steuertabellen und Programmablaufpläne

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

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Stundenlohn in Deutschland: So berechnet man ihn richtig

Faktor 4,33, Brutto vs. Netto und typische Richtwerte

Der Stundenlohn ist eine der zentralen Kennzahlen im deutschen Arbeitsrecht. Er dient als Grundlage für die Berechnung von Überstundenvergütung, Urlaubsentgelt und dem gesetzlichen Mindestlohn. Wer ein Monats- oder Jahresgehalt bezieht, muss seinen Stundenlohn kennen, um Angebote vergleichen und Vergütungsverhandlungen fundiert führen zu können.

Die gängige Formel lautet: Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Der Faktor 4,33 entspricht dem Jahresdurchschnitt der Wochen pro Monat (52 ÷ 12 = 4,333…) und ist im deutschen Lohnrecht etabliert. Er berücksichtigt die unterschiedliche Länge der Monate und liefert einen einheitlichen Vergleichswert. Manche Arbeitgeber verwenden alternativ 4,35 (365 Tage ÷ 12 ÷ 7) – der Unterschied ist gering, sollte aber in Arbeitsverträgen klar geregelt sein.

Wichtig: Unser Rechner berechnet ausschließlich den Brutto-Stundenlohn. Der tatsächliche Nettobetrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Alter (Rentenversicherung), Krankenversicherungsbeitrag und weiteren Faktoren ab. Typischerweise verbleiben nach allen Abzügen 55–70 % des Bruttogehalts als Netto. Für die Nettoberechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner.

Freelancer und Selbstständige benötigen zudem den Stundensatz, der nicht nur den Lohn, sondern auch Sozialversicherungskosten, Ausfallzeiten, Betriebsausgaben und Gewinnmarge einschließt. Der kalkulatorische Stundensatz liegt in der Regel 50–100 % über dem Arbeitnehmer-Stundenlohn.

Typische Stundenlöhne nach Berufsfeld

Brutto-Stundenlohn nach Gehaltsklasse (40 h/Woche)

Mindestlohn: 12,82 €/h
Gesetzlicher Mindestlohn seit Januar 2025 (~2.222 €/Monat bei 40 h)
Einstiegsgehalt: 14–18 €/h
Kaufmännische Berufe, Handwerk, 2.400–3.100 €/Monat
Fachkräfte: 18–25 €/h
Ingenieure, IT, Pflege, 3.100–4.300 €/Monat
Führungskräfte: 30–50 €/h
Teamleitung, Management, 5.200–8.700 €/Monat
Senior-Experten: 40–80 €/h
Spezialisten, Top-Management, IT-Architekten
Freelancer: +50–100 % Aufschlag
Kalkulierter Stundensatz deckt auch Ausfallzeiten und Kosten

Rechenbeispiel

Vollzeitstelle 3.000 €/Monat, 40 h/Woche

Vollzeitstelle 3.000 €/Monat, 40 h/Woche
PositionBetrag
Bruttomonatsgehalt3.000 €
Wochenstunden40 h
Faktor (Wochen/Monat)4,33
Arbeitsstunden pro Monat (40 × 4,33)173,2 h
Stundenlohn (3.000 ÷ 173,2)≈ 17,32 €/h

Häufige Fragen zum Stundenlohn-Rechner

Faktor 4,33, Brutto vs. Netto und gesetzlicher Mindestlohn erklärt

Die Formel lautet: Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen ÷ 12 Monate und entspricht der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat. Beispiel: 3.000 € ÷ (40 h × 4,33) = 3.000 ÷ 173,2 ≈ 17,32 €/Stunde.

Der Brutto-Stundenlohn ist der vereinbarte Stundensatz vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Netto-Stundenlohn bleibt nach diesen Abzügen übrig und hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. In Deutschland beträgt der Unterschied typischerweise 30–45 % je nach Einkommen und Steuerklasse.

Der Faktor 4,33 entspricht dem Monatsdurchschnitt der Wochen im Jahr: 52 Wochen ÷ 12 Monate = 4,333… Manche Berechnungen verwenden vereinfacht 4 oder 4,35. Der Faktor 4,33 ist im Arbeitsrecht und bei Lohnabrechnungen etabliert, weil er den Unterschied zwischen Monaten mit 28, 29, 30 und 31 Tagen ausgleicht.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 € brutto pro Stunde. Für bestimmte Branchen und Berufsgruppen gelten per Tarifvertrag oder Rechtsverordnung höhere Mindestlöhne (z. B. Gebäudereinigung, Pflege, Baugewerbe). Der allgemeine Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission regelmäßig angepasst.

Teile zunächst das Jahresgehalt durch 12, um das Monatsgehalt zu erhalten. Dann gilt: Stundenlohn = (Jahresgehalt ÷ 12) ÷ (Wochenstunden × 4,33). Beispiel: 36.000 € ÷ 12 = 3.000 €/Monat; 3.000 ÷ (40 × 4,33) ≈ 17,32 €/Stunde. Unser Rechner nimmt diese Umrechnung automatisch vor.

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