Finanz-Glossar
16 Finanzbegriffe verständlich erklärt. Von Bruttogehalt bis Steuerklasse – hier finden Sie alle wichtigen Begriffe rund um Gehalt, Steuern und Sozialversicherung.
Gehalt
Begriffe rund um Brutto- und Nettogehalt, Lohn und Einkommen.
Bruttogehalt
Das Bruttogehalt ist die Zahl, die in Ihrem Arbeitsvertrag steht – aber nicht das, was auf Ihrem Konto landet. Von 4.000 Euro brutto bleiben in Steuerklasse I 2.606 Euro netto (ohne Kirchensteuer, ohne Kinder, 30 Jahre).
Nettogehalt
Ihr Nettogehalt ist das, was wirklich auf Ihrem Konto ankommt und was Sie für Miete, Essen und Leben ausgeben können. Bei 3.500 Euro brutto sind das in Steuerklasse I 2.333 Euro, in Steuerklasse III 2.629 Euro.
Steuern
Erklärungen zu Lohnsteuer, Steuerklassen, Freibeträgen und Abgaben.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist meist der größte Abzug von Ihrem Gehalt – bei 4.000 Euro brutto in Steuerklasse I 525 Euro im Monat. Sie wird automatisch einbehalten, bevor Sie Ihr Geld sehen.
Steuerklasse
Ihre Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihnen monatlich abgezogen wird – bei 4.000 Euro brutto sind es in Klasse I 525 Euro, in Klasse III 202 Euro. Die Jahressteuer ändert sie nicht, Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld aber schon.
Freibetrag
Freibeträge sind Beträge, die Sie steuerfrei verdienen dürfen. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) bedeutet: Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen zahlen Sie keine Einkommensteuer.
Solidaritätszuschlag
Gute Nachricht: Den Soli zahlen die meisten Arbeitnehmer seit 2021 nicht mehr. Ledige zahlen ihn erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 75.000 Euro.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer kostet Sie als Kirchenmitglied 9 % Ihrer Lohnsteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg). Bei 4.000 Euro brutto in Steuerklasse I sind das 47 Euro im Monat oder 566 Euro im Jahr.
Progressionsvorbehalt
Achtung bei Kurzarbeit, Elterngeld oder Arbeitslosengeld: Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, aber sie erhöhen Ihren Steuersatz. Das kann zu spürbaren Nachzahlungen führen.
Sozialversicherung
Alles zu Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Beitragsgrenzen.
Sozialversicherung
Die Sozialabgaben nehmen rund 21,8 % Ihres Bruttogehalts – dafür sind Sie bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und im Alter abgesichert. Bei 4.000 Euro brutto sind das 870 Euro im Monat (kinderlos, 30 Jahre).
Beitragsbemessungsgrenze
Ab einem bestimmten Gehalt steigen Ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter. In der Rentenversicherung liegt die Grenze 2026 bei 8.450 Euro brutto im Monat – darüber ist das Gehalt beitragsfrei.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist Ihr wichtigster Baustein fürs Alter – sie kostet Sie 9,3 % vom Brutto. Bei 4.000 Euro brutto sammeln Sie 0,92 Rentenpunkte pro Jahr, nach heutigem Rentenwert rund 39,29 Euro Monatsrente je Beitragsjahr.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung kostet Sie als Arbeitnehmer 7,3 % Ihres Bruttos plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2026: 2,9 %), zusammen 8,75 %. Bei 4.000 Euro brutto sind das 350 Euro im Monat – Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind mitversichert.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung kostet Sie 1,3 % vom Brutto (52 Euro bei 4.000 Euro), schützt Sie aber bei Jobverlust: Sie erhalten dann 60 % (67 % mit Kind) Ihres pauschalierten Nettos für bis zu 24 Monate.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sichert Sie ab, wenn Sie pflegebedürftig werden. Kinderlose ab 23 zahlen mehr (2,4 % statt 1,8 %) – bei 4.000 Euro brutto 24 Euro im Monat.
Beschäftigung
Informationen zu Minijobs, Midijobs und besonderen Beschäftigungsformen.
Minijob
Ein Minijob bringt Ihnen bis zu 603 Euro im Monat ohne Lohnsteuer und ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenbeiträge für Sie. Ideal als Nebenjob, aber aufgepasst: Sie bauen nur wenig Rentenansprüche auf.
Midijob
Der Midijob ist der Mittelweg: Bei 603,01 bis 2.000 Euro Verdienst zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben – bei 1.200 Euro zum Beispiel 15,6 % statt 21,8 % – und bauen trotzdem volle Rentenansprüche auf.
Begriffe verstanden?
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