Was ist Solidaritätszuschlag?

Gute Nachricht: Den Soli zahlen die meisten Arbeitnehmer seit 2021 nicht mehr. Ledige zahlen ihn erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 75.000 Euro.

Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag von 5,5 % auf die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine hohe Freigrenze, deshalb zahlen ihn die meisten Arbeitnehmer nicht mehr.

Sind Sie betroffen? Der Soli fällt nur an, wenn Ihre Jahreslohnsteuer über 20.350 Euro liegt (Ledige) bzw. über 40.700 Euro (Zusammenveranlagung). Das entspricht bei Ledigen einem zu versteuernden Einkommen ab rund 75.000 Euro. Als Angestellter in Steuerklasse I ohne Kinder erreichen Sie die Grenze etwa ab 7.750 Euro brutto im Monat – und auch dann zunächst nur mit reduziertem Satz in der Übergangszone.

Praktischer Hinweis: Unser Brutto-Netto-Rechner berechnet automatisch, ob Sie Soli zahlen und wie viel. Wenn Sie knapp an der Grenze sind, kann es sich lohnen, durch Werbungskosten oder andere Abzüge unter die Grenze zu kommen – das spart Ihnen den kompletten Soli.

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Stichwörter: solidaritätszuschlag, soli, zuschlag, steuer, einkommensteuer