Der Solidaritätszuschlag war jahrzehntelang ein zusätzlicher Abzug von 5,5% auf deine Lohnsteuer. Die gute Nachricht: Seit 2021 zahlst du ihn höchstwahrscheinlich nicht mehr. Für etwa 90% aller Arbeitnehmer ist er komplett weggefallen.
Bist du betroffen? Der Soli fällt nur noch an, wenn deine Jahreslohnsteuer über 20.350 Euro liegt (Ledige) bzw. 40.700 Euro (Verheiratete). Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen ab rund 75.000 Euro für Singles. Konkret: Bei einem Bruttogehalt von 6.000 Euro monatlich (72.000 Euro jährlich) zahlst du als Lediger noch keinen Soli. Erst ab etwa 7.700 Euro brutto monatlich beginnt er zu greifen – und selbst dann nur in der Übergangszone mit reduziertem Satz.
Praktischer Hinweis: Unser Brutto-Netto-Rechner berechnet automatisch, ob du Soli zahlst und wie viel. Wenn du knapp an der Grenze bist, kann es sich lohnen, durch Werbungskosten oder andere Abzüge unter die Grenze zu kommen – das spart dir den kompletten Soli.