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Aktuell für 2026•Stand: Mai 2026

Arbeitslosengeld Rechner 2026 ALG 1 berechnen.

Monatliches ALG I berechnen: Leistungssatz 60 % oder 67 % mit Kind, Anspruchsdauer 6–24 Monate und Gesamtanspruch – kostenlos und DSGVO-konform.

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform
€
500 €10.000 €

Persönliche Daten

Jahre
18 Jahre67 Jahre

Erhöhter Leistungssatz von 67%

Andere Beitragsbemessungsgrenze

Mon.
0 Mon.60 Mon.

Anspruchsdauer nach Alter

  • Unter 50: max. 12 Monate
  • Ab 50 + 30 Mon. Versicherung: 15 Monate
  • Ab 55 + 36 Mon. Versicherung: 18 Monate
  • Ab 58 + 48 Mon. Versicherung: 24 Monate

Arbeitslosengeld I monatlich

1.365,00 €

ca. 45,50 € täglich

Anspruchsdauer

12

Monate

Gesamtanspruch

16.380€

über Laufzeit

Berechnungsdetails

Ihr Bruttogehalt3.500,00 €
Bemessungsentgelt (tägl.)116,67 €

Leistungsentgelt (pauschal.)2.275,00 €
Leistungssatz60%

ALG I monatlich1.365,00 €

Netto-Ersatzquote

Das ALG I entspricht ca. 39% Ihres vorherigen Bruttogehalts.

Tatsächlich ersetzt ALG I etwa 60-67% des Nettoeinkommens.

Hinweise

  • • Leistungssatz von 60% (ohne Kinder im Haushalt).
  • • Wichtig: ALG I muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Berechnung basiert auf:

  • Pauschalisiertes Leistungsentgelt nach §153 SGB III
  • Sozialversicherungspauschale: 21%
  • Lohnsteuerpauschale je nach Steuerklasse
  • Anspruchsdauer nach §147 SGB III

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Gesetz
    Sozialgesetzbuch (SGB)

    Grundlage für Sozialversicherungsbeiträge

  • Behörde
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Sozialversicherungsrechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen

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Arbeitslosengeld I 2026: Alle Informationen

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Es wird an Arbeitnehmer gezahlt, die ihre Beschäftigung verloren haben und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Der Leistungssatz beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts. Wer mindestens ein Kind hat, erhält den erhöhten Leistungssatz von 67%.

Voraussetzungen für ALG I

Arbeitslos gemeldet
Sie sind ohne Beschäftigung oder arbeiten weniger als 15 Stunden/Woche
Arbeitssuchend gemeldet
Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet
Anwartschaftszeit erfüllt
Mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 30 Monaten
Verfügbar
Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können vermittelt werden

Wie wird ALG I berechnet?

Beispiel: 3.500€ Bruttogehalt, Steuerklasse I, mit Kind

Beispiel: 3.500€ Bruttogehalt, Steuerklasse I, mit Kind
PositionBetrag
Bemessungsentgelt (Brutto)3.500,00 €
- Sozialversicherung (21%)- 735,00 €
- Lohnsteuer (pauschaliert)- 385,00 €
Leistungsentgelt (Netto)2.380,00 €
Leistungssatz (67% mit Kind)x 67%
Monatliches ALG I1.594,60 €

Diese Faktoren beeinflussen Ihr ALG I

  1. 1
    Bemessungsentgelt: Durchschnitt der letzten 12 Monate Bruttogehalt (max. bis BBG)
  2. 2
    Steuerklasse: Beeinflusst die pauschalierte Lohnsteuer und damit das Leistungsentgelt
  3. 3
    Kinder: Mit Kind erhalten Sie 67% statt 60% des Leistungsentgelts
  4. 4
    Beitragsbemessungsgrenze: West: 7.550€/Monat, Ost: 7.450€/Monat - darüber wird nicht berücksichtigt

Anspruchsdauer nach §147 SGB III

Die Bezugsdauer hängt von Ihrer Versicherungszeit (wie lange Sie eingezahlt haben) und Ihrem Alter ab. Je älter Sie sind und je länger Sie eingezahlt haben, desto länger können Sie ALG I beziehen.

Bezugsdauer nach Alter und Versicherungszeit

6 Monate
Bei 12 Monaten Versicherungszeit, unabhängig vom Alter
12 Monate
Bei 24 Monaten Versicherungszeit, unabhängig vom Alter
15-18 Monate
Ab 50 bzw. 55 Jahren mit 30-36 Monaten Versicherungszeit
24 Monate
Ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit

Tipps zur Optimierung

  1. 1
    Steuerklassenwechsel: Ein Wechsel in Steuerklasse III mindestens 12 Monate vor Arbeitslosigkeit kann das ALG I erhöhen
  2. 2
    Frühzeitig melden: Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend
  3. 3
    Nebenverdienst nutzen: Bis zu 165€ monatlich dürfen Sie anrechnungsfrei hinzuverdienen

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Alles Wichtige zu ALG I auf einen Blick

Das ALG I beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt). Wer mindestens ein Kind hat und Kindergeld bezieht, erhält den erhöhten Leistungssatz von 67%.

Die Bezugsdauer hängt von Ihrer Versicherungszeit und Ihrem Alter ab. Bei 12 Monaten Versicherungszeit erhalten Sie 6 Monate ALG I. Bei 24 Monaten sind es 12 Monate. Ab 50 Jahren und längerer Versicherungszeit kann der Anspruch bis zu 24 Monate betragen.

Ja, die Steuerklasse beeinflusst das Leistungsentgelt. Steuerklasse III führt zu höherem ALG I als Steuerklasse V. Der Wechsel sollte mindestens 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit erfolgen, um voll berücksichtigt zu werden.

Sie dürfen bis zu 165€ monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber hinausgehender Verdienst wird zu 100% auf das ALG I angerechnet. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 15 Stunden nicht überschreiten.

ALG I ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, für die Sie Beiträge gezahlt haben müssen. Bürgergeld (früher ALG II) ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen oder Vermögen.

Bei 3.000 € Bruttogehalt, Steuerklasse I und ohne Kinder ergibt sich 2026 ein Leistungsentgelt von ca. 1.930 € (nach pauschalierter Lohnsteuer und 21 % SV-Abzug). Der Leistungssatz beträgt 60 %, also ca. 1.158 € monatlich. Mit mindestens einem Kind (Leistungssatz 67 %) wären es ca. 1.293 € monatlich. Unser Arbeitslosengeld Rechner ermittelt Ihren individuellen Betrag.

Die Berechnung läuft in drei Schritten: 1. Bemessungsentgelt: Durchschnitt der letzten 12 Monate Bruttogehalt (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze West 7.550 €/Monat). 2. Leistungsentgelt: Bruttogehalt abzüglich pauschalierter Lohnsteuer und pauschalierter SV (21 %). 3. Leistungssatz: 60 % des Leistungsentgelts (67 % mit Kind).

Der ALG-1-Anspruch endet nach Ablauf der Anspruchsdauer (6 bis 24 Monate), bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit mehr als 15 Stunden pro Woche, bei Ablehnung einer zumutbaren Stelle (Sperrzeitrisiko), oder wenn Sie das Rentenalter erreichen. Nach dem ALG I greift ggf. das Bürgergeld.

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