Arbeitslosengeld Rechner 2026
Monatliches ALG I berechnen: Leistungssatz 60 % oder 67 % mit Kind, Anspruchsdauer 6–24 Monate und Gesamtanspruch – kostenlos und DSGVO-konform.
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- §§ 147–154 SGB III
Monatsbrutto vor der Arbeitslosigkeit · antippen oder ziehen
Steuerklasse , Kinder im Haushalt, Jahre alt, Monate versichert (letzte 5 Jahre).
Weitere AngabenEnde: Kündigung durch den Arbeitgeber · Abfindung keine · Nebenjob keine
Maßgeblich ist, ob Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben (§ 159 SGB III). Ein wichtiger Grund (z. B. drohende betriebsbedingte Kündigung) kann die Sperrzeit verhindern – das prüft die Agentur für Arbeit.
Tage, um die die Stelle vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers endete. 0 = Frist eingehalten.
Nach Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten
Arbeitslosengeld I monatlich
12 Monate lang
1.417,02 €
1.417,02 €Das sind etwa 47,23 € am Tag. Sie bekommen es 12 Monate lang – zusammen rund 17.004 €.
Netto bisher → Arbeitslosengeld
Das sind 916 € weniger als Ihr bisheriges Netto – ALG I ersetzt etwa 61 % davon.
RZ-26 · headon.pro
Wie lange Sie Arbeitslosengeld bekommen
Ihr Anspruch reicht 12 Monate – insgesamt rund 17.004 €.
- Monat 12Anspruch endet
Anspruchsdauer nach Alter
- Unter 50: max. 12 Monate
- Ab 50 + 30 Mon. Versicherung: 15 Monate
- Ab 55 + 36 Mon. Versicherung: 18 Monate
- Ab 58 + 48 Mon. Versicherung: 24 Monate
Vom Brutto zum Arbeitslosengeld
Das können Sie tun
Leistungssatz von 60% (ohne Kinder im Haushalt).
Wichtig: ALG I muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Selbstständig machen?
Gründungszuschuss mit diesem Arbeitslosengeld und Restanspruch rechnen
So wurde gerechnet
- Ihr Bruttogehalt
- 3.500,00 €
- Bemessungsentgelt (tägl.)
- 115,07 €
- Leistungsentgelt (tägl.)
- 78,72 €
- Leistungsentgelt (pauschal.)
- 2.361,70 €
- Leistungssatz
- 60 %
- ALG I täglich
- 47,23 €
- ALG I monatlich
- 1.417,02 €
- Anspruchsdauer
- 12 Monate (360 Tage)
- Gesamtanspruch
- 17.004,23 €
- Netto-Ersatzquote
- 40,5 % vom Brutto
Tatsächlich ersetzt ALG I etwa 60-67% des Nettoeinkommens.
Berechnung basiert auf:
- Pauschalisiertes Leistungsentgelt nach §153 SGB III
- Sozialversicherungspauschale: 20%
- Lohnsteuer nach Programmablaufplan, abhängig von Steuerklasse
- Anspruchsdauer nach §147 SGB III
„Netto bisher“ ist Ihr geschätztes Monatsnetto ohne Kirchensteuer – nur zum Vergleich, es fließt nicht in das Arbeitslosengeld ein.
Arbeitslosengeld I 2026: Alle Informationen
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Es wird an Arbeitnehmer gezahlt, die ihre Beschäftigung verloren haben und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Der Leistungssatz beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts. Wer mindestens ein Kind hat, erhält den erhöhten Leistungssatz von 67%.
Voraussetzungen für ALG I
- Arbeitslos gemeldet
- Sie sind ohne Beschäftigung oder arbeiten weniger als 15 Stunden/Woche
- Arbeitssuchend gemeldet
- Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet
- Anwartschaftszeit erfüllt
- Mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 30 Monaten
- Verfügbar
- Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und können vermittelt werden
Wie wird ALG I berechnet?
Diese Faktoren beeinflussen Ihr ALG I
- BemessungsentgeltDurchschnitt der letzten 12 Monate Bruttogehalt (max. bis BBG)
- SteuerklasseBeeinflusst die pauschalierte Lohnsteuer und damit das Leistungsentgelt
- KinderMit Kind erhalten Sie 67% statt 60% des Leistungsentgelts
- Beitragsbemessungsgrenze8.450 €/Monat bundeseinheitlich (101.400 €/Jahr) - darüber wird nicht berücksichtigt
- Bemessungsentgelt (Brutto)
- 3.500,00 €
- - Sozialversicherungspauschale (20%)
- - 700,00 €
- - Lohnsteuer (pauschaliert, inkl. Soli)
- - 444,30 €
- Leistungsentgelt (Netto)
- 2.355,70 €
- Leistungssatz (67% mit Kind)
- x 67%
- Monatliches ALG I
- 1.578,32 €
Anspruchsdauer nach §147 SGB III
Die Bezugsdauer hängt von Ihrer Versicherungszeit (wie lange Sie eingezahlt haben) und Ihrem Alter ab. Je älter Sie sind und je länger Sie eingezahlt haben, desto länger können Sie ALG I beziehen.
Bezugsdauer nach Alter und Versicherungszeit
- 6 Monate
- Bei 12 Monaten Versicherungszeit, unabhängig vom Alter
- 12 Monate
- Bei 24 Monaten Versicherungszeit, unabhängig vom Alter
- 15-18 Monate
- Ab 50 bzw. 55 Jahren mit 30-36 Monaten Versicherungszeit
- 24 Monate
- Ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit
Tipps zur Optimierung
- SteuerklassenwechselEin Wechsel in Steuerklasse III vor Beginn des Jahres der Arbeitslosigkeit kann das ALG I erhöhen – im Anspruchsjahr selbst zählt er nur unter den Bedingungen des § 153 Abs. 3 SGB III
- Frühzeitig meldenMelden Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend
- Nebenverdienst nutzenBis zu 165€ monatlich dürfen Sie anrechnungsfrei hinzuverdienen
Das Bemessungsentgelt basiert auf Ihrem regulären Bruttogehalt der letzten 12 Monate – Überstundenvergütungen sind darin enthalten, sofern sie lohnsteuerpflichtig abgerechnet wurden. Wer kurz vor der Kündigung noch viele Überstunden ausbezahlt bekommt, erhöht damit das Bemessungsentgelt und damit auch das spätere ALG I. Wie viel von Überstunden auszahlen lassen netto übrig bleibt, zeigt unser Überstunden-Rechner.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld
Alles Wichtige zu ALG I auf einen Blick
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld prozentual?
Das ALG I beträgt 60% des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt). Wer mindestens ein Kind hat und Kindergeld bezieht, erhält den erhöhten Leistungssatz von 67%.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Die Bezugsdauer hängt von Ihrer Versicherungszeit und Ihrem Alter ab. Bei 12 Monaten Versicherungszeit erhalten Sie 6 Monate ALG I. Bei 24 Monaten sind es 12 Monate. Ab 50 Jahren und längerer Versicherungszeit kann der Anspruch bis zu 24 Monate betragen.
Kann ich durch Steuerklassenwechsel mehr ALG I bekommen?
Ja, die Steuerklasse beeinflusst das Leistungsentgelt. Steuerklasse III führt zu höherem ALG I als Steuerklasse V. Maßgeblich ist die Steuerklasse zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entsteht (§ 153 Abs. 2 SGB III). Ein Wechsel unter Ehegatten im laufenden Jahr wird nur berücksichtigt, wenn die neue Kombination dem Verhältnis der monatlichen Arbeitsentgelte entspricht oder zu einem geringeren ALG führt.
Wie viel darf ich während des ALG I hinzuverdienen?
Sie dürfen bis zu 165€ monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber hinausgehender Verdienst wird zu 100% auf das ALG I angerechnet. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 15 Stunden nicht überschreiten.
Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)?
ALG I ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, für die Sie Beiträge gezahlt haben müssen. Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld, davor ALG II) ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen oder Vermögen.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2026 bei 3.000 € Bruttogehalt?
Bei 3.000 € Bruttogehalt, Steuerklasse I und ohne Kinder ergibt sich 2026 ein pauschaliertes Leistungsentgelt von ca. 2.078 € (nach pauschalierter Lohnsteuer und 20 % SV-Pauschale, § 153 SGB III). Der Leistungssatz beträgt 60 %, also ca. 1.247 € monatlich. Mit mindestens einem Kind (Leistungssatz 67 %) wären es ca. 1.389 € monatlich. Unser Arbeitslosengeld Rechner ermittelt Ihren individuellen Betrag.
Wie berechnet sich Arbeitslosengeld 2026?
Die Berechnung läuft in drei Schritten: 1. Bemessungsentgelt: Durchschnitt der letzten 12 Monate Bruttogehalt (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €/Monat). 2. Leistungsentgelt: Bruttogehalt abzüglich pauschalierter Lohnsteuer und pauschalierter SV (20 %). 3. Leistungssatz: 60 % des Leistungsentgelts (67 % mit Kind).
Wann endet der Anspruch auf ALG 1?
Der ALG-1-Anspruch endet nach Ablauf der Anspruchsdauer (6 bis 24 Monate), bei Aufnahme einer Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden pro Woche oder wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Sperrzeiten (z. B. nach Ablehnung einer zumutbaren Stelle) lassen den Anspruch zunächst nur ruhen und mindern ihn – erst bei Sperrzeiten von insgesamt mindestens 21 Wochen erlischt er ganz (§ 161 SGB III). Nach dem ALG I greift ggf. das Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld).