Kurzarbeitergeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld bei reduzierter Arbeitszeit.
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- §§ 95–111 SGB III
Monatsbrutto bei voller Arbeitszeit · antippen oder ziehen
Um wie viel Prozent sinkt Ihre Arbeitszeit?
Erster Monat mit Kurzarbeitergeld im Betrieb – bestimmt, wie lange es gezahlt werden kann.
Monate Kurzarbeit, Steuerklasse , , Kirchensteuer, Kinder.
Weitere AngabenAlter 35
Fließt über die Pflegeversicherung in Ihr Netto ein.
Kurzarbeitergeld
pro Monat (60% Leistungssatz)
698,20 €
698,20 €Zusammen mit dem reduzierten Gehalt (1.477 €) haben Sie 2.175 € netto im Monat – 430 € weniger als sonst (16,5 %).
Ihr normales Netto (2.606 €) in Kurzarbeit
- Reduziertes Gehalt (netto)1.477 €57 %
- Kurzarbeitergeld698 €27 %
- Einkommensverlust430 €17 %
- Normales Netto
- 2.605,50 €
- Einkommen bei Kurzarbeit
- 2.175,04 €
- Einkommensverlust
- -430,46 € (16,5%)
RZ-26 · headon.pro
Über 3 Monate
Über die Bezugsdauer erhalten Sie 2.095 € Kurzarbeitergeld; Ihr Einkommen liegt zusammen 1.291 € unter dem normalen Netto.
- Monat 3Ende · 2.095 € gesamt
- Monat 12reguläre Höchstdauer
- KUG gesamt
- + 2.094,60 €
- Einkommensverlust gesamt
- − 1.291,38 €
Mögliche Aufstockung
Viele Arbeitgeber stocken das KUG tariflich oder freiwillig auf 80-100% des Nettogehalts auf. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.
Falls Ihr Arbeitgeber aufstockt:
- Auf 90% des Nettos
- + 169,91 €/Mon.
- Auf 100% des Nettos
- + 430,46 €/Mon.
Das können Sie tun
Das Kurzarbeitergeld bemisst sich nach pauschalierten Nettoentgelten (§ 106 Abs. 1 i.V.m. § 153 SGB III): SV-Pauschale 20 %, Lohnsteuer und Soli — ohne Kirchensteuer. Ihr tatsächliches Netto kann davon abweichen.
Standard-Leistungssatz (60%) ohne Kinder.
So wurde gerechnet
- Soll-Entgelt (Brutto)
- 4.000,00 €
- Soll-Entgelt (Netto)
- 2.605,50 €
- Ist-Entgelt (Brutto, -50%)
- 2.000,00 €
- Ist-Entgelt (Netto)
- 1.476,84 €
- Netto-Differenz
- 1.128,66 €
- Pauschaliertes Netto (Soll)
- 2.675,50 €
- Pauschaliertes Netto (Ist)
- 1.511,83 €
- Pauschalierte Nettoentgeltdifferenz (§ 106 SGB III)
- 1.163,67 €
- Leistungssatz
- 60 %
- Kurzarbeitergeld
- 698,20 €
Kurzarbeitergeld 2026
- 60% des Netto-Entgeltausfalls (ohne Kind)
- 67% des Netto-Entgeltausfalls (mit Kind)
- Mindestens 10% Arbeitsausfall erforderlich
- Bezugsdauer: regulär 12 Monate; per 4. KugBeV bis zu 24 Monate, längstens bis 31.12.2026. Ab 2027 wieder 12 Monate, solange keine neue Verordnung erlassen ist.
Voraussetzungen für KUG:
- Arbeitgeber hat Kurzarbeit angezeigt
- Mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen
- Jeweils mehr als 10% Entgeltausfall
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Kurzarbeitergeld 2026: Was Sie wissen müssen
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer bei vorübergehendem Arbeitsausfall unterstützt. Es gleicht einen Teil des Verdienstausfalls aus, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduziert.
Die Höhe beträgt 60% des ausgefallenen Nettolohns ohne Kind und67% mit mindestens einem Kind im Haushalt.
Kurzarbeitergeld auf einen Blick
- 60% / 67% Leistungssatz
- Des pauschalierten Netto-Entgeltausfalls - mit Kind 67%, ohne Kind 60%
- 12 Monate Bezugsdauer
- Regulär 12 Monate, in Krisenzeiten per Rechtsverordnung verlängerbar
- Aufstockung möglich
- Viele Arbeitgeber stocken freiwillig oder per Tarifvertrag auf 80-100% auf
- Steuerfrei mit Vorbehalt
- Keine direkte Steuer, aber Progressionsvorbehalt bei der Steuererklärung
Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?
- Soll-Entgelt (Vollzeit Brutto)
- 3.500,00 €
- Pauschaliertes Soll-Netto
- 2.388,42 €
- Ist-Entgelt (Kurzarbeit Brutto)
- 1.750,00 €
- Pauschaliertes Ist-Netto
- 1.359,92 €
- Netto-Entgeltausfall
- 1.028,50 €
- Leistungssatz (67% mit Kind)
- × 67%
- Kurzarbeitergeld
- 689,09 €
- Gesamtnetto (Ist-Netto + KUG)
- 2.045,38 €
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird das pauschalierte Nettoentgelt für Ihr normales Gehalt (Soll-Entgelt) und Ihr reduziertes Gehalt (Ist-Entgelt) ermittelt. Die Differenz zwischen beiden ist der Netto-Entgeltausfall, von dem Sie 60% bzw. 67% als Kurzarbeitergeld erhalten.
Voraussetzungen und Regelungen
Aufstockung durch den Arbeitgeber
- 80% des Nettos
- Häufig in der Industrie und bei guten Tarifverträgen
- 90% des Nettos
- Bei sehr guten Tarifverträgen oder in besonders betroffenen Branchen
- 100% des Nettos
- Selten, aber möglich - meist nur temporär oder für bestimmte Gruppen
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
- Kurzarbeit angezeigtDer Arbeitgeber hat Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt
- Ein-Drittel-Schwelle BeschäftigteMindestens ein Drittel der Beschäftigten ist von einem Entgeltausfall betroffen (§ 96 SGB III)
- 10%-Schwelle EntgeltDer Entgeltausfall beträgt jeweils mehr als 10% des monatlichen Bruttoentgelts
- SozialversicherungspflichtigSie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Ungekündigtes ArbeitsverhältnisDas Arbeitsverhältnis wurde nicht gekündigt
Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag auf mögliche Aufstockungen. Viele Unternehmen bieten freiwillige Aufstockungen an, um qualifizierte Mitarbeiter zu halten.
Steuerliche Behandlung und Nebenjob
Kurzarbeitergeld und Steuern
- SteuerfreiAuf das Kurzarbeitergeld selbst zahlen Sie keine Steuern
- ProgressionsvorbehaltDas KUG erhöht jedoch Ihren persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte
- Steuererklärung erforderlichBei KUG-Bezug von mehr als 410€ im Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben
- Mögliche NachzahlungDurch den Progressionsvorbehalt kann es zu Steuernachzahlungen kommen
Nebenjob während Kurzarbeit
- Grundsätzlich erlaubtSie dürfen während der Kurzarbeit einen Nebenjob aufnehmen
- Anrechnung bei MehrverdienstDas Nebeneinkommen wird angerechnet, wenn Sie mehr verdienen als vor der Kurzarbeit
- Minijob meist unproblematischEin Minijob bis 603€ ist in der Regel ohne Probleme möglich
- Arbeitgeber informierenInformieren Sie Ihren Arbeitgeber über den geplanten Nebenjob
Häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeitergeld
Alles Wichtige zu KUG auf einen Blick
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% des pauschalierten Netto-Entgeltausfalls ohne Kind und 67% mit mindestens einem Kind im Haushalt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Differenz zwischen Soll-Entgelt (normales Gehalt) und Ist-Entgelt (reduziertes Gehalt).
Welche Voraussetzungen gelten für Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber muss Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10% des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein (§ 96 SGB III). Sie müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt sein.
Wie lange kann ich Kurzarbeitergeld beziehen?
Die reguläre Bezugsdauer beträgt 12 Monate (§ 104 SGB III). Die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 338) verlängert sie auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 gelten wieder 12 Monate, solange keine neue Verordnung erlassen wird. Der Rechner zeigt die Höchstdauer passend zu Ihrem Beginn.
Kann mein Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken?
Ja, viele Arbeitgeber stocken das KUG freiwillig oder aufgrund von Tarifverträgen auf. Typisch sind Aufstockungen auf 80%, 90% oder in Einzelfällen sogar 100% des Nettos. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag auf entsprechende Regelungen.
Muss ich auf Kurzarbeitergeld Steuern zahlen?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie zahlen auf das KUG selbst keine Steuern, aber es erhöht Ihren persönlichen Steuersatz. Bei der Steuererklärung kann es daher zu Nachzahlungen kommen.
Darf ich während Kurzarbeit einen Nebenjob ausüben?
Ja, Sie dürfen während der Kurzarbeit einen Nebenjob aufnehmen. Das Nebeneinkommen wird auf das KUG angerechnet, wenn Sie damit mehr verdienen als vor der Kurzarbeit. Ein Minijob bis 603€ ist meist unproblematisch. Informieren Sie auf jeden Fall Ihren Arbeitgeber über den Nebenjob.