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Aktuell für 2026•Stand: Mai 2026

Wohngeldrechner 2026 Wohngeld berechnen.

Wohngeld-Anspruch berechnen inkl. Wohngeld Plus mit Heizkomponente (2 €/qm), 7 Mietstufen und aktuellen Einkommensgrenzen

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Haushaltsgröße

1 8
0 1
0 2

Einkommen (alle Haushaltsmitglieder)

EUR
0 EUR5.000 EUR
EUR
0 EUR1.000 EUR

Wohnsituation

Wohneigentum mit Darlehensbelastung

EUR
0 EUR1.500 EUR
EUR
0 EUR300 EUR
EUR
0 EUR300 EUR
qm
20 qm200 qm

Voraussichtlicher Anspruch

257,00 €

Wohngeld pro Monat

Wohngeld pro Jahr3.084,00 €

Berücksichtigte Wohnkosten

Tatsächliche Kosten (Miete/NK)600,00 €
Höchstmiete (Mietstufe)619,00 €
+ Heizkostenkomponente+142,60 €
+ Klimakomponente+24,80 €
Berücksichtigt767,40 €

Einkommensberechnung

Bruttoeinkommen2.000,00 €
- Abzug Steuern/SV (10%)-200,00 €
- Erwerbstätigen-Freibetrag-100,00 €
Berücksichtigtes Einkommen1.700,00 €

Anspruchsprüfung

Einkommensgrenze ca. 2.258,00 €
2 Personen im Haushalt

Hinweise

  • Sie haben voraussichtlich Anspruch auf 257 € Wohngeld pro Monat.
  • Die Berechnung enthält die Heiz- und Klimakomponente (Wohngeld Plus).

Wohngeld Plus seit 2023

Die Heiz- und Klimakomponente erhöhen Ihr Wohngeld automatisch. Diese pauschalen Zuschläge werden auf Basis Ihrer Wohnfläche berechnet.

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Anspruch wird von der Wohngeldbehörde geprüft und kann abweichen. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Gemeinde/Stadt.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Behörde
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

    Sozialversicherungsrechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen

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Wohngeld 2026: Alles was Sie wissen müssen

Staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Seit der Reform "Wohngeld Plus" 2023 haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf höhere Leistungen.

Wohngeld Plus seit 2023

+2,00 €/qm
Heizkostenkomponente - Unterstützung für gestiegene Energiekosten
+0,40 €/qm
Klimakomponente - Förderung energetischer Sanierung
+30% Empfänger
Deutlich mehr Haushalte haben jetzt Anspruch auf Wohngeld

Voraussetzungen für Wohngeld

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

  1. 1
    Einkommen: Ihr Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen, aber über dem Bedarf für Bürgergeld. Wohngeld richtet sich an Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten benötigen.
  2. 2
    Mietstufe: Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt, je nach Mietpreisniveau der Gemeinde. Von Mietstufe I (günstige Regionen wie Görlitz, Gera) bis Mietstufe VII (teuerste Städte wie München, Starnberg).
  3. 3
    Höchstmiete: Es gibt Obergrenzen für die berücksichtigte Miete, abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe der Gemeinde.

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld können unterschiedliche Personengruppen erhalten:

Mieter
Mietzuschuss für Wohnungsmieter
Eigentümer
Lastenzuschuss bei Darlehensbelastung
Heimbewohner
Unter bestimmten Voraussetzungen

Kein Wohngeld-Anspruch bei:

Bezug anderer Transferleistungen, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden (Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG mit Wohnkostenpauschale).

Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren

Doppelte Unterstützung für Familien

Eine wichtige Kombination: Familien können Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig beziehen. Diese Kombination soll verhindern, dass Familien auf Bürgergeld angewiesen sind.

Tipp: Kinderzuschlag + Wohngeld

Wenn Sie Kinder haben, prüfen Sie unbedingt auch den Kinderzuschlag! Mit der Kombination können Sie bis zu mehrere hundert Euro pro Monat zusätzlich erhalten.

Antragstellung

So beantragen Sie Wohngeld

Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt. Viele Kommunen bieten mittlerweile Online-Anträge an.

Benötigte Unterlagen

  1. 1
    Mietvertrag oder Eigentumsnachweis: Nachweis über Ihre Wohnsituation
  2. 2
    Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, etc.
  3. 3
    Nebenkostenabrechnung: Aufstellung der laufenden Wohnkosten
  4. 4
    Bei Eigentum: Darlehensverträge: Nachweis der Belastungen bei Lastenzuschuss

Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Die Höhe des Wohngelds hängt von Haushaltsgröße, Mietstufe und Einkommen ab. Ein 2-Personen-Haushalt in Mietstufe III mit 1.200 € Nettoeinkommen erhält rund 180–250 € monatlich. Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurden die Beträge deutlich erhöht und die Heizkomponente (2 €/qm) neu eingeführt.

Die Einkommensgrenzen hängen von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Als Orientierung: Ein Single-Haushalt in Mietstufe III hat eine Grenze von ca. 1.600–1.800 € Bruttoeinkommen. Unser Rechner prüft automatisch, ob Sie in den Förderkorridor fallen.

Mit der Wohngeld-Plus-Reform ab Januar 2023 wurden die Leistungen stark ausgeweitet: Heizkomponente (+2 €/qm), Klimakomponente (+0,40 €/qm), ca. 30 % mehr Anspruchsberechtigte. Die Reform von 2024 erhöhte die Tabellenwerte erneut. 2026 gelten die aktualisierten Einkommensgrenzen.

Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Stellen Sie diesen rechtzeitig (ca. 2 Monate vor Ablauf), um Lücken zu vermeiden.

Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um mit Wohngeld (und ggf. Kinderzuschlag) Ihren Bedarf zu decken, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Das Jobcenter prüft, welche Leistung günstiger ist. Als Faustregel: Wer arbeitet und ein (geringes) Einkommen hat, fährt meist besser mit Wohngeld + Kinderzuschlag.

Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt – von Mietstufe I (z. B. Görlitz, Gera) bis Mietstufe VII (z. B. München, Starnberg). Die Mietstufe bestimmt die Höchstmiete, die beim Wohngeld anerkannt wird. Unser Rechner fragt Ihre Mietstufe ab; wenn Sie unsicher sind, finden Sie Ihre Gemeinde in der offiziellen Wohngeld-Mietstufen-Tabelle des BMWSB.

Nein, Wohngeld ist steuerfrei und zählt nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen. Es muss auch nicht zurückgezahlt werden.

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