Wohngeldrechner 2026
Wohngeld-Anspruch berechnen inkl. Wohngeld Plus mit Heiz- und Klimakomponente, 7 Mietstufen und aktuellen Einkommensgrenzen
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- §§ 12–19 WoGG, Anlage 1–3
Monatliches Brutto der ersten Person · weitere Personen tragen Sie darunter ein · antippen oder ziehen
Vom Lohn gehen zuerst die Werbungskosten ab: mindestens 102,50 € im Monat (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € im Jahr). Weisen Sie höhere Werbungskosten nach, etwa Fahrtkosten, fällt das Wohngeld höher aus als hier berechnet.
Personen im Haushalt, davon Kinder unter 25. Mietstufe , Kaltmiete € plus € kalte Nebenkosten.
Mietstufe IV, z. B. Braunschweig, Lübeck, Bremen, Karlsruhe, Berlin, Miesbach.
Quelle: Anlage zur Wohngeldverordnung (Mietenstufen, Stand ab 1. Januar 2023). Gemeinden ab 10.000 Einwohnern stehen einzeln, kleinere Gemeinden haben die Mietstufe ihres Kreises. Mietstufen aller Gemeinden
Einkommen weiterer Personen
Je Person mit eigenem Einkommen eine Zeile, höchstens so viele wie Personen im Haushalt. Jede Person hat ihren eigenen Pauschbetrag und ihre eigenen Abzüge.
Weitere AngabenUnterhalt, Freibeträge · Miete
Einkommen und Abzüge
Schwerbehinderung (höchste im HH)
Kein GdB oder unter 50
Wohnsituation
Ihre Heizkosten und die Wohnfläche brauchen wir nicht: Für das Heizen rechnet das Wohngeld mit einem festen Betrag je Haushaltsgröße (§ 12 Abs. 6 WoGG), nicht mit Ihren tatsächlichen Kosten.
Wohngeld pro Monat
4.092 € im Jahr
341,00 €
341,00 €Voraussichtlich 341,00 € Wohngeld im Monat – 4.092 € im Jahr.
Voraussichtlicher Anspruch
Einkommensgrenze 2.053,00 € · 2 Personen im Haushalt
Berücksichtigtes Einkommen und Grenze
RZ-26 · headon.pro
Berücksichtigte Wohnkosten
- Tatsächliche Kosten (Miete/NK)
- 600,00 €
- Höchstmiete (Mietstufe IV)
- 619,00 €
- Heizkostenkomponente
- + 142,60 €
- Klimakomponente
- + 24,80 €
- Berücksichtigt
- 742,60 €
Einkommensberechnung
Einkommen je Person
- Person 1: Lohn oder Gehalt, 30 % Abzug1.328,25 €
Quelle: § 14 Abs. 1 Wohngeldgesetz mit § 2 Abs. 2 und § 9a Einkommensteuergesetz (Einkünfte = Einnahmen minus Werbungskosten), § 16 Wohngeldgesetz (Abzug je 10 %) – beides je Person; § 13 Wohngeldgesetz zählt die Einkommen zusammen. Stand: Oktober 2026.
Das können Sie tun
Die Berechnung enthält die Heiz- und Klimakomponente (Wohngeld Plus).
Anspruch bis etwa 3.030 € Bruttoeinkommen im Monat
Bei sonst gleichen Angaben endet der Anspruch ungefähr ab diesem Haushaltseinkommen.
Gerechnet mit dem Wohngeld 2026
Für 2027 plant die Bundesregierung Änderungen (Gesetzentwurf BR-Drs. 474/26): neue Mietenstufen, halbierte Heizkostenkomponente und keine turnusmäßige Anpassung zum 1. Januar 2027. Das ist noch nicht beschlossen. Bis dahin rechnet der Rechner mit dem geltenden Recht von 2026.
So wurde gerechnet
Wohngeld Plus seit 2023
Die Heiz- und Klimakomponente erhöhen Ihr Wohngeld automatisch. Diese pauschalen Zuschläge richten sich nach Ihrer Haushaltsgröße.
- Berücksichtigt
- 742,60 €
- Berücksichtigtes Einkommen
- 1.328,25 €
- Einkommensgrenze (letztes Einkommen mit Auszahlung)
- 2.053,00 €
- Wohngeld pro Monat
- 341,00 €
- Wohngeld pro Jahr
- 4.092,00 €
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Anspruch wird von der Wohngeldbehörde geprüft und kann abweichen. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Gemeinde/Stadt.
Einkommensgrenzen für Wohngeld: Wie hoch darf mein Einkommen sein?
Die Tabelle nennt für jede Haushaltsgröße und Mietstufe das letzte Einkommen, bei dem noch Wohngeld ausgezahlt wird: oben das monatliche Gesamteinkommen nach den Abzügen, darunter dasselbe als Bruttolohn im Monat.
- Annahme 1: Miete am Höchstbetrag der Mietstufe oder darüber. Bei niedrigerer Miete liegt die Grenze tiefer.
- Annahme 2: ein einziges Einkommen aus Lohn oder Gehalt. Davon gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € im Jahr) und 30 % Abzug für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung ab.
- Annahme 3: keine Freibeträge und kein Unterhalt. Ihren eigenen Fall mit mehreren Einkommen rechnet der Rechner oben.
| Haushalt | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 1.443 €brutto 2.164 € | 1.477 €brutto 2.213 € | 1.509 €brutto 2.258 € | 1.541 €brutto 2.304 € | 1.568 €brutto 2.342 € | 1.593 €brutto 2.378 € | 1.619 €brutto 2.415 € |
| 2 Personen | 1.953 €brutto 2.892 € | 1.997 €brutto 2.955 € | 2.037 €brutto 3.013 € | 2.080 €brutto 3.074 € | 2.114 €brutto 3.122 € | 2.147 €brutto 3.169 € | 2.181 €brutto 3.218 € |
| 3 Personen | 2.453 €brutto 3.607 € | 2.504 €brutto 3.680 € | 2.552 €brutto 3.748 € | 2.601 €brutto 3.818 € | 2.640 €brutto 3.874 € | 2.678 €brutto 3.929 € | 2.717 €brutto 3.984 € |
| 4 Personen | 3.324 €brutto 4.851 € | 3.391 €brutto 4.947 € | 3.453 €brutto 5.035 € | 3.516 €brutto 5.125 € | 3.570 €brutto 5.202 € | 3.619 €brutto 5.273 € | 3.671 €brutto 5.347 € |
| 5 Personen | 3.823 €brutto 5.564 € | 3.895 €brutto 5.666 € | 3.962 €brutto 5.763 € | 4.032 €brutto 5.863 € | 4.089 €brutto 5.944 € | 4.143 €brutto 6.022 € | 4.200 €brutto 6.103 € |
| 6 Personen | 4.319 €brutto 6.273 € | 4.395 €brutto 6.382 € | 4.467 €brutto 6.484 € | 4.540 €brutto 6.588 € | 4.598 €brutto 6.672 € | 4.659 €brutto 6.758 € | 4.717 €brutto 6.842 € |
Dieselbe Grenze als Rente
Von einer Rente gehen nur 102 € Pauschbetrag im Jahr und – in der Vorwahl des Rechners – 10 % Abzug für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Rente darf deshalb niedriger sein als ein Lohn, bevor der Anspruch endet.
| Haushalt | I | II | III | IV | V | VI | VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 1.612 € | 1.650 € | 1.685 € | 1.721 € | 1.750 € | 1.778 € | 1.807 € |
| 2 Personen | 2.178 € | 2.227 € | 2.272 € | 2.319 € | 2.357 € | 2.394 € | 2.432 € |
| 3 Personen | 2.734 € | 2.791 € | 2.844 € | 2.898 € | 2.942 € | 2.984 € | 3.027 € |
Berechnet nach § 19 WoGG mit den Anlagen 1 bis 3 (Werte seit 1. Januar 2025, im Jahr 2026 unverändert) – keine amtliche Tabelle. Für Mietstufe VII stimmen die Werte mit der Tabelle „Wohngeld – Einkommensgrenzen 2025“ der Landeshauptstadt München überein (Sozialreferat, Stand Januar 2025). Für die Mietstufen I bis VI gibt es keinen amtlichen Vergleichswert – diese Zellen sind allein berechnet. Maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde.
Welche Mietstufe hat mein Ort?Mietstufen aller Gemeinden
Wohngeld 2026: Alles was Sie wissen müssen
Staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Seit der Reform "Wohngeld Plus" 2023 haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf höhere Leistungen.
Wohngeld Plus seit 2023
- ca. 110–225 €/Monat
- Heizkostenkomponente - pauschal je Haushaltsgröße (1–5 Personen)
- ca. 19–39 €/Monat
- Klimakomponente - pauschal je Haushaltsgröße (1–5 Personen)
- 3× so viele Empfänger
- Verdreifachung des Berechtigtenkreises auf rund 2 Millionen Haushalte
Wohngeld 2027: Was sich ändern soll
Gesetzentwurf der Bundesregierung – noch nicht beschlossen
Die Bundesregierung will das Wohngeld zum 1. Januar 2027 umbauen (Gesetzentwurf, Bundestag-Drucksache 21/8284). Beschlossen ist das noch nicht: Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wohnen überwiesen, die Anhörung dort ist am 4. November 2026; danach berät auch der Bundesrat noch einmal (Stand: 19.10.2026). Unser Rechner rechnet mit dem geltenden Recht von 2026.
Mit gleichem Einkommen und gleicher Miete fiele das Wohngeld nach dem Entwurf niedriger aus als 2026. Kommt Ihre Gemeinde in eine höhere Mietstufe, kann das einen Teil davon ausgleichen.
Die Änderungen im Entwurf
- Keine Erhöhung zum 1. Januar 2027Nach § 43 WoGG wird das Wohngeld alle zwei Jahre an Mieten und Preise angepasst. Der Entwurf setzt diese Anpassung für 2027 einmal aus (neuer § 43 Abs. 11 WoGG).
- Halbierte HeizkostenkomponenteDer Zuschlag für Heizkosten sänke für eine Person von 110,40 € auf 62,40 € im Monat, für fünf Personen von 225,40 € auf 127,40 €. Die Klimakomponente bleibt, wie sie ist.
- Neue MietstufenDie Mietstufen der Gemeinden werden neu festgelegt: 411 Gemeinden kämen in eine höhere Stufe, 126 in eine niedrigere; bei den Kreisen 60 höher und 15 niedriger.
- Geänderte FormelEin Wert der Wohngeldformel (c in Anlage 2 WoGG) steigt. Das Wohngeld sänke damit umso stärker, je höher das Einkommen ist; niedrige Einkommen trifft das laut Begründung weniger.
- Werbungskosten nur noch pauschalHöhere Werbungskosten, etwa für den Arbeitsweg, würden nicht mehr abgezogen – es zählt nur noch der Pauschbetrag nach § 9a EStG.
- Mindestbetrag 15 €Wohngeld unter 15 € im Monat würde nicht mehr gezahlt; heute liegt die Grenze bei 10 €.
Voraussetzungen für Wohngeld
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
- EinkommenIhr Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen, aber über dem Bedarf für Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld). Wohngeld richtet sich an Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten benötigen.
- MietstufeDeutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt, je nach Mietpreisniveau der Gemeinde. Von Mietstufe I (günstige Regionen wie Görlitz, Gera) bis Mietstufe VII (teuerste Städte wie München, Starnberg).
- HöchstmieteEs gibt Obergrenzen für die berücksichtigte Miete, abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe der Gemeinde.
Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld können unterschiedliche Personengruppen erhalten:
- Mieter
- Mietzuschuss für Wohnungsmieter
- Eigentümer
- Lastenzuschuss bei Darlehensbelastung
- Heimbewohner
- Unter bestimmten Voraussetzungen
Wohngeld für Rentner
Die volle Rente zählt – abzüglich Pauschbetrag und Abzug
Auch mit einer Rente können Sie Wohngeld bekommen. Für das Wohngeld zählt die volle Rente – auch der Teil, der nicht versteuert wird (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 WoGG). Davon gehen ein Pauschbetrag von 102 € im Jahr (§ 9a EStG) und die Abzüge nach § 16 WoGG ab: je 10 % für Steuern vom Einkommen, für die Kranken- und Pflegeversicherung und für die Rentenversicherung – soweit Sie sie zahlen.
Im Rechner genügt ein Tipp auf „Vorwahl für Rentnerinnen und Rentner“: Er stellt die Art des Einkommens auf Rente und wählt einen Abzug von 10 % für die Kranken- und Pflegeversicherung vor. Zahlen Sie auf Ihre Rente auch Steuern, kreuzen Sie diesen Abzug dazu an – dann gehen 20 % ab. Lebt eine zweite Person mit eigenem Einkommen im Haushalt, bekommt sie eine eigene Zeile mit ihrer Art und ihren Abzügen.
- Rente im Monat
- 1.300,00 €
- Pauschbetrag (102 € im Jahr)
- − 8,50 €
- Abzug 10 % (Kranken- und Pflegeversicherung)
- − 129,15 €
- Zählt als Einkommen
- 1.162,35 €
- Berücksichtigte Miete mit Heizkostenkomponente
- 630,40 €
- Wohngeld im Monat
- 204 €
Bis zu welcher Rente gibt es Wohngeld? Wer allein in Mietstufe IV wohnt und eine Miete am Höchstbetrag zahlt, bekommt mit 10 % Abzug bis zu einer Rente von 1.721 € im Monat noch Wohngeld. Die Grenzen für alle Mietstufen und Haushaltsgrößen stehen in der Tabelle der Einkommensgrenzen direkt unter dem Rechner – berechnet nach § 19 WoGG, als Rente und als Lohn.
Wohngeld und Kinderzuschlag kombinieren
Doppelte Unterstützung für Familien
Eine wichtige Kombination: Familien können Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig beziehen. Diese Kombination soll verhindern, dass Familien auf Grundsicherungsgeld angewiesen sind.
Antragstellung
So beantragen Sie Wohngeld
Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt. Viele Kommunen bieten mittlerweile Online-Anträge an.
Benötigte Unterlagen
- Mietvertrag oder EigentumsnachweisNachweis über Ihre Wohnsituation
- Einkommensnachweise aller HaushaltsmitgliederGehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, etc.
- NebenkostenabrechnungAufstellung der laufenden Wohnkosten
- Bei Eigentum: DarlehensverträgeNachweis der Belastungen bei Lastenzuschuss
Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Wie viel Wohngeld bekomme ich 2026?
Die Höhe des Wohngelds hängt von Haushaltsgröße, Mietstufe und Einkommen ab. Beispiel: Ein 2-Personen-Haushalt in Mietstufe III mit 1.500 € Bruttolohn (nach Werbungskosten-Pauschbetrag und 20 % Pauschalabzug 1.118 €), 500 € Kaltmiete und 100 € Nebenkosten erhält nach unserem Rechner 414 € im Monat. Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurden die Beträge deutlich erhöht und die Heizkomponente (pauschal je Haushaltsgröße) neu eingeführt.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für Wohngeld 2026?
Die Einkommensgrenzen hängen von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Beispiel: Ein Single-Haushalt in Mietstufe III mit einer Miete am Höchstbetrag oder darüber erhält Wohngeld bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 1.509 € im Monat – bei Arbeitslohn und 30 % Pauschalabzug (Steuern, Kranken- und Rentenversicherung) sind das 2.258 € Bruttolohn, denn vom Lohn geht zuerst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 102,50 € im Monat ab (§ 14 Abs. 1 WoGG, § 9a EStG). Gemeint ist das letzte Einkommen, bei dem noch Wohngeld ausgezahlt wird. Die Grenzen für alle Haushaltsgrößen und Mietstufen stehen in der Tabelle unter dem Rechner; sie sind nach § 19 WoGG berechnet und keine amtliche Tabelle.
Bekomme ich als Rentner Wohngeld?
Ja, wenn Ihre Rente unter der Einkommensgrenze liegt und Sie keine Leistung beziehen, die Ihre Wohnkosten schon enthält. Für das Wohngeld zählt die volle Rente abzüglich 102 € Pauschbetrag im Jahr und der Abzüge nach § 16 WoGG – der Rechner wählt für Renten 10 % für die Kranken- und Pflegeversicherung vor. Beispiel: Mit 1.300 € Rente, allein in Mietstufe IV und 520 € Miete ergeben sich 204 € Wohngeld im Monat. Bei einer Miete am Höchstbetrag gibt es dort bis 1.721 € Rente noch Wohngeld.
Was ist Wohngeld Plus und was hat sich 2023 geändert?
Mit der Wohngeld-Plus-Reform ab Januar 2023 wurden die Leistungen stark ausgeweitet: Heizkomponente und Klimakomponente (beide pauschal je Haushaltsgröße), rund dreimal so viele Anspruchsberechtigte (von ca. 600.000 auf etwa 2 Millionen Haushalte). Die Zweite Fortschreibungsverordnung erhöhte die Tabellenwerte zum 01.01.2025 erneut um durchschnittlich 15 %. 2026 gelten diese Werte unverändert. Nach § 43 WoGG wäre das Wohngeld zum 01.01.2027 turnusgemäß fortzuschreiben; ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesrat-Drucksache 474/26, im Bundestag Drucksache 21/8284) sieht jedoch vor, diese Fortschreibung auszusetzen, die Heizkostenkomponente zu halbieren und die Wohngeldformel anzupassen. Beschlossen ist das noch nicht – der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten, die Anhörung im Ausschuss ist am 4. November 2026 –, und eine Fortschreibungsverordnung für 2027 ist ebenfalls nicht verkündet (Stand: 19.10.2026). Unser Rechner rechnet mit dem geltenden Recht.
Gibt es 2027 mehr Wohngeld?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nein: Die turnusmäßige Erhöhung zum 1. Januar 2027 soll ausfallen, die Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel so geändert werden, dass das Wohngeld bei gleichem Einkommen niedriger ausfällt. Neue Mietstufen bringen einigen Gemeinden eine höhere Stufe. Beschlossen ist das noch nicht (Stand: 19.10.2026); was sich im Einzelnen ändern soll, steht im Abschnitt „Wohngeld 2027“ oben. Unser Rechner rechnet mit dem geltenden Recht von 2026.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Stellen Sie diesen rechtzeitig (ca. 2 Monate vor Ablauf), um Lücken zu vermeiden.
Wohngeld oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) – was ist besser?
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um mit Wohngeld (und ggf. Kinderzuschlag) Ihren Bedarf zu decken, haben Sie Anspruch auf Grundsicherungsgeld. Das Jobcenter prüft, welche Leistung günstiger ist. Als Faustregel: Wer arbeitet und ein (geringes) Einkommen hat, fährt meist besser mit Wohngeld + Kinderzuschlag.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt – von Mietstufe I (z. B. Görlitz, Gera) bis Mietstufe VII (z. B. München, Starnberg). Die Mietstufe bestimmt die Höchstmiete, die beim Wohngeld anerkannt wird. Im Rechner suchen Sie einfach Ihren Wohnort – er setzt die Mietstufe aus der Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden ab 10.000 Einwohnern stehen dort einzeln, für kleinere gilt die Mietstufe ihres Kreises. Alle Gemeinden und Kreise mit den Höchstbeträgen finden Sie in unserer Liste der Mietstufen, verlinkt unter der Ortssuche.
Gilt Wohngeld als Einkommen?
Nein, Wohngeld ist steuerfrei und zählt nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen. Es muss auch nicht zurückgezahlt werden.