Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Kinderzuschlag Rechner 2026 Anspruch kostenlos berechnen.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag – bis zu 297 € pro Kind und Monat, inkl. Einkommensgrenze und Wohngeld

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform

Haushaltssituation

1 6

Kind 1

Jahre
0 Jahre24 Jahre
EUR
0 EUR1.000 EUR

Einkommen der Eltern

EUR
0 EUR6.000 EUR
EUR
0 EUR5.000 EUR
EUR
0 EUR800 EUR
EUR
0 EUR500 EUR
EUR
0 EUR1.000 EUR

Wohnkosten

EUR
0 EUR2.000 EUR

Vermögen

EUR
0 EUR100.000 EUR
EUR
0 EUR20.000 EUR

Voraussichtlicher Anspruch

151,20 €

Kinderzuschlag pro Monat

Gesamtleistungen pro Monat

Kinderzuschlag151,20 €
Kindergeld259,00 €
Gesamt410,20 €

Kinderzuschlag pro Kind

Kind 1 (5 Jahre)151,20 €
Höchstbetrag297,00 €
Anrechnung-145,80 €

Bedarfsberechnung

Bedarf Eltern1.676,00 €
Erwerbseinkommen Eltern2.000,00 €
Übersteigendes Einkommen324,00 €
Anrechnung Elterneinkommen-145,80 €

Anspruchsprüfung

Mindestgrenze: 900,00 € brutto
Vermögen unter Freibetrag: 70.000,00 €

Hinweise

  • Sie haben voraussichtlich Anspruch auf 151.20 € Kinderzuschlag pro Monat.
  • Tipp: Prüfen Sie auch Ihren Anspruch auf Wohngeld - Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden!

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Anspruch wird von der Familienkasse geprüft und kann abweichen.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Passende Ratgeber

Kinderzuschlag 2026: Alles was Sie wissen müssen

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann mit Wohngeld kombiniert werden.

Unser kostenloser Kinderzuschlag-Rechner hilft Ihnen, Ihren voraussichtlichen Anspruch schnell und einfach zu berechnen - inklusive Einkommensprüfung und Vermögensgrenzen.

Höhe des Kinderzuschlags 2026

Bis zu 297€ pro Monat
Maximaler Kinderzuschlag pro Kind
Zusätzlich zum Kindergeld
259€ Kindergeld + bis zu 297€ Kinderzuschlag
Einkommensabhängig
Tatsächlicher Betrag hängt vom Familieneinkommen ab
Für 6 Monate bewilligt
Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Einkommensgrenzen

  1. Mindesteinkommensgrenze Paare: Mindestens 900€ brutto pro Monat als Paar
  2. Mindesteinkommensgrenze Alleinerziehende: Mindestens 600€ brutto pro Monat für Alleinerziehende
  3. Keine starre Obergrenze: Eine feste Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht: Übersteigt das Einkommen den Bedarf der Eltern, schmilzt der Kinderzuschlag schrittweise ab (45 % bei Erwerbseinkommen, 100 % bei sonstigem Einkommen), bis er ausläuft

Vermögensgrenzen (§ 6a Abs. 3 BKGG)

  1. Freibetrag für die erste Person: 40.000€ Vermögensfreibetrag für die antragstellende Person
  2. Freibetrag je weiteres Mitglied: 15.000€ zusätzlich für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft

So wird der Kinderzuschlag berechnet

Der Kinderzuschlag wird anhand einer komplexen Formel berechnet, die Ihr Einkommen, Ihre Wohnkosten und Ihren Bedarf berücksichtigt.

Berechnungsschritte

Berechnungsschritte
PositionBetrag
1. Bedarf der ElternRegelbedarf + ggf. Mehrbedarf Alleinerziehende + Wohnkostenanteil (amtliche Prozenttabelle)
2. Übersteigendes EinkommenEinkommen − Bedarf der Eltern
3. Anrechnung45% des übersteigenden Erwerbseinkommens (sonstiges Einkommen: 100%)
4. KinderzuschlagHöchstbetrag (297€ je Kind) − Anrechnung

Beispiel: Alleinerziehende, 1 Kind (8 Jahre), 1.500 € Netto-Erwerbseinkommen, 750 € Warmmiete

Beispiel: Alleinerziehende, 1 Kind (8 Jahre), 1.500 € Netto-Erwerbseinkommen, 750 € Warmmiete
PositionBetrag
Nettoeinkommen der Eltern1.500 €
Bedarf der Eltern (Regelbedarf 563 € + Mehrbedarf 67,56 € + 77 % Wohnanteil 577,50 €)1.208,06 €
Übersteigendes Einkommen291,94 €
Anrechnung auf den Kinderzuschlag (45%)- 131,37 €
Kinderzuschlag (Höchstbetrag 297 € − Anrechnung)165,63 €
+ Kindergeld+ 259,00 €
Gesamtleistung pro Monat424,63 €

Je höher Ihr Einkommen über dem Bedarf liegt, desto stärker wird der Kinderzuschlag gekürzt. Bei sehr niedrigem Einkommen erhalten Sie den vollen Betrag von 297€ pro Kind.

Kinderzuschlag und weitere Leistungen

Diese Leistungen können Sie kombinieren

Kindergeld
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259€ pro Kind.
Wohngeld
Familien, die Kinderzuschlag beziehen, können gleichzeitig Wohngeld beantragen. Diese Kombination soll verhindern, dass Familien auf Bürgergeld angewiesen sind.
Schulbedarf
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: 174€ pro Schuljahr für Schulbedarf (154€ zum Schuljahresbeginn, 20€ im Februar).
Mittagessen
Kostenlose Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule.
Ausflüge & Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten.
Nachhilfe
Lernförderung bei Bedarf, wenn das Lernziel gefährdet ist.
Vereinsbeiträge
Bis zu 15€ monatlich für Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder vergleichbare Aktivitäten.

Häufig gestellte Fragen zum Kinderzuschlag

Alles Wichtige zur finanziellen Unterstützung für Familien

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt 297 € pro Kind und Monat. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen der Familie ab und wird individuell berechnet. Je höher das Einkommen über dem Elternbedarf liegt, desto stärker wird der Kinderzuschlag gekürzt.

Ja, unser Kinderzuschlag-Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Er berechnet Ihren voraussichtlichen Anspruch anhand von Familiensituation, Bruttoeinkommen, Wohnkosten und Vermögen. Die Berechnung erfolgt 100 % im Browser – keine Datenspeicherung, DSGVO-konform.

Paare müssen mindestens 900 € brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 €. Das Einkommen darf nicht so hoch sein, dass kein Bürgergeld-Anspruch mehr bestünde. Zudem gelten Vermögensgrenzen: 15.000 € pro Erwachsenem und 3.850 € pro Kind.

Ja, der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld (259 € pro Kind) gezahlt. Sie können auch gleichzeitig Wohngeld beantragen. Außerdem haben Sie automatisch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Mittagessen, Vereinsbeiträge).

Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann online über das Portal der Familienkasse gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt für 6 Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Der Höchstbetrag von 297 € pro Kind gilt altersunabhängig. Das Alter spielt aber an anderer Stelle eine Rolle: Bei Alleinerziehenden hängt der Mehrbedarf im Elternbedarf von Zahl und Alter der minderjährigen Kinder ab (§ 21 Abs. 3 SGB II), und ab dem 25. Geburtstag ist ein Kind vom Kinderzuschlag ausgeschlossen.

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