Kinderzuschlag Rechner 2026

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag – bis zu 297 € pro Kind und Monat, inkl. Einkommensgrenze und Wohngeld

Aktualisiert
Werte geprüft
Grundlage
§ 6a BKGG
Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Netto-Erwerbseinkommen der Eltern im Monat · antippen oder ziehen

Wir sind mit Kind, verdienen brutto €, Warmmiete €.

Eigene Einkünfte (Unterhalt, BAföG etc.)

Kind 1
Jahre
€
Weitere AngabenWohngeld 299 € geschätzt · Vermögen 0 €

Wohngeld

Steht in der Anlage der Wohngeldverordnung; im Wohngeld-Rechner per Ortssuche.

€

Heizkosten zählen beim Wohngeld nicht zur Miete (dafür gibt es die Heizkostenkomponente).

€
€
€
€
€

Kinderzuschlag pro Monat

151,20 €

151,20 €

Voraussichtlich 151,20 € Kinderzuschlag im Monat – zusammen mit Kindergeld und Wohngeld 709,20 €.

Voraussichtlicher Anspruch

✓ Mindestgrenze: 900,00 € brutto
✓ Vermögen unter Freibetrag: 70.000,00 €

Gesamtleistungen pro Monat: 709 €

  • Kinderzuschlag151 €21 %
  • Kindergeld259 €37 %
  • Wohngeld299 €42 %

RZ-26 · headon.pro

Lohnt sich mehr arbeiten?

Netto, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen über dem Bruttoeinkommen. Von 100 € mehr brutto bleiben bei 2.800 € rund 7 € mehr im Monat.

2.000 €4.000 €0 €1.250 €2.500 €3.750 €5.000 €
NettoKindergeldKinderzuschlagWohngeldAnnahme: ein Elternteil verdient (Paar Steuerklasse III, alleinerziehend II), gesetzlich versichert, Wohngeld geschätzt. Kinderzuschlag mindert sich um 45 % des Einkommens über dem Elternbedarf (§ 6a Abs. 6 BKGG). Antippen setzt das Brutto.

Kinderzuschlag pro Kind

Kind 1 (5 Jahre)Höchstbetrag 297,00 € · Anrechnung −145,80 €
151,20 €

Bedarfsberechnung

Bedarf Eltern
1.676,00 €
Erwerbseinkommen Eltern
2.000,00 €
Übersteigendes Einkommen
324,00 €
Anrechnung Elterneinkommen
− 145,80 €
So wurde gerechnet
Kinderzuschlag
151,20 €
Kindergeld
259,00 €
Wohngeld
299,00 €
Gesamt
709,20 €

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Anspruch wird von der Familienkasse geprüft und kann abweichen.

Kinderzuschlag 2026: Alles was Sie wissen müssen

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld) haben. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann mit Wohngeld kombiniert werden.

Unser kostenloser Kinderzuschlag-Rechner hilft Ihnen, Ihren voraussichtlichen Anspruch schnell und einfach zu berechnen - inklusive Einkommensprüfung und Vermögensgrenzen.

Höhe des Kinderzuschlags 2026

Bis zu 297€ pro Monat
Maximaler Kinderzuschlag pro Kind
Zusätzlich zum Kindergeld
259€ Kindergeld + bis zu 297€ Kinderzuschlag
Einkommensabhängig
Tatsächlicher Betrag hängt vom Familieneinkommen ab
Für 6 Monate bewilligt
Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Einkommensgrenzen

  1. Mindesteinkommensgrenze PaareMindestens 900€ brutto pro Monat als Paar
  2. Mindesteinkommensgrenze AlleinerziehendeMindestens 600€ brutto pro Monat für Alleinerziehende
  3. Keine starre ObergrenzeEine feste Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht: Übersteigt das Einkommen den Bedarf der Eltern, schmilzt der Kinderzuschlag schrittweise ab (45 % bei Erwerbseinkommen, 100 % bei sonstigem Einkommen), bis er ausläuft

Vermögensgrenzen (§ 6a Abs. 3 BKGG)

  1. Freibetrag für die erste Person40.000€ Vermögensfreibetrag für die antragstellende Person
  2. Freibetrag je weiteres Mitglied15.000€ zusätzlich für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft

So wird der Kinderzuschlag berechnet

Der Kinderzuschlag wird anhand einer komplexen Formel berechnet, die Ihr Einkommen, Ihre Wohnkosten und Ihren Bedarf berücksichtigt.

Berechnungsschritte
1. Bedarf der Eltern
Regelbedarf + ggf. Mehrbedarf Alleinerziehende + Wohnkostenanteil (amtliche Prozenttabelle)
2. Übersteigendes Einkommen
Einkommen − Bedarf der Eltern
3. Anrechnung
45% des übersteigenden Erwerbseinkommens (sonstiges Einkommen: 100%)
4. Kinderzuschlag
Höchstbetrag (297€ je Kind) − Anrechnung
Beispiel: Alleinerziehende, 1 Kind (8 Jahre), 1.500 € Netto-Erwerbseinkommen, 750 € Warmmiete
Nettoeinkommen der Eltern
1.500 €
Bedarf der Eltern (Regelbedarf 563 € + Mehrbedarf 67,56 € + 77 % Wohnanteil 577,50 €)
1.208,06 €
Übersteigendes Einkommen
291,94 €
Anrechnung auf den Kinderzuschlag (45%)
- 131,37 €
Kinderzuschlag (Höchstbetrag 297 € − Anrechnung)
165,63 €
+ Kindergeld
+ 259,00 €
Gesamtleistung pro Monat
424,63 €

Je höher Ihr Einkommen über dem Bedarf liegt, desto stärker wird der Kinderzuschlag gekürzt. Bei sehr niedrigem Einkommen erhalten Sie den vollen Betrag von 297€ pro Kind.

Kinderzuschlag und weitere Leistungen

Diese Leistungen können Sie kombinieren

Kindergeld
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259€ pro Kind.
Wohngeld
Familien, die Kinderzuschlag beziehen, können gleichzeitig Wohngeld beantragen. Diese Kombination soll verhindern, dass Familien auf Grundsicherungsgeld angewiesen sind.
Schulbedarf
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: 195€ pro Schuljahr für Schulbedarf (130€ zum Schuljahresbeginn, 65€ im Februar).
Mittagessen
Kostenlose Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule.
Ausflüge & Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten.
Nachhilfe
Lernförderung bei Bedarf, wenn das Lernziel gefährdet ist.
Vereinsbeiträge
Bis zu 15€ monatlich für Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder vergleichbare Aktivitäten.

Häufig gestellte Fragen zum Kinderzuschlag

Alles Wichtige zur finanziellen Unterstützung für Familien

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt 297 € pro Kind und Monat. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen der Familie ab und wird individuell berechnet. Je höher das Einkommen über dem Elternbedarf liegt, desto stärker wird der Kinderzuschlag gekürzt.

Kann ich den Kinderzuschlag 2026 kostenlos berechnen?

Ja, unser Kinderzuschlag-Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Er berechnet Ihren voraussichtlichen Anspruch anhand von Familiensituation, Bruttoeinkommen, Wohnkosten und Vermögen. Die Berechnung erfolgt 100 % im Browser – keine Datenspeicherung, DSGVO-konform.

Welche Voraussetzungen muss ich für Kinderzuschlag erfüllen?

Paare müssen mindestens 900 € brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 €. Eine feste Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht: Übersteigt das Einkommen den Bedarf der Eltern, schmilzt der Kinderzuschlag schrittweise ab, bis er ausläuft. Zudem gelten Vermögensgrenzen: 40.000 € für die antragstellende Person und 15.000 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Kann ich Kinderzuschlag mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja, der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld (259 € pro Kind) gezahlt. Sie können auch gleichzeitig Wohngeld beantragen. Außerdem haben Sie automatisch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Mittagessen, Vereinsbeiträge).

Wie und wo beantrage ich Kinderzuschlag?

Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann online über das Portal der Familienkasse gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt für 6 Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Ändert sich der Kinderzuschlag je nach Alter des Kindes?

Der Höchstbetrag von 297 € pro Kind gilt altersunabhängig. Das Alter spielt aber an anderer Stelle eine Rolle: Bei Alleinerziehenden hängt der Mehrbedarf im Elternbedarf von Zahl und Alter der minderjährigen Kinder ab (§ 21 Abs. 3 SGB II), und ab dem 25. Geburtstag ist ein Kind vom Kinderzuschlag ausgeschlossen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Rechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Verantwortlich: Onur Cirakoglu, Gründer von headon

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen:

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 11. Oktober 2026

Passende Ratgeber