Kinderzuschlag Rechner 2026
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag – bis zu 297 € pro Kind und Monat, inkl. Einkommensgrenze und Wohngeld
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- § 6a BKGG
Netto-Erwerbseinkommen der Eltern im Monat · antippen oder ziehen
Wir sind mit Kind, verdienen brutto €, Warmmiete €.
Eigene Einkünfte (Unterhalt, BAföG etc.)
Weitere AngabenWohngeld 299 € geschätzt · Vermögen 0 €
Wohngeld
Steht in der Anlage der Wohngeldverordnung; im Wohngeld-Rechner per Ortssuche.
Heizkosten zählen beim Wohngeld nicht zur Miete (dafür gibt es die Heizkostenkomponente).
Kinderzuschlag pro Monat
151,20 €
151,20 €Voraussichtlich 151,20 € Kinderzuschlag im Monat – zusammen mit Kindergeld und Wohngeld 709,20 €.
Voraussichtlicher Anspruch
✓ Mindestgrenze: 900,00 € brutto
✓ Vermögen unter Freibetrag: 70.000,00 €
Gesamtleistungen pro Monat: 709 €
- Kinderzuschlag151 €21 %
- Kindergeld259 €37 %
- Wohngeld299 €42 %
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Lohnt sich mehr arbeiten?
Netto, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen über dem Bruttoeinkommen. Von 100 € mehr brutto bleiben bei 2.800 € rund 7 € mehr im Monat.
Kinderzuschlag pro Kind
- Kind 1 (5 Jahre)Höchstbetrag 297,00 € · Anrechnung −145,80 €
- 151,20 €
Bedarfsberechnung
- Bedarf Eltern
- 1.676,00 €
- Erwerbseinkommen Eltern
- 2.000,00 €
- Übersteigendes Einkommen
- 324,00 €
- Anrechnung Elterneinkommen
- − 145,80 €
So wurde gerechnet
- Kinderzuschlag
- 151,20 €
- Kindergeld
- 259,00 €
- Wohngeld
- 299,00 €
- Gesamt
- 709,20 €
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Anspruch wird von der Familienkasse geprüft und kann abweichen.
Kinderzuschlag 2026: Alles was Sie wissen müssen
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld) haben. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann mit Wohngeld kombiniert werden.
Unser kostenloser Kinderzuschlag-Rechner hilft Ihnen, Ihren voraussichtlichen Anspruch schnell und einfach zu berechnen - inklusive Einkommensprüfung und Vermögensgrenzen.
Höhe des Kinderzuschlags 2026
- Bis zu 297€ pro Monat
- Maximaler Kinderzuschlag pro Kind
- Zusätzlich zum Kindergeld
- 259€ Kindergeld + bis zu 297€ Kinderzuschlag
- Einkommensabhängig
- Tatsächlicher Betrag hängt vom Familieneinkommen ab
- Für 6 Monate bewilligt
- Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Einkommensgrenzen
- Mindesteinkommensgrenze PaareMindestens 900€ brutto pro Monat als Paar
- Mindesteinkommensgrenze AlleinerziehendeMindestens 600€ brutto pro Monat für Alleinerziehende
- Keine starre ObergrenzeEine feste Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht: Übersteigt das Einkommen den Bedarf der Eltern, schmilzt der Kinderzuschlag schrittweise ab (45 % bei Erwerbseinkommen, 100 % bei sonstigem Einkommen), bis er ausläuft
Vermögensgrenzen (§ 6a Abs. 3 BKGG)
- Freibetrag für die erste Person40.000€ Vermögensfreibetrag für die antragstellende Person
- Freibetrag je weiteres Mitglied15.000€ zusätzlich für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
So wird der Kinderzuschlag berechnet
Der Kinderzuschlag wird anhand einer komplexen Formel berechnet, die Ihr Einkommen, Ihre Wohnkosten und Ihren Bedarf berücksichtigt.
- 1. Bedarf der Eltern
- Regelbedarf + ggf. Mehrbedarf Alleinerziehende + Wohnkostenanteil (amtliche Prozenttabelle)
- 2. Übersteigendes Einkommen
- Einkommen − Bedarf der Eltern
- 3. Anrechnung
- 45% des übersteigenden Erwerbseinkommens (sonstiges Einkommen: 100%)
- 4. Kinderzuschlag
- Höchstbetrag (297€ je Kind) − Anrechnung
- Nettoeinkommen der Eltern
- 1.500 €
- Bedarf der Eltern (Regelbedarf 563 € + Mehrbedarf 67,56 € + 77 % Wohnanteil 577,50 €)
- 1.208,06 €
- Übersteigendes Einkommen
- 291,94 €
- Anrechnung auf den Kinderzuschlag (45%)
- - 131,37 €
- Kinderzuschlag (Höchstbetrag 297 € − Anrechnung)
- 165,63 €
- + Kindergeld
- + 259,00 €
- Gesamtleistung pro Monat
- 424,63 €
Je höher Ihr Einkommen über dem Bedarf liegt, desto stärker wird der Kinderzuschlag gekürzt. Bei sehr niedrigem Einkommen erhalten Sie den vollen Betrag von 297€ pro Kind.
Kinderzuschlag und weitere Leistungen
Diese Leistungen können Sie kombinieren
- Kindergeld
- Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259€ pro Kind.
- Wohngeld
- Familien, die Kinderzuschlag beziehen, können gleichzeitig Wohngeld beantragen. Diese Kombination soll verhindern, dass Familien auf Grundsicherungsgeld angewiesen sind.
- Schulbedarf
- Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: 195€ pro Schuljahr für Schulbedarf (130€ zum Schuljahresbeginn, 65€ im Februar).
- Mittagessen
- Kostenlose Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule.
- Ausflüge & Klassenfahrten
- Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten.
- Nachhilfe
- Lernförderung bei Bedarf, wenn das Lernziel gefährdet ist.
- Vereinsbeiträge
- Bis zu 15€ monatlich für Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder vergleichbare Aktivitäten.
Häufig gestellte Fragen zum Kinderzuschlag
Alles Wichtige zur finanziellen Unterstützung für Familien
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt 297 € pro Kind und Monat. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen der Familie ab und wird individuell berechnet. Je höher das Einkommen über dem Elternbedarf liegt, desto stärker wird der Kinderzuschlag gekürzt.
Kann ich den Kinderzuschlag 2026 kostenlos berechnen?
Ja, unser Kinderzuschlag-Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Er berechnet Ihren voraussichtlichen Anspruch anhand von Familiensituation, Bruttoeinkommen, Wohnkosten und Vermögen. Die Berechnung erfolgt 100 % im Browser – keine Datenspeicherung, DSGVO-konform.
Welche Voraussetzungen muss ich für Kinderzuschlag erfüllen?
Paare müssen mindestens 900 € brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 €. Eine feste Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht: Übersteigt das Einkommen den Bedarf der Eltern, schmilzt der Kinderzuschlag schrittweise ab, bis er ausläuft. Zudem gelten Vermögensgrenzen: 40.000 € für die antragstellende Person und 15.000 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Kann ich Kinderzuschlag mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja, der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld (259 € pro Kind) gezahlt. Sie können auch gleichzeitig Wohngeld beantragen. Außerdem haben Sie automatisch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Mittagessen, Vereinsbeiträge).
Wie und wo beantrage ich Kinderzuschlag?
Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag kann online über das Portal der Familienkasse gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt für 6 Monate, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Ändert sich der Kinderzuschlag je nach Alter des Kindes?
Der Höchstbetrag von 297 € pro Kind gilt altersunabhängig. Das Alter spielt aber an anderer Stelle eine Rolle: Bei Alleinerziehenden hängt der Mehrbedarf im Elternbedarf von Zahl und Alter der minderjährigen Kinder ab (§ 21 Abs. 3 SGB II), und ab dem 25. Geburtstag ist ein Kind vom Kinderzuschlag ausgeschlossen.