Kindergeld-Rechner 2026

Wie viel Kindergeld bekommt Ihre Familie 2026? Monats- und Jahresbetrag nach § 66 EStG – inkl. Erhöhung gegenüber 2025

Stand September 2026Grundlage: § 66 EStGRechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert

Kinder mit Kindergeldanspruch · antippen oder ziehen

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?Günstigerprüfung: zu versteuerndes Einkommen eintragen
€

Laut Steuerbescheid, vor Kinderfreibeträgen; bei Paaren gemeinsam

Veranlagung

Kindergeld pro Monat (2026)

6.216 € pro Jahr

518 €

518 €

Für 2 Kinder erhalten Sie 518 € im Monat – 6.216 € im Jahr (259 € je Kind).

Pro Kind
259 €/Monat
Pro Jahr
6.216 €/Jahr
Mehr als 2025
+96 €/Jahr

Gut zu wissen

  • Einheitlicher Satz: 259 € für jedes Kind, keine Staffelung (§ 66 EStG).

  • Anspruch bis 18, in Ausbildung bis 25, arbeitsuchend bis 21 (§ 32 EStG).

  • Die Günstigerprüfung mit den Kinderfreibeträgen (9.756 € je Kind bei Paaren) macht das Finanzamt automatisch – unten können Sie sie selbst nachrechnen.

  • Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – am besten direkt nach der Geburt.

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Kindergeld 2026: Höhe, Erhöhung und Anspruch

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat (§ 66 Abs. 1 EStG). Es gibt keine Staffelung mehr nach der Kinderzahl: Ob erstes, zweites oder viertes Kind – der Satz ist für jedes Kind gleich. Gegenüber 2025 (255 €) ist das Kindergeld um 4 € pro Kind und Monat gestiegen, also 48 € pro Kind und Jahr.

Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 518 € im Monat und 6.216 € im Jahr. Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und ist steuerfrei – es ist eine Vorauszahlung auf die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums.

Kindergeld 2026 auf einen Blick

259 € pro Kind und Monat
Einheitlich für jedes Kind, keine Staffelung (§ 66 EStG)
+4 € gegenüber 2025
2025: 255 € – die Erhöhung gilt seit dem 01.01.2026
3.108 € pro Kind und Jahr
Steuerfrei, monatliche Auszahlung durch die Familienkasse
Bis 18, 21 oder 25 Jahre
Je nach Situation des Kindes (§ 32 EStG), ohne Altersgrenze bei Behinderung

So berechnet sich Ihr Kindergeld

Wer bekommt Kindergeld? (§ 32 EStG)

  1. 1Bis zum 18. GeburtstagFür jedes Kind ohne weitere Voraussetzungen.
  2. 2Bis 21 ohne ArbeitsplatzWenn das Kind nicht beschäftigt und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist.
  3. 3Bis 25 in AusbildungWährend Ausbildung, Studium, Übergangszeiten bis 4 Monate oder anerkannten Freiwilligendiensten.
  4. 4Ohne Altersgrenze bei BehinderungWenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.
Familie mit 2 Kindern (2026)
Kindergeld pro Kind
259 €/Monat
Anzahl Kinder
2
Kindergeld pro Monat (259 × 2)
518 €
Kindergeld pro Jahr (518 × 12)
6.216 €
Mehr als 2025 (+4 € je Kind, jährlich)
+96 €
Familie mit 3 Kindern (2026)
Kindergeld pro Kind
259 €/Monat
Anzahl Kinder
3
Kindergeld pro Monat (259 × 3)
777 €
Kindergeld pro Jahr (777 × 12)
9.324 €

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Wege, dasselbe Ziel zu erreichen: die steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes. Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind (6.828 € Existenzminimum + 2.928 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Sie müssen sich nicht entscheiden: Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung automatisch, was für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung, § 31 EStG).

Faustregel: Für die meisten Familien ist das ausgezahlte Kindergeld günstiger; erst bei höheren Einkommen bringt der Freibetrag mehr. Wie sich Kinder auf Ihr Nettogehalt und Ihre Steuer auswirken, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten – bis zu 297 € pro Kind und Monat.

Der Antrag auf Kindergeld läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – online oder schriftlich, in der Regel durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Rückwirkend wird Kindergeld nur begrenzt ausgezahlt, deshalb lohnt der Antrag direkt nach der Geburt.

Häufige Fragen zum Kindergeld 2026

Höhe, Anspruch, Auszahlung und Kinderfreibetrag

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat (§ 66 Abs. 1 EStG) – für jedes Kind gleich, ohne Staffelung. Das sind 3.108 € pro Kind und Jahr. 2025 waren es 255 €, die Erhöhung um 4 € gilt seit dem 01.01.2026.

Wie viel Kindergeld bekomme ich bei 2, 3 oder 4 Kindern?

Bei 2 Kindern: 518 €/Monat (6.216 €/Jahr). Bei 3 Kindern: 777 €/Monat (9.324 €/Jahr). Bei 4 Kindern: 1.036 €/Monat (12.432 €/Jahr). Da der Satz seit 2023 einheitlich ist, rechnen Sie einfach 259 € mal Kinderzahl.

Bis wann bekommt man Kindergeld?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag (§ 32 EStG). Darüber hinaus: bis 21, wenn das Kind ohne Beschäftigung und arbeitsuchend gemeldet ist; bis 25 während Ausbildung, Studium, Übergangszeiten von bis zu 4 Monaten oder Freiwilligendiensten. Für Kinder mit Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und die sich nicht selbst unterhalten können, gilt keine Altersgrenze.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist besser?

Das müssen Sie nicht selbst entscheiden: Das Finanzamt führt bei der Einkommensteuererklärung automatisch die Günstigerprüfung durch (§ 31 EStG). Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind (6.828 € + 2.928 € BEA). Für die meisten Familien ist das Kindergeld günstiger; der Freibetrag lohnt sich erst bei höheren Einkommen.

Wo beantrage ich Kindergeld?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – online über deren Portal oder schriftlich. Antragsberechtigt ist in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Stellen Sie den Antrag möglichst direkt nach der Geburt, da rückwirkende Zahlungen begrenzt sind.

Ist das Kindergeld steuerfrei?

Ja, das Kindergeld selbst wird nicht versteuert. Es ist technisch eine Vorauszahlung auf die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums: Bei der Veranlagung verrechnet das Finanzamt es mit dem Kinderfreibetrag, falls dieser günstiger ist.