Aktuell für 2026·Stand: August 2026

Kindergeld-Rechner 2026 259 € pro Kind berechnen.

Wie viel Kindergeld bekommt Ihre Familie 2026? Monats- und Jahresbetrag nach § 66 EStG – inkl. Erhöhung gegenüber 2025

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Kindergeld-Rechner

Kindergeld 2026 nach § 66 EStG: 259 € pro Kind und Monat – Monats- und Jahresbetrag für Ihre Familie.

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Gut zu wissen

  • Einheitlicher Satz: 259 € für jedes Kind, keine Staffelung (§ 66 EStG).
  • Anspruch bis 18, in Ausbildung bis 25, arbeitsuchend bis 21 (§ 32 EStG).
  • Die Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag (9.756 €/Kind) macht das Finanzamt automatisch.
  • Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – am besten direkt nach der Geburt.

Kindergeld pro Monat (2026)

518 €

6.216 € pro Jahr

Pro Kind

259 €/Monat

Pro Jahr

6.216 €/Jahr

Mehr als 2025

+96 €/Jahr

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 12. Juli 2026

    Kindergeld 2026: Höhe, Erhöhung und Anspruch

    Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat (§ 66 Abs. 1 EStG). Es gibt keine Staffelung mehr nach der Kinderzahl: Ob erstes, zweites oder viertes Kind – der Satz ist für jedes Kind gleich. Gegenüber 2025 (255 €) ist das Kindergeld um 4 € pro Kind und Monat gestiegen, also 48 € pro Kind und Jahr.

    Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 518 € im Monat und 6.216 € im Jahr. Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und ist steuerfrei – es ist eine Vorauszahlung auf die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums.

    Kindergeld 2026 auf einen Blick

    259 € pro Kind und Monat
    Einheitlich für jedes Kind, keine Staffelung (§ 66 EStG)
    +4 € gegenüber 2025
    2025: 255 € – die Erhöhung gilt seit dem 01.01.2026
    3.108 € pro Kind und Jahr
    Steuerfrei, monatliche Auszahlung durch die Familienkasse
    Bis 18, 21 oder 25 Jahre
    Je nach Situation des Kindes (§ 32 EStG), ohne Altersgrenze bei Behinderung

    So berechnet sich Ihr Kindergeld

    Familie mit 2 Kindern (2026)

    Familie mit 2 Kindern (2026)
    PositionBetrag
    Kindergeld pro Kind259 €/Monat
    Anzahl Kinder2
    Kindergeld pro Monat (259 × 2)518 €
    Kindergeld pro Jahr (518 × 12)6.216 €
    Mehr als 2025 (+4 € je Kind, jährlich)+96 €

    Familie mit 3 Kindern (2026)

    Familie mit 3 Kindern (2026)
    PositionBetrag
    Kindergeld pro Kind259 €/Monat
    Anzahl Kinder3
    Kindergeld pro Monat (259 × 3)777 €
    Kindergeld pro Jahr (777 × 12)9.324 €

    Wer bekommt Kindergeld? (§ 32 EStG)

    1. Bis zum 18. Geburtstag: Für jedes Kind ohne weitere Voraussetzungen.
    2. Bis 21 ohne Arbeitsplatz: Wenn das Kind nicht beschäftigt und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist.
    3. Bis 25 in Ausbildung: Während Ausbildung, Studium, Übergangszeiten bis 4 Monate oder anerkannten Freiwilligendiensten.
    4. Ohne Altersgrenze bei Behinderung: Wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.

    Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

    Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Wege, dasselbe Ziel zu erreichen: die steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes. Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind (6.828 € Existenzminimum + 2.928 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Sie müssen sich nicht entscheiden: Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung automatisch, was für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung, § 31 EStG).

    Faustregel: Für die meisten Familien ist das ausgezahlte Kindergeld günstiger; erst bei höheren Einkommen bringt der Freibetrag mehr. Wie sich Kinder auf Ihr Nettogehalt und Ihre Steuer auswirken, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten – bis zu 297 € pro Kind und Monat.

    Der Antrag auf Kindergeld läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – online oder schriftlich, in der Regel durch den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Rückwirkend wird Kindergeld nur begrenzt ausgezahlt, deshalb lohnt der Antrag direkt nach der Geburt.

    Häufige Fragen zum Kindergeld 2026

    Höhe, Anspruch, Auszahlung und Kinderfreibetrag

    Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat (§ 66 Abs. 1 EStG) – für jedes Kind gleich, ohne Staffelung. Das sind 3.108 € pro Kind und Jahr. 2025 waren es 255 €, die Erhöhung um 4 € gilt seit dem 01.01.2026.

    Bei 2 Kindern: 518 €/Monat (6.216 €/Jahr). Bei 3 Kindern: 777 €/Monat (9.324 €/Jahr). Bei 4 Kindern: 1.036 €/Monat (12.432 €/Jahr). Da der Satz seit 2023 einheitlich ist, rechnen Sie einfach 259 € mal Kinderzahl.

    Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag (§ 32 EStG). Darüber hinaus: bis 21, wenn das Kind ohne Beschäftigung und arbeitsuchend gemeldet ist; bis 25 während Ausbildung, Studium, Übergangszeiten von bis zu 4 Monaten oder Freiwilligendiensten. Für Kinder mit Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und die sich nicht selbst unterhalten können, gilt keine Altersgrenze.

    Das müssen Sie nicht selbst entscheiden: Das Finanzamt führt bei der Einkommensteuererklärung automatisch die Günstigerprüfung durch (§ 31 EStG). Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind (6.828 € + 2.928 € BEA). Für die meisten Familien ist das Kindergeld günstiger; der Freibetrag lohnt sich erst bei höheren Einkommen.

    Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – online über deren Portal oder schriftlich. Antragsberechtigt ist in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Stellen Sie den Antrag möglichst direkt nach der Geburt, da rückwirkende Zahlungen begrenzt sind.

    Ja, das Kindergeld selbst wird nicht versteuert. Es ist technisch eine Vorauszahlung auf die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums: Bei der Veranlagung verrechnet das Finanzamt es mit dem Kinderfreibetrag, falls dieser günstiger ist.

    Quellen & Berechnungsgrundlagen

    Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

    Rechtsgrundlagen dieses Rechners

    Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 12. Juli 2026

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