Grundsicherungsgeld 2026: Alles was Sie wissen müssen
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherungsgeld. § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II lautet seither: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Grundsicherungsgeld." Der frühere Name Bürgergeld — und davor Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II — bezeichnet dieselbe Leistung. Grundlage ist unverändert das Zweite Buch Sozialgesetzbuch.
Geändert hat die Reform mehr als den Namen: Die Vermögens-Karenzzeit im ersten Bezugsjahr ist entfallen, stattdessen gilt ab Tag 1 ein nach Lebensalter gestaffelter Freibetrag. Die Karenzzeit für die Unterkunftskosten bleibt bei einem Jahr, greift aber nicht, soweit die Miete mehr als das Eineinhalbfache der angemessenen Aufwendungen beträgt.
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Regelsätze 2026
- Alleinstehende
- 563 EUR monatlich (Regelbedarfsstufe 1)
- Partner
- Je 506 EUR monatlich (Regelbedarfsstufe 2)
- Jugendliche 14-17
- 471 EUR monatlich (Regelbedarfsstufe 4)
- Kinder 6-13
- 390 EUR monatlich (Regelbedarfsstufe 5)