Arbeitslosigkeit: ALG & Grundsicherungsgeld

Welche Leistungen stehen Ihnen zu? ALG I, Grundsicherungsgeld, Wohngeld im Überblick mit Berechnungstools. Ihr Guide für Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosigkeit und Finanzen – ein Thema, das viele belastet. Aber Sie sind nicht allein: Das deutsche Sozialsystem bietet mehrere Sicherheitsnetze. ALG I, Grundsicherungsgeld, Wohngeld und Kinderzuschlag können Ihnen helfen. Dieser Guide zeigt Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  1. ALG I: 60-67% des letzten Nettos, 6-24 Monate Bezugsdauer
  2. Grundsicherungsgeld 2026: 563 €/Monat (Alleinstehende) plus Miete
  3. Wohngeld: Alternative zum Grundsicherungsgeld bei niedrigem Einkommen
  4. Zuverdienst: 165 € Freibetrag bei ALG I, 100 € beim Grundsicherungsgeld

Arbeitslosengeld I (ALG I)

ALG I ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Sie haben Anspruch, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Wie viel bekommen Sie?

Die Höhe des ALG I richtet sich nach Ihrem letzten Nettogehalt:

  • Mit Kind: 67% des pauschalierten Nettogehalts
  • Ohne Kind: 60% des pauschalierten Nettogehalts

Das pauschalierte Netto wird aus Ihrem Brutto berechnet und berücksichtigt Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Sozialabgaben. Es kann vom tatsächlichen Netto abweichen.

Wie lange bekommen Sie ALG I?

Die Bezugsdauer hängt von Ihrer Beitragszeit und Ihrem Alter ab:

  • 12 Monate Beitragszeit → 6 Monate ALG I
  • 24 Monate Beitragszeit → 12 Monate ALG I
  • Ab 50 Jahre + 30 Monate → 15 Monate ALG I
  • Ab 55 Jahre + 36 Monate → 18 Monate ALG I
  • Ab 58 Jahre + 48 Monate → 24 Monate ALG I

Sperrzeit vermeiden

Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit bekommen Sie kein ALG I. Prüfen Sie daher vorher, ob ein Aufhebungsvertrag wirklich sinnvoll ist.

ALG I berechnen

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I basierend auf Ihrem letzten Gehalt.

Arbeitslosengeld-Rechner öffnen

Grundsicherungsgeld (bis 06/2026: Bürgergeld)

Wenn Ihr ALG I nicht ausreicht oder ausläuft, springt das Grundsicherungsgeld ein (bis Juni 2026 Bürgergeld, davor Hartz IV). Es ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung und wird vom Jobcenter gezahlt.

Regelsätze 2026

  • Alleinstehende: 563 €/Monat
  • Partner in Bedarfsgemeinschaft: je 506 €
  • Kinder 14-17 Jahre: 471 €
  • Kinder 6-13 Jahre: 390 €
  • Kinder 0-5 Jahre: 357 €

Kosten der Unterkunft

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Was "angemessen" ist, hängt vom Wohnort ab. In teuren Städten sind höhere Mieten erlaubt.

Vermögensprüfung

Seit dem 01.07.2026 gibt es keine Vermögens-Karenzzeit mehr: Von Anfang an gilt ein altersgestaffeltes Schonvermögen pro Person (§12 SGB II) – unter 30 Jahren: 5.000 €, ab 30 Jahren: 10.000 €, ab 40 Jahren: 12.500 €, ab 50 Jahren: 20.000 €.

Grundsicherungsgeld berechnen

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld inkl. Kosten der Unterkunft und Mehrbedarf.

Grundsicherungsgeld-Rechner öffnen

Wohngeld als Ergänzung

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Wichtig: Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt kein Wohngeld, da die Miete bereits übernommen wird.

Wann kommt Wohngeld in Frage?

Wohngeld ist interessant, wenn Ihr Einkommen (z.B. niedriges ALG I oder Teilzeitjob) zu hoch für Grundsicherungsgeld ist, aber die Miete Sie stark belastet. Seit 2023 gibt es das "Wohngeld Plus" mit einer zusätzlichen Heiz- und Klimakomponente.

Wohngeld berechnen

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und berechnen Sie die Höhe.

Wohngeld-Rechner öffnen

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Die gute Nachricht: Sie verlieren nicht Ihren Versicherungsschutz. Aber die Details hängen von Ihrer Situation ab.

Bei ALG-I-Bezug

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bleiben bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. Privat Versicherte können in die GKV wechseln (bis 55 Jahre) oder den PKV-Beitrag selbst zahlen.

Beim Grundsicherungsgeld

Das Jobcenter zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer privat versichert ist und nicht in die GKV wechseln kann, erhält einen Zuschuss zur PKV.

Ohne Leistungsbezug

Falls Sie weder ALG I noch Grundsicherungsgeld beziehen (z.B. bei eigenem Vermögen), müssen Sie sich selbst versichern. Die GKV bietet eine freiwillige Versicherung mit Mindestbeitrag (rund 275 €/Monat inkl. Pflegeversicherung).

Zuverdienst und Nebenjob

Ein Nebenjob kann helfen, die finanzielle Lücke zu schließen. Aber es gibt Grenzen, um den Leistungsanspruch nicht zu gefährden.

Bei ALG I

  • Weniger als 15 Stunden pro Woche (ab 15 Stunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos)
  • 165 € Freibetrag – alles darüber wird voll abgezogen
  • Tätigkeit muss der Agentur gemeldet werden

Beim Grundsicherungsgeld

  • Die ersten 100 € sind anrechnungsfrei
  • Von 100-520 €: 80% werden angerechnet
  • Von 520-1.000 €: 70% werden angerechnet
  • Von 1.000-1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €): 90% werden angerechnet, darüber alles (§ 11b Abs. 3 SGB II)

Beispiel: Sie verdienen 450 € im Nebenjob. Die ersten 100 € bleiben, von den restlichen 350 € dürfen Sie 20% behalten (70 €). Insgesamt behalten Sie 170 € und bekommen entsprechend weniger Grundsicherungsgeld.

Erste Schritte nach der Kündigung

  1. Rechtzeitig arbeitsuchend melden: Online bei der Agentur für Arbeit, telefonisch oder persönlich. Frist: spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses; erfahren Sie es kurzfristiger, innerhalb von 3 Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III).
  2. Kündigungsschutz prüfen: Ist die Kündigung rechtmäßig? Bei Zweifeln: Innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen.
  3. ALG I beantragen: Am besten online über arbeitsagentur.de. Unterlagen bereithalten: Kündigung, Arbeitsbescheinigung, Personalausweis.
  4. Krankenversicherung klären: Informiere Ihre Krankenkasse über die Arbeitslosigkeit.
  5. Budget erstellen: Was kommt rein, was geht raus? Nutzen Sie unseren Haushaltsbudget-Rechner.
  6. Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen: Diese Leistungen können ALG I ergänzen.

Häufige Fragen zur Arbeitslosigkeit

Wie schnell muss ich mich arbeitslos melden?
Spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses müssen Sie sich arbeitsuchend melden. Liegen zwischen Kenntnis des Endes und dem Ende weniger als 3 Monate, gilt eine Frist von 3 Tagen ab Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III). Die Arbeitslosmeldung erfolgt dann spätestens zum ersten Tag ohne Beschäftigung. Bei verspäteter Meldung droht eine Sperrzeit von einer Woche (§ 159 Abs. 6 SGB III).
Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Grundsicherungsgeld?
ALG I ist eine Versicherungsleistung, die Sie durch Beiträge erworben haben. Die Höhe richtet sich nach Ihrem letzten Gehalt (60-67%). Grundsicherungsgeld ist eine Grundsicherung für alle, die nicht (mehr) arbeiten können oder deren ALG I nicht ausreicht. Hier gelten feste Regelsätze.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld I?
Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter und den Beitragszeiten ab: Unter 50 Jahre maximal 12 Monate (bei 24 Monaten Beitragszeit). Ab 50 Jahre bis zu 15 Monate, ab 55 Jahre bis zu 18 Monate, ab 58 Jahre bis zu 24 Monate.
Darf ich während der Arbeitslosigkeit einen Nebenjob haben?
Ja, aber mit Grenzen. Bei ALG I: Bis 165 € monatlich anrechnungsfrei, darüber wird gekürzt, und die Arbeitszeit muss unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Beim Grundsicherungsgeld: Die ersten 100 € sind frei, danach werden 70-90% angerechnet, ab 1.200 € (mit minderjährigem Kind 1.500 €) alles (§ 11b SGB II).
Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
Bei ALG I übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Beim Grundsicherungsgeld zahlt das Jobcenter. Privat Versicherte müssen beim ALG-I-Bezug in die GKV wechseln oder den PKV-Beitrag selbst zahlen.
Onur Cirakoglu — Full-Stack Developer & Gründer von HEADON.pro
Onur CirakogluQuellen geprüft

Full-Stack Developer & Gründer von HEADON.pro

Full-Stack Developer und Gründer von HEADON.pro. Entwickler der Rechnerzentrale.