Elternzeit-Rechner
Geburtsdatum eingeben – Anspruchszeitraum und Anmeldefrist sofort berechnen
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Vor der Geburt: den errechneten Termin eintragen
Mutterschutz nach der Geburt
Anmelden spätestens am
–
Geburtstag eintragen und die Abschnitte je Elternteil festlegen.
Für die Kalenderdatei bitte zuerst den Geburtstag des Kindes eintragen – die gezeigten Tage sind ein Beispiel.
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Wie wird die Elternzeit berechnet?
Anspruchsdauer, Übertragung und Anmeldefristen nach §§ 15, 16 BEEG
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gibt jedem Elternteil einen eigenen Anspruch auf Elternzeit von der Geburt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Dieser Anspruch kann zwischen den Eltern aufgeteilt und auch gleichzeitig genommen werden.
Seit der BEEG-Reform vom 1. Juli 2015 können bis zu 24 Monate des Anspruchs in den Zeitraum zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes übertragen werden — ohne dass hierfür generell die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist. Lediglich für einen dritten Zeitabschnitt, der in diesen späteren Zeitraum fällt, besitzt der Arbeitgeber ein eingeschränktes Ablehnungsrecht aus dringenden betrieblichen Gründen.
Bei der Anmeldung gelten unterschiedliche Fristen: 7 Wochen Vorlauf für Elternzeit bis zum 3. Geburtstag, 13 Wochen Vorlauf für den übertragenen Zeitraum danach. Die Anmeldung muss in Textform erfolgen; bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Frist zulässig.
Jeder Elternteil kann seine Elternzeit außerdem auf bis zu 3 Zeitabschnitte verteilen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss — eine Aufteilung auf weitere Abschnitte erfordert dessen Zustimmung.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick
Elternzeit nach BEEG
- Regelanspruch: 3 Jahre
- Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, je Elternteil separat.
- Übertragung: bis 24 Monate
- In den Zeitraum zwischen 3. und 8. Geburtstag, ohne generelle Zustimmungspflicht des Arbeitgebers.
- Anmeldefrist: 7 bzw. 13 Wochen
- 7 Wochen für den Zeitraum bis zum 3. Geburtstag, 13 Wochen für den übertragenen Zeitraum danach.
- Aufteilung: bis 3 Zeitabschnitte
- Ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Weitere Abschnitte nur mit dessen Einverständnis.
Rechenbeispiel
- Geburtsdatum
- 09.07.2026
- Regelanspruch bis
- 08.07.2029 (Tag vor 3. Geburtstag)
- Übertragbar bis
- 09.07.2034 (8. Geburtstag)
Häufige Fragen zum Elternzeit-Rechner
Anspruch, Übertragung, Zeitabschnitte und Anmeldefristen nach BEEG
Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit?
Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG). Mutter und Vater können die Elternzeit gemeinsam oder allein, auch anteilig, nehmen.
Kann ich Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag übertragen?
Ja, bis zu 24 Monate des Elternzeit-Anspruchs können in den Zeitraum zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes übertragen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG). Seit der BEEG-Reform vom 1. Juli 2015 ist dafür keine generelle Zustimmung des Arbeitgebers mehr erforderlich.
Wie viel Vorlauf muss ich bei der Anmeldung der Elternzeit einhalten?
Für den Zeitraum bis zum 3. Geburtstag müssen Sie die Elternzeit spätestens 7 Wochen vorher in Textform beim Arbeitgeber anmelden. Für den übertragenen Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gilt eine Anmeldefrist von 13 Wochen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Frist möglich.
Auf wie viele Zeitabschnitte kann ich meine Elternzeit aufteilen?
Jeder Elternteil kann seine Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf bis zu 3 Zeitabschnitte verteilen. Eine Aufteilung auf weitere Abschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG).
Kann der Arbeitgeber die übertragene Elternzeit ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Zeitabschnitts, der in den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag fällt, innerhalb von 8 Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG). Die grundsätzliche Übertragung von bis zu 24 Monaten selbst kann er jedoch nicht verweigern.
Muss ich Elternzeit sofort nach der Geburt beginnen?
Nein. Viele Mütter nehmen die Elternzeit im direkten Anschluss an die Mutterschutzfrist, es ist aber auch ein späterer Beginn innerhalb des Anspruchszeitraums möglich. Wichtig ist ausschließlich die fristgerechte Anmeldung vor dem gewünschten Start.