Pflegegrad-Rechner

Welcher Pflegegrad käme nach dem Gesetz heraus? Fragen der sechs Module beantworten – oder die Punkte aus dem Gutachten prüfen. Gewichtung und Schwellen nach § 15 SGB XI

Stand September 2026Grundlage: § 15 SGB XI mit Anlagen 1 und 2Rechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert

Wie möchten Sie rechnen?

0 von 51 Fragen beantwortet

Modul 1 – Mobilität

1.1Positionswechsel im Bett
1.2Halten einer stabilen Sitzposition
1.3Umsetzen
1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
1.5Treppensteigen

Zwischenstand Modul: 0 von 15 Einzelpunkten → Punktbereich 0 (keine Beeinträchtigungen) → 0 gewichtete Punkte. Noch 5 Fragen offen.

Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser: Sie werden nicht gesendet, nicht gespeichert und stehen nicht im Link.

Beantworten Sie die erste Frage – das Ergebnis läuft mit.

Selbsteinschätzung nach § 15 SGB XI

–

RZ-26 · headon.pro

Ihre Zeile in den Punktbereichen

Je Modul fünf Punktbereiche: oben die Summe der Einzelpunkte, darunter die gewichteten Punkte. Markiert ist der Bereich Ihrer Angaben.

1 · MobilitätSumme 0

0–10
2–32,5
4–55
6–97,5
10–1510

2 · Kognition und KommunikationSumme 0

0–10
2–53,75
6–107,5
11–1611,25
17–3315

3 · Verhalten und PsycheSumme 0 · zählt nicht

00
1–23,75
3–47,5
5–611,25
7–6515

4 · SelbstversorgungSumme 0

0–20
3–710
8–1820
19–3630
37–5440

5 · Krankheit und TherapieSumme 0

00
15
2–310
4–515
6–1520

6 · Alltag und KontakteSumme 0

00
1–33,75
4–67,5
7–1111,25
12–1815

Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Die gewichteten Punkte steigen nur, wenn ein Modul den nächsten Punktbereich erreicht. Von den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.

So wird der Pflegegrad berechnet

Der Pflegegrad folgt aus einem Punktesystem. Bei der Begutachtung werden in sechs Modulen Einzelpunkte vergeben – von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltagslebens. Je Modul werden die Einzelpunkte addiert; die Summe fällt in einen von fünf Punktbereichen (0 = keine, 4 = schwerste Beeinträchtigungen), und jedem Punktbereich sind gewichtete Punkte zugeordnet (§ 15 Abs. 2 und 3 SGB XI mit Anlage 2).

Die Module zählen unterschiedlich stark: Mobilität mit 10 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent, krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen mit 20 Prozent, Alltagsleben und soziale Kontakte mit 15 Prozent. Die Module 2 und 3 – kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – zählen zusammen mit 15 Prozent: Es gilt nur der höhere der beiden Werte. Die gewichteten Punkte aller Module ergeben die Gesamtpunkte, höchstens 100.

Der Rechner führt durch die Kriterien der Anlage 1 und bildet daraus die Summe je Modul; wer das Gutachten hat, trägt die Summen direkt ein. Die Module 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) gehen laut Anlage 2 nicht in die Gesamtpunkte ein. Welche Pflegeleistung zum Ergebnis gehört, zeigt der Pflegegeld-Rechner: Pflegegeld je Pflegegrad, auch neben einem Pflegedienst.

Pflegegrade nach Gesamtpunkten

§ 15 Abs. 3 und 7 SGB XI

GesamtpunktePflegegradBeeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der FähigkeitenKinder bis 18 Monate
unter 12,5kein Pflegegrad–kein Pflegegrad
ab 12,5 bis unter 27Pflegegrad 1geringePflegegrad 2
ab 27 bis unter 47,5Pflegegrad 2erheblichePflegegrad 3
ab 47,5 bis unter 70Pflegegrad 3schwerePflegegrad 4
ab 70 bis unter 90Pflegegrad 4schwerstePflegegrad 5
ab 90 bis 100Pflegegrad 5schwerste, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische VersorgungPflegegrad 5

Beispielrechnung: Module 2 und 3

Module 2 und 3: nur der höhere Wert zählt
Modul 1: Summe 6 → Punktbereich 3
7,5
Modul 2: Summe 11 → Punktbereich 3
11,25
Modul 3: Summe 7 → Punktbereich 4
15
Module 2 und 3 gemeinsam (höherer Wert)
15
Modul 4: Summe 19 → Punktbereich 3
30
Modul 5: Summe 2 → Punktbereich 2
10
Modul 6: Summe 4 → Punktbereich 2
7,5
Gesamtpunkte
70
Pflegegrad (ab 70 bis unter 90)
4

Was der Rechner kann – und was nicht

Orientierung nach dem Gesetz

  1. 1Die Begutachtung ersetzt er nichtDie Einzelpunkte stellt die Begutachtung fest. Die Pflegekasse beauftragt damit den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter (§ 18 Abs. 1 SGB XI) und entscheidet über den Antrag. Maßgeblich ist der Bescheid der Pflegekasse.
  2. 2Besondere BedarfskonstellationWer einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf hat, kann dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die Gesamtpunkte unter 90 liegen (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Voraussetzungen stehen in Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund – der Rechner bildet sie nicht ab.
  3. 3KinderBei Kindern werden die Beeinträchtigungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen (§ 15 Abs. 6 SGB XI); dieser Vergleich ist Teil der Begutachtung. Die Selbsteinschätzung bildet ihn nicht ab. Für Kinder bis zu 18 Monaten gelten eigene Stufen (§ 15 Abs. 7) – der Rechner berücksichtigt sie, wenn Sie die Punkte aus dem Gutachten eintragen.
  4. 4EinzelkriterienAnlage 1 nennt 64 Kriterien in den sechs Modulen. Die Selbsteinschätzung fragt sie im Wortlaut der Anlage ab; im Modul 5 wählen Sie für die Maßnahmen die Häufigkeit, wie die Anlage sie einteilt. Was „überwiegend selbständig“ im Einzelfall heißt, legen die Begutachtungs-Richtlinien fest – Ihre Einschätzung kann von der des Gutachters abweichen.

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Punkte, Module und Schwellen

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

Pflegegrad 1 ab 12,5 Gesamtpunkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 bis 100 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Unter 12,5 Gesamtpunkten gibt es keinen Pflegegrad.

Warum zählen Modul 2 und Modul 3 nicht beide?

Das Gesetz gibt beiden Modulen einen gemeinsamen gewichteten Punkt: den höheren der beiden Werte (§ 15 Abs. 3 Satz 2 SGB XI). Zusammen machen sie 15 Prozent der Gesamtpunkte aus.

Welches Modul zählt am meisten?

Die Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 Prozent – bis zu 40 der 100 Gesamtpunkte. Es folgen die krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (Modul 5) mit 20 Prozent.

Woher bekomme ich die Punkte der Module?

Vor der Begutachtung aus der Selbsteinschätzung: Jede Antwort hat die Einzelpunkte der Anlage 1 zu § 15 SGB XI. Nach der Begutachtung aus dem Gutachten – es wird mit dem Bescheid der Pflegekasse übersandt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen (§ 18c Abs. 2 SGB XI).

Was gilt für Kinder bis 18 Monate?

Sie werden bei gleichen Gesamtpunkten einen Pflegegrad höher eingestuft: ab 12,5 Gesamtpunkten Pflegegrad 2, ab 27 Pflegegrad 3, ab 47,5 Pflegegrad 4 und ab 70 Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 7 SGB XI).

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner rechnet Ihre Antworten oder Punkte nach § 15 SGB XI um. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter.