Pflegegrad-Rechner
Welcher Pflegegrad käme nach dem Gesetz heraus? Fragen der sechs Module beantworten – oder die Punkte aus dem Gutachten prüfen. Gewichtung und Schwellen nach § 15 SGB XI
Stand September 2026Grundlage: § 15 SGB XI mit Anlagen 1 und 2Rechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert
Wie möchten Sie rechnen?
Modul 1 – Mobilität
Zwischenstand Modul: 0 von 15 Einzelpunkten → Punktbereich 0 (keine Beeinträchtigungen) → 0 gewichtete Punkte. Noch 5 Fragen offen.
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Beantworten Sie die erste Frage – das Ergebnis läuft mit.
Selbsteinschätzung nach § 15 SGB XI
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RZ-26 · headon.pro
Ihre Zeile in den Punktbereichen
Je Modul fünf Punktbereiche: oben die Summe der Einzelpunkte, darunter die gewichteten Punkte. Markiert ist der Bereich Ihrer Angaben.
1 · MobilitätSumme 0
2 · Kognition und KommunikationSumme 0
3 · Verhalten und PsycheSumme 0 · zählt nicht
4 · SelbstversorgungSumme 0
5 · Krankheit und TherapieSumme 0
6 · Alltag und KontakteSumme 0
Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Die gewichteten Punkte steigen nur, wenn ein Modul den nächsten Punktbereich erreicht. Von den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.
So wird der Pflegegrad berechnet
Der Pflegegrad folgt aus einem Punktesystem. Bei der Begutachtung werden in sechs Modulen Einzelpunkte vergeben – von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltagslebens. Je Modul werden die Einzelpunkte addiert; die Summe fällt in einen von fünf Punktbereichen (0 = keine, 4 = schwerste Beeinträchtigungen), und jedem Punktbereich sind gewichtete Punkte zugeordnet (§ 15 Abs. 2 und 3 SGB XI mit Anlage 2).
Die Module zählen unterschiedlich stark: Mobilität mit 10 Prozent, Selbstversorgung mit 40 Prozent, krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen mit 20 Prozent, Alltagsleben und soziale Kontakte mit 15 Prozent. Die Module 2 und 3 – kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – zählen zusammen mit 15 Prozent: Es gilt nur der höhere der beiden Werte. Die gewichteten Punkte aller Module ergeben die Gesamtpunkte, höchstens 100.
Der Rechner führt durch die Kriterien der Anlage 1 und bildet daraus die Summe je Modul; wer das Gutachten hat, trägt die Summen direkt ein. Die Module 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) gehen laut Anlage 2 nicht in die Gesamtpunkte ein. Welche Pflegeleistung zum Ergebnis gehört, zeigt der Pflegegeld-Rechner: Pflegegeld je Pflegegrad, auch neben einem Pflegedienst.
Pflegegrade nach Gesamtpunkten
§ 15 Abs. 3 und 7 SGB XI
| Gesamtpunkte | Pflegegrad | Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | Kinder bis 18 Monate |
|---|---|---|---|
| unter 12,5 | kein Pflegegrad | – | kein Pflegegrad |
| ab 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 | geringe | Pflegegrad 2 |
| ab 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 | erhebliche | Pflegegrad 3 |
| ab 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 | schwere | Pflegegrad 4 |
| ab 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 | schwerste | Pflegegrad 5 |
| ab 90 bis 100 | Pflegegrad 5 | schwerste, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | Pflegegrad 5 |
Beispielrechnung: Module 2 und 3
- Modul 1: Summe 6 → Punktbereich 3
- 7,5
- Modul 2: Summe 11 → Punktbereich 3
- 11,25
- Modul 3: Summe 7 → Punktbereich 4
- 15
- Module 2 und 3 gemeinsam (höherer Wert)
- 15
- Modul 4: Summe 19 → Punktbereich 3
- 30
- Modul 5: Summe 2 → Punktbereich 2
- 10
- Modul 6: Summe 4 → Punktbereich 2
- 7,5
- Gesamtpunkte
- 70
- Pflegegrad (ab 70 bis unter 90)
- 4
Was der Rechner kann – und was nicht
Orientierung nach dem Gesetz
- 1Die Begutachtung ersetzt er nichtDie Einzelpunkte stellt die Begutachtung fest. Die Pflegekasse beauftragt damit den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter (§ 18 Abs. 1 SGB XI) und entscheidet über den Antrag. Maßgeblich ist der Bescheid der Pflegekasse.
- 2Besondere BedarfskonstellationWer einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf hat, kann dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die Gesamtpunkte unter 90 liegen (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Voraussetzungen stehen in Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund – der Rechner bildet sie nicht ab.
- 3KinderBei Kindern werden die Beeinträchtigungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen (§ 15 Abs. 6 SGB XI); dieser Vergleich ist Teil der Begutachtung. Die Selbsteinschätzung bildet ihn nicht ab. Für Kinder bis zu 18 Monaten gelten eigene Stufen (§ 15 Abs. 7) – der Rechner berücksichtigt sie, wenn Sie die Punkte aus dem Gutachten eintragen.
- 4EinzelkriterienAnlage 1 nennt 64 Kriterien in den sechs Modulen. Die Selbsteinschätzung fragt sie im Wortlaut der Anlage ab; im Modul 5 wählen Sie für die Maßnahmen die Häufigkeit, wie die Anlage sie einteilt. Was „überwiegend selbständig“ im Einzelfall heißt, legen die Begutachtungs-Richtlinien fest – Ihre Einschätzung kann von der des Gutachters abweichen.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Punkte, Module und Schwellen
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Pflegegrad 1 ab 12,5 Gesamtpunkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 bis 100 Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Unter 12,5 Gesamtpunkten gibt es keinen Pflegegrad.
Warum zählen Modul 2 und Modul 3 nicht beide?
Das Gesetz gibt beiden Modulen einen gemeinsamen gewichteten Punkt: den höheren der beiden Werte (§ 15 Abs. 3 Satz 2 SGB XI). Zusammen machen sie 15 Prozent der Gesamtpunkte aus.
Welches Modul zählt am meisten?
Die Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 Prozent – bis zu 40 der 100 Gesamtpunkte. Es folgen die krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (Modul 5) mit 20 Prozent.
Woher bekomme ich die Punkte der Module?
Vor der Begutachtung aus der Selbsteinschätzung: Jede Antwort hat die Einzelpunkte der Anlage 1 zu § 15 SGB XI. Nach der Begutachtung aus dem Gutachten – es wird mit dem Bescheid der Pflegekasse übersandt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen (§ 18c Abs. 2 SGB XI).
Was gilt für Kinder bis 18 Monate?
Sie werden bei gleichen Gesamtpunkten einen Pflegegrad höher eingestuft: ab 12,5 Gesamtpunkten Pflegegrad 2, ab 27 Pflegegrad 3, ab 47,5 Pflegegrad 4 und ab 70 Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 7 SGB XI).
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner rechnet Ihre Antworten oder Punkte nach § 15 SGB XI um. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter.