Teilzeitrechner
Vollzeitgehalt und Wochenstunden eingeben – Teilzeit-Netto sofort sehen
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- § 39b EStG, PAP 2026
Tippen oder seitlich ziehen
Von 40 Stunden Vollzeit. Antippen zum Tippen · seitlich ziehen zum Verstellen.
Vollzeit sind Stunden pro Woche. Steuerklasse , wohnhaft in , Kirchensteuer, Kinder.
Weitere Angaben30 Jahre
Ohne Kinder zahlen Sie ab 23 Jahren einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.
Ihr Netto in Teilzeit
pro Monat
1.476,84 €
1.476,84 €Mit 20 statt 40 Stunden (50 % der Arbeitszeit) behalten Sie 56,7 % Ihres Nettos: 1.476,84 € statt 2.605,50 €.
Netto pro Stunde gegenüber Vollzeit+2,01 €
Weil der Steuersatz mit dem Einkommen sinkt, verdienen Sie in Teilzeit je Stunde oft mehr netto.
RZ-26 · headon.pro
Netto über Wochenstunden
Die gestrichelte Linie zeigt ein Netto, das genau im Verhältnis der Stunden sinkt. Ziehen Sie den Punkt.
Das können Sie tun
Arbeitszeit −50 %, Netto nur −43,3 %
Durch die Steuerprogression sinkt Ihr Netto um 6,7 Prozentpunkte weniger als die Arbeitszeit.
Übergangsbereich bis 2.000 €: reduzierte Sozialabgaben – hier schon eingerechnet
Weniger Brutto heißt auch weniger Rente
Geringere Beiträge zur Rentenversicherung führen zu einem niedrigeren Rentenanspruch.
So wurde gerechnet
- Brutto in Vollzeit pro Monat
- 4.000,00 €
- Teilzeit-Brutto (50 %)
- 2.000,00 €
- Lohnsteuer und Soli
- − 88,16 €
- Sozialabgaben
- − 435,00 €
- Netto
- 1.476,84 €
- Das Teilzeit-Brutto wird im Verhältnis der Stunden aus dem Vollzeitgehalt berechnet.
- Steuerklasse und Freibeträge bleiben in Teilzeit gleich – nur das zu versteuernde Einkommen sinkt.
- Netto pro Stunde = Netto ÷ (Wochenstunden × 4,33).
Wie wird das Gehalt bei Teilzeit berechnet?
Vom Vollzeitgehalt zum proportionalen Teilzeit-Brutto
Der Teilzeitrechner berechnet Ihr Nettogehalt in Teilzeit, indem er Ihr Vollzeit-Bruttogehalt proportional zum Verhältnis von Teilzeit- zu Vollzeit-Wochenstunden reduziert. Aus diesem reduzierten Brutto wird das Netto anschließend mit denselben Steuer- und Sozialversicherungsregeln berechnet wie bei Vollzeit – Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialabgaben bleiben unverändert.
Ein wichtiger Effekt: Weil das deutsche Steuersystem progressiv ist (Grundfreibetrag, steigende Steuersätze), sinkt Ihr Nettogehalt bei reduzierter Arbeitszeit meist unterproportional. Reduzieren Sie Ihre Stunden z. B. um 50 %, verlieren Sie in der Regel weniger als 50 % Ihres Nettos – Ihr effektiver Netto-Stundenlohn steigt dadurch leicht an. Genau diesen Effekt weist auch der Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus.
Das berücksichtigt der Rechner
- Proportionales BruttoVollzeitgehalt × Verhältnis der Wochenstunden
- Steuerklasse & FreibeträgeBleiben in Teilzeit identisch zur Vollzeit
- SozialabgabenKV, RV, AV und PV sinken proportional zum Brutto
Rechenbeispiel: 50 % Teilzeit
Warum das Netto oft weniger stark sinkt als die Arbeitszeit
- Arbeitszeit -50 %
- Die Wochenstunden halbieren sich exakt.
- Netto meist < -50 %
- Grundfreibetrag und Steuerprogression sorgen für einen unterproportionalen Netto-Rückgang.
- Vollzeit-Brutto
- 4.000,00 €
- Verhältnis
- 20 / 40 Std. = 50 %
- Teilzeit-Brutto
- 2.000,00 €
Grenzen des Rechners
Hinweis: Dieser Rechner bildet reguläre Teilzeitarbeit ab. Sonderfälle wie Minijobs (bis 603 €, Stand 2026) oder der Übergangsbereich (Midijob) unterliegen abweichenden Regeln zur Sozialversicherung und werden hier nicht berücksichtigt. Die Berechnung ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
Häufig gestellte Fragen zum Teilzeitrechner
Steuerklasse, Sozialabgaben und Rente in Teilzeit
Wie wird das Gehalt bei Teilzeit berechnet?
Das Teilzeit-Bruttogehalt ergibt sich proportional aus dem Verhältnis von Teilzeit- zu Vollzeit-Wochenstunden: Vollzeitgehalt × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Aus diesem reduzierten Brutto wird das Netto anschließend genauso berechnet wie bei einem Vollzeitgehalt – mit denselben Steuer- und Sozialversicherungsregeln.
Warum sinkt mein Netto weniger stark als meine Arbeitszeit?
Das deutsche Steuersystem ist progressiv: Der Grundfreibetrag und niedrigere Steuersätze auf die ersten Einkommensstufen sorgen dafür, dass ein geringeres Bruttogehalt prozentual weniger Steuern kostet. Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit z. B. um 50 %, sinkt Ihr Nettogehalt meist um weniger als 50 % – Ihr effektiver Netto-Stundenlohn steigt dadurch leicht.
Ändert sich meine Steuerklasse durch Teilzeitarbeit?
Nein. Die Steuerklasse hängt vom Familienstand ab, nicht von der Arbeitszeit. Wer in Teilzeit arbeitet, behält seine bisherige Steuerklasse und alle damit verbundenen Freibeträge.
Zahle ich in Teilzeit weniger Sozialversicherung?
Ja, die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden wie üblich prozentual vom (reduzierten) Bruttogehalt berechnet und sinken entsprechend. Achtung: Liegt das Teilzeitgehalt unter der Minijob- oder Midijob-Grenze, gelten abweichende Sonderregeln, die dieser Rechner nicht abbildet.
Wirkt sich Teilzeit auf meine spätere Rente aus?
Ja. Geringere Rentenversicherungsbeiträge in Teilzeit führen zu weniger Entgeltpunkten und damit zu einer niedrigeren gesetzlichen Rente. Wer dauerhaft in Teilzeit arbeitet, sollte diesen Effekt bei der Altersvorsorge berücksichtigen.