Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Teilzeitrechner Netto in Teilzeit berechnen.

Vollzeitgehalt und Wochenstunden eingeben – Teilzeit-Netto sofort sehen

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform
1.000 10.000 €
10 Std.45 Std.
1 Std.40 Std.

8-9% Kirchensteuer auf Lohnsteuer

Kinderlose unter 23 zahlen weniger Pflegeversicherung

Netto in Teilzeit

1.476,83 €

bei 20 von 40 Std./Woche (50 %)

Vollzeit netto

2.605,50 €

40 Std./Woche

Teilzeit netto

1.476,83 €

20 Std./Woche

Dein Netto sinkt unterproportional

Arbeitszeit-Reduktion-50 %
Netto-Reduktion-43,3 %

Durch die Steuerprogression (Grundfreibetrag, niedrigerer Steuersatz) sinkt dein Netto um 6,7 %-Punkte weniger, als die Arbeitszeit reduziert wird.

Netto-Stundenlohn

Vollzeit

15,04 €/Std.

Teilzeit

17,05 €/Std.

Berechnung Teilzeitgehalt

Vollzeit-Brutto4.000,00 €
× 50 % Arbeitszeit2.000,00 €

Abzüge (Teilzeit):

Lohnsteuer-88,17 €
Sozialversicherung-435,00 €
Teilzeit-Netto1.476,83 €

Hinweise:

  • Das Teilzeit-Brutto wird proportional zum Stundenverhältnis aus dem Vollzeitgehalt berechnet.
  • Steuerklasse und Freibeträge bleiben in Teilzeit unverändert – nur das zu versteuernde Einkommen sinkt.
  • Geringere Rentenversicherungsbeiträge führen zu einem niedrigeren Rentenanspruch.
  • Bei sehr geringem Teilzeit-Brutto (Minijob-Grenze) gelten abweichende Regeln, die dieser Rechner nicht abbildet.

Wie wird das Gehalt bei Teilzeit berechnet?

Vom Vollzeitgehalt zum proportionalen Teilzeit-Brutto

Der Teilzeitrechner berechnet dein Nettogehalt in Teilzeit, indem er dein Vollzeit-Bruttogehalt proportional zum Verhältnis von Teilzeit- zu Vollzeit-Wochenstunden reduziert. Aus diesem reduzierten Brutto wird das Netto anschließend mit denselben Steuer- und Sozialversicherungsregeln berechnet wie bei Vollzeit – Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialabgaben bleiben unverändert.

Ein wichtiger Effekt: Weil das deutsche Steuersystem progressiv ist (Grundfreibetrag, steigende Steuersätze), sinkt dein Nettogehalt bei reduzierter Arbeitszeit meist unterproportional. Reduzierst du deine Stunden z. B. um 50 %, verlierst du in der Regel weniger als 50 % deines Nettos – dein effektiver Netto-Stundenlohn steigt dadurch leicht an. Genau diesen Effekt weist auch der Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus.

Das berücksichtigt der Rechner

  1. Proportionales Brutto: Vollzeitgehalt × Verhältnis der Wochenstunden
  2. Steuerklasse & Freibeträge: Bleiben in Teilzeit identisch zur Vollzeit
  3. Sozialabgaben: KV, RV, AV und PV sinken proportional zum Brutto

Rechenbeispiel: 50 % Teilzeit

4.000 € Vollzeit-Brutto, 40 → 20 Std./Woche

4.000 € Vollzeit-Brutto, 40 → 20 Std./Woche
PositionBetrag
Vollzeit-Brutto4.000,00 €
Verhältnis20 / 40 Std. = 50 %
Teilzeit-Brutto2.000,00 €

Warum das Netto oft weniger stark sinkt als die Arbeitszeit

Arbeitszeit -50 %
Die Wochenstunden halbieren sich exakt.
Netto meist < -50 %
Grundfreibetrag und Steuerprogression sorgen für einen unterproportionalen Netto-Rückgang.

Grenzen des Rechners

Hinweis: Dieser Rechner bildet reguläre Teilzeitarbeit ab. Sonderfälle wie Minijobs (bis 603 €, Stand 2026) oder der Übergangsbereich (Midijob) unterliegen abweichenden Regeln zur Sozialversicherung und werden hier nicht berücksichtigt. Die Berechnung ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Häufig gestellte Fragen zum Teilzeitrechner

Steuerklasse, Sozialabgaben und Rente in Teilzeit

Das Teilzeit-Bruttogehalt ergibt sich proportional aus dem Verhältnis von Teilzeit- zu Vollzeit-Wochenstunden: Vollzeitgehalt × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Aus diesem reduzierten Brutto wird das Netto anschließend genauso berechnet wie bei einem Vollzeitgehalt – mit denselben Steuer- und Sozialversicherungsregeln.

Das deutsche Steuersystem ist progressiv: Der Grundfreibetrag und niedrigere Steuersätze auf die ersten Einkommensstufen sorgen dafür, dass ein geringeres Bruttogehalt prozentual weniger Steuern kostet. Reduzierst du deine Arbeitszeit z. B. um 50 %, sinkt dein Nettogehalt meist um weniger als 50 % – dein effektiver Netto-Stundenlohn steigt dadurch leicht.

Nein. Die Steuerklasse hängt vom Familienstand ab, nicht von der Arbeitszeit. Wer in Teilzeit arbeitet, behält seine bisherige Steuerklasse und alle damit verbundenen Freibeträge.

Ja, die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden wie üblich prozentual vom (reduzierten) Bruttogehalt berechnet und sinken entsprechend. Achtung: Liegt das Teilzeitgehalt unter der Minijob- oder Midijob-Grenze, gelten abweichende Sonderregeln, die dieser Rechner nicht abbildet.

Ja. Geringere Rentenversicherungsbeiträge in Teilzeit führen zu weniger Entgeltpunkten und damit zu einer niedrigeren gesetzlichen Rente. Wer dauerhaft in Teilzeit arbeitet, sollte diesen Effekt bei der Altersvorsorge berücksichtigen.

Für Unternehmen

Rechner für Ihre Website oder App

Integrieren Sie unsere DSGVO-konformen Rechner als Widget oder nutzen Sie unsere API. Perfekt für HR-Portale, Karriereseiten und Finanzanwendungen.

  • 100% DSGVO-konform - keine Cookies, keine Datenspeicherung
  • White-Label - Ihr Branding, Ihre Farben
  • REST API für eigene Anwendungen
  • Entwickelt von HEADON.pro - Ihre Digitalagentur
Mehr über HEADON.pro erfahren →

Unverbindlich anfragen

Erhalten Sie ein individuelles Angebot von HEADON.pro

Ihre Daten werden nur für die Kontaktaufnahme verwendet.
Datenschutz