Mindestlohn-Rechner
Prüfen Sie, ob Ihr Gehalt den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt — 13,90 €/Stunde in 2026 und 14,60 €/Stunde ab 2027.
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- MiLoG, MiLoV4/MiLoV5
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Ich arbeite Stunden pro Woche an Tagen als .
Voll- oder Teilzeit.
Ihr Stundenlohn von 12,70 € liegt 1,20 € unter dem Mindestlohn 2026 von 13,90 €.
Auch hier tippen oder ziehen: Aus dem Stundenlohn wird das Monatsgehalt.
Nein – unter dem Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
- Unterschied pro Stunde
- −1,20 €
- Unterschied pro Monat
- −207,48 €
- Unterschied in Prozent
- −8,6 %
- Stunden pro Monat (Durchschnitt)
- 173,2 Std.
- Mindestgehalt bei Mindestlohn
- 2.407,48 €
- Höchstens im Minijob bei Mindestlohn
- 43,4 Std. pro Monat
RZ-26 · headon.pro
Das können Sie tun
Ihr Stundenlohn von 12,7 € liegt unter dem Mindestlohn.
Es fehlen 1,2 € pro Stunde bzw. 207,48 € pro Monat.
So wurde gerechnet
Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,33). Verglichen wird mit dem gesetzlichen Mindestlohn 2026 von 13,90 €.
Ausnahmen vom Mindestlohn
- Auszubildende
- Pflichtpraktikanten
- Freiwillige Praktika bis 3 Monate
- Unter 18 ohne Berufsabschluss
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten
Grundlage: Mindestlohngesetz (MiLoG), Vierte und Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung.
Mindestlohn 2026 und 2027: die Beträge
| Jahr | Je Stunde | Im Monat bei 40 Stunden je Woche | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 2026seit 1. Januar 2026 | 13,90 € | 2.407,48 € | § 1 MiLoV5 |
| 2027ab 1. Januar 2027 | 14,60 € | 2.528,72 € | § 1 MiLoV5 |
Beträge brutto je Zeitstunde. Monatslohn als Annahme gerechnet wie im Rechner: Stundenlohn × 40 Stunden × 4,33 Wochen je Monat. Quelle: § 1 MiLoV5 — Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (zu § 11 MiLoG), BGBl. 2025 I Nr. 268 · geprüft am 11. Oktober 2026.
Mindestlohn 2026 und 2027: Was Sie wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 1,08€ gegenüber 2025 (12,82€).
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schützt Arbeitnehmer vor Ausbeutung und stellt sicher, dass auch einfache Tätigkeiten fair vergütet werden. Die Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft entscheidet alle zwei Jahre über Anpassungen.
Wie viel muss ich bei Mindestlohn verdienen?
- 14,60 € ab 1. Januar 2027
- Bereits festgesetzt durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), BGBl. 2025 I Nr. 268 — kein Entwurf, sondern geltendes Recht. Der Rechner prüft ab dem Stichtag automatisch gegen den neuen Wert.
- Monatlich (40h-Woche)
- ca. 2.407,48€ brutto (13,90€ × 40h × 4,33 Wochen)
- Jährlich (40h-Woche)
- ca. 28.889,76€ brutto (Monatswert × 12)
- Wöchentlich (40h)
- 556€ brutto (13,90€ × 40 Stunden)
- Täglich (8h)
- 111,20€ brutto (13,90€ × 8 Stunden)
Minijob und Mindestlohn
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat. Bei Zahlung des Mindestlohns von 13,90€/Stunde dürfen Minijobber maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Das entspricht bei 4 Wochen etwa 10-11 Stunden pro Woche.
Wichtig: Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig und Sie müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
- Minijob-Grenze 2026
- 603,00 €
- Mindestlohn pro Stunde
- 13,90 €
- Maximale Stunden pro Monat
- 43,4 h
- Das sind pro Woche ca.
- 10-11 h
Wer hat keinen Anspruch auf Mindestlohn?
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht einige Ausnahmen vor. Folgende Personengruppen sind von der Mindestlohnpflicht ausgenommen:
Ausnahmen vom Mindestlohn
- AuszubildendeFür sie gelten die Ausbildungsvergütungsregelungen nach BBiG
- PflichtpraktikantenBei Praktika im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung
- Freiwillige PraktikantenIn den ersten 3 Monaten bei orientierenden Praktika
- Jugendliche unter 18Ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- LangzeitarbeitsloseIn den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstellung
- EhrenamtlicheFür freiwillige, unentgeltliche Tätigkeiten
Mindestlohn-Entwicklung seit 2015 – mit Ausblick auf 2027
Der Mindestlohn wurde in Deutschland am 1. Januar 2015 mit 8,50€ eingeführt und ist seitdem kontinuierlich gestiegen. Die größte Erhöhung erfolgte 2022 auf 12,00€ (+26% gegenüber 2021). Bis 2026 ist der Mindestlohn damit um über 50% gestiegen.
Die Anpassungen werden von der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre beschlossen, basierend auf der Tarifentwicklung und wirtschaftlichen Faktoren. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen zu schützen und gleichzeitig die wirtschaftliche Belastung für Arbeitgeber im Rahmen zu halten.
- 2015 (Einführung)
- 8,50 €
- 2019
- 9,19 €
- 2021
- 9,50 €
- 2022 (große Erhöhung)
- 12,00 €
- 2023
- 12,00 €
- 2024
- 12,41 €
- 2025
- 12,82 €
- 2026 (aktuell)
- 13,90 €
- 2027 (festgesetzt)
- 14,60 €
Was tun bei Mindestlohn-Verstoß?
Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung. Wichtig: Ansprüche auf Mindestlohn-Nachzahlung verjähren nach 3 Jahren – handeln Sie also rechtzeitig!
Ihre Handlungsmöglichkeiten
- Arbeitgeber direkt ansprechenOft lassen sich Missverständnisse durch ein klärendes Gespräch ausräumen
- Betriebsrat einschaltenFalls vorhanden, kann der Betriebsrat vermittelnd tätig werden
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)Zuständige Behörde für Mindestlohn-Kontrollen beim Zoll
- Rechtliche Schritte einleitenKlage beim Arbeitsgericht auf Nachzahlung und Verzugszinsen
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können für Arbeitgeber teuer werden: Bußgelder bis zu 500.000€ sind möglich. Zudem können Arbeitgeber von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn sie wiederholt gegen das MiLoG verstoßen.
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zum Mindestlohn 2026 und 2027
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 1,08€ gegenüber 2025 (12,82€). Bei einer 40-Stunden-Woche sind das etwa 2.407,48€ brutto im Monat.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde – 0,70 Euro mehr als 2026 (rund 5 Prozent). Festgesetzt ist er bereits durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) vom 5. November 2025, BGBl. 2025 I Nr. 268. Der Rechner verwendet den neuen Wert automatisch ab dem 1. Januar 2027; die Minijob-Grenze steigt dadurch von 603 auf 633 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet).
Wie viele Stunden darf ich bei einem Minijob arbeiten?
Bei Zahlung des Mindestlohns (13,90€/Stunde) und der Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat dürfen Sie maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten. Das sind bei 4 Wochen etwa 10-11 Stunden pro Woche.
Wer hat keinen Anspruch auf Mindestlohn?
Von der Mindestlohnpflicht ausgenommen sind: Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktikanten in den ersten 3 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten und Ehrenamtliche.
Wie hat sich der Mindestlohn entwickelt?
Der Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50€ eingeführt und ist seitdem kontinuierlich gestiegen: 2019: 9,19€, 2021: 9,50€, 2022: 12,00€ (große Erhöhung), 2024: 12,41€, 2025: 12,82€, 2026: 13,90€. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über Anpassungen.
Was tun bei Mindestlohn-Verstößen?
Bei Unterschreitung des Mindestlohns haben Sie Anspruch auf Nachzahlung. Sie können den Arbeitgeber direkt ansprechen, den Betriebsrat einschalten, sich an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wenden oder das Arbeitsgericht einschalten. Wichtig: Ansprüche verjähren nach 3 Jahren.