Aktuell für 2026·Stand: August 2026

Mindestlohn-Rechner Stundenlohn prüfen.

Prüfe, ob dein Gehalt den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt — 13,90 €/Stunde in 2026 und 14,60 €/Stunde ab 2027.

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Mindestlohn 2026: 13,90 €/Stunde

  • Gültig ab 01.01.2026
  • 2025: 12,82 €/Stunde
  • Minijob-Grenze: 603 €/Monat
  • Max. ~43 Stunden/Monat für Minijob

Ausnahmen vom Mindestlohn:

  • Auszubildende
  • Pflichtpraktikanten
  • Freiwillige Praktika (bis 3 Monate)
  • Unter 18 ohne Berufsabschluss
  • Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate)

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Mindestlohn 2026

13,90 €

Ab 2027: 14,60 € pro Stunde (bereits festgesetzt)

Differenz pro Stunde-1,20 €
Differenz pro Monat-207,48 €
Prozentual-8,6 %

Arbeitszeit

Wochenstunden40 Std.
Monatsstunden (Ø)173,2 Std.
Mindestgehalt (bei Mindestlohn)2.407,48 €

Minijob-Info

Bei Mindestlohn (13,90 €/Std.) sind maximal 43,4 Stunden/Monat im Minijob möglich, um unter der 603€-Grenze zu bleiben.

Warnungen

  • Achtung: Der Stundenlohn von 12.70€ liegt unter dem Mindestlohn!
  • Fehlbetrag: 1.20€/Stunde bzw. 207.48€/Monat

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 27. Juli 2026

Mindestlohn 2026 und 2027: Was Sie wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 1,08€ gegenüber 2025 (12,82€).

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schützt Arbeitnehmer vor Ausbeutung und stellt sicher, dass auch einfache Tätigkeiten fair vergütet werden. Die Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft entscheidet alle zwei Jahre über Anpassungen.

Wie viel muss ich bei Mindestlohn verdienen?

14,60 € ab 1. Januar 2027
Bereits festgesetzt durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), BGBl. 2025 I Nr. 268 — kein Entwurf, sondern geltendes Recht. Der Rechner prüft ab dem Stichtag automatisch gegen den neuen Wert.
Monatlich (40h-Woche)
ca. 2.407,48€ brutto (13,90€ × 40h × 4,33 Wochen)
Jährlich (40h-Woche)
ca. 28.912€ brutto (13,90€ × 40h × 52 Wochen)
Wöchentlich (40h)
556€ brutto (13,90€ × 40 Stunden)
Täglich (8h)
111,20€ brutto (13,90€ × 8 Stunden)

Minijob und Mindestlohn

Minijob-Grenze bei Mindestlohn

Minijob-Grenze bei Mindestlohn
PositionBetrag
Minijob-Grenze 2026603,00 €
Mindestlohn pro Stunde13,90 €
Maximale Stunden pro Monat43,4 h
Das sind pro Woche ca.10-11 h

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat. Bei Zahlung des Mindestlohns von 13,90€/Stunde dürfen Minijobber maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Das entspricht bei 4 Wochen etwa 10-11 Stunden pro Woche.

Wichtig: Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig und Sie müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Wer hat keinen Anspruch auf Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht einige Ausnahmen vor. Folgende Personengruppen sind von der Mindestlohnpflicht ausgenommen:

Ausnahmen vom Mindestlohn

  1. Auszubildende: Für sie gelten die Ausbildungsvergütungsregelungen nach BBiG
  2. Pflichtpraktikanten: Bei Praktika im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung
  3. Freiwillige Praktikanten: In den ersten 3 Monaten bei orientierenden Praktika
  4. Jugendliche unter 18: Ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  5. Langzeitarbeitslose: In den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstellung
  6. Ehrenamtliche: Für freiwillige, unentgeltliche Tätigkeiten

Mindestlohn-Entwicklung seit 2015 – mit Ausblick auf 2027

Die Entwicklung des Mindestlohns

Die Entwicklung des Mindestlohns
PositionBetrag
2015 (Einführung)8,50 €
20199,19 €
20219,50 €
2022 (große Erhöhung)12,00 €
202312,00 €
202412,41 €
202512,82 €
2026 (aktuell)13,90 €
2027 (festgesetzt)14,60 €

Der Mindestlohn wurde in Deutschland am 1. Januar 2015 mit 8,50€ eingeführt und ist seitdem kontinuierlich gestiegen. Die größte Erhöhung erfolgte 2022 auf 12,00€ (+26% gegenüber 2021). Bis 2026 ist der Mindestlohn damit um über 50% gestiegen.

Die Anpassungen werden von der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre beschlossen, basierend auf der Tarifentwicklung und wirtschaftlichen Faktoren. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen zu schützen und gleichzeitig die wirtschaftliche Belastung für Arbeitgeber im Rahmen zu halten.

Was tun bei Mindestlohn-Verstoß?

Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung. Wichtig: Ansprüche auf Mindestlohn-Nachzahlung verjähren nach 3 Jahren – handeln Sie also rechtzeitig!

Ihre Handlungsmöglichkeiten

  1. Arbeitgeber direkt ansprechen: Oft lassen sich Missverständnisse durch ein klärendes Gespräch ausräumen
  2. Betriebsrat einschalten: Falls vorhanden, kann der Betriebsrat vermittelnd tätig werden
  3. Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS): Zuständige Behörde für Mindestlohn-Kontrollen beim Zoll
  4. Rechtliche Schritte einleiten: Klage beim Arbeitsgericht auf Nachzahlung und Verzugszinsen

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können für Arbeitgeber teuer werden: Bußgelder bis zu 500.000€ sind möglich. Zudem können Arbeitgeber von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn sie wiederholt gegen das MiLoG verstoßen.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zum Mindestlohn 2026 und 2027

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 in Deutschland 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 1,08€ gegenüber 2025 (12,82€). Bei einer 40-Stunden-Woche sind das etwa 2.407,48€ brutto im Monat.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde – 0,70 Euro mehr als 2026 (rund 5 Prozent). Festgesetzt ist er bereits durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) vom 5. November 2025, BGBl. 2025 I Nr. 268. Der Rechner verwendet den neuen Wert automatisch ab dem 1. Januar 2027; die Minijob-Grenze steigt dadurch von 603 auf 633 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet).

Bei Zahlung des Mindestlohns (13,90€/Stunde) und der Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat dürfen Sie maximal etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten. Das sind bei 4 Wochen etwa 10-11 Stunden pro Woche.

Von der Mindestlohnpflicht ausgenommen sind: Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktikanten in den ersten 3 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten und Ehrenamtliche.

Der Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50€ eingeführt und ist seitdem kontinuierlich gestiegen: 2019: 9,19€, 2021: 9,50€, 2022: 12,00€ (große Erhöhung), 2024: 12,41€, 2025: 12,82€, 2026: 13,90€. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über Anpassungen.

Bei Unterschreitung des Mindestlohns haben Sie Anspruch auf Nachzahlung. Sie können den Arbeitgeber direkt ansprechen, den Betriebsrat einschalten, sich an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wenden oder das Arbeitsgericht einschalten. Wichtig: Ansprüche verjähren nach 3 Jahren.

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: August 2026):

Rechtsgrundlagen dieses Rechners

Zuletzt gegen die amtliche Quelle geprüft am 27. Juli 2026

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