Arbeitgeberkosten Rechner 2026
Tatsächliche Kosten pro Mitarbeiter berechnen – Sozialversicherung, Umlagen U1/U2/U3 und BG-Beitrag transparent aufgeschlüsselt
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- Beitragssätze 2026, AAG
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Branche , Mitarbeitende, Sitz in .
BG-Satz: 0,5% · U1-pflichtig (höchstens 30 Mitarbeitende)
Umlagesätze Ihrer KrankenkasseU1 2,1 % · U2 0,44 %
Die Sätze für U1 und U2 legt jede Krankenkasse selbst fest; sie stehen in ihrer Satzung oder auf ihrer Website. Vorgabe ist eine Annahme: U1 2,1 %, U2 0,44 %.
Für 4.000 € brutto zahlen Sie insgesamt 4.974 € – 24,3 % mehr als das Gehalt, 59.683 € im Jahr.
Auch hier tippen oder ziehen: Aus Ihrem Budget wird das mögliche Bruttogehalt.
- Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil)
- + 846,00 €
- Umlagen und Berufsgenossenschaft
- + 127,60 €
- Zusätzlich zum Gehalt
- 973,60 € (+24,3 %)
- Gesamtkosten pro Jahr
- 59.683,20 €
RZ-26 · headon.pro
Wohin Ihr Geld fließt
Von den Gesamtkosten kommt dieser Teil netto bei der Person an (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer).
- Netto2.606 €52 %
- Steuern525 €11 %
- Abgaben Person870 €17 %
- Abgaben Arbeitgeber846 €17 %
- Umlagen, BG128 €3 %
Aufschlag je Bruttogehalt
So viel Prozent kommen zum Gehalt dazu. Ziehen Sie den Punkt.
Das können Sie tun
Umlage U1: 84,00 € im Monat
Dafür erstattet die Krankenkasse einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie gilt für Betriebe mit höchstens 30 Mitarbeitenden.
Bei der Person kommen etwa 2.606 € netto an
So wurde gerechnet
- U1 (Krankheit): 2,1 % — nur bei max. 30 Mitarbeitern (§ 1 AAG); der Satz hängt von der Krankenkasse ab (je nach Kasse ca. 0,9–3,9 %)
- U2 (Mutterschaft): 0,44 % für alle Arbeitgeber — der Satz hängt von der Krankenkasse ab
- U3 (Insolvenzgeld): 0,15 % für alle Arbeitgeber (gesetzlich einheitlich)
- Umlagen werden nur bis zur RV-Beitragsbemessungsgrenze (8.450 €/Monat) erhoben
- BG-Beitrag: Branchenabhängig (Durchschnitt)
Grundlage: Beitragssätze 2026 (SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB XI), Umlagen nach AAG und § 358 SGB III. U1 und U2 mit dem eingetragenen Satz Ihrer Krankenkasse (Vorgabe: Annahme), Berufsgenossenschaft als Durchschnittswert.
Was sind Arbeitgeberkosten?
Die Arbeitgeberkosten (auch Lohnnebenkosten genannt) umfassen alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt für einen Mitarbeiter aufbringen muss. Im Durchschnitt liegen diese bei 22-25% des Bruttogehalts.
Für die Personalplanung und Kalkulation ist es essentiell, die tatsächlichen Kosten pro Mitarbeiter zu kennen. Unser Rechner zeigt Ihnen alle Komponenten transparent auf.
Bestandteile der Lohnnebenkosten
- Sozialversicherung
- KV, RV, AV, PV - zusammen ca. 21,2% des Bruttolohns
- Umlagen U1/U2/U3
- Lohnfortzahlung, Mutterschaft, Insolvenz - ca. 2,7% (bei ≤30 Mitarbeitern)
- Berufsgenossenschaft
- Unfallversicherung - je nach Branche 0,5-6%
- Weitere Kosten
- Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge
Sozialversicherungsbeiträge 2026 (Arbeitgeberanteil)
Faktoren, die Ihre Kosten beeinflussen
- Krankenkasse des MitarbeitersDer Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse zwischen ca. 2,2% und 4,3% (Durchschnitt 2026: 2,9%)
- Branche und GefahrenklasseDer BG-Beitrag hängt vom Unfallrisiko der Tätigkeit ab
- BetriebsgrößeDie U1-Umlage fällt nur bei Betrieben bis 30 Mitarbeitern an
- BeitragsbemessungsgrenzenSeit 2025 bundeseinheitlich (RV/AV 2026: 8.450 €/Monat) – oberhalb der Grenzen steigen die Beiträge nicht weiter
- Bruttogehalt
- 4.000,00 €
- Krankenversicherung (7,3% + 1,45% ZB)
- + 350,00 €
- Rentenversicherung (9,3%)
- + 372,00 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3%)
- + 52,00 €
- Pflegeversicherung (1,8%)
- + 72,00 €
- Umlagen U1/U2/U3 (2,69%, ≤30 MA)
- + 107,60 €
- BG-Beitrag (Büro, ca. 0,5%)
- + 20,00 €
- Arbeitgeberkosten gesamt
- 4.973,60 €
Die Umlagen im Detail
U1, U2 und U3 erklärt
- U1 - Krankheit
- Satz der Krankenkasse (je nach Kasse ca. 0,9–3,9 %, im Rechner Vorgabe 2,1 %, änderbar) für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nur für Betriebe ≤30 MA. Erstattung bis 80%.
- U2 - Mutterschaft
- Satz der Krankenkasse (im Rechner Vorgabe 0,44 %, änderbar) für Mutterschaftsaufwendungen. Gilt für alle Betriebe. 100% Erstattung des Zuschusses.
- U3 - Insolvenz
- 0,15% für Insolvenzgeld (gesetzlich einheitlich). Sichert Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz ab.
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zu Arbeitgeberkosten und Lohnnebenkosten
Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten prozentual 2026?
Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber betragen 2026 etwa 22–25 % des Bruttogehalts. Darin enthalten sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 21,2 %), Umlagen U1/U2/U3 (ca. 2,7 % bei Betrieben mit max. 30 Mitarbeitern) und der BG-Beitrag (ca. 1,3 % im Durchschnitt). Bei 4.000 € Bruttogehalt kommen damit rund 900–1.000 € an Nebenkosten hinzu.
Was kostet ein Mitarbeiter mit 3.000 € Bruttogehalt den Arbeitgeber wirklich?
Bei 3.000 € Bruttogehalt betragen die gesamten Arbeitgeberkosten 2026 circa 3.700–3.760 €. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) summieren sich auf rund 634 €, hinzu kommen Umlagen (ca. 81 € bei Betrieben mit max. 30 Mitarbeitern) und der Berufsgenossenschaftsbeitrag (ca. 15–39 € je nach Branche). Unser Arbeitgeberkosten-Rechner schlüsselt alle Positionen transparent auf.
Was sind U1, U2 und U3 Umlagen?
U1 ist die Umlage für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (nur für Betriebe bis 30 Mitarbeiter). U2 ist die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen. U3 ist die Insolvenzgeldumlage. Alle Umlagen werden an die Krankenkasse gezahlt.
Wie hoch ist der Berufsgenossenschaftsbeitrag?
Der BG-Beitrag variiert stark nach Branche und Gefahrenklasse. Im Durchschnitt liegt er bei etwa 1,3 % der Bruttolohnsumme. Büroberufe zahlen oft nur 0,5 %, während das Baugewerbe bis zu 6 % zahlen kann.
Sind Arbeitgeberkosten steuerlich absetzbar?
Ja, alle Arbeitgeberkosten inklusive Lohnnebenkosten sind als Betriebsausgaben voll steuerlich absetzbar. Sie reduzieren den Gewinn und damit die Steuerbelastung des Unternehmens.
Was zahlt der Arbeitgeber bei Minijobbern?
Bei Minijobbern (2026: bis 603 €/Monat) zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer und die Umlagen der Minijob-Zentrale (U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %) – zusammen 31,17 % zusätzlich zum Lohn, dazu der BG-Beitrag. Ab 2027 steigt die Pauschale zur Krankenversicherung auf 14,6 % plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (§ 249b SGB V, geändert durch BGBl. 2026 I Nr. 228).