Arbeitgeberkosten Rechner 2026

Tatsächliche Kosten pro Mitarbeiter berechnen – Sozialversicherung, Umlagen U1/U2/U3 und BG-Beitrag transparent aufgeschlüsselt

Aktualisiert
Werte geprüft
Grundlage
Beitragssätze 2026, AAG
Rechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Branche , Mitarbeitende, Sitz in .

BG-Satz: 0,5% · U1-pflichtig (höchstens 30 Mitarbeitende)

Umlagesätze Ihrer KrankenkasseU1 2,1 % · U2 0,44 %
%
%

Die Sätze für U1 und U2 legt jede Krankenkasse selbst fest; sie stehen in ihrer Satzung oder auf ihrer Website. Vorgabe ist eine Annahme: U1 2,1 %, U2 0,44 %.

4.974

Für 4.000 € brutto zahlen Sie insgesamt 4.974 € – 24,3 % mehr als das Gehalt, 59.683 € im Jahr.

Bruttogehalt pro Monat
4.000,00 €
Krankenversicherung
+ 350,00 €
Rentenversicherung
+ 372,00 €
Arbeitslosenversicherung
+ 52,00 €
Pflegeversicherung
+ 72,00 €
Umlage U1 (Krankheit)
+ 84,00 €
Umlage U2 (Mutterschaft)
+ 17,60 €
Umlage U3 (Insolvenzgeld)
+ 6,00 €
Berufsgenossenschaft
+ 20,00 €
Gesamtkosten
4.973,60 €
Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil)
+ 846,00 €
Umlagen und Berufsgenossenschaft
+ 127,60 €
Zusätzlich zum Gehalt
973,60 € (+24,3 %)
Gesamtkosten pro Jahr
59.683,20 €

RZ-26 · headon.pro

Wohin Ihr Geld fließt

Von den Gesamtkosten kommt dieser Teil netto bei der Person an (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer).

  • Netto2.606 €52 %
  • Steuern525 €11 %
  • Abgaben Person870 €17 %
  • Abgaben Arbeitgeber846 €17 %
  • Umlagen, BG128 €3 %

Aufschlag je Bruttogehalt

So viel Prozent kommen zum Gehalt dazu. Ziehen Sie den Punkt.

10 %20 %30 %0 €3.000 €6.000 €9.000 €12.000 €
Ab 5.813 € (Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung) sinkt der Aufschlag.

Das können Sie tun

  • Umlage U1: 84,00 € im Monat

    Dafür erstattet die Krankenkasse einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie gilt für Betriebe mit höchstens 30 Mitarbeitenden.

  • Bei der Person kommen etwa 2.606 € netto an

    Netto genau berechnen

So wurde gerechnet
  • U1 (Krankheit): 2,1 % — nur bei max. 30 Mitarbeitern (§ 1 AAG); der Satz hängt von der Krankenkasse ab (je nach Kasse ca. 0,9–3,9 %)
  • U2 (Mutterschaft): 0,44 % für alle Arbeitgeber — der Satz hängt von der Krankenkasse ab
  • U3 (Insolvenzgeld): 0,15 % für alle Arbeitgeber (gesetzlich einheitlich)
  • Umlagen werden nur bis zur RV-Beitragsbemessungsgrenze (8.450 €/Monat) erhoben
  • BG-Beitrag: Branchenabhängig (Durchschnitt)

Grundlage: Beitragssätze 2026 (SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB XI), Umlagen nach AAG und § 358 SGB III. U1 und U2 mit dem eingetragenen Satz Ihrer Krankenkasse (Vorgabe: Annahme), Berufsgenossenschaft als Durchschnittswert.

Was sind Arbeitgeberkosten?

Die Arbeitgeberkosten (auch Lohnnebenkosten genannt) umfassen alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt für einen Mitarbeiter aufbringen muss. Im Durchschnitt liegen diese bei 22-25% des Bruttogehalts.

Für die Personalplanung und Kalkulation ist es essentiell, die tatsächlichen Kosten pro Mitarbeiter zu kennen. Unser Rechner zeigt Ihnen alle Komponenten transparent auf.

Bestandteile der Lohnnebenkosten

Sozialversicherung
KV, RV, AV, PV - zusammen ca. 21,2% des Bruttolohns
Umlagen U1/U2/U3
Lohnfortzahlung, Mutterschaft, Insolvenz - ca. 2,7% (bei ≤30 Mitarbeitern)
Berufsgenossenschaft
Unfallversicherung - je nach Branche 0,5-6%
Weitere Kosten
Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge

Sozialversicherungsbeiträge 2026 (Arbeitgeberanteil)

Faktoren, die Ihre Kosten beeinflussen

  1. Krankenkasse des MitarbeitersDer Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse zwischen ca. 2,2% und 4,3% (Durchschnitt 2026: 2,9%)
  2. Branche und GefahrenklasseDer BG-Beitrag hängt vom Unfallrisiko der Tätigkeit ab
  3. BetriebsgrößeDie U1-Umlage fällt nur bei Betrieben bis 30 Mitarbeitern an
  4. BeitragsbemessungsgrenzenSeit 2025 bundeseinheitlich (RV/AV 2026: 8.450 €/Monat) – oberhalb der Grenzen steigen die Beiträge nicht weiter
Beispiel: Bruttogehalt 4.000€
Bruttogehalt
4.000,00 €
Krankenversicherung (7,3% + 1,45% ZB)
+ 350,00 €
Rentenversicherung (9,3%)
+ 372,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3%)
+ 52,00 €
Pflegeversicherung (1,8%)
+ 72,00 €
Umlagen U1/U2/U3 (2,69%, ≤30 MA)
+ 107,60 €
BG-Beitrag (Büro, ca. 0,5%)
+ 20,00 €
Arbeitgeberkosten gesamt
4.973,60 €

Die Umlagen im Detail

U1, U2 und U3 erklärt

U1 - Krankheit
Satz der Krankenkasse (je nach Kasse ca. 0,9–3,9 %, im Rechner Vorgabe 2,1 %, änderbar) für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nur für Betriebe ≤30 MA. Erstattung bis 80%.
U2 - Mutterschaft
Satz der Krankenkasse (im Rechner Vorgabe 0,44 %, änderbar) für Mutterschaftsaufwendungen. Gilt für alle Betriebe. 100% Erstattung des Zuschusses.
U3 - Insolvenz
0,15% für Insolvenzgeld (gesetzlich einheitlich). Sichert Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz ab.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zu Arbeitgeberkosten und Lohnnebenkosten

Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten prozentual 2026?

Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber betragen 2026 etwa 22–25 % des Bruttogehalts. Darin enthalten sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 21,2 %), Umlagen U1/U2/U3 (ca. 2,7 % bei Betrieben mit max. 30 Mitarbeitern) und der BG-Beitrag (ca. 1,3 % im Durchschnitt). Bei 4.000 € Bruttogehalt kommen damit rund 900–1.000 € an Nebenkosten hinzu.

Was kostet ein Mitarbeiter mit 3.000 € Bruttogehalt den Arbeitgeber wirklich?

Bei 3.000 € Bruttogehalt betragen die gesamten Arbeitgeberkosten 2026 circa 3.700–3.760 €. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) summieren sich auf rund 634 €, hinzu kommen Umlagen (ca. 81 € bei Betrieben mit max. 30 Mitarbeitern) und der Berufsgenossenschaftsbeitrag (ca. 15–39 € je nach Branche). Unser Arbeitgeberkosten-Rechner schlüsselt alle Positionen transparent auf.

Was sind U1, U2 und U3 Umlagen?

U1 ist die Umlage für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (nur für Betriebe bis 30 Mitarbeiter). U2 ist die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen. U3 ist die Insolvenzgeldumlage. Alle Umlagen werden an die Krankenkasse gezahlt.

Wie hoch ist der Berufsgenossenschaftsbeitrag?

Der BG-Beitrag variiert stark nach Branche und Gefahrenklasse. Im Durchschnitt liegt er bei etwa 1,3 % der Bruttolohnsumme. Büroberufe zahlen oft nur 0,5 %, während das Baugewerbe bis zu 6 % zahlen kann.

Sind Arbeitgeberkosten steuerlich absetzbar?

Ja, alle Arbeitgeberkosten inklusive Lohnnebenkosten sind als Betriebsausgaben voll steuerlich absetzbar. Sie reduzieren den Gewinn und damit die Steuerbelastung des Unternehmens.

Was zahlt der Arbeitgeber bei Minijobbern?

Bei Minijobbern (2026: bis 603 €/Monat) zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer und die Umlagen der Minijob-Zentrale (U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %) – zusammen 31,17 % zusätzlich zum Lohn, dazu der BG-Beitrag. Ab 2027 steigt die Pauschale zur Krankenversicherung auf 14,6 % plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (§ 249b SGB V, geändert durch BGBl. 2026 I Nr. 228).