Arbeitgeberkosten Rechner 2026

Tatsächliche Kosten pro Mitarbeiter berechnen – Sozialversicherung, Umlagen U1/U2/U3 und BG-Beitrag transparent aufgeschlüsselt

Stand September 2026Grundlage: Beitragssätze 2026, AAGRechnet in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nur auf Ihren Wunsch auf diesem Gerät gemerkt

Branche , Mitarbeitende, Sitz in .

BG-Satz: 0,5% · U1-pflichtig (höchstens 30 Mitarbeitende)

Auch hier tippen oder ziehen: Aus Ihrem Budget wird das mögliche Bruttogehalt.

Für 4.000 € brutto zahlen Sie insgesamt 4.974 € – 24,3 % mehr als das Gehalt, 59.683 € im Jahr.

Bruttogehalt pro Monat
4.000,00 €
Krankenversicherung
+ 350,00 €
Rentenversicherung
+ 372,00 €
Arbeitslosenversicherung
+ 52,00 €
Pflegeversicherung
+ 72,00 €
Umlage U1 (Krankheit)
+ 84,00 €
Umlage U2 (Mutterschaft)
+ 17,60 €
Umlage U3 (Insolvenzgeld)
+ 6,00 €
Berufsgenossenschaft
+ 20,00 €
Gesamtkosten
4.973,60 €
Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil)
+ 846,00 €
Umlagen und Berufsgenossenschaft
+ 127,60 €
Zusätzlich zum Gehalt
973,60 € (+24,3 %)
Gesamtkosten pro Jahr
59.683,20 €

RZ-26 · headon.pro

Wohin Ihr Geld fließt

Von den Gesamtkosten kommt dieser Teil netto bei der Person an (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer).

  • Netto2.606 €52 %
  • Steuern525 €11 %
  • Abgaben Person870 €17 %
  • Abgaben Arbeitgeber846 €17 %
  • Umlagen, BG128 €3 %

Aufschlag je Bruttogehalt

So viel Prozent kommen zum Gehalt dazu. Ziehen Sie den Punkt.

10 %20 %0 €3.000 €6.000 €9.000 €12.000 €
Ab 5.813 € (Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung) sinkt der Aufschlag.

Das können Sie tun

  • Umlage U1: 84,00 € im Monat

    Dafür erstattet die Krankenkasse einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie gilt für Betriebe mit höchstens 30 Mitarbeitenden.

  • Bei der Person kommen etwa 2.606 € netto an

    Netto genau berechnen

So wurde gerechnet
  • U1 (Krankheit): 2,1 % — nur bei max. 30 Mitarbeitern (§ 1 AAG); kassenindividuelle Durchschnittsannahme (je nach Kasse ca. 0,9–3,9 %)
  • U2 (Mutterschaft): 0,44 % für alle Arbeitgeber — kassenindividuelle Durchschnittsannahme
  • U3 (Insolvenzgeld): 0,15 % für alle Arbeitgeber (gesetzlich einheitlich)
  • Umlagen werden nur bis zur RV-Beitragsbemessungsgrenze (8.450 €/Monat) erhoben
  • BG-Beitrag: Branchenabhängig (Durchschnitt)

Grundlage: Beitragssätze 2026 (SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB XI), Umlagen nach AAG und § 358 SGB III. U1, U2 und Berufsgenossenschaft sind Durchschnittswerte.

Was sind Arbeitgeberkosten?

Die Arbeitgeberkosten (auch Lohnnebenkosten genannt) umfassen alle Kosten, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt für einen Mitarbeiter aufbringen muss. Im Durchschnitt liegen diese bei 22-25% des Bruttogehalts.

Für die Personalplanung und Kalkulation ist es essentiell, die tatsächlichen Kosten pro Mitarbeiter zu kennen. Unser Rechner zeigt Ihnen alle Komponenten transparent auf.

Bestandteile der Lohnnebenkosten

Sozialversicherung
KV, RV, AV, PV - zusammen ca. 21,2% des Bruttolohns
Umlagen U1/U2/U3
Lohnfortzahlung, Mutterschaft, Insolvenz - ca. 2,7% (bei ≤30 Mitarbeitern)
Berufsgenossenschaft
Unfallversicherung - je nach Branche 0,5-6%
Weitere Kosten
Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge

Sozialversicherungsbeiträge 2026 (Arbeitgeberanteil)

Faktoren, die Ihre Kosten beeinflussen

  1. 1Krankenkasse des MitarbeitersDer Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse zwischen ca. 2,2% und 4,3% (Durchschnitt 2026: 2,9%)
  2. 2Branche und GefahrenklasseDer BG-Beitrag hängt vom Unfallrisiko der Tätigkeit ab
  3. 3BetriebsgrößeDie U1-Umlage fällt nur bei Betrieben bis 30 Mitarbeitern an
  4. 4BeitragsbemessungsgrenzenSeit 2025 bundeseinheitlich (RV/AV 2026: 8.450 €/Monat) – oberhalb der Grenzen steigen die Beiträge nicht weiter
Beispiel: Bruttogehalt 4.000€
Bruttogehalt
4.000,00 €
Krankenversicherung (7,3% + 1,45% ZB)
+ 350,00 €
Rentenversicherung (9,3%)
+ 372,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3%)
+ 52,00 €
Pflegeversicherung (1,8%)
+ 72,00 €
Umlagen U1/U2/U3 (2,69%, ≤30 MA)
+ 107,60 €
BG-Beitrag (Büro, ca. 0,5%)
+ 20,00 €
Arbeitgeberkosten gesamt
4.973,60 €

Die Umlagen im Detail

U1, U2 und U3 erklärt

U1 - Krankheit
2,1% Ø (kassenindividuell ca. 0,9–3,9%) für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nur für Betriebe ≤30 MA. Erstattung bis 80%.
U2 - Mutterschaft
0,44% Ø (kassenindividuell) für Mutterschaftsaufwendungen. Gilt für alle Betriebe. 100% Erstattung des Zuschusses.
U3 - Insolvenz
0,15% für Insolvenzgeld (gesetzlich einheitlich). Sichert Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz ab.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zu Arbeitgeberkosten und Lohnnebenkosten

Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten prozentual 2026?

Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber betragen 2026 etwa 22–25 % des Bruttogehalts. Darin enthalten sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 21,2 %), Umlagen U1/U2/U3 (ca. 2,7 % bei Betrieben mit max. 30 Mitarbeitern) und der BG-Beitrag (ca. 1,3 % im Durchschnitt). Bei 4.000 € Bruttogehalt kommen damit rund 900–1.000 € an Nebenkosten hinzu.

Was kostet ein Mitarbeiter mit 3.000 € Bruttogehalt den Arbeitgeber wirklich?

Bei 3.000 € Bruttogehalt betragen die gesamten Arbeitgeberkosten 2026 circa 3.700–3.760 €. Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) summieren sich auf rund 634 €, hinzu kommen Umlagen (ca. 81 € bei Betrieben mit max. 30 Mitarbeitern) und der Berufsgenossenschaftsbeitrag (ca. 15–39 € je nach Branche). Unser Arbeitgeberkosten-Rechner schlüsselt alle Positionen transparent auf.

Was sind U1, U2 und U3 Umlagen?

U1 ist die Umlage für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (nur für Betriebe bis 30 Mitarbeiter). U2 ist die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen. U3 ist die Insolvenzgeldumlage. Alle Umlagen werden an die Krankenkasse gezahlt.

Wie hoch ist der Berufsgenossenschaftsbeitrag?

Der BG-Beitrag variiert stark nach Branche und Gefahrenklasse. Im Durchschnitt liegt er bei etwa 1,3 % der Bruttolohnsumme. Büroberufe zahlen oft nur 0,5 %, während das Baugewerbe bis zu 6 % zahlen kann.

Sind Arbeitgeberkosten steuerlich absetzbar?

Ja, alle Arbeitgeberkosten inklusive Lohnnebenkosten sind als Betriebsausgaben voll steuerlich absetzbar. Sie reduzieren den Gewinn und damit die Steuerbelastung des Unternehmens.

Was zahlt der Arbeitgeber bei Minijobbern?

Bei Minijobbern (2026: bis 603 €/Monat) zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer plus Umlagen und BG-Beitrag. Insgesamt etwa 30 % zusätzlich zum Lohn.