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1.000 €10.000 €
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Keine 5

Steuerfreie Zuschläge (§3b EStG):

  • Nachtarbeit (20-6 Uhr): bis 25% steuerfrei
  • Sonntagsarbeit: bis 50% steuerfrei
  • Feiertagsarbeit: bis 125% steuerfrei
  • Basis: max. 50€/Stunde Grundlohn

Netto-Auszahlung

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für 10 Überstunden

Auszahlung

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Hinweise

  • •Freizeitausgleich ist finanziell vorteilhafter

Steuerliche Hinweise:

  • Überstunden werden mit dem Grenzsteuersatz versteuert
  • Nacht-/Sonntags-/Feiertagszuschläge können steuerfrei sein (§3b EStG)
  • Freizeitausgleich ist steuerneutral

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Mai 2026):

  • Gesetz
    Einkommensteuergesetz (EStG)

    Gesetzliche Grundlage für die Einkommensteuerberechnung

  • Gesetz
    Sozialgesetzbuch (SGB)

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Überstunden auszahlen oder abfeiern?

Wenn du Überstunden angesammelt hast, stellt sich die Frage: Auszahlen lassen oder als Freizeitausgleich nehmen? Die Antwort hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab – und davon, wie wertvoll dir Freizeit ist.

Für die Entscheidung ist es wichtig, die steuerliche Behandlung zu verstehen und den tatsächlichen Netto-Wert deiner Überstunden zu kennen. Unser Rechner zeigt dir beide Optionen transparent auf.

Wie werden Überstunden versteuert?

Überstunden werden als normales Einkommen versteuert – mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Das bedeutet: Je höher dein Gehalt, desto mehr Steuern zahlst du auf die Überstundenvergütung.

Beispiel: Überstundenvergütung bei 4.000€ Bruttogehalt

Beispiel: Überstundenvergütung bei 4.000€ Bruttogehalt
PositionBetrag
Überstundenvergütung (brutto)100,00 €
Lohnsteuer (ca. 25%)− 25,00 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Sozialversicherung (ca. 20%)− 20,00 €
Netto-Auszahlung55,00 €

Beim Freizeitausgleich: Du erhältst den vollen Wert deines Netto-Stundenlohns als zusätzliche Freizeit – ohne Abzüge, da kein zusätzliches Einkommen fließt.

Steuerfreie Zuschläge nach §3b EStG

Eine Ausnahme gibt es bei Zuschlägen für besondere Arbeitszeiten. Diese sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei und können die Auszahlung deutlich attraktiver machen.

Steuerfreie Zuschläge im Überblick

Nachtarbeit (20-6 Uhr)
Bis 25% des Grundlohns steuerfrei. Bei Arbeit vor 0 Uhr oder nach 4 Uhr bis 40%.
Sonntagsarbeit
Bis 50% des Grundlohns steuerfrei. Gilt für Arbeit von 0-24 Uhr am Sonntag.
Feiertagsarbeit
Bis 125% des Grundlohns steuerfrei. Bei Arbeit am 24.12., 25.12., 26.12. oder 1.5. bis 150%.

Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur für einen Grundlohn bis 50€/Stunde. Die Zuschläge selbst sind aber weiterhin sozialversicherungspflichtig.

Was lohnt sich mehr?

Entscheidungsfaktoren

  1. 1
    Finanzielle Situation: Wenn du das Geld dringend brauchst, ist Auszahlung die richtige Wahl – trotz Steuerabzügen.
  2. 2
    Steuerfreie Zuschläge: Bei Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit können steuerfreie Zuschläge die Auszahlung deutlich attraktiver machen.
  3. 3
    Grenzsteuersatz: Bei hohem Einkommen ist der Steuernachteil größer – Freizeitausgleich wird relativ wertvoller.
  4. 4
    Work-Life-Balance: Freizeit hat auch einen immateriellen Wert. Erholung und Lebensqualität lassen sich nicht nur in Euro messen.

Faustregel: Finanziell gesehen ist die Auszahlung durch Steuern und Sozialabgaben fast immer weniger wert als der Freizeitausgleich. Der Unterschied kann je nach Grenzsteuersatz 35-45% betragen.

Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die maximale Arbeitszeit: Durchschnittlich maximal 48 Stunden pro Woche über 6 Monate. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden, die Regelarbeitszeit 8 Stunden.

Überstunden müssen grundsätzlich ausgeglichen werden – durch Freizeit oder Vergütung. Ein Anspruch auf Vergütung besteht aber nur, wenn dies vertraglich geregelt ist.

Wichtige Regelungen

Anordnungspflicht
Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet werden.
Vertragliche Regelung
Ohne Regelung im Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kein automatischer Anspruch auf Vergütung.
Verfallsfristen
Überstunden können verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden – Ausschlussfristen beachten.
Dokumentation
Halte deine Überstunden schriftlich fest – im Streitfall liegt die Beweislast bei dir.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zu Überstunden, Auszahlung und Freizeitausgleich

Überstunden werden wie normales Einkommen versteuert – mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Je höher dein Gehalt, desto mehr Steuern zahlst du auf die Überstundenvergütung. Bei einem Brutto von 4.000€/Monat liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 35-40%, sodass von 100€ Überstundenvergütung nur etwa 60-65€ netto bleiben.

Steuerfreie Zuschläge gibt es für besondere Arbeitszeiten: Nachtarbeit (20-6 Uhr) bis 25% des Grundlohns, Sonntagsarbeit bis 50%, Feiertagsarbeit bis 125%. Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur für einen Grundlohn bis 50€/Stunde. Die Zuschläge sind weiterhin sozialversicherungspflichtig.

Finanziell ist Freizeitausgleich meist wertvoller, da keine Steuern und Sozialabgaben anfallen. Der Wert entspricht deinem Netto-Stundenlohn. Bei Auszahlung gehen je nach Grenzsteuersatz 35-45% für Steuern und Sozialabgaben verloren. Allerdings können steuerfreie Zuschläge die Auszahlung attraktiver machen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die maximale Arbeitszeit: Durchschnittlich maximal 48 Stunden pro Woche über 6 Monate. Überstunden müssen grundsätzlich ausgeglichen werden – durch Freizeit oder Vergütung. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden.

Nur wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ohne vertragliche Regelung besteht kein automatischer Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich. Überstunden müssen in der Regel vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt worden sein.

In Steuerklasse 4 (Verheiratete mit ähnlichem Einkommen) liegt der Grenzsteuersatz bei mittleren Einkommen häufig bei 30–38%. Von 100€ Brutto-Auszahlung bleiben damit ca. 60–70€ netto übrig — abzüglich Sozialabgaben (~20%). Ab einer größeren Anzahl Überstunden kann der nächst-höhere Steuersatz greifen, daher lohnt sich oft eine Aufteilung über zwei Steuerjahre, falls möglich.

Steuerklasse 5 hat den ungünstigsten Lohnsteuerabzug, da der Ehepartner in Steuerklasse 3 die Freibeträge nutzt. Von 100€ Überstunden-Brutto bleiben oft nur 50–55€ netto. Tipp: Im Folgejahr wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung viel davon zurückgeholt — die Steuerschuld bemisst sich am Gesamteinkommen beider Partner, nicht am vorläufigen Lohnsteuerabzug.

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