Überstunden Auszahlen Rechner 2026
Was bleibt von Überstunden netto? Auszahlung oder Freizeitausgleich vergleichen.
- Aktualisiert
- Grundlage
- § 3b EStG, § 1 SvEV, ArbZG
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Zuschlag
Art der Überstunden
Mo–Sa, 6–20 Uhr: Zuschläge sind voll steuerpflichtig.
Mein Bruttogehalt: € im Monat bei Stunden pro Woche, Steuerklasse , wohnhaft in , Kirchensteuer, Kinder.
Weitere Angaben35 Jahre
Ihre Überstunden netto
für 10 Std.
139,18 €
139,18 €Von 288,68 € brutto für 10 Überstunden bleiben Ihnen 139,18 € – das sind 13,92 € netto je Überstunde.
Auszahlung gegenüber Freizeitausgleich−48,86 €
Freizeitausgleich lohnt sich mehr: Freizeitausgleich wären 12,5 Std. frei, im Wert von 188,04 € netto.
- Stundenlohn (Grundlohn)
- 23,09 €
- mit 25 % Zuschlag
- 28,87 €
RZ-26 · headon.pro
Netto je Zuschlag
So viel bleibt von 10 Überstunden bei verschiedenen Zuschlägen. Tippen Sie eine Zeile an.
So wurde gerechnet
- Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33).
- Überstunden werden vereinfacht mit Ihrem Grenzsteuersatz versteuert.
- Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge können steuerfrei sein (§ 3b EStG), Basis höchstens 50 € Grundlohn pro Stunde.
- Freizeitausgleich ist steuerneutral: Wert = Netto-Stundenlohn × freie Stunden (inklusive Zuschlag als Zeit).
- Angekündigt, bisher kein Gesetz: Mehrarbeits-Zuschläge über der Vollzeit steuerfrei – unter „Weitere Angaben“ als Annahme simulierbar (bis 25 % des Grundlohns).
Grundlage: § 3b EStG, § 1 SvEV, Arbeitszeitgesetz, Lohnsteuer 2026. Vereinfachte Rechnung.
Überstunden auszahlen oder abfeiern?
Wenn Sie Überstunden angesammelt haben, stellt sich die Frage: Auszahlen lassen oder als Freizeitausgleich nehmen? Die Antwort hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab – und davon, wie wertvoll Ihnen Freizeit ist.
Für die Entscheidung ist es wichtig, die steuerliche Behandlung zu verstehen und den tatsächlichen Netto-Wert Ihrer Überstunden zu kennen. Unser Rechner zeigt Ihnen beide Optionen transparent auf.
Wie werden Überstunden versteuert?
Überstunden werden als normales Einkommen versteuert – mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Das bedeutet: Je höher Ihr Gehalt, desto mehr Steuern zahlen Sie auf die Überstundenvergütung.
- Überstundenvergütung (brutto)
- 100,00 €
- Lohnsteuer (ca. 31%)
- − 30,64 €
- Solidaritätszuschlag
- − 0,00 €
- Sozialversicherung (ca. 21%)
- − 21,15 €
- Netto-Auszahlung
- 48,21 €
Beim Freizeitausgleich: Sie erhalten den vollen Wert Ihres Netto-Stundenlohns als zusätzliche Freizeit – ohne Abzüge, da kein zusätzliches Einkommen fließt.
Überstunden netto: Steuerklasse 1 vs. Steuerklasse 4 im Vergleich
Die Überstunden-Steuer hängt direkt von Ihrer Steuerklasse ab. Entgegen einem verbreiteten Irrtum verwenden Steuerklasse 1 (ledig) und Steuerklasse 4 (verheiratet, ähnliche Einkommen beider Partner) exakt denselben Lohnsteuertarif. Der monatliche Lohnsteuerabzug – und damit die Überstunden-Netto-Auszahlung – ist in beiden Steuerklassen bei gleichem Brutto identisch.
- Überstundenvergütung (brutto)
- 200,00 €
- Lohnsteuer ca. 29% (SK 1)
- − 57,96 €
- Sozialversicherung ca. 21%
- − 42,30 €
- Netto-Auszahlung (SK 1)
- 99,74 €
- Überstundenvergütung (brutto)
- 200,00 €
- Lohnsteuer ca. 29% (SK 4 = SK 1)
- − 57,96 €
- Sozialversicherung ca. 21%
- − 42,30 €
- Netto-Auszahlung (SK 4)
- 99,74 €
- Überstundenvergütung (brutto)
- 200,00 €
- Lohnsteuer ca. 21% (SK 3)
- − 41,85 €
- Sozialversicherung ca. 21%
- − 42,30 €
- Netto-Auszahlung (SK 3)
- 115,85 €
Hinweis zu SK 3: Der geringere Lohnsteuerabzug in Steuerklasse 3 ist kein dauerhafter Steuervorteil – er verschiebt nur die Abzüge zum Ehepartner in Steuerklasse 5. Im Rahmen der gemeinsamen Einkommensteuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast über das Ehegattensplitting für beide Partner gemeinsam berechnet.
Wichtig: Der Grundlohn der Überstunde wird als regulärer Arbeitslohn nach dem Progressionsprinzip besteuert. Geltendes Recht sind die §3b-Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, die steuerfrei bleiben. Der Koalitionsvertrag kündigt zusätzlich an, auch Zuschläge für Mehrarbeit über die Vollzeit hinaus (40 Std./Woche, mit Tarifvertrag 34 Std.) steuerfrei zu stellen – ein Gesetz dazu gibt es bisher nicht (Stand: September 2026). Die optionale Simulation im Rechner (Zuschlag bis 25% des Grundlohns lohnsteuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig) ist eine Annahme, kein Gesetzes- oder Entwurfstext. §3b-Zuschläge sind dagegen bis zu einem Grundlohn von 25€/Stunde auch beitragsfrei (§ 1 SvEV).
Steuerfreie Zuschläge nach §3b EStG
Eine Ausnahme gibt es bei Zuschlägen für besondere Arbeitszeiten. Diese sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei und können die Auszahlung deutlich attraktiver machen.
Steuerfreie Zuschläge im Überblick
- Nachtarbeit (20-6 Uhr)
- Bis 25% des Grundlohns steuerfrei. Für die Zeit von 0 bis 4 Uhr bis 40%, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.
- Sonntagsarbeit
- Bis 50% des Grundlohns steuerfrei. Gilt für Arbeit von 0-24 Uhr am Sonntag.
- Feiertagsarbeit
- Bis 125% des Grundlohns steuerfrei. Bei Arbeit am 24.12. (ab 14 Uhr), 25.12., 26.12. oder 1.5. bis 150%.
Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur für einen Grundlohn bis 50€/Stunde. In der Sozialversicherung sind die Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25€/Stunde beitragsfrei (§ 1 SvEV) – der auf einen höheren Grundlohn entfallende Teil ist beitragspflichtig.
Was lohnt sich mehr?
Entscheidungsfaktoren
- Finanzielle SituationWenn Sie das Geld dringend brauchen, ist Auszahlung die richtige Wahl – trotz Steuerabzügen.
- Steuerfreie ZuschlägeBei Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit können steuerfreie Zuschläge die Auszahlung deutlich attraktiver machen.
- GrenzsteuersatzBei hohem Einkommen ist der Steuernachteil größer – Freizeitausgleich wird relativ wertvoller.
- Work-Life-BalanceFreizeit hat auch einen immateriellen Wert. Erholung und Lebensqualität lassen sich nicht nur in Euro messen.
Faustregel: Finanziell gesehen ist die Auszahlung durch Steuern und Sozialabgaben fast immer weniger wert als der Freizeitausgleich. Der Unterschied kann je nach Grenzsteuersatz 35-45% betragen.
Rechtliche Grundlagen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die maximale Arbeitszeit: Durchschnittlich maximal 48 Stunden pro Woche über 6 Monate. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden, die Regelarbeitszeit 8 Stunden.
Überstunden müssen grundsätzlich ausgeglichen werden – durch Freizeit oder Vergütung. Ein Anspruch auf Vergütung besteht aber nur, wenn dies vertraglich geregelt ist.
Wichtige Regelungen
- Anordnungspflicht
- Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet werden.
- Vertragliche Regelung
- Ohne Regelung im Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kein automatischer Anspruch auf Vergütung.
- Verfallsfristen
- Überstunden können verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden – Ausschlussfristen beachten.
- Dokumentation
- Halten Sie Ihre Überstunden schriftlich fest – im Streitfall liegt die Beweislast bei Ihnen.
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zu Überstunden, Auszahlung und Freizeitausgleich
Sind Überstundenzuschläge 2026 steuerfrei?
Nein. Normale Überstundenzuschläge sind 2026 lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Koalitionsvertrag kündigt an, Zuschläge für Mehrarbeit über die Vollzeit hinaus (34 Stunden mit Tarifvertrag, sonst 40 Stunden) steuerfrei zu stellen. Ein Gesetz dazu gibt es bisher nicht (Stand: September 2026). Unabhängig davon sind Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG steuerfrei. Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Kabinett 2. September 2026) sieht vor, die Stundenlohngrenze dafür ab 2027 von 50 auf 75 Euro anzuheben. Beschlossen ist das noch nicht.
Warum fallen trotz simuliertem steuerfreiem Zuschlag noch Sozialabgaben an?
Die Simulation im Rechner beruht auf einer Annahme für das angekündigte Vorhaben (kein Gesetzes- oder Entwurfstext): Mehrarbeits-Zuschläge würden nur von der Lohnsteuer befreit, nicht von den Sozialversicherungsbeiträgen. Das wäre der zentrale Unterschied zur bereits geltenden §3b-Regel für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Auf den simulierten steuerfreien Zuschlag werden in der Rechnung also weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig (Arbeitnehmeranteil rund 20%), solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten ist. Der Rechner weist den simulierten steuerfreien Anteil separat aus.
Wie werden Überstunden versteuert?
Überstunden werden wie normales Einkommen versteuert – mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Je höher Ihr Gehalt, desto mehr Steuern zahlen Sie auf die Überstundenvergütung. Bei einem Brutto von 4.000€/Monat liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 31%, sodass von 100€ Überstundenvergütung nach Steuern und Sozialabgaben nur etwa 48€ netto bleiben.
Welche Zuschläge sind steuerfrei nach §3b EStG?
Steuerfreie Zuschläge gibt es für besondere Arbeitszeiten: Nachtarbeit (20-6 Uhr) bis 25% des Grundlohns, Sonntagsarbeit bis 50%, Feiertagsarbeit bis 125%. Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur für einen Grundlohn bis 50€/Stunde. In der Sozialversicherung sind die Zuschläge bis zu einem Grundlohn von 25€/Stunde beitragsfrei (§ 1 SvEV), darüber hinaus beitragspflichtig.
Was lohnt sich mehr: Auszahlung oder Freizeitausgleich?
Finanziell ist Freizeitausgleich meist wertvoller, da keine Steuern und Sozialabgaben anfallen. Der Wert entspricht Ihrem Netto-Stundenlohn. Bei Auszahlung gehen je nach Grenzsteuersatz 35-45% für Steuern und Sozialabgaben verloren. Allerdings können steuerfreie Zuschläge die Auszahlung attraktiver machen.
Welche rechtlichen Grenzen gibt es bei Überstunden?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die maximale Arbeitszeit: Durchschnittlich maximal 48 Stunden pro Woche über 6 Monate. Überstunden müssen grundsätzlich ausgeglichen werden – durch Freizeit oder Vergütung. Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden.
Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Nur wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ohne vertragliche Regelung besteht kein automatischer Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich. Überstunden müssen in der Regel vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt worden sein.
Wie viele Überstunden auszahlen lassen lohnt sich in Steuerklasse 4?
In Steuerklasse 4 (Verheiratete mit ähnlichem Einkommen) ist der Lohnsteuerabzug identisch mit Steuerklasse 1 – beide nutzen denselben Lohnsteuertarif. Bei 3.500€ Brutto/Monat liegt der Grenzsteuersatz auf Überstunden bei ca. 30%. Von 100€ Brutto-Auszahlung bleiben nach Lohnsteuer und Sozialabgaben (~20%) rund 50€ netto. Ab einer größeren Anzahl Überstunden kann der nächst-höhere Steuersatz greifen, daher lohnt sich oft eine Aufteilung über zwei Steuerjahre, falls möglich.
Was bringt Überstunden auszahlen netto bei Steuerklasse 5?
Steuerklasse 5 hat den ungünstigsten Lohnsteuerabzug, da der Ehepartner in Steuerklasse 3 die Freibeträge nutzt. Von 100€ Überstunden-Brutto bleiben oft nur 50–55€ netto. Tipp: Im Folgejahr wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung viel davon zurückgeholt — die Steuerschuld bemisst sich am Gesamteinkommen beider Partner, nicht am vorläufigen Lohnsteuerabzug.
Wie viel bleibt von Überstunden netto in Steuerklasse 1?
In Steuerklasse 1 (ledig, keine Kinder) liegt der Grenzsteuersatz bei mittlerem Einkommen von ca. 3.500€/Monat bei rund 30%. Von 100€ Überstunden-Brutto bleiben nach Lohnsteuer (~30%) und Sozialabgaben (~20%) typischerweise rund 50€ netto. Bei höherem Einkommen steigt der Grenzsteuersatz weiter, sodass die Netto-Auszahlung sinkt. Unser Rechner zeigt Ihnen die genaue Überstunden-Netto-Auszahlung für Ihr Gehalt.
Wie wird die Überstunden-Steuer berechnet – gibt es eine Sonderregel?
Der Grundlohn der Überstunde wird als normaler Arbeitslohn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (Progressionsprinzip). Bei den Zuschlägen ist zu unterscheiden: Zuschläge nach §3b EStG für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen steuerfrei – das ist geltendes Recht. Zusätzlich kündigt der Koalitionsvertrag an, Zuschläge für Mehrarbeit über die Vollzeit hinaus steuerfrei zu stellen; ein Gesetz dazu gibt es bisher nicht (Stand: September 2026). In der Simulation des Rechners (Annahme, kein Gesetzestext) blieben Mehrarbeits-Zuschläge sozialversicherungspflichtig; §3b-Zuschläge sind bis zu einem Grundlohn von 25€/Stunde beitragsfrei (§ 1 SvEV).