Krankengeld-Rechner 2026
Wie viel Geld bekommen Sie, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind? Nach § 47 SGB V mit allen Abzügen
Stand September 2026Grundlage: §§ 47, 48 SGB VRechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert
Laufendes Brutto des letzten abgerechneten Monats, ohne Einmalzahlungen
Netto aus derselben Gehaltsabrechnung (Auszahlung ohne Einmalzahlungen)
Für den Pflegebeitrag: ohne Kinder ab 23 mit Zuschlag, ab dem 2. Kind mit Abschlag
Einmalzahlungen und AlterEinmalzahlungen 0 € · 35 Jahre
Zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, soweit beitragspflichtig
Ab 23 ohne Kinder gilt der Pflege-Zuschlag
Krankengeld netto im Monat
57,87 € pro Tag
1.736,10 €
1.736,10 €Die Krankenkasse zahlt 70,00 € Krankengeld pro Kalendertag. Nach Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeitrag bleiben 1.736,10 € im Monat – 74 % Ihres Nettolohns von 2.333,25 €, also 597,15 € weniger.
Ihr bisheriger Nettolohn von 2.333,25 €
- Krankengeld netto1.736,10 €74 %
- Beiträge vom Krankengeld363,90 €16 %
- Nicht ersetzt233,25 €10 %
- Regelentgelt pro TagBrutto ÷ 30 plus Einmalzahlungen ÷ 360
- 116,67 €
- 70 % des Regelentgelts
- 81,67 €
- 90 % des Nettolohns (Obergrenze)diese Grenze bestimmt Ihr Krankengeld
- 70,00 €
- Krankengeld brutto pro Tag
- 70,00 €
- Rentenversicherung9,3 % von 80 % des Regelentgelts
- − 8,68 €
- Arbeitslosenversicherung1,3 % von 80 % des Regelentgelts
- − 1,21 €
- Pflegeversicherung2,4 % von 80 % des Regelentgelts
- − 2,24 €
- Krankengeld netto pro Tag
- 57,87 €
- Krankengeld netto im Monat30 Kalendertage
- 1.736,10 €
Gut zu wissen
Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt
Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen (§ 32b EStG). Bei mehr als 410 € Krankengeld im Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG).
Keine Krankenkassenbeiträge
Während des Krankengeldbezugs sind Sie in der Krankenversicherung beitragsfrei (§ 224 SGB V). Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträge trägt die Krankenkasse zur Hälfte; den Pflege-Zuschlag für Kinderlose tragen Sie allein.
RZ-26 · headon.pro
So läuft es ab
Woche 1 bis 6
Der Arbeitgeber zahlt den vollen Lohn weiter (Entgeltfortzahlung, § 3 EFZG).
Ab Woche 7
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld für jeden Kalendertag, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist.
Höchstens 78 Wochen
Wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren, die Wochen der Lohnfortzahlung eingerechnet (§ 48 SGB V).
Nettolohn nicht zur Hand? Mit dem Brutto-Netto-Rechner ermitteln
So wird das Krankengeld berechnet
Sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, endet die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (§ 3 EFZG) und die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld. Es beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens aber 90 % des Nettolohns (§ 47 Abs. 1 SGB V). Das Regelentgelt ist das Brutto des letzten abgerechneten Monats geteilt durch 30, dazu ein Dreihundertsechzigstel der Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate.
Berücksichtigt wird das Regelentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung – 2026 sind das 69.750 € im Jahr oder 193,75 € am Tag (§ 47 Abs. 6 SGB V). Vom Krankengeld gehen Ihre Anteile an Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, berechnet auf 80 % des Regelentgelts. Krankenkassenbeiträge zahlen Sie in dieser Zeit nicht (§ 224 SGB V).
Die drei Grenzen – die niedrigste gilt
- 170 % des RegelentgeltsDie Grundregel. Sie greift, wenn Ihr Nettolohn im Verhältnis zum Brutto hoch ist, etwa bei niedrigem Lohn.
- 290 % des NettolohnsDie Obergrenze für die meisten Arbeitnehmer. Einmalzahlungen zählen mit dem Netto-Anteil Ihres laufenden Lohns.
- 3Nettolohn aus dem laufenden EntgeltDas Krankengeld darf nie höher sein als Ihr Netto ohne Einmalzahlungen.
- 4BeitragsbemessungsgrenzeMehr als 193,75 € Regelentgelt am Tag zählen nicht – daraus ergibt sich das Höchstkrankengeld.
Beispielrechnungen 2026
Beide Beispiele: kinderlos, 35 Jahre, keine Einmalzahlungen. Monatswerte mit 30 Tagen.
- Regelentgelt pro Tag (3.000 € ÷ 30)
- 100,00 €
- 70 % des Regelentgelts
- 70,00 €
- 90 % des Nettolohns pro Tag (Obergrenze)
- 60,00 €
- Krankengeld brutto pro Tag
- 60,00 €
- Nach Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeitrag
- 49,60 €
- Krankengeld netto im Monat
- 1.488,00 €
- Regelentgelt pro Tag (begrenzt)
- 193,75 €
- Krankengeld brutto pro Tag (70 %)
- 135,63 €
- Nach Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeitrag
- 115,47 €
- Krankengeld netto im Monat
- 3.464,10 €
Wann und wie lange es Krankengeld gibt
Der Anspruch entsteht mit der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V); solange der Arbeitgeber den Lohn fortzahlt, ruht er (§ 49 SGB V). Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V), die sechs Wochen Lohnfortzahlung eingerechnet.
Krankengeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Bei mehr als 410 € Krankengeld im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht (§ 46 EStG). Wie viel Lohnsteuer bei Ihrem Gehalt anfällt, zeigt der Lohnsteuer-Rechner.
Häufige Fragen zum Krankengeld
Höhe, Dauer, Abzüge und Steuern
Wie hoch ist das Krankengeld?
70 % des Bruttolohns, höchstens 90 % des Nettolohns (§ 47 SGB V). Davon gehen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeitrag ab. Bei 3.000 € brutto und 2.000 € netto sind das 60,00 € brutto und 49,60 € netto pro Tag – 1.488 € im Monat.
Wie hoch ist das Höchstkrankengeld 2026?
Das Regelentgelt zählt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 193,75 € am Tag (69.750 € im Jahr). 70 % davon ergeben 135,63 € Krankengeld brutto pro Tag.
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Ab der siebten Woche derselben Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich festgestellt ist.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen mit, Krankengeld gibt es also bis zu 72 Wochen.
Welche Abzüge hat das Krankengeld?
Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, jeweils zur Hälfte aus 80 % des Regelentgelts; den Pflege-Zuschlag für Kinderlose zahlen Sie allein. Krankenversicherungsbeiträge und Lohnsteuer fallen nicht an.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Nein, Krankengeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Bei mehr als 410 € Krankengeld im Jahr müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Zählen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit?
Ja. Beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate erhöhen das Regelentgelt um ein Dreihundertsechzigstel (§ 47 Abs. 2 SGB V). Tragen Sie die Summe unter „Einmalzahlungen und Alter“ ein.