Pflegegeld-Rechner 2026
Wie viel Pflegegeld gibt es je Pflegegrad – und wie viel bleibt neben dem Pflegedienst? Nach §§ 36–38 SGB XI
Stand September 2026Grundlage: §§ 36–38, 45b SGB XIRechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert
Pflegegrad
Betrag, den der Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnet – höchstens 1.497 €; 0 € = nur Pflegegeld
Tage mit Anspruch30 von 30 Tagen
Beginnt der Anspruch im Lauf des Monats, wird anteilig gezahlt (Monat = 30 Tage)
Pflegegeld im Monat
+ bis 131 € Entlastungsbetrag
599,00 €
599,00 €Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse 599,00 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen.
- Volles Pflegegeld§ 37 Abs. 1 SGB XI
- 599 €
- Ausgezahltes Pflegegeld
- 599,00 €
- Leistungen zusammenPflegegeld plus Pflegedienst
- 599,00 €
- Entlastungsbetragzweckgebunden, wird gegen Rechnung erstattet (§ 45b SGB XI)
- 131 €
Gut zu wissen
Kombination gilt sechs Monate
An die gewählte Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegedienst sind Sie sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI).
Beratungsbesuch nicht vergessen
Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen, bei Pflegegrad 4 und 5 ist sie vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
RZ-26 · headon.pro
Pflegegeld und Sachleistung je Pflegegrad (2026)
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung bis |
|---|---|---|
| 0 € | 0 € | |
| 347 € | 796 € | |
| 599 € | 1.497 € | |
| 800 € | 1.859 € | |
| 990 € | 2.299 € |
Monatsbeträge nach §§ 36, 37 SGB XI. Antippen übernimmt den Pflegegrad.
Pflegegeld 2026: Höhe je Pflegegrad
Wer zu Hause von Angehörigen oder anderen Vertrauten gepflegt wird, kann ab Pflegegrad 2 Pflegegeld beantragen (§ 37 SGB XI). Es beträgt im Monat 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Das Geld steht dem Pflegebedürftigen zu, der damit die Pflege selbst organisiert.
Kommt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst, rechnet dieser die Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab (§ 36 SGB XI: bis 796 €, 1.497 €, 1.859 € oder 2.299 €). Das Pflegegeld sinkt dann um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung genutzt wurde – die sogenannte Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).
Beispielrechnungen
- Pflegegrad
- 3
- Pflegegeld im Monat
- 599,00 €
- Sachleistung höchstens
- 1.497 €
- Vom Pflegedienst genutzt (40,08 %)
- 600,00 €
- Volles Pflegegeld
- 599 €
- Pflegegeld nach Kombination (59,92 %)
- 358,92 €
- Leistungen zusammen
- 958,92 €
Was sonst noch gilt
Regeln rund ums Pflegegeld
- 1Sechs Monate gebundenAn die gewählte Aufteilung zwischen Pflegegeld und Pflegedienst sind Sie sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI).
- 2Anteiliger MonatBeginnt der Anspruch im Lauf des Monats, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt; der Monat zählt mit 30 Tagen (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
- 3BeratungsbesuchWer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen, bei Pflegegrad 4 und 5 ist sie vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
- 4EntlastungsbetragZusätzlich gibt es bis zu 131 € im Monat für Entlastungsangebote – auch schon bei Pflegegrad 1. Er wird gegen Nachweis erstattet (§ 45b SGB XI).
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Höhe, Kombination und Anspruch
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 im Monat (§ 37 Abs. 1 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich, wenn ein Pflegedienst kommt?
Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem der Pflegedienst die Sachleistung ausschöpft. Nutzt er bei Pflegegrad 3 600 € von 1.497 €, also 40,08 %, bleiben 59,92 % von 599 € – 358,92 € Pflegegeld.
Wer bekommt das Pflegegeld?
Anspruch hat die pflegebedürftige Person. Sie kann das Geld zum Beispiel an pflegende Angehörige weitergeben; Voraussetzung ist, dass die Pflege damit sichergestellt ist (§ 37 Abs. 1 SGB XI).
Gibt es bei Pflegegrad 1 Geld?
Kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Er ist zweckgebunden und wird für anerkannte Entlastungsangebote erstattet.
Was passiert während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege?
Die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes wird für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI).