Lohnsteuer-Rechner 2026
Wie viel Lohnsteuer behält der Arbeitgeber ein? Pro Monat oder Jahr nach § 39b EStG – mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Stand September 2026Grundlage: § 39b EStG, § 51a EStG, SolzG 1995Rechnet in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert
Lohnzeitraum
Kinder mit Kindergeld · sie senken Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer
Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %) und in Sachsen den Pflegebeitrag
Alter und Krankenversicherung35 Jahre · gesetzlich, Zusatzbeitrag 2,9 %
Ab 23 ohne Kinder gilt der Zuschlag zur Pflegeversicherung
Krankenversicherung
Durchschnitt 2026: 2,9 %
Lohnsteuer im Monat
mit Soli und Kirchensteuer 405,50 €
405,50 €
405,50 €Bei 3.500,00 € brutto im Monat in Steuerklasse I behält der Arbeitgeber 405,50 € Lohnsteuer ein. Mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind es 405,50 € – 11,6 % vom Brutto.
- Lohnsteuer§ 39b EStG, Programmablaufplan 2026
- 405,50 €
- Solidaritätszuschlagentfällt: Jahreslohnsteuer unter 20.350 €
- + 0,00 €
- Kirchensteuernicht kirchensteuerpflichtig
- + 0,00 €
- Steuern zusammen
- 405,50 €
- Steuern im Jahr
- 4.866,00 €
- Zu versteuernder JahresbetragBrutto minus Pauschbeträge und Vorsorgepauschale (8.463 €)
- 32.271 €
- GrenzsteuersatzSteuer auf jeden zusätzlich verdienten Euro
- 29 %
Gut zu wissen
Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung
Sie wird mit der Einkommensteuer verrechnet. Werbungskosten über 1.230 € oder andere Abzüge bringen über die Steuererklärung Geld zurück.
RZ-26 · headon.pro
Lohnsteuer je Steuerklasse
Derselbe Bruttolohn von 3.500,00 € in allen sechs Steuerklassen – antippen zum Wechseln.
Sozialabgaben und Nettolohn: Brutto-Netto-Rechner
So wird die Lohnsteuer 2026 berechnet
Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer auf Arbeitslohn, die der Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehält und an das Finanzamt abführt (§ 38 EStG). Wie viel es ist, regelt § 39b Abs. 2 EStG; das Bundesfinanzministerium veröffentlicht dazu jedes Jahr einen verbindlichen Programmablaufplan. Dieser Rechner folgt dem Plan für 2026 und rundet den Monatswert wie vorgeschrieben: Jahresbetrag durch zwölf, Bruchteile eines Cents fallen weg.
Aus dem Jahresbrutto werden zuerst Pauschbeträge abgezogen (1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag, in Steuerklasse II zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) und die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auf den Rest wendet das Verfahren den Einkommensteuertarif an – in Steuerklasse III mit Splitting, in V und VI mit einem eigenen Verfahren. Wer den Nettolohn mit allen Sozialabgaben braucht, rechnet im Brutto-Netto-Rechner weiter.
Was die Lohnsteuer bestimmt
- 1BruttolohnLaufender Arbeitslohn im Monat oder Jahr; Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden gesondert besteuert.
- 2SteuerklasseSie legt fest, welche Freibeträge beim Abzug eingerechnet werden und welches Tarifverfahren gilt.
- 3KinderKinderfreibeträge mindern beim Lohnabzug nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (§ 51a EStG), nicht die Lohnsteuer.
- 4Krankenversicherung und AlterSie bestimmen die Vorsorgepauschale: Zusatzbeitrag der Krankenkasse, Pflege-Zuschlag für Kinderlose ab 23, private Versicherung.
Beispielrechnungen 2026
Beide Beispiele gelten für Nordrhein-Westfalen (9 % Kirchensteuer), gesetzliche Krankenversicherung mit 2,9 % Zusatzbeitrag und Alter 35. Die Werte stimmen mit der amtlichen Prüfschnittstelle des Bundesfinanzministeriums überein.
- Bruttolohn
- 3.500,00 €
- Lohnsteuer
- 405,50 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer (9 % von 405,50 €)
- 36,49 €
- Steuern zusammen
- 441,99 €
- Bruttolohn
- 4.500,00 €
- Kinderfreibeträge
- 2
- Lohnsteuer
- 309,83 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer (Freibeträge für Kinder senken die Bemessung auf 0 €)
- 0,00 €
- Steuern zusammen
- 309,83 €
Lohnsteuer je Steuerklasse im Vergleich
Derselbe Lohn führt je nach Steuerklasse zu sehr unterschiedlichem Abzug. Die Steuerklasse ändert aber nicht die Steuer, die am Ende für das Jahr geschuldet wird – sie verteilt nur den Vorabzug. Zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet das Finanzamt nach der Steuererklärung. Welche Kombination für Paare den höchsten Monatsnettolohn bringt, zeigt der Steuerklassen-Rechner.
- Steuerklasse I
- 405,50 €
- Steuerklasse II (Alleinerziehende)
- 305,25 €
- Steuerklasse III
- 110,16 €
- Steuerklasse IV
- 405,50 €
- Steuerklasse V
- 779,33 €
- Steuerklasse VI (Zweitjob)
- 822,33 €
Häufige Fragen zur Lohnsteuer
Antworten zu Berechnung, Steuerklassen und Erstattung
Wie viel Lohnsteuer zahle ich bei 3.500 € brutto?
In Steuerklasse I behält der Arbeitgeber 2026 bei 3.500 € brutto im Monat 405,50 € Lohnsteuer ein (gesetzlich versichert, 2,9 % Zusatzbeitrag, kinderlos). Solidaritätszuschlag fällt nicht an; mit 9 % Kirchensteuer kommen 36,49 € dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Der Arbeitgeber zieht sie monatlich ab; mit der Steuererklärung wird sie auf die tatsächliche Jahres-Einkommensteuer angerechnet.
Warum ist die Lohnsteuer in Steuerklasse V so hoch?
In Steuerklasse V werden die Freibeträge beim Partner in Steuerklasse III berücksichtigt. Deshalb ist der Abzug in V hoch und in III niedrig. Über das Jahr gleicht die gemeinsame Steuererklärung das aus – eine Pflicht zur Abgabe besteht bei dieser Kombination ohnehin.
Ab welchem Gehalt zahlt man Lohnsteuer?
In Steuerklasse I bleibt der Lohn steuerfrei, solange der zu versteuernde Jahresbetrag den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) nicht übersteigt. Weil vorher Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale abgezogen werden, liegt die Grenze beim Bruttolohn deutlich höher. Geben Sie Ihren Lohn ein – der Rechner zeigt, ob Lohnsteuer anfällt.
Wann fällt Solidaritätszuschlag an?
Seit 2021 nur, wenn die Jahreslohnsteuer die Freigrenze übersteigt – 2026 sind das 20.350 €, in Steuerklasse III 40.700 € (§ 3 SolzG 1995). Darüber steigt der Zuschlag gleitend bis auf 5,5 % der Lohnsteuer.
Wie hoch ist die Kirchensteuer auf die Lohnsteuer?
In Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Ländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer nach Abzug der Freibeträge für Kinder (§ 51a EStG) – deshalb zahlen Eltern oft weniger oder keine Kirchensteuer.
Bekomme ich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück?
Ja, über die Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt rechnet die tatsächliche Jahressteuer aus und berücksichtigt dabei zum Beispiel Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 €, Sonderausgaben oder Handwerkerleistungen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird angerechnet, zu viel gezahlte erstattet.