Kfz-Steuer-Rechner
Hubraum, CO₂-Ausstoß und Antriebsart eingeben – jährliche Kfz-Steuer sofort ermitteln
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- §§ 8, 9, 3d KraftStG
Fahrzeug
Antriebsart
Ihre Kfz-Steuer pro Jahr
8,75 € im Monat
105 €
105 €Benzin mit 1.600 cm³ und 130 g/km CO₂ kostet 105 € Kfz-Steuer im Jahr.
- Hubraum32,00 €30 %
- CO₂73,00 €70 %
- Sockelbetrag (Hubraum)16 angefangene 100 cm³
- 32,00 €
- CO₂-KomponenteOberhalb der Freigrenze von 95 g/km
- + 73,00 €
- Summe vor Rundung
- 105,00 €
- Ihre Kfz-Steuer pro JahrAuf volle Euro abgerundet
- 105 €
So wurde gerechnet
RZ-26 · headon.pro
Gleiche Werte, anderer Antrieb
Kfz-Steuer pro Jahr bei 1.600 cm³ und 130 g/km. Tippen Sie einen Antrieb an, um damit zu rechnen.
Grundlage: §§ 8, 9 KraftStG (Sockelbetrag nach Hubraum, CO₂-Komponente), § 3d KraftStG (Befreiung für Elektrofahrzeuge).
Kfz-Steuer 2026: Was PKW-Halter zahlen
Hubraum-Sockelbetrag plus gestaffelte CO2-Komponente
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) für PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: einem Sockelbetrag je angefangene 100 cm³ Hubraum und einer CO2-Komponente, die auf dem Ausstoß oberhalb einer Freigrenze beruht. Wie die CO2-Komponente berechnet wird, hängt vom Erstzulassungs-Zeitraum ab: Seit der Reform zum 1. Januar 2021 gilt eine gestaffelte Tabelle mit sechs Stufen (§ 9 KraftStG); für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2020 gilt weiterhin ein einheitlicher Satz von 2,00 € je g/km oberhalb der jeweiligen Freigrenze.
Die drei Bausteine der Kfz-Steuer
- Sockelbetrag (Hubraum)
- 2,00 € je 100 cm³ (Benzin) bzw. 9,50 € je 100 cm³ (Diesel), aufgerundet.
- CO2-Komponente
- Ab EZ 2021 gestaffelt von 2,00 € bis 4,00 € je g/km; für EZ 2009–2020 einheitlich 2,00 € je g/km — jeweils oberhalb der Freigrenze.
- E-Auto-Befreiung
- Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre steuerbefreit, längstens bis 31.12.2035.
Rechenbeispiel: Benziner mit 1.498 cm³ und 119 g/km CO2
- Hubraum
- 1.498 cm³
- Angefangene 100-cm³-Einheiten
- 15 (aufgerundet)
- Satz (Benzin)
- 2,00 € je Einheit
- Sockelbetrag
- 30,00 €
- CO2-Ausstoß
- 119 g/km
- Steuerpflichtiger Anteil (über 95 g/km)
- 24 g/km
- Stufe 1: 96–115 g/km (20 g × 2,00 €)
- 40,00 €
- Stufe 2: 116–119 g/km (4 g × 2,20 €)
- 8,80 €
- CO2-Komponente gesamt
- 48,80 €
- Sockelbetrag
- 30,00 €
- CO2-Komponente
- + 48,80 €
- Summe vor Rundung
- 78,80 €
- Jahressteuer (abgerundet)
- 78 €
Die gestaffelten CO2-Sätze seit der Reform 2021
Für PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 wird der CO2-Anteil oberhalb der Freigrenze von 95 g/km in sechs Stufen mit steigenden Sätzen berechnet. Jede Stufe zählt nur für den Ausstoß, der in ihren Bereich fällt — nicht rückwirkend für den gesamten CO2-Wert.
CO2-Stufen je g/km oberhalb von 95 g/km
- 96–115 g/km2,00 € je g/km
- 116–135 g/km2,20 € je g/km
- 136–155 g/km2,50 € je g/km
- 156–175 g/km2,90 € je g/km
- 176–195 g/km3,40 € je g/km
- ab 196 g/km4,00 € je g/km
Ältere Erstzulassungen (2009–2020): einheitlicher CO2-Satz statt Staffel
Für PKW mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2021 — also im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2020 — gilt die gestaffelte Tabelle noch nicht. Stattdessen wird der CO2-Ausstoß oberhalb der Freigrenze einheitlich mit 2,00 € je g/km besteuert (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG in der bis 2020 geltenden Fassung). Auch die Freigrenze selbst war in diesem Zeitraum mehrfach niedriger als die heutigen 95 g/km: 120 g/km bis Erstzulassung 2011, 110 g/km für Erstzulassungen 2012–2013, erst ab 2014 die heutigen 95 g/km.
CO2-Freigrenze nach Erstzulassungs-Zeitraum (vor der Staffel-Reform)
- 1. Juli 2009 – 31. Dezember 2011Freigrenze 120 g/km, danach 2,00 € je g/km
- 1. Januar 2012 – 31. Dezember 2013Freigrenze 110 g/km, danach 2,00 € je g/km
- 1. Januar 2014 – 31. Dezember 2020Freigrenze 95 g/km, danach 2,00 € je g/km
Elektroautos: Steuerbefreiung bis 2035
Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG für bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (8. KraftStÄndG, in Kraft seit 1. Januar 2026) wurde diese Regelung verlängert: Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden, erhalten die Befreiung — längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Nach Ablauf der Befreiungsfrist ermäßigt sich die Steuer um 50 % (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
Hinweis: Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Schätzhilfe für Pkw, Motorräder und Wohnmobile und ersetzt keine Steuerberatung. Für Nutzfahrzeuge und andere Fahrzeugklassen gelten abweichende Berechnungsgrundlagen. Die verbindliche Steuerhöhe teilt Ihnen das zuständige Hauptzollamt im Steuerbescheid mit.
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer
Berechnung, CO2-Stufen und E-Auto-Befreiung im Überblick
Wie wird die Kfz-Steuer für PKW berechnet?
Die Kfz-Steuer besteht aus zwei Teilen: einem Sockelbetrag je angefangene 100 cm³ Hubraum (2,00 € bei Benzin, 9,50 € bei Diesel) und einer CO2-Komponente für den Ausstoß oberhalb der Freigrenze von 95 g/km. Beide Beträge werden addiert und auf volle Euro abgerundet (§§ 8, 9, 11 KraftStG).
Was bedeuten die gestaffelten CO2-Sätze seit der Reform 2021?
Seit der Reform 2021 wird der CO2-Anteil oberhalb der Freigrenze in sechs Stufen mit steigenden Sätzen berechnet: von 2,00 € je g/km (96–115 g/km) bis 4,00 € je g/km (ab 196 g/km). Jede Stufe gilt nur für den in ihr liegenden Anteil, nicht rückwirkend für den gesamten CO2-Wert.
Gilt die gestaffelte CO2-Tabelle auch für Fahrzeuge, die vor 2021 zugelassen wurden?
Nein. Die gestaffelte CO2-Tabelle gilt nur für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021. Für PKW mit Erstzulassung zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2020 wird der CO2-Ausstoß oberhalb der Freigrenze einheitlich mit 2,00 € je g/km besteuert — ohne Staffelung. Zusätzlich war die Freigrenze in diesem Zeitraum gestaffelt niedriger: 120 g/km bis Erstzulassung 2011, 110 g/km für 2012–2013, erst ab 2014 die heutigen 95 g/km. Wählen Sie im Rechner den passenden Erstzulassungs-Zeitraum aus.
Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Ja. Reine Elektrofahrzeuge sind für bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit (§ 3d KraftStG). Durch das 8. KraftStÄndG (in Kraft seit 1.1.2026) wurde die Frist für die Erstzulassung bis zum 31.12.2030 verlängert, die Befreiung selbst gilt längstens bis zum 31.12.2035. Danach zahlen Sie die Hälfte der Steuer nach Gesamtgewicht (§ 9 Abs. 2 KraftStG) – der Rechner zeigt den Betrag.
Warum zahlen Diesel-Fahrzeuge einen höheren Sockelbetrag?
Der Gesetzgeber gleicht mit dem höheren Sockelbetrag für Diesel (9,50 € statt 2,00 € je 100 cm³) die niedrigere Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff teilweise aus. Trotzdem kann die Gesamtsteuer für sparsame Diesel-PKW niedriger ausfallen, wenn deren CO2-Ausstoß entsprechend gering ist.
Gilt dieser Rechner auch für Wohnmobile oder Motorräder?
Ja. Wählen Sie oben das Fahrzeug. Für Motorräder gilt ein fester Satz von 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum ohne CO2-Komponente (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG), für Wohnmobile ein Satz je angefangene 200 kg Gesamtgewicht nach Schadstoffklasse mit Höchstbetrag (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG). Auch Pkw mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 rechnet der Rechner (nach Hubraum und Schadstoffklasse).
Wo finde ich Hubraum und CO2-Wert meines Fahrzeugs?
Beide Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): der Hubraum unter Feld P.1, der CO2-Ausstoß unter Feld V.7. Alternativ finden Sie den CO2-Wert (WLTP) auch in den Fahrzeugdaten des Herstellers oder im letzten Kfz-Steuerbescheid des Hauptzollamts.