Kfz-Steuer 2026: Was PKW-Halter zahlen
Hubraum-Sockelbetrag plus gestaffelte CO2-Komponente
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) für PKW mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: einem Sockelbetrag je angefangene 100 cm³ Hubraum und einer CO2-Komponente, die auf dem Ausstoß oberhalb einer Freigrenze beruht. Wie die CO2-Komponente berechnet wird, hängt vom Erstzulassungs-Zeitraum ab: Seit der Reform zum 1. Januar 2021 gilt eine gestaffelte Tabelle mit sechs Stufen (§ 9 KraftStG); für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2020 gilt weiterhin ein einheitlicher Satz von 2,00 € je g/km oberhalb der jeweiligen Freigrenze.
Die drei Bausteine der Kfz-Steuer
- Sockelbetrag (Hubraum)
- 2,00 € je 100 cm³ (Benzin) bzw. 9,50 € je 100 cm³ (Diesel), aufgerundet.
- CO2-Komponente
- Ab EZ 2021 gestaffelt von 2,00 € bis 4,00 € je g/km; für EZ 2009–2020 einheitlich 2,00 € je g/km — jeweils oberhalb der Freigrenze.
- E-Auto-Befreiung
- Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre steuerbefreit, längstens bis 31.12.2035.