Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Firmenwagenrechner 2026 Geldwerten Vorteil berechnen.

1%-Regelung und geldwerten Vorteil berechnen – E-Auto 0,25 % bis 100.000 €, Netto-Mehrkosten vs. Gehaltserhöhung direkt vergleichen.

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform
10.000 EUR200.000 EUR
0 km km100 km km
0 EUR1.000 EUR
20.000 EUR200.000 EUR

E-Auto-Vorteile 2026:

  • E-Auto: 0,25 % bis 100.000 € (Anschaffung ab 07/2025; davor 60.000/70.000 €)
  • E-Auto über 100.000€: nur 0,5%
  • Plugin-Hybrid: 0,5 % bei CO2 ≤ 50 g/km oder ≥ 80 km Reichweite
  • Einzelbewertung lohnt sich bei weniger Fahrten

Effektive monatliche Kosten

353,42 €

4.241,00 € pro Jahr

Verbrenner

1%-Regelung

Verbrenner: Volle 1%-Regelung | Pauschale 0,03%-Methode

Geldwerter Vorteil (monatlich)

Private Nutzung (1%-Regel)500,00 €
Fahrten Wohnung-Arbeit375,00 €
Gesamt GWV875,00 €
Zu versteuern875,00 €

Steuerliche Auswirkung — geschätzte Mehrbelastung (ohne SV)

Grenzsteuersatz38,58 %
Geschätzte Mehrbelastung/Monat (ohne SV)+353,42 €
Geschätzte Mehrbelastung/Jahr (ohne SV)+4.241,00 €

Ihre Kosten (monatlich)

Zuzahlung0,00 €
Geschätzte Mehrbelastung (ohne SV)353,42 €
Effektive Kosten353,42 €
Geldwerter Vorteil (Jahr)10.500,00 €
Zuzahlung (Jahr)-0,00 €
Zu versteuern (Jahr)10.500,00 €
Mehrbelastung (Jahr, ohne SV)+4.241,00 €
= Effektive Kosten (Jahr)4.241,00 €

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Passende Ratgeber

Die 1%-Regelung beim Firmenwagen

Die 1%-Regelung (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist die gebräuchlichste Methode, den geldwerten Vorteil eines privat genutzten Firmenwagens zu berechnen. Monatlich wird 1% des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil versteuert.

E-Auto-Vergünstigungen 2026

Bis 100.000€ BLP
Nur 0,25% statt 1% - die maximale Förderung für E-Autos (seit 01.07.2025)
Über 100.000€ BLP
Nur 0,5% statt 1% - noch immer erhebliche Ersparnis
Plugin-Hybride
0,5% nur bei mindestens 80 km elektrischer Reichweite

So berechnet sich der geldwerte Vorteil

Beispiel: E-Auto mit 55.000€ Bruttolistenpreis, 20 km Arbeitsweg

Beispiel: E-Auto mit 55.000€ Bruttolistenpreis, 20 km Arbeitsweg
PositionBetrag
Bruttolistenpreis55.000,00 €
1%-Regelung (0,25% für E-Auto)137,00 €
Fahrten Wohnung-Arbeit (0,03% × 0,25 × 20 km)+ 82,20 €
Geldwerter Vorteil monatlich219,20 €

Zum Vergleich: Verbrenner mit gleichem Bruttolistenpreis

Zum Vergleich: Verbrenner mit gleichem Bruttolistenpreis
PositionBetrag
Bruttolistenpreis55.000,00 €
1%-Regelung (voll)550,00 €
Fahrten Wohnung-Arbeit (0,03% × 20 km)+ 330,00 €
Geldwerter Vorteil monatlich880,00 €

Faktoren, die den geldwerten Vorteil beeinflussen

  1. Bruttolistenpreis: Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung, inkl. Sonderausstattung
  2. Antriebsart: E-Autos und Plug-in-Hybride erhalten deutliche Steuervorteile
  3. Entfernung Wohnung-Arbeit: Je weiter der Arbeitsweg, desto höher der zusätzliche geldwerte Vorteil
  4. Anzahl der Fahrten: Bei weniger als 15 Fahrten/Monat kann Einzelbewertung günstiger sein

Tipps zur Optimierung

So reduzieren Sie Ihre Steuerlast

E-Auto wählen
Bis zu 75% weniger geldwerter Vorteil durch 0,25%-Regelung
Einzelbewertung prüfen
Bei Home-Office oder Teilzeit oft günstiger als 0,03%-Pauschale
Zuzahlung vereinbaren
Monatliche Zuzahlung mindert den geldwerten Vorteil direkt
Bruttolistenpreis beachten
Weniger Sonderausstattung = niedrigerer geldwerter Vorteil

Häufig gestellte Fragen zum Firmenwagen

Alles Wichtige zur 1%-Regelung und E-Auto-Vorteilen

Die 1%-Regelung ist eine pauschale Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung eines Firmenwagens. Monatlich wird 1% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Bei E-Autos gelten reduzierte Sätze von 0,25% oder 0,5%.

E-Autos profitieren von reduzierten Steuersätzen: Bei einem Bruttolistenpreis bis 100.000€ gilt die 0,25%-Regelung (seit 01.07.2025). Erst darüber gilt die 0,5%-Regelung. Plugin-Hybride erhalten 0,5% nur bei mindestens 80 km elektrischer Reichweite.

Die 0,03%-Regelung ist ein Zuschlag zum geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Monatlich werden 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer versteuert. Bei weniger als 15 Fahrten pro Monat kann die günstigere Einzelbewertung gewählt werden.

Die Einzelbewertung lohnt sich bei weniger als 15 Fahrten pro Monat zur Arbeitsstätte, z.B. bei Teilzeit oder häufigem Home-Office. Pro Fahrt werden 0,002% des Bruttolistenpreises pro Kilometer angesetzt, maximal 180 Fahrten im Jahr.

Ja, durch eine monatliche Zuzahlung an den Arbeitgeber wird der geldwerte Vorteil gemindert. Auch die Wahl eines günstigeren Fahrzeugs oder eines E-Autos reduziert den zu versteuernden Betrag erheblich.

Geldwerter Vorteil = 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat + 0,03 % × Bruttolistenpreis × Entfernungskilometer zur Arbeit pro Monat. Beispiel: 40.000 € BLP, 30 km Arbeitsweg = 400 € (1 %) + 360 € (0,03 % × 40.000 × 30) = 760 € geldwerter Vorteil pro Monat. Bei E-Autos bis 100.000 € gilt 0,25 % statt 1 %.

Das hängt vom Listenpreis, Ihrem Steuersatz und Ihren tatsächlichen Fahrkosten ab. Als Faustregel: Ein Firmenwagen lohnt sich, wenn Ihr Arbeitgeber Treibstoff und Wartung übernimmt und der geldwerte Vorteil kleiner ist als Ihre bisherigen Kfz-Kosten. Unser Rechner zeigt den monatlichen Netto-Vorteil oder -Nachteil des Firmenwagens direkt.

Ja, die 1%-Regelung bezieht sich auf den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung – nicht auf den Kaufpreis. Auch bei einem gebrauchten Firmenwagen, der z. B. für 25.000 € gekauft wurde, aber einen Neuwagen-Listenpreis von 55.000 € hatte, werden 1 % von 55.000 € (= 550 €) als geldwerter Vorteil angesetzt.
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