Pendlerpauschale-Rechner
Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale und Steuerersparnis für den Arbeitsweg
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Nur der einfache Weg zählt, nicht Hin- und Rückweg.
Keine Deckelung der Pauschale
Homeoffice-Tage pro Woche
Steuerersparnis genauerzu versteuerndes Einkommen 50.000 € · ohne Kirchensteuer
Die Steuerersparnis wird aus der Differenz der Einkommensteuer mit und ohne Werbungskosten-Abzug berechnet (inkl. Soli-Freigrenze/Milderungszone). Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Ersparnis.
Ihre Steuerersparnis pro Jahr
25,08 € im Monat
301,00 €
301,00 €25 km an 220 Arbeitstagen ergeben 2.090 € absetzbare Fahrtkosten – das spart rund 301 € Steuern im Jahr.
- Entfernungspauschale25 km × 220 Tage × 0,38 €
- 2.090,00 €
- Anrechenbare Werbungskosten
- 2.090,00 €
- Ersparnis pro Arbeitstag
- 1,37 €
Das können Sie tun
Über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Die Pendlerpauschale übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Sie können die Fahrtkosten voll geltend machen.
RZ-26 · headon.pro
So wurde gerechnet
- Anrechenbare Werbungskosten
- 2.090,00 €
- Ihr Grenzsteuersatz
- 35,12 %
- Ihre Steuerersparnis pro JahrDifferenz der Einkommensteuer mit und ohne Abzug, inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer
- 301,00 €
- Nur die einfache Entfernung zählt (nicht Hin- und Rückweg)
- 0,38 EUR/km einheitlich ab dem 1. Kilometer (seit 2026)
- Bei ÖPNV: Höhere tatsächliche Kosten absetzbar
Grundlage: Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Stand 2026), Arbeitnehmer-Pauschbetrag § 9a EStG, Tarif § 32a EStG.
Die Entfernungspauschale für Pendler 2026
Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ist ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmer für ihren Arbeitsweg als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Sie gilt unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie nutzen - ob Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß.
Wichtig: Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Rückweg wird nicht zusätzlich berücksichtigt. Das Finanzamt erkennt in der Regel die kürzeste Straßenverbindung an - auch wenn Sie mit dem Fahrrad oder ÖPNV fahren.
Die Pendlerpauschale-Sätze 2026
- Ab dem 1. km
- 0,38 EUR pro Kilometer (einfache Strecke)
- Einheitlicher Satz
- Keine Staffelung mehr – 0,38 EUR für jeden Kilometer
Beispielrechnung: 30 km Arbeitsweg
- 30 km × 0,38€
- 11,40 €
- Pauschale pro Tag
- 11,40 €
- Arbeitstage im Jahr
- × 220
- Absetzbare Werbungskosten pro Jahr
- 2.508,00 €
Bei einem Arbeitsweg von 30 km ergibt sich: 30 km × 0,38€ = 11,40€ pro Tag. Bei 220 Arbeitstagen sind das 2.508€ absetzbare Werbungskosten pro Jahr.
Deckelung und Besonderheiten
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder als Mitfahrer ist die Pauschale auf 4.500 EUR pro Jahr gedeckelt. Diese Grenze entfällt nur bei Nutzung eines eigenen (oder zur Nutzung überlassenen) PKW — für Motorrad und Roller gilt sie dagegen, denn das Gesetz nimmt ausdrücklich nur Kraftwagen aus (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG). Bei ÖPNV können Sie alternativ die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn diese höher sind als die Pauschale.
Bei einem teuren Jahresticket (z.B. Deutschlandticket oder regionale Monatstickets) kann es sich lohnen, die tatsächlichen Kosten anstatt der Pauschale anzusetzen. Das Finanzamt akzeptiert die höheren Kosten, wenn Sie diese nachweisen können.
Homeoffice reduziert die Pendlerpauschale
An Homeoffice-Tagen können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 EUR pro Tag (max. 1.260 EUR/Jahr für 210 Tage). Unser Rechner berücksichtigt Ihre Homeoffice-Tage automatisch bei der Berechnung der Arbeitstage.
Faktoren, die Ihre Pendlerpauschale beeinflussen
- EntfernungJe weiter der Arbeitsweg, desto höher die absetzbare Pauschale
- ArbeitstageTypischerweise 220-230 Tage bei Vollzeit (5-Tage-Woche)
- Homeoffice-TageReduzieren die Anzahl der Pendlertage entsprechend
- VerkehrsmittelDie 4.500€-Deckelung entfällt nur beim eigenen PKW — sie gilt für ÖPNV, Mitfahrer, Fahrrad und auch Motorrad
- Tatsächliche KostenBei ÖPNV können höhere tatsächliche Kosten angesetzt werden
So hoch ist Ihre Steuerersparnis
Die Entfernungspauschale zählt zu Ihren Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026: 1.230 EUR. Die Pendlerpauschale wirkt sich steuerlich erst aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Weitere Werbungskosten können z.B. Arbeitsmittel, Fortbildungen oder das häusliche Arbeitszimmer sein.
- Tatsächliche ÖPNV-Kosten (Jahresticket)
- 2.000,00 €
- Entfernungspauschale (10 km × 220 Tage)
- 836,00 €
- Angesetzt (höherer Betrag zählt)
- 2.000,00 €
- Davon über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €, § 9a EStG)
- 770,00 €
- Zusätzliche Steuerersparnis (bei 58.325 € zvE)
- 291,00 €
Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.325 EUR liegt dieser bei etwa 38%. Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner um Ihren Grenzsteuersatz zu ermitteln.
Häufig gestellte Fragen zur Pendlerpauschale
Alles Wichtige zur Entfernungspauschale auf einen Blick
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Entfernungspauschale beträgt 2026 einheitlich 0,38 EUR pro Kilometer ab dem 1. Kilometer (einfache Entfernung). Die einheitliche Pauschale gilt seit 2026 durch das Steueränderungsgesetz 2025.
Zählt der Hin- und Rückweg bei der Pendlerpauschale?
Nein, es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Rückweg wird nicht zusätzlich berücksichtigt. Die Pauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
Wie viele Arbeitstage kann ich für die Pendlerpauschale ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert typischerweise 220-230 Arbeitstage pro Jahr bei Vollzeit (5-Tage-Woche). Bei Homeoffice-Tagen reduziert sich die Anzahl entsprechend. Sie sollten die tatsächlichen Tage dokumentieren können.
Gibt es eine Obergrenze für die Pendlerpauschale?
Ohne eigenen PKW gilt eine Deckelung von 4.500 EUR pro Jahr — sie betrifft ÖPNV, Mitfahrer, Fahrrad und auch Motorrad/Roller, denn nur eigene (oder überlassene) Kraftwagen sind gesetzlich ausgenommen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG). Bei ÖPNV können alternativ die höheren tatsächlichen Kosten abgesetzt werden.
Kann ich bei ÖPNV mehr als die Pauschale absetzen?
Ja, bei öffentlichen Verkehrsmitteln gilt: Sie können entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten ansetzen - je nachdem was höher ist. Bei einem teuren Monatsticket kann dies vorteilhafter sein als die Pauschale.
Was ist mit der Werbungskostenpauschale?
Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026: 1.230 EUR. Die Pendlerpauschale lohnt sich steuerlich erst, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten diesen Betrag übersteigt.