Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Pendlerpauschale-Rechner Steuerersparnis berechnen.

Berechne deine Entfernungspauschale und Steuerersparnis für den Arbeitsweg

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform
1 km150 km
100 Tage260 Tage

Hinweis zur Entfernungspauschale:

  • Nur die einfache Entfernung zählt (nicht Hin- und Rückweg)
  • 0,38 EUR/km einheitlich ab dem 1. Kilometer (seit 2026)
  • Bei ÖPNV: Höhere tatsächliche Kosten absetzbar

Jährliche Steuerersparnis

301,00 EUR

= 25,08 EUR pro Monat

Absetzbare Werbungskosten

Erste 20 km × 220 Tage × 0,38 EUR1.672,00 EUR
Ab 21. km × 220 Tage × 0,38 EUR418,00 EUR
Entfernungspauschale gesamt2.090,00 EUR

So berechnet sich die Ersparnis

Anrechenbare Werbungskosten2.090,00 EUR
× Ihr Grenzsteuersatz35,12 %
= Steuerersparnis301,00 EUR

Inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer

Arbeitstage pro Jahr

220

Ersparnis pro Arbeitstag

1,37 EUR

Hinweis zur Werbungskostenpauschale:

Die Pendlerpauschale übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Sie können die Fahrtkosten voll geltend machen.

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Die Entfernungspauschale für Pendler 2026

Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale genannt) ist ein pauschaler Betrag, den Arbeitnehmer für ihren Arbeitsweg als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Sie gilt unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie nutzen - ob Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß.

Wichtig: Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Rückweg wird nicht zusätzlich berücksichtigt. Das Finanzamt erkennt in der Regel die kürzeste Straßenverbindung an - auch wenn Sie mit dem Fahrrad oder ÖPNV fahren.

Die Pendlerpauschale-Sätze 2026

Ab dem 1. km
0,38 EUR pro Kilometer (einfache Strecke)
Einheitlicher Satz
Keine Staffelung mehr – 0,38 EUR für jeden Kilometer

Beispielrechnung: 30 km Arbeitsweg

Berechnung bei 30 km Entfernung und 220 Arbeitstagen

Berechnung bei 30 km Entfernung und 220 Arbeitstagen
PositionBetrag
30 km × 0,38€11,40 €
Pauschale pro Tag11,40 €
× 220 Arbeitstage
Absetzbare Werbungskosten pro Jahr2.508,00 €

Bei einem Arbeitsweg von 30 km ergibt sich: 30 km × 0,38€ = 11,40€ pro Tag. Bei 220 Arbeitstagen sind das 2.508€ absetzbare Werbungskosten pro Jahr.

Deckelung und Besonderheiten

Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder als Mitfahrer ist die Pauschale auf 4.500 EUR pro Jahr gedeckelt. Diese Grenze entfällt nur bei Nutzung eines eigenen (oder zur Nutzung überlassenen) PKW — für Motorrad und Roller gilt sie dagegen, denn das Gesetz nimmt ausdrücklich nur Kraftwagen aus (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG). Bei ÖPNV können Sie alternativ die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn diese höher sind als die Pauschale.

Bei einem teuren Jahresticket (z.B. Deutschlandticket oder regionale Monatstickets) kann es sich lohnen, die tatsächlichen Kosten anstatt der Pauschale anzusetzen. Das Finanzamt akzeptiert die höheren Kosten, wenn Sie diese nachweisen können.

Homeoffice reduziert die Pendlerpauschale

An Homeoffice-Tagen können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 EUR pro Tag (max. 1.260 EUR/Jahr für 210 Tage). Unser Rechner berücksichtigt Ihre Homeoffice-Tage automatisch bei der Berechnung der Arbeitstage.

Faktoren, die Ihre Pendlerpauschale beeinflussen

  1. Entfernung: Je weiter der Arbeitsweg, desto höher die absetzbare Pauschale
  2. Arbeitstage: Typischerweise 220-230 Tage bei Vollzeit (5-Tage-Woche)
  3. Homeoffice-Tage: Reduzieren die Anzahl der Pendlertage entsprechend
  4. Verkehrsmittel: Die 4.500€-Deckelung entfällt nur beim eigenen PKW — sie gilt für ÖPNV, Mitfahrer, Fahrrad und auch Motorrad
  5. Tatsächliche Kosten: Bei ÖPNV können höhere tatsächliche Kosten angesetzt werden

So hoch ist Ihre Steuerersparnis

Die Entfernungspauschale zählt zu Ihren Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026: 1.230 EUR. Die Pendlerpauschale wirkt sich steuerlich erst aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Weitere Werbungskosten können z.B. Arbeitsmittel, Fortbildungen oder das häusliche Arbeitszimmer sein.

Steuerersparnis bei 2.000 € tatsächlichen ÖPNV-Kosten (höher als die Pauschale)

Steuerersparnis bei 2.000 € tatsächlichen ÖPNV-Kosten (höher als die Pauschale)
PositionBetrag
Tatsächliche ÖPNV-Kosten (Jahresticket)2.000,00 €
Entfernungspauschale (10 km × 220 Tage)836,00 €
Angesetzt (höherer Betrag zählt)2.000,00 €
Davon über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €, § 9a EStG)770,00 €
Zusätzliche Steuerersparnis (bei 58.325 € zvE)291,00 €

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.325 EUR liegt dieser bei etwa 38%. Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner um Ihren Grenzsteuersatz zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen zur Pendlerpauschale

Alles Wichtige zur Entfernungspauschale auf einen Blick

Die Entfernungspauschale beträgt 2026 einheitlich 0,38 EUR pro Kilometer ab dem 1. Kilometer (einfache Entfernung). Die einheitliche Pauschale gilt seit 2026 durch das Steueränderungsgesetz 2025.

Nein, es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Rückweg wird nicht zusätzlich berücksichtigt. Die Pauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

Das Finanzamt akzeptiert typischerweise 220-230 Arbeitstage pro Jahr bei Vollzeit (5-Tage-Woche). Bei Homeoffice-Tagen reduziert sich die Anzahl entsprechend. Sie sollten die tatsächlichen Tage dokumentieren können.

Ohne eigenen PKW gilt eine Deckelung von 4.500 EUR pro Jahr — sie betrifft ÖPNV, Mitfahrer, Fahrrad und auch Motorrad/Roller, denn nur eigene (oder überlassene) Kraftwagen sind gesetzlich ausgenommen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG). Bei ÖPNV können alternativ die höheren tatsächlichen Kosten abgesetzt werden.

Ja, bei öffentlichen Verkehrsmitteln gilt: Sie können entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten ansetzen - je nachdem was höher ist. Bei einem teuren Monatsticket kann dies vorteilhafter sein als die Pauschale.

Die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026: 1.230 EUR. Die Pendlerpauschale lohnt sich steuerlich erst, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten diesen Betrag übersteigt.
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