Gewerbesteuerrechner
Berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde
- Aktualisiert
- Werte geprüft
- Grundlage
- GewStG, § 35 EStG
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Als in mit einem Hebesatz von %.
Vorbelegt mit dem gewogenen Durchschnitt aller Gemeinden, Stand 2024: 409 %. Suchen Sie Ihre Gemeinde oder tragen Sie Ihren Hebesatz ein. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Hebesätze der Gemeinden 2024 (Statistisches Bundesamt). Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Daten wurden bearbeitet: Namenszusätze wie „kreisfreie Stadt“ sind gekürzt, übernommen sind nur der Hebesatz der Gewerbesteuer und die Einwohnerzahl. Datensatz beim Statistischen Bundesamt (CSV) Lizenztext
Hinzurechnungen & KürzungenHinzurechnungen 0,00 € · Kürzungen 0,00 €
z.B. 25% der Finanzierungskosten über 200.000€
z.B. 1,2% des Einheitswerts bei eigenem Grundbesitz
Effektive Gewerbesteuer
80,33 €
80,33 €3.650,33 € Gewerbesteuer – nach der Anrechnung auf die Einkommensteuer bleiben effektiv 80,33 € (0,16 % vom Gewinn).
- Gewerbesteuer
- 3.650,33 €
- Anrechnung auf die Einkommensteuer
- − 3.570,00 €
- Effektive Gewerbesteuer
- 80,33 €
Hebesatz im Vergleich
RZ-26 · headon.pro
Das können Sie tun
Freibetrag von 24.500,00 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Die Anrechnung auf die Einkommensteuer beträgt das 4,0-fache des Steuermessbetrags. Volle Entlastung nur, wenn genügend tarifliche Einkommensteuer anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag, § 35 Abs. 1 S. 2 EStG) — die Anrechnung ist keine Garantie und führt nie zu einer Erstattung.
Einkommensteuer auf den Gewinn
Mindesthebesatz 200 %: Niedrigere Hebesätze werden automatisch angehoben. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 beträgt er 280 % (§ 16 Abs. 4 GewStG, BGBl. 2026 I Nr. 197).
So wurde gerechnet
- Gewinn aus Gewerbebetrieb
- 50.000,00 €
- Gewerbeertrag
- 50.000,00 €
- Freibetrag
- − 24.500,00 €
- Gewerbeertrag (gerundet)
- 25.500,00 €
- × Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag
- 892,50 €
- × Hebesatz 409 % = Gewerbesteuer
- 3.650,33 €
- Einzelunternehmen: 24.500€ Freibetrag
- Kapitalgesellschaften: Kein Freibetrag
- Steuermesszahl: einheitlich 3,5%
- Anrechnung auf ESt: bis zu 4,0× Steuermessbetrag
- Die Anrechnung erfolgt automatisch bei Ihrer Einkommensteuererklärung.
Grundlage: §§ 7–11, 16 GewStG (Freibetrag, Steuermesszahl, Hebesatz), § 35 EStG (Anrechnung).
Die Gewerbesteuer in Deutschland
Wie die Gemeindesteuer funktioniert und berechnet wird
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbeertrag erhoben wird. Im Unterschied zur Einkommensteuer, die bundeseinheitlich geregelt ist, variiert die Gewerbesteuer je nach Standort des Unternehmens erheblich - denn jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest.
Berechnungsschritte der Gewerbesteuer
- 1. Gewerbeertrag ermitteln
- Gewinn aus Gewerbebetrieb ± Hinzurechnungen und Kürzungen - Freibetrag (24.500€ für Einzelunternehmen)
- 2. Steuermessbetrag berechnen
- Gewerbeertrag × 3,5% (einheitliche Steuermesszahl bundesweit)
- 3. Gewerbesteuer ermitteln
- Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde (variiert stark)
Berechnungsbeispiel Gewerbesteuer
So berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer Schritt für Schritt
- Gewinn aus Gewerbebetrieb
- 75.000,00 €
- Freibetrag (Einzelunternehmer)
- − 24.500,00 €
- Gewerbeertrag
- 50.500,00 €
- Steuermessbetrag (3,5%)
- 1.767,50 €
- Gewerbesteuer (Hebesatz 410%)
- 7.246,75 €
Der Hebesatz - entscheidend für Ihre Steuer
Der Hebesatz ist der Multiplikator, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird. Er variiert in Deutschland stark:
- Gesetzliches Minimum:200%
- Typische Großstädte:400% - 500%
- Höchste Hebesätze (Stand 2024):Inden (700%); unter den Großstädten Oberhausen und Mülheim an der Ruhr (je 580%)
- Niedrige Hebesätze (Stand 2024):Grünwald (240%), Monheim am Rhein (250%), Zossen (270%)
Wichtige Faktoren bei der Gewerbesteuer
Diese Aspekte beeinflussen Ihre Steuerlast
- Anrechnung auf EinkommensteuerEinzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können das 4,0-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen. Bei einem Hebesatz von 400% oder weniger wird die Gewerbesteuer dadurch in der Regel vollständig ausgeglichen – vorausgesetzt, es entfällt genügend tarifliche Einkommensteuer anteilig auf die gewerblichen Einkünfte (Ermäßigungshöchstbetrag, § 35 Abs. 1 S. 2 EStG); ein Erstattungsüberhang entsteht nie.
- Freibetrag nach RechtsformDer Freibetrag von 24.500€ gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag - hier fällt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn an.
- Standortwahl als SteuersparmodellDie Wahl des Unternehmensstandorts hat erheblichen Einfluss auf die Gewerbesteuerlast. Ein Vergleich zwischen Gemeinden kann sich lohnen, insbesondere bei hohen Gewinnen.
- Gesamtbelastung beachtenFür eine vollständige Steuerplanung sollten Sie Gewerbesteuer und Einkommensteuer zusammen betrachten. Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner für die Berechnung Ihrer gesamten Steuerlast.
Häufig gestellte Fragen zur Gewerbesteuer
Alles Wichtige zur Gewerbesteuer auf einen Blick
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten berechnet: 1. Gewerbeertrag ermitteln (Gewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen - Freibetrag). 2. Steuermessbetrag berechnen (Gewerbeertrag × 3,5%). 3. Gewerbesteuer berechnen (Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde).
Gibt es einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?
Ja, Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500€. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag - hier fällt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn an.
Was ist der Hebesatz bei der Gewerbesteuer?
Der Hebesatz ist ein Multiplikator, den jede Gemeinde selbst festlegt. Er wird mit dem Steuermessbetrag multipliziert. Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200% – ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt er auf 280% (§ 16 Abs. 4 GewStG, BGBl. 2026 I Nr. 197). Die meisten Großstädte haben Hebesätze zwischen 400% und 500%.
Kann ich die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?
Ja, natürliche Personen (Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften) können das 4,0-fache des Steuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Bei einem Hebesatz von 400% oder weniger wird die Gewerbesteuer so in der Regel vollständig ausgeglichen – die volle Entlastung setzt aber voraus, dass genügend tarifliche Einkommensteuer anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag, § 35 Abs. 1 S. 2 EStG).
Welche Städte haben niedrige Gewerbesteuer-Hebesätze?
Besonders niedrige Hebesätze haben z.B. Grünwald bei München (240%), Monheim am Rhein (250%) oder Zossen (270%) – Stand 2024 (Statistische Ämter des Bundes und der Länder). Diese Gemeinden sind als Unternehmensstandorte beliebt, um Gewerbesteuer zu sparen.