Kleinunternehmerregelung 2026: Diese Grenzen gelten
§19 UStG befreit von der Umsatzsteuer – wenn zwei Umsatzgrenzen eingehalten werden
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Selbstständige und kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Seit dem 01.01.2025 gelten durch das Jahressteuergesetz 2024 neue, höhere Umsatzgrenzen: 25.000 € für das Vorjahr und 100.000 € für den voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr.
Die zwei Umsatzgrenzen im Überblick
- Vorjahresgrenze: 25.000 €
- Der tatsächliche Umsatz des Vorjahres darf diese Grenze nicht überschritten haben.
- Laufendes Jahr: 100.000 €
- Der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr darf diese Grenze nicht übersteigen.