Aktuell für 2026Stand: Juli 2026

Gründungszuschuss Rechner 2026 Förderhöhe berechnen.

Berechnen Sie Ihre mögliche Förderhöhe: Phase 1 (ALG I + 300 €) für 6 Monate, Phase 2 (300 €) für weitere 9 Monate – inkl. Prüfung der 150-Tage-Voraussetzung.

KostenlosKeine AnmeldungDSGVO-konform
200 4.000 €
Tage
0 Tage720 Tage

Voraussetzungen (§93 SGB III)

  • Mind. 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Aufnahme der Selbstständigkeit
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK)
  • Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch, auch bei erfüllten Voraussetzungen

Gründungszuschuss Phase 1 (monatlich)

1.500,00 €

für 6 Monate

Phase 1 gesamt

9.000€

6 Monate

Phase 2 gesamt

2.700€

9 Monate (Ermessen)

Berechnungsdetails

Letztes ALG I (monatlich)1.200,00 €
Sozialversicherungspauschale300,00 €

Phase 1 (Monat 1–6)1.500,00 €/Monat
Phase 2 (Monat 7–15)300,00 €/Monat

Maximal möglich (beide Phasen)11.700,00 €

Hinweise

  • Mit 180 Tagen Restanspruch erfüllen Sie die 150-Tage-Voraussetzung des §93 SGB III.
  • Der Gründungszuschuss ist in voller Höhe eine Ermessensleistung — auch bei erfüllten Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit muss von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee überzeugt sein.
  • Für Phase 1 ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK, Fachverband oder Kreditinstitut) erforderlich.
  • Phase 2 (weitere 9 Monate, nur Sozialversicherungspauschale) muss separat beantragt werden — hierfür ist die Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen erneut darzulegen.

Berechnung basiert auf:

  • §93 SGB III (Anspruchsvoraussetzungen, Ermessensleistung)
  • §94 SGB III (Förderhöhe: ALG I + 300 € für 6 Monate, danach 300 € für 9 Monate)

Wichtiger Hinweis

Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr erfahren

Quellen & Berechnungsgrundlagen

Unsere Berechnungen basieren auf den folgenden offiziellen Quellen (Stand: Juli 2026):

Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen und Förderhöhe

Der Wechsel vom Arbeitslosengeld I in die Selbstständigkeit

Der Gründungszuschuss unterstützt Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen. Die Förderung ist gesetzlich in §§93–94 SGB III geregelt und erfolgt in zwei Phasen.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Restanspruch von mind. 150 Tagen
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss noch ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen bestehen.
Tragfähigkeitsbescheinigung
Eine fachkundige Stelle (z.B. IHK, HWK, Fachverband, Kreditinstitut) muss die Geschäftsidee als tragfähig bestätigen.
Hauptberufliche Tätigkeit
Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden (mind. 15 Stunden wöchentlich).
Persönliche Eignung
Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante selbstständige Tätigkeit.

Förderhöhe in zwei Phasen (§94 SGB III)

Beispiel: 1.200 € letztes ALG I, volle Förderdauer

Beispiel: 1.200 € letztes ALG I, volle Förderdauer
PositionBetrag
Phase 1 (Monat 1–6): ALG I1.200,00 €
Phase 1: + Sozialversicherungspauschale+ 300,00 €
Phase 1 monatlich1.500,00 €
Phase 2 (Monat 7–15): nur Pauschale300,00 €

Die zwei Förderphasen

  1. Phase 1 — 6 Monate: Zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld I zuzüglich 300 € monatlich zur sozialen Absicherung.
  2. Phase 2 — weitere 9 Monate: Nur noch die 300 €-Pauschale, muss gesondert beantragt und mit fortbestehender Geschäftstätigkeit begründet werden.

Ermessensleistung: Kein Rechtsanspruch

Auch wer alle formalen Voraussetzungen erfüllt, hat keinen automatischen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen und muss von der Tragfähigkeit der Geschäftsidee überzeugt sein.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

  1. Antrag vor Gründung stellen: Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden, nicht rückwirkend.
  2. Businessplan vorbereiten: Eine solide Vorbereitung mit Businessplan erleichtert sowohl die Tragfähigkeitsbescheinigung als auch die Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit.
  3. Sperrzeiten vermeiden: Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I verkürzen den Restanspruch und können die 150-Tage-Voraussetzung gefährden.

Ihr genaues Arbeitslosengeld I für die Eingabe in diesen Rechner können Sie mit unserem ALG-I-Rechner ermitteln. Wer als Einzelunternehmer startet, sollte zusätzlich prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung in Frage kommt.

Hinweis: Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft der Agentur für Arbeit. Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, ersetzt die Berechnung keine Zusage.

Häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss

Alles Wichtige auf einen Blick

Sie müssen bei Aufnahme der selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben (§93 SGB III). Zusätzlich benötigen Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, HWK, Fachverband oder Kreditinstitut) sowie einen Nachweis Ihrer persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Tätigkeit.

In den ersten 6 Monaten (Phase 1) erhalten Sie Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld I zuzüglich einer Sozialversicherungspauschale von 300 € monatlich. In weiteren 9 Monaten (Phase 2) erhalten Sie nur noch die 300 € monatlich zur sozialen Absicherung – insgesamt also maximal 15 Monate Förderung.

Nein. Der Gründungszuschuss ist in vollem Umfang eine Ermessensleistung ("kann geleistet werden", §93 Abs. 1 SGB III). Auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, muss die Agentur für Arbeit von der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee überzeugt sein und kann den Antrag ablehnen.

Ja. Phase 2 (die weiteren 9 Monate mit 300 € monatlich) wird nicht automatisch verlängert, sondern muss separat beantragt werden. Dafür müssen Sie Ihre fortbestehende Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen (z.B. Auftragslage, Einnahmenübersicht) erneut darlegen.

Dann erfüllen Sie die zentrale Anspruchsvoraussetzung des §93 SGB III nicht und haben keinen Zugang zum Gründungszuschuss – unabhängig davon, wie tragfähig Ihre Geschäftsidee ist. Eine Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderungen nach §19 SGB III.

Nein. Eine diskutierte Lockerung der 150-Tage-Frist wurde nicht umgesetzt – die Voraussetzungen gelten 2026 unverändert fort.

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