Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen und Förderhöhe
Der Wechsel vom Arbeitslosengeld I in die Selbstständigkeit
Der Gründungszuschuss unterstützt Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen. Die Förderung ist gesetzlich in §§93–94 SGB III geregelt und erfolgt in zwei Phasen.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- Restanspruch von mind. 150 Tagen
- Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss noch ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen bestehen.
- Tragfähigkeitsbescheinigung
- Eine fachkundige Stelle (z.B. IHK, HWK, Fachverband, Kreditinstitut) muss die Geschäftsidee als tragfähig bestätigen.
- Hauptberufliche Tätigkeit
- Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden (mind. 15 Stunden wöchentlich).
- Persönliche Eignung
- Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante selbstständige Tätigkeit.