E-Rechnungspflicht 2026: Was Sie wissen müssen
Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format zu empfangen und zu verarbeiten – ohne Übergangsfrist. Dies betrifft den B2B-Bereich und ist unabhängig von der Unternehmensgröße. Für den Versand gelten noch Übergangsfristen: Papierrechnungen sind bis 31.12.2026 erlaubt, ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen.
Unser Validator hilft Ihnen, Ihre E-Rechnungen auf Konformität mit dem europäischen Standard EN16931 zu prüfen - vollständig lokal in Ihrem Browser.
Was wird geprüft?
- EN16931 Pflichtfelder
- Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer/Käufer, Beträge und alle weiteren Pflichtangaben
- XRechnung BR-DE
- Deutsche Geschäftsregeln inkl. Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber
- Berechnungsprüfung
- Netto + Steuer = Brutto und korrekte Summierung aller Positionen
- Steuervalidierung
- USt-IdNr., Steuernummern und korrekte Steuersätze (19%, 7%, 0%)