390 € Grundzulage pro Jahr
Ich beginne mit Jahren, gehe mit in Rente, habe Kinder mit Kindergeld und verdiene € brutto im Jahr.
Das Einkommen wird nur für die Günstigerprüfung (Zulagen vs. Sonderausgabenabzug) benötigt und nicht gespeichert oder geteilt.
Für geförderte Produkte ist eine Kostenobergrenze von 1% pro Jahr vorgesehen. Günstige ETF-Lösungen liegen bei 0,2-0,5%.
Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Im Ruhestand liegt er meist deutlich unter dem heutigen Satz (häufig 15-25%).
Kapital bei Rentenbeginn
200.186 €
200.186 €Mit 100 € im Monat über 37 Jahre wachsen voraussichtlich 200.186 € an – davon 19.642 € Förderung.
Gegenüber ETF-Depot ohne Förderung (nach Steuern)+27.834 €
Das Altersvorsorgedepot liegt nach Steuern vorn.
Eigenbeiträge, Zulagen und Ertrag im Altersvorsorgedepot – gestrichelt dasselbe Geld in einem ETF-Depot ohne Förderung. Ziehen Sie das Kurvenende, um das Rentenalter zu ändern.
Nach Steuern
Nach 37 Jahren
Das können Sie tun
25 € mehr im Monat
bringen bis zum Rentenbeginn rund 47.279 € mehr Kapital, davon 4.632 € zusätzliche Förderung.
Maximale Grundzulage noch nicht erreicht
Mit 50 € mehr Sparrate pro Monat schöpfen Sie die maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr aus.
Sonderausgabenabzug günstiger
Bei Ihrem Einkommen ist der Sonderausgabenabzug günstiger als die Zulagen — das Finanzamt erstattet die Differenz automatisch (Günstigerprüfung).
Vereinfachte Berechnung
Vereinfachte Berechnung: ETF-Vergleich ohne Vorabpauschale und Sparerpauschbetrag; Depot-Auszahlung pauschal mit Ihrem Ruhestand-Steuersatz versteuert.
Prognose auf Basis des Altersvorsorgereformgesetzes (Förderstart 01.01.2027). Berechnung ohne Gewähr. Keine Anlage- oder Steuerberatung.
Altersvorsorgedepot-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026