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Branche , Mitarbeitende, Sitz in .

BG-Satz: 0,5% · U1-pflichtig (höchstens 30 Mitarbeitende)

Auch hier tippen oder ziehen: Aus Ihrem Budget wird das mögliche Bruttogehalt.

Für 4.000 € brutto zahlen Sie insgesamt 4.974 € – 24,3 % mehr als das Gehalt, 59.683 € im Jahr.

Bruttogehalt pro Monat
4.000,00 €
Krankenversicherung
+ 350,00 €
Rentenversicherung
+ 372,00 €
Arbeitslosenversicherung
+ 52,00 €
Pflegeversicherung
+ 72,00 €
Umlage U1 (Krankheit)
+ 84,00 €
Umlage U2 (Mutterschaft)
+ 17,60 €
Umlage U3 (Insolvenzgeld)
+ 6,00 €
Berufsgenossenschaft
+ 20,00 €
Gesamtkosten
4.973,60 €
Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil)
+ 846,00 €
Umlagen und Berufsgenossenschaft
+ 127,60 €
Zusätzlich zum Gehalt
973,60 € (+24,3 %)
Gesamtkosten pro Jahr
59.683,20 €

Wohin Ihr Geld fließt

Von den Gesamtkosten kommt dieser Teil netto bei der Person an (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer).

  • Netto2.606 €52 %
  • Steuern525 €11 %
  • Abgaben Person870 €17 %
  • Abgaben Arbeitgeber846 €17 %
  • Umlagen, BG128 €3 %

Aufschlag je Bruttogehalt

So viel Prozent kommen zum Gehalt dazu. Ziehen Sie den Punkt.

10 %20 %0 €3.000 €6.000 €9.000 €12.000 €
Ab 5.813 € (Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung) sinkt der Aufschlag.

Das können Sie tun

  • Umlage U1: 84,00 € im Monat

    Dafür erstattet die Krankenkasse einen Teil der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie gilt für Betriebe mit höchstens 30 Mitarbeitenden.

  • Bei der Person kommen etwa 2.606 € netto an

    Netto genau berechnen

So wurde gerechnet
  • U1 (Krankheit): 2,1 % — nur bei max. 30 Mitarbeitern (§ 1 AAG); kassenindividuelle Durchschnittsannahme (je nach Kasse ca. 0,9–3,9 %)
  • U2 (Mutterschaft): 0,44 % für alle Arbeitgeber — kassenindividuelle Durchschnittsannahme
  • U3 (Insolvenzgeld): 0,15 % für alle Arbeitgeber (gesetzlich einheitlich)
  • Umlagen werden nur bis zur RV-Beitragsbemessungsgrenze (8.450 €/Monat) erhoben
  • BG-Beitrag: Branchenabhängig (Durchschnitt)

Grundlage: Beitragssätze 2026 (SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB XI), Umlagen nach AAG und § 358 SGB III. U1, U2 und Berufsgenossenschaft sind Durchschnittswerte.

Arbeitgeberkosten-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026