Stand

Ausgleich zum ehelichen Lebensstandard

netto im Monat · antippen oder ziehen

netto im Monat · antippen oder ziehen

Der Pflichtige ist , der Berechtigte ist und Jahre alt. Die Ehe dauerte Jahre.

Weitere AngabenKindesunterhalt 0 € · Wohnvorteile 0 € / 0 €
€

Wohnvorteile

€
€

Steuert Selbstbehalt (1.600/1.475 €), 5%-Pauschale und Quote (45%/50%) · Für 5%-Pauschale und Quote (45% Erwerbseinkommen / 50% sonstige)

Monatlicher Ehegattenunterhalt

45% Quote

1.091 €

1.091 €

Voraussichtlich 1.091 € im Monat als Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB) – 45 % Quote.

Ehedauer-Faktor50 %

Längere Ehen (> 20 Jahre) führen in der Regel zu unbefristetem Unterhalt.

Zeitliche BegrenzungRichtwert: ca. 3 Jahre (1/3 der Ehedauer)
HerabsetzungHerabsetzung auf angemessenen Eigenbedarf nach Übergangsfrist wahrscheinlich

Berechnungs-Schritte (Halbteilungsgrundsatz)

Netto Pflichtiger - Kindesunterhalt
4.000 €
- 5% berufsbedingte Aufwendungen
150 €
Bereinigtes Einkommen Pflichtiger
3.850 €
Bereinigtes Einkommen Berechtigter
1.425 €
Einkommensdifferenz
2.425 €
45% der Erwerbseinkommens-Differenz (Halbteilungsgrundsatz)
1.091 €
Unterhalt nach Quote
1.091 €
Max. Unterhalt (nach Selbstbehalt 1.600 €)
2.250 €
Nachehelicher Ehegattenunterhalt
1.091 €

Aufstockungsunterhalt

§ 1573 Abs. 2 BGB

Differenz zwischen eigenem und ehelichem Lebensstandard

Das können Sie tun

  • Halbteilungsgrundsatz (seit 2022)

    Der Berechtigte erhält 45% der Differenz der Erwerbseinkommen: Beide Einkommen werden hälftig geteilt, der Erwerbstätige behält zusätzlich 1/10 seines Erwerbseinkommens als Erwerbstätigenbonus. Sonstige Einkünfte (Wohnvorteil, Renten) werden ohne Bonus hälftig (50%) geteilt. Die frühere 3/7-Methode (1/7 Bonus) wurde durch das BGH-Urteil von 2019 bundeseinheitlich zum 1.1.2022 durch diesen 1/10-Bonus ersetzt.

  • Trennungs- vs. Nachehelicher Unterhalt

    Trennungsunterhalt: Während der Trennung bis zur Scheidung. Kaum Befristung. Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung. Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) – Unterhalt nur bei besonderen Gründen.

So wurde gerechnet

Was ist nachehelicher Unterhalt?

Nach der Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt geschuldet sein. Der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) bedeutet, dass jeder Ex-Partner grundsätzlich für sich selbst sorgen muss. Unterhalt gibt es nur bei besonderen Gründen.

Ehegattenunterhalt-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026