Gewinn nach Betriebsausgaben, pro Jahr

Ich werde , wohne in , Kirchensteuer, Kinderfreibeträge.

Weitere AngabenWeitere Einkünfte 0 € · Abzüge 0 € · Vorauszahlungen 0 €

Weitere Einkünfte

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Abzüge

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Ihre Steuer pro Jahr

14.219,00 €

14.219,00 €

Bei 59.964 € zu versteuerndem Einkommen zahlen Sie 14.219 € Steuern im Jahr – im Schnitt 23,7 % Einkommensteuer.

Einkünfte
60.000 €
Einkommensteuer
− 14.219 €
Nach Steuern verbleibt
45.781 €
Vorauszahlung pro QuartalFällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
3.555,00 €
Vorauszahlungen pro Jahr
14.219,00 €

Ihr Steuertarif

Grundtarif nach § 32a EStG: Grenzsteuersatz (gestrichelt) und Durchschnittssteuersatz über dem zu versteuernden Einkommen.

Tippen, ziehen oder die Kurve verschieben: Der nötige Gewinn wird zurückgerechnet.

20 %40 %0 €30.000 €60.000 €90.000 €120.000 €
GrenzsteuersatzDurchschnittssteuersatz

Das können Sie tun

  • Von 1.000 € mehr Gewinn gehen 387,00 € an Steuern

    Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 38,6 % (plus Soli und Kirchensteuer, falls fällig).

  • Kein Solidaritätszuschlag

    Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze.

  • Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer

    Zum Gewerbesteuer-Rechner

So wurde gerechnet
Summe der Einkünfte
60.000,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte
60.000,00 €
Sonderausgaben (mind. Pauschbetrag), Belastungen, ggf. Kinderfreibeträge
− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
59.964,00 €
Einkommensteuer nach Tarif (§ 32a EStG)
14.219,00 €
Einkommensteuer
14.219,00 €
Ihre Steuer pro Jahr
14.219,00 €
GrenzsteuersatzAuf jeden weiteren Euro
38,6 %
DurchschnittssteuersatzEinkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen
23,7 %
Effektive BelastungAlle Steuern geteilt durch die Summe der Einkünfte
23,7 %
  • Geben Sie Ihren Gewinn nach Betriebsausgaben ein.
  • Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig.
  • Gewerbesteuer wird separat berechnet (bei Gewerbe).
  • Bei gemischten Einkünften alle Arten angeben.
  • Die Vorauszahlungen setzt das Finanzamt auf Basis Ihrer letzten Steuererklärung fest. Bei stark schwankenden Einkünften können Sie eine Anpassung beantragen.

Grundlage: Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, Splittingtarif § 32a Abs. 5 EStG, Abgeltungsteuer § 32d EStG mit Günstigerprüfung, Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibeträge § 31 EStG, Solidaritätszuschlag nach SolZG, Kirchensteuer 8 % (BY, BW) bzw. 9 %.

Einkommensteuer-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026