Ihr eigenes Bruttojahreseinkommen · antippen oder ziehen

€/Monat
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Heim- bzw. Pflegekosten abzüglich Rente und eigenem Vermögen der Eltern.

Kein Elternunterhalt geschuldet

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Ihr Bruttojahreseinkommen liegt bei oder unter 100.000 €. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) sind Kinder unterhalb dieser Grenze grundsätzlich nicht zum Elternunterhalt verpflichtet.

Freigrenze nach § 94 Abs. 1a SGB XII

Bruttojahreseinkommen 60.000 € – Grenze 100.000 €.

Berechnungs-Schritte

Eigenes Bruttojahreseinkommen
60.000 €
Grenze nach § 94 Abs. 1a SGB XII
100.000 €

Das können Sie tun

  • Ihr eigenes Bruttojahreseinkommen liegt bei oder unter der gesetzlichen Grenze von 100.000 €. Sie werden grundsätzlich nicht zum Elternunterhalt herangezogen (§ 94 Abs. 1a SGB XII, Angehörigen-Entlastungsgesetz).

  • Es gilt eine Vermutungsregel: Das Sozialamt fragt nur bei konkreten Anhaltspunkten für ein Überschreiten der Grenze nach Ihren Einkommensverhältnissen.

  • 100.000-Euro-Grenze (§ 94 Abs. 1a SGB XII)

    Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) müssen Kinder nur zahlen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen 100.000 € übersteigt. Das Einkommen des Ehe-/Lebenspartners zählt für diese Grenze nicht mit.

So wurde gerechnet

Was ist Elternunterhalt?

Können pflegebedürftige Eltern ihren Lebensunterhalt (z. B. Pflegeheimkosten) nicht selbst decken und springt das Sozialamt ein, kann es unter Umständen bei den Kindern Rückgriff nehmen (§ 94 SGB XII). Seit 2020 gilt dies erst ab einem Bruttojahreseinkommen des Kindes von über 100.000 €.

Elternunterhalt-Rechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026