Inländischer Listenpreis bei Erstzulassung inkl. Sonderausstattung und USt

Antriebsart

km
Weitere AngabenZuzahlung 0 €/Monat · Einkommen 60.000 €
€
€

Für Lohnsteuer und Sozialversicherung wie in der Gehaltsabrechnung

€

Brutto pro Monat, falls Sie für den Dienstwagen auf Gehalt verzichten (Barlohnumwandlung)

Fahrtenbuch und Privatwagen im VergleichPrivatwagen ohne Angabe · Fahrtenbuch ohne Angabe
€

Ihre eigene Schätzung: Rate oder Wertverlust, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung

%

Laut ordnungsgemäßem Fahrtenbuch (§ 8 Abs. 2 S. 4 EStG)

€

Bei E-Autos zählt sie zu einem Viertel, bei begünstigten Plug-in-Hybriden zur Hälfte (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG). Die Kosten nennt der Arbeitgeber.

€

Kraftstoff oder Strom, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung – laut Arbeitgeber

Ihre effektiven Kosten pro Monat

5.198,16 € im Jahr

433,18 €

433,18 €

Der geldwerte Vorteil von 875,00 € im Monat (1 %-Regel) kostet Sie rund 249,84 € Steuern und dazu Sozialabgaben.

Private Nutzung (1 %-Regel)
500,00 €
Fahrten Wohnung–Arbeit0,03-%-Pauschale
+ 375,00 €
Geldwerter Vorteil pro Monat
875,00 €
Zu versteuern
875,00 €
Mehr Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer (Grenzsteuersatz 38,58 %)Gehaltsabrechnung mit und ohne geldwerten Vorteil verglichen
249,84 €
Mehr Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
183,34 €
Ihre effektiven Kosten pro Monat
433,18 €

Hinweise zur Berechnung

  • Verbrenner: Volle 1%-Regelung

  • Pauschale 0,03%-Methode

Derselbe Wagen mit anderem Antrieb

Effektive Kosten pro Monat bei 50.000 € Listenpreis. Tippen Sie einen Antrieb an, um damit zu rechnen.

So wurde gerechnet
Geldwerter Vorteil (Jahr)
10.500,00 €
Zu versteuern (Jahr)
10.500,00 €
Mehr Steuern (Jahr)
2.998,08 €
Mehr Sozialversicherung (Jahr)
2.200,08 €
Effektive Kosten (Jahr)
5.198,16 €
  • E-Auto: 0,25 % bis 100.000 € (Anschaffung ab 07/2025; davor 60.000/70.000 €)
  • E-Auto über 100.000€: nur 0,5%
  • Plugin-Hybrid: 0,5 % bei CO2 ≤ 50 g/km oder ≥ 80 km Reichweite
  • Einzelbewertung lohnt sich bei weniger Fahrten

Grundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 8 Abs. 2 EStG (1-%-, 0,5-%- und 0,25-%-Regel, 0,03-%-Pauschale bzw. 0,002-%-Einzelbewertung), Tarif § 32a EStG.

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