Monatliche Regelaltersrente laut Renteninformation (ohne Abschlag).
Ich bin geboren, komme bis zum Rentenbeginn auf Beitragsjahre und möchte mit in Rente gehen.
Beitragsjahre bis zum Rentenbeginn
Ab 35 Beitragsjahren: Altersrente für langjährig Versicherte ab 63, mit Abschlag.
Gewünschtes Rentenalter
Ihre Regelaltersgrenze: 67 Jahre (§ 235 Abs. 2 SGB VI).
Ihre Rente nach Abschlag
pro Monat
1.284,00 €
1.284,00 €Rentenbeginn mit 63 Jahren: 48 Monate vor der Regelaltersgrenze. Der Abschlag von 14,4 % kostet Sie dauerhaft 216,00 € im Monat.
Ziehen Sie den Punkt auf Ihren Wunsch-Rentenbeginn – monatsgenau. Jeder Monat früher kostet 0,3 % der Rente.
Das können Sie tun
Der Abschlag bleibt lebenslang
Der Abschlag von 14,4 % ist dauerhaft (lebenslang) und wird auch bei künftigen Rentenanpassungen nicht ausgeglichen.
Jeder Monat später bringt mehr Rente+4,50 €
Pro Monat, den Sie später gehen, fällt der Abschlag um 0,3 %.
Ihre Rente ohne Abschlag kennen Sie noch nicht?
Frührentenrechner der Rechnerzentrale(öffnet in neuem Tab)Werte 2026